Die Frage ist, welche Werte in welchen Tabellen landen.
Ich darf Dir versichern, daß ich ein Gehalt (oder eine Besoldung) im öffentlichen Dienst schon ausrechnen kann.
In unserem Kreis haben wir mehrere Kommunen, in denen diverse Stellen gerade neu bewertet werden. Da sind manche "einfachen" Fachbereichsleiterstellen in die E13 und höher gesetzt worden. ... Beamtenstellen sind per Landesgesetz für diese Kommunen aber an Einwohnerzahlen gebunden, da darf man dann teils maximal eine A13 im ganzen Haus haben. Ob das irgendwer objektiv höher bewertet hat, interessiert einfach nicht. Wenn du in solchen Konstellationen einem E13er die Verbeamtung anbietest, lacht der dich schlichtweg aus.
Vor etwa 20 Jahren hat man die Vergütungstabellen dergestalt angepaßt, daß man Angestellte und Beamte direkt vergleichen kann. Wenn eine Angestelltenstelle mit E13 eingestuft ist, paßt dazu eine Beamtenstelle mit A13. Würde man einem Angestellten mit E13 die Verbeamtung in A10 anbieten (also eine deutliche Rückstufung), würde der das natürlich nicht machen. "Verbeamtung anbieten" hieße natürlich Wechsel in eine gleichrangige Beamtenstelle. Alles andere ist natürlich Kokolores.
Daß ich das jetzt im Rahmen einer ernsthaften Diskussion ausführen muß, hätte ich nicht gedacht.
Und was die o.g. Stellenbewertungen auch immer zeigen: Was genau soll eigentlich eine "Gleichrangigkeit" zwischen A und E sein? Die Zahl dahinter ist es jedenfalls nicht.
Doch, genau das ist das. Zu Zeiten des BAT war die Äquivalenz zwischen Angestellten- und Beamtenstellen nicht unmittelbar ersichtlich. Seit TV-L/TV-öD ist sie es.