PKV für Unternehmer - Angst vor Beitragsentwicklung?

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  • Das freiwillige Mitglied der gKV wird oftmals ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, daher muss man das mit den Beiträgen "auf alles" nicht überdramatisieren...

    Zumal der PKV-Versicherte zur Not in den Basistarif wechseln kann, dessen Leistungen der GKV weitgehend entsprechen und der nach gesetzlicher Vorschrift in der Höhe des Beitrages auf den Maximalbeitrag in der freiwilligen GKV begrenzt ist.

  • Wie ist das eigentlich, wenn Du jetzt regelmäßig einen Mindestbeitrag in die GRV einzahlst und weiterhin bis zum normalen Rentenalter in der GKV bleibst, dann bist Du doch über die KVdR versichert oder liege ich da falsch?

  • Wie ist das eigentlich, wenn Du jetzt regelmäßig einen Mindestbeitrag in die GRV einzahlst und weiterhin bis zum normalen Rentenalter in der GKV bleibst, dann bist Du doch über die KVdR versichert oder liege ich da falsch?

    Die Rentenversicherung hat damit nichts zu tun. In die KV der Rentner kann nur, wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens (ein Arbeitsleben beginnt mit dem ersten regelmäßigen, sozialversicherungspflichtigen Einkommen und endet mit dem letzten. Daraus die Mitte bilden und dann die Zeit berechnen) zu 90% in der GKV versichert war. Pro Kind werden drei Jahre aufgeschlagen. Die retten mir hier den Hintern. 😉

  • Wie ist das eigentlich, wenn Du jetzt regelmäßig einen Mindestbeitrag in die GRV einzahlst und weiterhin bis zum normalen Rentenalter in der GKV bleibst, dann bist Du doch über die KVdR versichert oder liege ich da falsch?

    Ist schon richtig, dass man in der gKV sein muss.

  • Was ist das "Rentnerprivileg"?

    Knappst formuliert, sind damit wohl die bislang für Pflichtversicherte, also KVdR-Renntiere und Arbeitnehmer, beitragsfreien Miet- und Zinseinkünfte gemeint.


    Über kurz oder lang sehe ich da auch schon das Ende der Fahnenstange.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das freiwillige Mitglied der gKV wird oftmals ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, daher muss man das mit den Beiträgen "auf alles" nicht überdramatisieren...

    Wäre schön, wenn das mal in den Köpfen hängen bleibt, die gerne davon ausgehen, dass die GKV im Alter so viel billiger wäre als die PKV. :)

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  • Knappst formuliert, sind damit wohl die bislang für Pflichtversicherte, also KVdR-Renntiere und Arbeitnehmer, beitragsfreien Miet- und Zinseinkünfte gemeint.


    Über kurz oder lang sehe ich da auch schon das Ende der Fahnenstange.

    Genau, ich denke dort werden Rentner und auch Arbeitnehmer bald zur Kasse gebeten. Ist halt etwas mehr Verwaltungsaufwand. Vielleicht nimmt man auch nur die Mieten, da dort sowieso eine Steuerklärung abgeben werden muss. Kapitalerträge könnte man über die Steuer-ID eigentlich einfach aufbereiten, aber Föderalismus dies und das.


    Die Alternative sind höhere Beitragssätze und höhere Bemessungsgrenze. Das ist die letzten Jahre schon explodiert und die Kassen sind heute noch leerer als zuvor.

  • Das freiwillige Mitglied der GKV wird oftmals ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, daher muss man das mit den Beiträgen "auf alles" nicht überdramatisieren...

    Kommt immer drauf an, zu welcher Gruppe man gehört.


    Wer als Angestellter freiwilliges Mitglied in der GKV ist, verdient über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt also vom Einkommen den Höchstbeitrag in der GKV, so daß die grundsätzliche Beitragspflicht von Zusatzeinkommen nach heutiger Gesetzeslage ins Leere geht.


    Ist man selbständig, kann man viel oder wenig verdienen. Wer viel verdient, für den gilt das Obige. Wer wenig verdient, zahlt auch von Kapitaleinkünften.


    Einen nennenswerten Unterschied hat man allerdings bei den Rentnern: Wer als Rentner freiwillig in der GKV ist, hat es meistens nicht in die KVdR geschafft. Typischerweise ist die Rente weit von der Beitragsbemessungsgrenze entfernt. Da kommt die Beitragspflicht von Zusatzeinkommen dann ggf. schon sehr zum Tragen.

    Wäre schön, wenn das mal in den Köpfen hängen bleibt, die gerne davon ausgehen, dass die GKV im Alter so viel billiger wäre als die PKV. :)

    Typischerweise ist sie es, weil typische Renten halt um einiges unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und sich der GKV-Beitrag primär am Renteneinkommen bemißt. Nur wenige Rentner dürften so viele Zusatzeinkünfte haben, daß der Unterschied ausgeglichen wird.

  • Genau, ich denke dort werden Rentner und auch Arbeitnehmer bald zur Kasse gebeten.

    Bei der desolaten Kassenlage der GKV - gut möglich ist das.

    Vielleicht nimmt man auch nur die Mieten, da dort sowieso eine Steuerklärung abgeben werden muss.

    Die Variante (isolierte Verbeitragung nur von Mieten für die GKV) wäre vermutlich nicht ganz ohne juristische Problematik. Mir sind allein zwei durchaus kundige Juristen bekannt (als perspektivisch potentiell Betroffene) die für den Fall das Ganze einer juristischen Überprüfung (ggf. auch höchstrichterlich) zuführen würden.


    Eine darüber hinausgehende Frage wäre die des Vertrauens in den Bestand staatlicher Regelungen. Manche aber auf keinen Fall alle der Protagonisten mit dem Status KVdR sind nämlich Multi-Millionäre. Kenne selbst einige Fälle, in denen der Status KVdR über eine kleine bis überschaubare Gesetzliche Rente (generiert durch eine bestimmte Zeit als Angestellter) erreicht wurde und die sonstige finanzielle Ruhestandsplanung sich aus weiteren (überschaubaren bis kleinen) Bausteinen zusammensetzt, die in der längeren Zeit eine Selbständigkeit aufgebaut wurden. In manchen Fällen auf mühsame Art und Weise auch aufgrund des schwanken Einkommens bei der Selbständigkeit. Deren langjährige Gesamtkalkulation würde - und das sozusagen rückwirkend - über den Haufen geworfen, wenn nun noch zusätzlich ihre bescheidenen Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden oder Mieten für die KV verbeitragt würden. Für diese Betroffenen mit engem Budget sind im Alter einige Hundert Euro mehr oder weniger im Monat viel bis sehr viel Geld ...


    Eine andere Frage wäre die der Anreizsetzung (oder Setzung von Fehlanreizen aus Sicht der GKV). Der Anreiz mit höherem Einkommen noch in der GKV zu bleiben statt in die PKV zu wechseln, dürfte bei einer solchen Vorgehensweise (Wegfall des Staus KVdR) noch geringer ausfallen, als ohnehin schon.


    Nannte wir früher "Fischen mit Sprengstoff - bringt kurzfristig mehr oder viel Ertrag und ist langfristig aber mehr als schädlich").


    Spielt aber oftmals (samt Anreizen und Fehlanreizen) unter dem Aspekt "Not kennt kein Gebot" (siehe EZB-Geldpolitik in der Ära 2009 bis 2022 beispielsweise) keine Rolle mehr.


    Unabhängig davon, wie man in dem speziellen Fall vorgeht (vermutlich eher eine überschaubare Gruppe mit dem Status KVdR, von daher ggf. fraglich was da unter politischer Abwägung der Ratio "Ärger/Stress" vs "Ertrag/Abschöpfung" bei rumkommt)

    Das ist die letzten Jahre schon explodiert und die Kassen sind heute noch leerer als zuvor.

    Das dürfte , so oder so, ohnehin ähnlich weitergehen.

  • Nur Mieteinkünfte zu verbeitragen dürfte rechtlich vermutlich nicht gehen, das könnte stimmen. Bei der Grundrente hat man ja schon die automatische Einkommensanrechung entwickelt, keine Ahnung wie gut diese bei Kapitalerträgen funktioniert. Das System könnte man theoretisch relativ leicht ausbauen und dann auf alle anwenden.

  • Nur Mieteinkünfte zu verbeitragen dürfte rechtlich vermutlich nicht gehen, das könnte stimmen.

    Da würde ich mir als juristischer Laie (wenn auch als Volljurist aber ohne dies je beruflich ausgeübt zu haben) fast anmaßen das "vermutlich" in ein "höchstwahrscheinlich" und das "könnte" in ein "dürfte" zu ändern.

    Das System könnte man theoretisch relativ leicht ausbauen und dann auf alle anwenden.

    Die Frage wäre bezüglich der (vermutlich sehr überschaubaren) Kohorte (in der auch kaum alle relevante oder gar hohe zusätzliche Einkommen neben der Rente haben) mit dem Status KVdR, ob sich das vom "Abschöpfungspotential" her lohnt sprich rechnet (vs Aufwand und möglichem Ärger und Stress bei der ggf. rückwirkenden Auswirkung bei denen, die bereits den KVdR-Status erlangt hatten und /oder schon länger darin sind und/oder dies zu ihre Kalkulationsgrundlage im Alter gemacht hatten) und zudem welche Anreize bzw. Fehlanreize damit gesetzt würden (für Selbständige beispielsweise dürfte - aus meiner Laiensicht - der Anreiz in der GKV (als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zu bleiben) noch geringer werden, als ohnehin schon; siehe bereits Nr. 92).


    Aber wie schon gesagt: Bei der GKV-Kassenlage könnte staatlicherseits irgendwann gelten:


    "Not kennt kein Gebot (mehr) ...