Wie gehen Beamte mit der Altersvorsorge um?

  • Die Frage ist, welche Werte in welchen Tabellen landen.

    Ich darf Dir versichern, daß ich ein Gehalt (oder eine Besoldung) im öffentlichen Dienst schon ausrechnen kann.

    In unserem Kreis haben wir mehrere Kommunen, in denen diverse Stellen gerade neu bewertet werden. Da sind manche "einfachen" Fachbereichsleiterstellen in die E13 und höher gesetzt worden. ... Beamtenstellen sind per Landesgesetz für diese Kommunen aber an Einwohnerzahlen gebunden, da darf man dann teils maximal eine A13 im ganzen Haus haben. Ob das irgendwer objektiv höher bewertet hat, interessiert einfach nicht. Wenn du in solchen Konstellationen einem E13er die Verbeamtung anbietest, lacht der dich schlichtweg aus.

    Vor etwa 20 Jahren hat man die Vergütungstabellen dergestalt angepaßt, daß man Angestellte und Beamte direkt vergleichen kann. Wenn eine Angestelltenstelle mit E13 eingestuft ist, paßt dazu eine Beamtenstelle mit A13. Würde man einem Angestellten mit E13 die Verbeamtung in A10 anbieten (also eine deutliche Rückstufung), würde der das natürlich nicht machen. "Verbeamtung anbieten" hieße natürlich Wechsel in eine gleichrangige Beamtenstelle. Alles andere ist natürlich Kokolores.


    Daß ich das jetzt im Rahmen einer ernsthaften Diskussion ausführen muß, hätte ich nicht gedacht.

    Und was die o.g. Stellenbewertungen auch immer zeigen: Was genau soll eigentlich eine "Gleichrangigkeit" zwischen A und E sein? Die Zahl dahinter ist es jedenfalls nicht.

    Doch, genau das ist das. Zu Zeiten des BAT war die Äquivalenz zwischen Angestellten- und Beamtenstellen nicht unmittelbar ersichtlich. Seit TV-L/TV-öD ist sie es.

  • Tja,

    Ich bin mittlerweile auch schon seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst, allerdings als Angestellter. Ich habe als Ingenieur immer gut verdient.

    Ich erinnere mich noch genau an mein Anfänge im Dienst, als es in der Gewerbeaufsicht eigentlich nur Beamte gab.

    Wir wurden als Seiteneinsteiger betitelt, die eigentlich keine richtige Ausbildung ( nur unser Studium ;) ) hatten.

    Viele Beamte aus dem mittleren Dienst mit einer Ausbildung hielten sich für besser und gebildeter, da sie die Beamtenausbildung ( setzten sie mit einem Studium gleich!!!) genossen hatten.


    Da das Jammern über die hoch bezahlten Ingenieure nicht aufhörte, haben ich denjenigen Kollegen angeboten unsere Gehaltskonten zu tauschen.

    Das hat man dann schnell abgelehnt.

    Sie bekommen wenn sie genau wie ich die gleichen Dienstjahre abgeleistet haben fast 72% vom letzten Gehalt. Wir bekommen 48% vom Durchschnittsgehalt.

    Auch wenn wir über unsere Zusatzversorgung etwas aufholen, ist die Endsumme kein Vergleich.

    Resümee:

    Das Jammern auf diesem hohen Niveau ging mir auf den Keks. Die Beamten können für Ihre Alimentation nichts und damit lächle ich die Leute nur an und biete den Tausch der Gehaltskonten. Dann ist Ruhe

    Das System, das über das Berufsbeamtentum der meisten Politiker , weiterhin gepuscht wird, sollte dringend reformiert werden. Hier steckt der Fehler, nicht beim kleinen oder großen Beamten.

  • Vor etwa 20 Jahren hat man die Vergütungstabellen dergestalt angepaßt, daß man Angestellte und Beamte direkt vergleichen kann. Wenn eine Angestelltenstelle mit E13 eingestuft ist, paßt dazu eine Beamtenstelle mit A13. Würde man einem Angestellten mit E13 die Verbeamtung in A10 anbieten (also eine deutliche Rückstufung), würde der das natürlich nicht machen. "Verbeamtung anbieten" hieße natürlich Wechsel in eine gleichrangige Beamtenstelle. Alles andere ist natürlich Kokolores.


    Daß ich das jetzt im Rahmen einer ernsthaften Diskussion ausführen muß, hätte ich nicht gedacht.

    Sagen dir z.B. die Musterstellen nach Gemeinde 3.0 in Rheinland-Pfalz etwas? Da hat man diverse Arbeitsplätze einer Mustergemeindeorganisation einmal als Beamtenstelle, einmal als Angestelltenstelle bewertet. Also gleicher Arbeitsplatz mit gleichen Tätigkeiten. Eine A10 ist demnach eine EG9a im Personenstandswesen, aber eine EG9b in der stellv. Kassenleitung, oder eine 9c im Steueramt. Eine A11 kann bei Haushaltsangelegenheiten E11 ergeben, in der Kassenleitung E10, in der Stadterneuerung E9b. Usw. weil die Bewertungsregeln, wenn wir sie so nennen wollen, deutlich unterschiedlich sind. Und wenn du jetzt sagst: Moment, die Beamten sind i.d.R. doch höher? Ja, grundsätzlich stimmt das.

    Aber z.B. Büroleitung: A15 vs. E14, dann kommt § 28 Landesbesoldungsgesetz mit Obergrenzen und höchstzulässigen Ämter im kommunalen Bereich, und dann ist nix mit A15. Zwischen 15.000 und 30.000 Einwohnern maximal eine Stelle A14 im ganzen Haus, darunter ist schon bei A13 Schluss. Die Musterverwaltung wird weitestgehend einwohnerunabhängig aufgestellt und hat eine A15, zwei A14 und eine A13 in den Leitungsstellen. Da sagst du als Beschäftigter locker mal 3 bis 4 in deinen Augen "gleichrangigen" Beamten in so einem Rathaus: Ätsch. Weil es diese Gleichrangigkeit eben nicht (und wenns sie mal leidlich gab eben: nicht mehr) gibt.

    Und selbst da, wo A und E gleich sind: Auf E setzt du einen entsprechend ausgebildeten, dann hat der direkt den Rechtsanspruch auf die entsprechende Gehaltszahlung. Auf die A setzt du einen, den du erst noch die ein oder andere Beförderung der Laufbahn rechtmäßig abwarten lässt. Dann lacht der Beschäftigte den Beamten eben noch ein paar Jahre aus, bevor dann deine womöglich leicht angestaubten Tabellen wieder halbwegs passen.


    Ich weiß nicht ob die Musterstellenbeschreibungen Gemeinde 3.0 bekannt oder öffentlich einsehbar sind, notfalls kann ich sie morgen zur Verfügung stellen. Die von dir beschriebene Äquivalenz ist bei den wenigsten Stellen zu sehen. Die zweistelligen A sind i.d.R. höher oder gleich der E mit den oben genannten Einschränkungen, die übers Haushaltsrecht dann wieder draufhauen, bei den einstelligen sind die A in sehr vielen Fällen auch gleich um eins kleiner als das E. Gleicher Arbeitsplatz, gleiche Aufgaben. Ernsthaft.

    Und Rheinland-Pfalz wird da kaum die Ausnahme zu allen anderen Ländern darstellen.

  • Die von dir beschriebene Äquivalenz ist bei den wenigsten Stellen zu sehen.

    Absolut.

    Er hat überhaupt keine Ahnung von der Praxis.

    Hier in Baden-Württemberg ist es zum Beispiel im Kommunalbereich so, das konkret Stellen ausgeschrieben werden mit zum Beispiel A11 und E 10. Es jedoch auch andere Kombinationen denkbar.

  • Ich darf Dir versichern, daß ich ein Gehalt (oder eine Besoldung) im öffentlichen Dienst schon ausrechnen kann.

    Denn, Pfennigbaron, wenn ich das ergänzen darf: Der Achim Weiss weiß alles, und das sogar besser. Deshalb hat man ihn und seine herablassend-belehrenden Ergüsse auch so schmerzlich vermisst, als er zuletzt - dem Herrn sei’s geklagt - ein paar Tage Forenauszeit genommen und nichts geschrieben und uns nicht an seiner Weisheit hat teilhaben lassen.

  • Ich bin mittlerweile auch schon seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst, allerdings als Angestellter. Ich habe als Ingenieur immer gut verdient.

    Ingenieur könnte entweder sein Ing. grad. (damals Ingenieurschule, später Fachhochschule, nun Hochschule für angewandte Wissenschaften) oder Diplomingenieur (Universität).


    Ein Ing.grad. wurde damals eingestellt mit BAT Vb (A9 entsprechend, gehobener Dienst) und konnte aufsteigen bis BAT III (A12 entsprechend).


    Diplomingenieure wurden in BAT IIa eingestellt (A13 entsprechend, höherer Dienst) und konnten aufsteigen bis BAT I (A16 entsprechend, das war allenfalls der Behördenleiter).

    Wir wurden als Seiteneinsteiger betitelt, die eigentlich keine richtige Ausbildung (nur unser Studium ;)) hatten.

    Viele Beamte aus dem mittleren Dienst mit einer Ausbildung hielten sich für besser und gebildeter, da sie die Beamtenausbildung (setzten sie mit einem Studium gleich!!!) genossen hatten.


    Da das Jammern über die hoch bezahlten Ingenieure nicht aufhörte, haben ich denjenigen Kollegen angeboten, unsere Gehaltskonten zu tauschen.

    Das hat man dann schnell abgelehnt.

    Da mußt Du etwas durcheinanderbringen. Gleichrangige Beamte verdienen heute im aktiven Dienst typischerweise mehr als Angestellte im öffentlichen Dienst. Selbst der Fachhochschulingenieur wäre als Beamter im gehobenen Dienst gelandet. Als Angestellter hatte der auch damals mehr als ein Beamter im mittleren Dienst. Der Uni-Absolvent, also Diplomingenieur wäre als Beamter im höheren Dienst gelandet.


    Ein Bauingenieur in meiner Verwandtschaft klagte immer, er habe in den frühen 1970er Jahren weniger gehabt als gleich ausgebildete angestellte Kollegen. Ich kann das für diese Zeit nicht mehr nachvollziehen. In der Zeit, die ich überblicke, war das jedenfalls nicht so, und heute ist das auch nicht so.

    Sie bekommen, wenn sie genau wie ich die gleichen Dienstjahre abgeleistet haben, fast 72% vom letzten Gehalt. Wir bekommen 48% vom Durchschnittsgehalt.

    Beides ist fiktiv.


    Ein Beamter bekommt (bei verhältnismäßig hohem Sockel) pro Dienstjahr Vollzeit 1,79375% gutgeschrieben, das dann etwa mit dem letzten Gehalt multipliziert wird. Die genaue Berechnung ist natürlich noch etwas komplizierter, wir sind hier schließlich in Deutschland. Die Maximalpension erreicht er mit 40 Dienstjahren, die bei Pensionierungsalter 67 auch ein Akademiker erreichen kann.


    Beim Angestellten steckt das Gehalt in der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte. Der "Eckrentner" hat 45 Jahre lang voll gearbeitet und bekommt dann die ominösen 48%. Im öffentlichen Dienst kommt eine Betriebsrente dazu, deren Bedingungen über die Jahre immer schlechter geworden sind. Bis 2002 war die echt gut, so daß sie den Unterschied Rente -> Pension fast gebrückt hat. Seither hat man die Bedingungen aber nennenswert verschlechtert, einfach deswegen, weil der zuständigen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder das Geld ausgegangen ist. In jüngster Zeit ging es ihr wieder besser, also hat man prompt den Arbeitgeberzuschuß zur Betriebsrente reduziert (und somit die staatlichen Kassen entlastet).


    Insgesamt stellen sich gleichrangige Angestellte im öffentlichen Dienst deutlich schlechter als gleichrangige Beamte, schon im aktiven Dienst (je nach Dienststellung*), auf jeden Fall aber im Ruhestand.



    *Beamte sind typischerweise privat versichert, wenngleich meist nur zu 50% oder gar 30%, da 50% oder 70% der Krankheitskosten der öffentliche Arbeitgeber übernimmt. Die Prämie für die Restversicherung hängt vom Risiko ab und nicht vom Einkommen. Jeder Versicherte hat seinen eigenen Vertrag, eine Familienversicherung gibt es hier nicht.


    Das bedeutet: Der recht schlecht besoldete Amtssekretär mit der historischen Vergütungsgruppe A2 oder A3 zahlt sich für sich, seine Ehefrau und seine Kinder dumm und dusselig, das Oberstudienratsehepaar bezieht zweimal A14 und zahlt für 2 PKV-Beihilfeverträge grundsätzlich den gleichen Preis wie der Amtssekretär, der angesichts der deutlich höheren Bezüge natürlich prozentual wesentlich weniger zu Buche schlägt als bei dem kinderreichen Beamten im einfachen Dienst.


    Das heißt: Es lassen sich Fälle konstruieren, in dem der alimentierte Beamte von seinem Anteil der Krankenversicherung mächtig gedrückt wird. Bei der Mehrzahl der Beamten (die sich typischerweise um die höheren Vergütungsgruppen gruppieren) ist die (halbe) PKV billiger, als die GKV wäre.

  • Der psychisch eingeschränkte Bewerber kann nämlich mit Verweis auf Art. 33 GG abgelehnt werden, weil er eben psychisch eingeschränkt (und somit behindert) ist.

    Es kommt darauf an. Fehlende gesundheitliche Eignung führt dazu, dass man eben nicht eingestellt wird. Handelt es sich dagegen tatsächlich um eine anerkannte Schwerbehinderung, kann man tatsächlich eine sogenannte Vorbehaltsstelle für schwerbehinderte Menschen bekommen.

    "Verbeamtung anbieten" hieße natürlich Wechsel in eine gleichrangige Beamtenstelle.

    Und da ist wieder der typische viel Meinung-wenig Ahnung-Achim.

    Im Regelfall ist das so gar nicht möglich, weil laut Laufbahnprinzip alle Ämter durchlaufen werden müssen, sprich: Man fängt in der Regel bei A9 an. Egal welches E man hatte.



    Die Zuschüsse zur GRV betragen ca. 120 Mrd. Euro pro Jahr vom Bundeshaushalt - ist aber viel zu wenig - hat auch nix mit der Rente zu tun sondern den Versicherungsfremden Leistungen sprich wie Mütterrente, Witwenrente, - der größte Batzen immer noch wegen der Einheit (DDR-Bürger die nie eingezahlt haben)

    Das ist richtig, mein Punkt war ja auch nur, dass der Brocken wesentlich größer ist und eher dort gespart werden wird.



    Für Beamten im (mittlerweile so gut wie ausgestorbenem) einfachen und mittleren Dienst mit großer Familie (heute auch selten) ist sie teuer,

    Der mittlere Dienst stellt den größten Anteil der Beamten, zumindest in der Bundesverwaltung.



    Häufig bestreiten Beamte, daß sie im aktiven Dienst (in den passenden Vergütungsgruppen) ein höheres Gehalt bekommen im Vergleich zu einem gleichrangigen Angestellten sowie die entscheidend bessere Altersversorgung.

    Durchschnittsgehalt Ingenieur mit Bachelor: 57.000 €

    Gehalt verbeamteter Ingenieur beim Bund, A10: 49.530 €

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Würde ich so gar nicht sagen.


    Er hat (dankenswerterweise) viel Ahnung in vielen Bereich.

    Allerdings erkennt er leider nicht die Bereiche, die wissensmäßig eben nicht seine Stärken sind.

    Ja, das ist richtig. Den Experten-Achim gibt es auch, der andere kommt ab und zu leider durch.

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    Grover Norquist

  • Hallo zusammen,

    ich kenne beide Seiten – als ehemaliger Angestellter und heutiger Beamter. Aus dieser Perspektive möchte ich einige Punkte ansprechen, die man von außen oft nicht sieht oder missversteht.

    Zur Pension

    Ja, aktuelle Pensionäre erhalten in vielen Fällen höhere Versorgungsbezüge als vergleichbare Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: Dieses Niveau ist keineswegs garantiert. Begriffe wie „amtsangemessen“ oder „über dem Grundsicherungsniveau“ lassen Spielraum. Die Politik könnte künftig auch festlegen, dass 50 % oder sogar nur 40 % als ausreichend gelten. Ob solche Änderungen nur für neue Beamte gelten oder auch Bestandsbeamte betreffen würden, ist offen – dazu kenne ich keine gerichtliche Klärung.

    Vorteile? Ja – aber nicht ohne Nachteile

    Das Beamtentum hat zweifellos Vorteile. Doch es gibt auch Schattenseiten – insbesondere im Lehrerberuf. Zwei Beispiele:

    1. Beförderungen

    Mit A13 ist man finanziell solide aufgestellt – keine Frage. Aber: Wer auf eine Beförderung hofft, braucht Geduld und starke Nerven. Für rund 100 Kolleginnen und Kollegen gibt es im Schnitt eine einzige Beförderungsstelle pro Jahr – manchmal zwei, manchmal auch gar keine.

    Selbst außergewöhnliche Leistungen zählen nicht zwangsläufig: Man kann Innovationen in den Unterricht bringen, großartige Ergebnisse erzielen oder besondere Projekte leiten – am Ende entscheidet der Schulleiter. Ein „Nein“ bedeutet oft: mehrere Jahre Wartezeit auf die nächste Chance – ohne Möglichkeit zur Gehaltsverhandlung. Die nächste Gehaltsstufe wären dann 200€ Netto mehr, also auch nicht wirklich ein großer Sprung.


    2. Versetzungen

    In der freien Wirtschaft gilt: Gefällt mir der Job nicht, bewerbe ich mich woanders. Als Beamter ist das nicht so einfach. Kündigen heißt: Beamtenstatus weg – mit all seinen Vorteilen. Als Lehrer wird man dann womöglich nur noch als Angestellter weiterbeschäftigt – bei gleicher Arbeit, aber rund 1.000 € weniger im Monat. Keine attraktive Option.

    Bleibt der Versetzungsantrag – doch der ist oft eine theoretische Möglichkeit. Wer ein sogenanntes Mangelfach unterrichtet (z. B. Physik), hat selbst bei jährlichen Anträgen wenig Aussicht auf Erfolg. Wieder entscheidet der Schulleiter – und häufig bleibt alles, wie es ist. Ein Wechsel außerhalb des Schulsystems? Je nach Fächerkombination oft schwer bis unmöglich. Ich selbst – BWLer mit sieben Jahren Berufserfahrung außerhalb der Schule – dürfte aktuell einen Marktwert nahe null haben.



    Für andere Beamtengruppen, außerhalb der Lehrer, wird es ähnlich sein.

  • Der recht schlecht besoldete Amtssekretär mit der historischen Vergütungsgruppe A2 oder A3 zahlt sich für sich,

    Zur Ergänzung deiner Kenntnis:


    Ein Amtssekretär existiert nicht, A2 bzw. A3 sind Wachmeister bzw. Oberwachmeister. Sekretäre sind im mittleren Dienst und entsprechen A6.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ja, aktuelle Pensionäre erhalten in vielen Fällen höhere Versorgungsbezüge als vergleichbare Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: Dieses Niveau ist keineswegs garantiert. Begriffe wie „amtsangemessen“ oder „über dem Grundsicherungsniveau“ lassen Spielraum. Die Politik könnte künftig auch festlegen, dass 50 % oder sogar nur 40 % als ausreichend gelten.

    Zur Frage was "amtsangemessen" bedeutet, hat sich das Bundesverfassungsgericht und auch div. Verwaltungsgerichte schon geäußert mit Blick auf die Besoldung. Ein gar nicht so geringer Teil der Beamten in Deutschland hat demnach Bezüge, die höchstrichterlich für zu niedrig entschieden sind, die Politik ist auch aufgefordert daran was zu ändern - was ist konkret passiert? Mach das so mal so flächendeckend mit Angestellten...

    Beispiel: https://vgko.justiz.rlp.de/pre…-bundesverfassungsgericht


    Oder anderer Nachteil, der auch wieder etwas zum Thema zurückführt: Bei allen Vorteilen und Vorurteilen der privaten Krankenversicherung, so gilt dann doch i.d.R.: Der Beamte streckt vor. Manche Beihilfestellen brauchen im Moment schon Monate, Versicherungen sind oft schneller, auch nicht immer... Dann liegst du dümmstenfalls im Krankenhaus, kriegst die ersten Rechnungen, holst nen Rahmen- oder Dispokredit um mal eben 4 oder 5stellige Beträge vorzustrecken... falls du es überhaupt selber schaffst.

    Also was auf jeden Fall zur Altersvorsorge für Beamte gehört: Bestenfalls eine Rücklage für solche Fälle, in jedem Falle aber jemanden, der sich mit den Abwicklungsverfahren grundsätzlich etwas auskennt, idealerweise auch den versicherten bzw. gewollten Umfang (Ergänzungstarife) überblickt...

    Ganz doof gesagt: Wird der Rentner-Opa in den Krankenwagen geladen, legste ihm das Versichertenkärtchen aufn Bauch. Ist der Opa Pensionär, legst du gleich einen Aktenordner an.

    Das man den auch beim Rentner schnell füllen kann, ist mir bekannt. Beim Pensionär ist es aber eher Standard. Den Vorteil der PKV erkauft man sich mit viel Bürokratie. Neben der rein finanziellen Altersvorsorge im Sinne der Einkünfte für den Lebensunterhalt ist das ein Punkt, den der Beamte regeln muss. Es gab schon Fälle, da hat der Beamte immer alles um seine Gesundheitsfinanzen selber geregelt, und als das plötzlich nicht mehr ging, war die Partnerin mit den Rechnungen heillos überfordert.

  • Oh, gefährlich... Wenn der A8 mit E10 betankt ist, kommt Achim und schraubt dir die Reifen ab.

    =O

    E5 zu tanken ist aber vermutlich erlaubt ;)

    Aber vermutlich nicht zu empfehlen (siehe hier an anderer Stelle)

    Nur am Rande: Mein Auto für längere Strecken (Audi A8 Diesel) hat im realen Praxisbetrieb eine Reichweite von deutlich über 1.000 km (rein rechnerisch sind Reichweiten von 1.300 km möglich, zumindest in die Nähe bin ich schon einige Male gekommen).

    (nachträglich gefettet von mir)



    Mein großer individueller Fehler, daß ich nicht diesem "genialen" Rat gefolgt bin

    unseren Arbeitsplatz und unsere Wohnung so gewählt, dass man kein Auto benötigt.

    Mit solchen Petitessen wie einer Wohnung (oftmals eine temporäre Bleibe) wollte ich meine Arbeit und berufliche Laufbahn (in meinem langen Erwerbsleben) nicht unbedingt verquicken.


    Zudem bin ich gelegentlich gerne auf zwei Rädern (mit und ohne Motor), mit Cabrio, Roadster, Oldtimer etc. pp. unterwegs (ein Leben ohne diese Art der Mobilität ist daher für mich kein angestrebtes oder gar prioritäres Ziel - sondern entfaltet eher abschreckende Wirkung).


    Jedenfalls, so lange das noch nicht verboten ist.

  • Solange es Oktan-Beihilfe gibt...

    Guter Hinweis. Wo kann man die beantragen ?


    Vielleicht sollte ich mich an Tomarcy wenden - insbesondere vor dem Hintergrund:

    Ich kenne aus meinen Erfahrungen in der Sozialberatung


    Nur am Rande aus Sicht des Laien: Setz sich der größere Anteil am Benzin- und Dieselpreis nicht ohnehin schon nur aus Steuern und Abgaben zusammen ... ?

  • Sagen dir z.B. die Musterstellen nach Gemeinde 3.0 in Rheinland-Pfalz etwas?

    Da hat man diverse Arbeitsplätze einer Mustergemeindeorganisation einmal als Beamtenstelle, einmal als Angestelltenstelle bewertet. Also gleicher Arbeitsplatz mit gleichen Tätigkeiten. Eine A10 ist demnach eine EG9a im Personenstandswesen, aber eine EG9b in der stellv. Kassenleitung, oder eine 9c im Steueramt. Eine A11 kann bei Haushaltsangelegenheiten E11 ergeben, in der Kassenleitung E10, in der Stadterneuerung E9b. Usw. weil die Bewertungsregeln, wenn wir sie so nennen wollen, deutlich unterschiedlich sind. Und wenn du jetzt sagst: Moment, die Beamten sind i.d.R. doch höher? Ja, grundsätzlich stimmt das.

    Nein, diese "Musterstellen" sagen mir nichts. Du hast sie mir wohl irrtümlich privat zugeleitet. Ich poste sie für alle, damit alle die gleiche Diskussionsgrundlage haben.


    Worum handelt es sich hierbei? Ordentlich beschrieben ist der Text nicht, aber offensichtlich handelt es sich darum, wie sich irgendwer die Bezahlung bestimmter Stellen in einer Kommunalverwaltung vorstellt.


    In Kommunalverwaltungen arbeiten etwa 10% Beamte und etwa 90% Angestellte ("Tarifbeschäftigte"). Über Jahrzehnte galt für die Angestellten der Bundesangestelltentarif BAT, den man dann im Jahr 2006 durch den strukturell deutlich schlechteren "Tarifvertrag der Länder" bzw. "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TV-L/TVöD) ersetzt hat. Im Zuge dessen hat man die Vergütungsgruppen umbenannt, so daß die Äquivalenz zwischen Beamtenstellen und Angestellten unmittelbar erkennbar wird: Die meisten Beamten werden nach Vergütungsgruppen A bezahlt (etwa A13 für einen Rat, etwa Studienrat), die Angestellten werden nun nach E bezahlt (statt nach römischen Ziffern wie vorher). Die einem Rat äquivalente Angestelltenstelle wird nun nach E13 bezahlt.


    An Deiner Liste ist die Sparbemühung erkennbar: Quasi alle Stellen in der Kommunalverwaltung sollen heruntergestuft werden, sofern sie mit Angestellten besetzt werden. Ist der Leiter der Finanzabteilung ein Beamter, soll er A14 bekommen (Oberrat), ist er Angestellter, soll er eine Vergütungsgruppe weniger bekommen, also E13 (Rat).


    Beamten- und Angestelltengehälter sind nicht direkt vergleichbar, weil sie anders aufgebaut sind. Ein Beamtengehalt hängt beispielsweise vom Familienstand ab. Ein Beamter erhält dafür extra Geld, daß er verheiratet ist (unabhängig von der Steuer), und für jedes Kind einen zusätzlichen Gehaltszuschlag (zusätzlich zum Kindergeld). Es macht somit einen Unterschied, ob man einen ledigen Beamten mit einem ledigen Angestellten im öffentlichen Dienst vergleicht oder einen beamteten verheirateten Familienvater mit drei Kindern mit einem verheirateten öffentlich Angestellten mit drei Kindern.


    Weiterhin zahlen Beamte weniger Sozialabgaben als Angestellte, nämlich überhaupt keine Rentenbeiträge (aktuell 9,3% des Bruttos) und überhaupt keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (aktuell 1,3%). Ob es bei Kranken- und Pflegeversicherung einen Unterschied gibt, hängt vom Familienstand, von der Vergütungsgruppe und vom Umfang dieser Versicherung ab. Ein lediger Studienrat, der jung in die PKV gegangen ist, wird vermutlich weniger Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen als ein E13-Angestellter in der GKV. Ein niedrig besoldeter, alleinverdienender Beamter mit etlichen Kindern dürfte für seine fünf Verträge mehr bezahlen als ein gleichrangiger Angestellter in gleichem Familienstand mit seiner GKV-Familienversicherung. Der Beamte im mittleren Dienst (z.B. ein Finanzbeamter) zahlt absolut gleich viel Krankenversicherung wie der Oberstudienrat (höherer Dienst), seines geringeren Gehalts wegen aber prozentual mehr. Der Polizeibeamte (heute meist gehobener Dienst) zahlt bei freier Heilfürsorge überhaupt keine Krankenversicherung (sinnvollerweise aber eine große Anwartschaft). Man kann diesbezüglich seine Rechnung also passend hindrehen.


    Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen zwingend in eine Betriebsrente ein (z.B. VBL). Das kostet sie im Moment weitere 1,81% ihres aktiven Einkommens. Leute, die bis etwa zur Jahrtausendwende in den Ruhestand gegangen sind, haben hieraus eine ganz erhebliche Altersversorgung bekommen, damals cum grano salis sogar ohne eigenen Beitrag. Ziel der Übung war, daß öffentlich Angestellte zusammen mit der gesetzlichen Rente eine vergleichbare Versorgung erhalten sollten wie Beamte. Dann ist der VBL aber das Geld ausgegangen. Man hat die Ansprüche für Noch-Nicht-Rentner erheblich zusammengestrichen und von den Angestellten einen echten Eigenbeitrag verlangt (was im Jahr 2002 unter den Tarifangestellten nennenswert Ärger verursacht hat, die mit dem Jahreswechsel plötzlich eine Reduktion ihrer Nettoeinkünfte zu verzeichnen hatten). Heute ist die VBL-Betriebsrente bei weitem schlechter als früher und ergänzt die gesetzliche Rente eben nicht mehr bis auf Pensionsniveau.


    Sowohl Beamten-, als auch Angestelltengehälter im öffentlichen Dienst haben eine Alters- bzw. Erfahrungskomponente, die nicht exakt parallel läuft, also auch eine Unsicherheit in die Rechnung bringt.


    Dennoch kann man überschlägig sagen, daß ein Beamter fürs gleiche Nettogehalt etwa 15% weniger Bruttogehalt braucht. Was Jack Dawson nennt, paßt also recht gut: Ein Bachelor-Ingenieur könnte im öffentlichen Dienst 57 T€ Bruttogehalt haben; sein beamteter Kollege mit 49 T€ Bruttogehalt hat netto möglicherweise dennoch mehr. Für einen wirklich stichhaltigen Vergleich braucht man allerdings mehr Daten.


    Mir ist die Jammerei eines Bekannten sehr gut erinnerlich, der sich immer darüber beklagt, daß er für ein gegebenes Nettogehalt so wenig Bruttogehalt hat. Streng genommen ist der Mann falsch gewickelt: Das bei gegebenem Nettogehalt geringere Bruttogehalt ist ein Vorteil für ihn, weil er für Zusatzeinkünfte so einen niedrigeren Steuersatz hat.


    Um mal aufs eigentliche Thema zurückzukommen:


    Typischerweise beziehen die meisten Menschen im Ruhestand ein geringeres Einkommen als in ihrer aktiven Zeit. Mal angenommen, sie wollten ihren Lebensstandard halten, also weiterhin gleich viel Geld ausgeben, müssen sie sich etwas einfallen lassen. Naheliegend ist, in der aktiven Zeit Geld zurückzulegen - vielleicht 10%, vielleicht 20% - und dieses Geld dann im Alter einfließen zu lassen. Das Schließen der Rentenlücke (die natürlich auch eine Pensionslücke sein kann) klappt logischerweise einfacher, je geringer der Unterschied zwischen aktivem Einkommen und Ruhestandsbezügen ist. Und das ist bei Beamten (dann Pensionären) halt der Fall: Im Vergleich zu Angestellten erhalten sie prozentual sehr viel höhere Ruhestandsbezüge, so daß die Lücke, die sie ggf. schließen müssen, deutlich kleiner ist.