Nur hätte ein entsprechender Arbeitgeber ein Problem, wenn er 13jährige oder noch jüngere beschäftigen würde.
Bei meinen Aktivitäten (Rasen mähen, Autos wachen, Nachhilfestunden) war kein "Arbeitgeber" erforderlich, da dies auf der privaten Ebene ablief. Beim "Austragen der Zeitungen" war der damalige Verlag - von einer Redaktion kann man in dem Kontext schwerlich sprechen (eine Art Anzeigen und Wochenblatt) - froh und dankbar, daß es Schüler gab, die das Verteilen ausführten.
Die meisten mir bekannten Jugendlichen machen solche Arbeiten heutzutage nicht (mehr) ...
Selbst nach dem Reichsarbeitsschutzgesetz von 1938 war das nicht erlaubt.
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Meines Wissens gilt man hierzulande mit Vollendung des 18. Lebensjahrs als volljährig ... ?
Zum Realitätsbezug in meiner Region: Sowohl Winzer (Rheingau; Weinlese) als auch Obst- und Gemüsebauern (Bergstraße; von Spargeln bis Erdbeeren) finden heute so gut wie keine Deutschen mehr, die diese Arbeiten erledigen (und/oder zu diesen auch nur bereit wären) ...
Dafür reisen regelmäßig Lese - und Ernte-Trupps aus dem benachbarten Ausland an ...