Hallo, ich habe das Problem, dass ich meine Erlöse, die ich bei eBay in 2024 hatte, in meiner Einkommensteuererklärung angeben möchte. Ich finde um's Verrecken keine Stelle in den Formularen, wo ich das eingeben kann.
Wer weiß das? Danke!
Hallo, ich habe das Problem, dass ich meine Erlöse, die ich bei eBay in 2024 hatte, in meiner Einkommensteuererklärung angeben möchte. Ich finde um's Verrecken keine Stelle in den Formularen, wo ich das eingeben kann.
Wer weiß das? Danke!
Hallo, ich habe das Problem, dass ich meine Erlöse, die ich bei eBay in 2024 hatte, in meiner Einkommensteuererklärung angeben möchte. Ich finde um's Verrecken keine Stelle in den Formularen, wo ich das eingeben kann.
Wer weiß das? Danke!
Sind diese überhaupt steuerpflichtig? Was hast du verkauft und wie hoch ?
Anlage SO Zeile 40ff….
Und bitte nicht so schnell sterben…
Anlage SO Zeile 40ff….
Und bitte nicht so schnell sterben…
Veräußerung von Gegenständen des täglichen Bedarfs sind aber nicht steuerpflichtig. Deswegen wollte ich wissen was er überhaupt auf ebay veräußert hat.
Veräußerung von Gegenständen des täglichen Bedarfs sind aber nicht steuerpflichtig. Deswegen wollte ich wissen was er überhaupt auf ebay veräußert hat.
Du scheinst dich mit der seit neuestem geübten steuerlichen Praxis bei eBay nicht auszukennen, bist also wohl nicht so richtig aktiv bei denen.
Hier gibt es nun eine Meldepflicht seitens eBay, wenn eine bestimmte Zahl von Verkäufen überschritten ist.
Das ist ein sehr komplexes Thema und betrifft vor allem Menschen, die eBay regelmäßig und vor allem gewinnbringend verwenden.
Du scheinst dich mit der seit neuestem geübten steuerlichen Praxis bei eBay nicht auszukennen, bist also wohl nicht so richtig aktiv bei denen.
Hier gibt es nun eine Meldepflicht seitens eBay, wenn eine bestimmte Zahl von Verkäufen überschritten ist.
Das ist ein sehr komplexes Thema und betrifft vor allem Menschen, die eBay regelmäßig und vor allem gewinnbringend verwenden.
Man lernt nie aus 🙂
Ich danke dir dafür und für die Richtigstellung 👍
John Bogle und Tomarcy - eure beiden Aussagen passen doch gut zusammen und sind auch im verlinkten Artikel bestätigt. Wer Dinge des (eigenen) täglichen Bedarfs verkauft, z.B. ein Kindersitz fürs Auto, wenn das Kind rausgewachsen ist, dann wird damit sicher kein Gewinn erzielt und es ist auch nichts zu versteuern, wenn man den z.B. für 50 € gebraucht verkauft.
John Bogle und Tomarcy - eure beiden Aussagen passen doch gut zusammen und sind auch im verlinkten Artikel bestätigt. Wer Dinge des (eigenen) täglichen Bedarfs verkauft, z.B. ein Kindersitz fürs Auto, wenn das Kind rausgewachsen ist, dann wird damit sicher kein Gewinn erzielt und es ist auch nichts zu versteuern, wenn man den z.B. für 50 € gebraucht verkauft.
Richtig. Passt alles zusammen.
Und jetzt kann man sich selbst einfach mal steuerlich prüfen:
Für eine Serie alte neuwertige Kochbücher insgesamt 120 € bekommen. Aber dann noch im selben Jahr drei eigene Buddha Figuren für insgesamt 180 € verkauft.
Dann einzeln noch jeweils Asterix Bände.
Ungebrauchte Besteckteile…
Da kamen bei einer aus meinem Yoga-Kurs schnell insgesamt 700 € zusammen.
Alle Gegenstände hat sie selbst in den letzten 30 Jahren gekauft.
Die erste Frage ist, ob die Aktivitäten noch privat oder schon gewerblich sind. Wenn es zu viele Verkäufe (und insgesamt zu hoher Wert) sind, dann sollen die Plattformen das melden. Es kann dann sein, dass es sich schon um ein Gewerbe handelt.
Wenn es sich aber noch um private Aktivitäten handelt, dann zählen nur solche Geschäfte zu den sog. "Privaten Veräußerungsgeschäften", wenn die Waren weniger als ein Jahr lang gehalten worden sind. Verkauft man also erst mindestens ein Jahr nach dem Kauf, dann ist es kein "Privates Veräußerungsgeschäft" und damit nicht steuerpflichtig.
Für jene Verkäufe, die schon innerhalb eines Jahres nach Kauf erfolgt sind (= Private Veräußerungsgeschäfte) gibt es eine Freigrenze von (inzwischen glaub ich) 1000 Euro pro Jahr. Das heißt, wenn alle diese Geschäfte weniger als 1000 Euro im Jahr Gewinn eingebracht haben, dann bleiben sie steuerfrei. Liegt die Jahressumme bei 1000 Euro oder drüber, dann wird die komplette Summe mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
In der Einkommensteuererklärung werden die Privaten Veräußerungsgeschäfte in der Anlage SO unter der gleichnamigen Kategorie eingetragen.
Hallo, danke für die rege Beteiligung. Die eigentliche Frage von mir lautete, an welcher Stelle ich diese (meiner Meinung nach privaten) Erträge bei WISO eintragen kann/muss. Bei WISO gibt es leider keine Zeilen 40 ff.
Oder übersehe ich da was?
Über die Frage, ob es sich um gewerbliche oder private Verkäufe handelt, lässt es sich trefflich streiten, auch mit dem Finanzamt. Ich war bis vor 7 Jahren Fahrradhändler und seit 45 Jahren bin ich Fahrradfreak (Spinner!). Mein Keller ist ein Fahrradmuseum. Alles, was ich dort habe, habe ich nicht mit Gewinnerzielungsabsicht angehäuft, sondern aus Liebhaberei. Nun bin ich in einem Alter, dass ich ans Ableben denken muss, und möchte ich den Keller aufgeräumt übergeben.
Mir war nicht klar, dass ich meine in der Regel teurer gekauften als verkauften Sachen, versteuern muss.
Auch das Finanzamt kann mir nicht erklären, wie es gehen kann, also wo EXAKT die Grenze zwischen privat und gewerblich ist. Ich soll ein Gewerbe anmelden. Das zieht allerdings einen finanziellen Rattenschwanz nach sich (Krankenkasse will dann auch was!...). Nebenbei ist es für den Staat ungünstiger, wenn ich ein Gewerbe anmelde. Ich mache dann z. B. Kosten geltend, was ich als Privater nicht machen kann.
So, gibt es noch Ideen zu den Zeilen 40 ff..?
Schwierig ist es auch, zu belegen, wann und zu welchem Preis ich das Zeug im Keller gekauft habe.
Wie macht Ihr das? Hebt Ihr ALLE privaten Belege auf? Demnächst mache ich das, deshalb räume ich ja den Keller leer.
Mir war nicht klar, dass ich meine in der Regel teurer gekauften als verkauften Sachen, versteuern muss.
Bin definitiv kein Steuerexperte und habe keine Ahnung von dem Thema.
Aber das kommt mir merkwürdig vor. Egal ob ich privat oder gewerblich tätig bin, wenn ich mit Verlust verkaufe habe ich doch keinen Gewinn und muss damit auch nichts versteuern...
Oder sehe ich das falsch?
Die eigentliche Frage von mir lautete, an welcher Stelle ich diese (meiner Meinung nach privaten) Erträge bei WISO eintragen kann/muss. Bei WISO gibt es leider keine Zeilen 40 ff.
Du kannst in WISO auf die Formularansicht umschalten, dann siehst die die Zeilen. Möglicher Weise musst du das entsprechende Formular auch erst noch hinzufügen, wofür es auch verschiedene Wege gibt (Assistent, Navigationsbaum -> "Weitere Einkünfte").
Wenn du das ganze Jahr 50 Auktionen online hast - einzelne Artikel, hübsch fotografiert, zu ordentlichen Preisen. Im Anzeigentext verweist du auf deine anderen Auktionen. Ich meine, je professioneller das Ganze aussieht, desto eher kann man dir Gewinnerzielungsabsicht und gewerbliche Tätigkeit unterstellen.
Packst du deine Artikel zusammen als Sammlungsauflösung und bietest diese im Konvolut zu einem günstigen Preis an, dann würde ich mir keine Sorgen machen. Dann willst du deine Sammlung loswerden und das ist dein gutes Recht.
Definitiv würde ich die 75 antiken Fahrradklingeln nicht einzeln verkaufen.
Bin definitiv kein Steuerexperte und habe keine Ahnung von dem Thema.
Aber das kommt mir merkwürdig vor. Egal ob ich privat oder gewerblich tätig bin, wenn ich mit Verlust verkaufe habe ich doch keinen Gewinn und muss damit auch nichts versteuern...
Oder sehe ich das falsch?
Richtig. Nur Gewinne werden besteuert. Wenn die Dinge teuerer eingekauft als verkauft wurden, dann ist es ja ein Verlust.
Oben steht allerdings "in der Regel", also betrifft es vllt nicht alle Verkäufe?
Muß man es nicht erst ab 1000€ Gewinn versteuern, wenn mehr wie 1000€ wird es komplett versteuert?
Aber ab wann wendet man die Kleinunternehmerregelung an?
Das Problem mit dem Gewinn ist, dass belegt werden muss, wenn es kein Gewinn ist.
Wenn ich z. B. ein Fahrrad für 1000 € verkaufe, aber keinen Nachweis darüber habe, dass es 2000 € gekostet hat, habe ich die A...-Karte. Und hier ist man wieder beim Ermessensspielraum. Wenn der Sachbearbeiter beim FA wohlwollend ist, lässt er es durchrutschen, wenn nicht,...
Mir hat das FA wegen fehlender Einkaufsbelege über 5 Jahre unterstellt, dass mein Umsatz = Gewinn ist. Aber die entsprechenden Gesetze oder Verordnungen, die das wirklich im Detail regeln, konnten oder wollten sie mir nicht zeigen und konnten keine Quellen nennen. Ich möchte mich ja rechtskonform verhalten, aber wenn man mir nicht sagt, wie und wenn es zusätzlich Ermessensspielräume gibt, bin ich hilflos.
Du kannst in WISO auf die Formularansicht umschalten, dann siehst die die Zeilen. Möglicher Weise musst du das entsprechende Formular auch erst noch hinzufügen, wofür es auch verschiedene Wege gibt (Assistent, Navigationsbaum -> "Weitere Einkünfte").
Du hast mich freundlicherweise auf die Formularansicht in WISO hingewiesen. Habe ich auch gefunden. Aber der Tipp eines anderen Forumteilnehmers war, dass eBay-Verkäufe in Zeile 40 ff. eingetragen werden sollen. Dort stehen allerdings Grundstücke! Kann es sein, dass private eBay-Verkäufe in den Zeilen 48-53 eingetragen werden können? Danke!!!
Das Problem mit dem Gewinn ist, dass belegt werden muss, wenn es kein Gewinn ist.
Wenn ich z. B. ein Fahrrad für 1000 € verkaufe, aber keinen Nachweis darüber habe, dass es 2000 € gekostet hat, habe ich die A...-Karte. Und hier ist man wieder beim Ermessensspielraum. Wenn der Sachbearbeiter beim FA wohlwollend ist, lässt er es durchrutschen, wenn nicht,...
Mir hat das FA wegen fehlender Einkaufsbelege über 5 Jahre unterstellt, dass mein Umsatz = Gewinn ist. Aber die entsprechenden Gesetze oder Verordnungen, die das wirklich im Detail regeln, konnten oder wollten sie mir nicht zeigen und konnten keine Quellen nennen. Ich möchte mich ja rechtskonform verhalten, aber wenn man mir nicht sagt, wie und wenn es zusätzlich Ermessensspielräume gibt, bin ich hilflos.
Was waren denn das für Verkäufe über 5 Jahre? Und hatte das FA Grund zur Annahme, dass das nicht ein paar ausrangierte eigene Dinge waren, sondern dass es in Richtung Gewerbe ging?
Beim Fahrrad hättest du doch noch die Webpage des Herstellers, dort das Baujahr und den damaligen Preis.
Das Thema liegt in der Vergangenheit. Der Drops ist gelutscht. Ich wundere mich nun eher über die Verweigerung des Finanzamtes, mir klare Fakten für die Zukunft an die Hand zu geben. 30 Artikel und 2000 € heißt es immer, aber es wird "flexibel" gehandhabt.
Die Regelungen sind mir zu unklar.