Jetzt hatte ich gehofft, dass hier mal etwas Ruhe einkehrt und dann sowas…
Wie gehen Beamte mit der Altersvorsorge um?
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csh -
7. Juni 2025 um 00:08 -
Erledigt
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Also ich zumindest bin sprachlos. Ein Kartoffelsalatrezept reinkopiert hätte den gleichen argumentativen Wert erzielt. Belassen wir es dabei.
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Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen zwingend in eine Betriebsrente ein (z.B. VBL). Das kostet sie im Moment weitere 1,81% ihres aktiven Einkommens.
Und dann wieder total ahnungslos.
Aber Hauptsache so tun, als wüsste man über alles Bescheid.
Der oben genannte Prozentsatz gilt nicht für alle Angestellten im öffentlichen Dienst.
In Baden-Württemberg zum Beispiel wird für die kommunale Zusatzversorgung ein Betrag von 0,55 % das Bruttoeinkommens fällig.
Noch ein kleiner Hinweis zu diesem ganzen Theater:
Bei der Beamtenversorgung handelt es sich nicht um einen Gnadenakt des Dienstherren, der seinen verdienten Leuten besonders viel im Alter zu stecken will.
Im Gegensatz zu der Rente aus der deutschen Rentenversicherung ist hier quasi verfassungsgemäß, das gesamte menschenwürdige Leben zu garantieren.
Das Bundesverfassungsgericht sprach in einer alten Entscheidung, sogar von dem interessanten Begriff „bescheidener Wohlstand“ für Beamte.
Die „Stütze“ und eventuelles Wohngeld ist also quasi mit drin.
Ganz schrecklich wird es dann bei Pflegebedürftigen Menschen. Da darf dann die Beihilfe noch kräftig zusätzlich zusteuern,
Weil Pensionär:innen gemäß Verfassungsrecht nicht in die Sozialhilfe fallen dürfen.
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Typischerweise beziehen die meisten Menschen im Ruhestand ein geringeres Einkommen als in ihrer aktiven Zeit.
Typischerweise ist das so.
Das Schließen der Rentenlücke (die natürlich auch eine Pensionslücke sein kann) klappt logischerweise einfacher, je geringer der Unterschied zwischen aktivem Einkommen und Ruhestandsbezügen ist.
Logisch und daher eine Binse.
Und das ist bei Beamten (dann Pensionären) halt der Fall ...
Und meist auch bei Politikern hierzulande oder EU-Politikern im fernen Brüssel oder Straßburg (wobei der Status "Politiker" und/oder "Beamter" ja sowohl alternativ als auch kumulativ vorliegen kann; kenne beispielsweise einige Politiker, die als Juristen in einem verklammerten Beruf auch Ansprüche an ihr berufsständiges Versorgungswerk haben).
Das diese Leute in der Regel auch die Entscheidungen über diese Systeme treffen (auch über ein System wie die GRV) aber selbst nicht in diesen Systemen Mitglied sind (aus guten Gründen nach meinem Dafürhalten und aus deren Sicht) - dürfte sich an der angesprochenen Asymmetrie sprich Unwucht "Gesetzliche Rente versus Pension" (oder Altersversorgung von Politikern) eher nichts ändern.
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Das sehe ich so nicht. Zum einen wurden Rücklagen gebildet, zum anderen ist die finanziell deutlich größere Baustelle der Bundeszuschuss zur GRV, auch dort sind keine Kürzungen in Sicht. Warum also bei den Pensionen?
In meinem Bundesland wurden die Versorgungsrücklagen laut Wikipedia aufgelöst.
Gleichzeitig lasten allein auf unserem Privathaushalt über 100.000 Euro Schulden des Bundeslandes. Ich ahne schon, was u.a. passieren wird.
Allerdings: Ich hoffe, dass du recht hast!
Gruß Buglkopf
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[…]
Bitte nicht in Zitate reinschreiben. Danke.
Fast hätte ich den Nonsens mit den 100.000 Euro übersehen.
Ernsthaft geht anders.
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Was Jack Dawson nennt, paßt also recht gut: Ein Bachelor-Ingenieur könnte im öffentlichen Dienst 57 T€ Bruttogehalt haben; sein beamteter Kollege mit 49 T€ Bruttogehalt hat netto möglicherweise dennoch mehr.
Moment, moment... Das Bachelor-Durchschnittsgehalt bezieht sich auf die Wirtschaft. Im öD sind mir keine Zahlen bekannt, unsere Ingenieure sind verbeamtet.
Nettogehalt so wenig Bruttogehalt hat. Streng genommen ist der Mann falsch gewickelt: Das bei gegebenem Nettogehalt geringere Bruttogehalt ist ein Vorteil für ihn, weil er für Zusatzeinkünfte so einen niedrigeren Steuersatz hat.
Das wäre so, wenn es keine besondere Lohnsteuertabelle gäbe.
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Hallo Ihr lieben Foristen,
dass ich die Strukturen der Beamtenbesoldung ganz grob benannt habe, hatte den Zweck, die Diskussion auf eine gewisse Grundlage zu stellen. Das ist teilweise gelungen.
Teilweise nur auch deshalb, weil das Gebiet mit vielen Fallstricken versehen ist. Diese sind auch in Ansätzen deutlich geworden.
Das Bashing gegen Achim Weiss halte ich für lustig für andere, aber ist eher ungerecht und unproduktiv. Ich rechne Achim Weiss hoch an, dass er nicht darauf eingeht, sondern sich weiterhin beteiligt. Seine Darstellungen auch zu vielen anderen Themen haben mich sehr bereichert.
Unsicher bin ich, ob alle die gleichen Gehalts- und Ruhestandsbezüge haben sollten. Der Wettbewerb in unserer Gesellschaft braucht auch einen Anreiz.
Die Chancen sollten für alle gleich sein. Aber das Jammern derjenigen, die sie nicht ergriffen haben, rechtfertigt nicht die Benachteiligung der Leistungserbringer.
Letztlich kommen wir in eine politische Diskussion darüber, wie die Mittel des Staates erhoben und verteilt werden sollen. Daran möchte ich mich nur in Grundsätzen beteiligen: Grundsätzen wie z.B. gerecht.
So long
Wentscher
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Im Gegensatz zu der Rente aus der deutschen Rentenversicherung ist hier quasi verfassungsgemäß, das gesamte menschenwürdige Leben zu garantieren.
Das Bundesverfassungsgericht sprach in einer alten Entscheidung, sogar von dem interessanten Begriff „bescheidener Wohlstand“ für Beamte.
Nochmal kurz offtopic, weil hier das Stichwort Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Besoldung gefallen ist.
Da tickt im Moment für die Dienstherrn eine riesige Zeitbombe, die vermutlich in den nächsten Jahren hochgehen wird.
Wer sich dafür interessiert, einfach nach "Amtsangemessene Besoldung" und "BVerfG" googlen, oder sich im oeffentlicher-dienst.info Forum dazu einlesen. Allein in Bayern sind eine mittlere 5 Stellige Zahl an Klagen und Besoldungswidersprüchen anhängig, die derzeit ruhend gestellt sind, da auf ein weiteres Urteil aus Karlsruhe gewartet wird.
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Korrekt. Die Zeitbombe wird auch immer größer, weil allein beim Bund seit 4 Jahren ausgesessen wird und jetzt schon für diesen Zeitraum Nachzahlungen kommen werden.
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