Besteuerung Riesterrente Einmalauszahlung (30%)

  • Hallo

    und erst einmal ganz herzlichen Dank an alle, die hier so viele Fragen beantworten!


    Das ist meine:


    Meine Riester-Fondsparplan (Union Investment UniProfiRente) läuft seit 2004,

    zurzeit sind 100% in den UniGlobalVorsorge investiert

    Die Sparrate ist 111 € im Monat.

    Bislang habe ich knapp 28.000 Euro eingezahlt und 9700 Euro Grund- und Kinderzulagen bekommen.


    Aufgrund der guten Fonds-Entwicklung ist das Gesamtvermögen aktuell bei ca. 80.000 €, d.h. die Wertentwicklung liegt deutlich über der eingezahlten Summe.


    Ich überlege nun zu Beginn der Auszahlphase mir den maximal möglichen Anteil von 30 % als Einmalzahlung auszahlen zu lassen und den Betrag in einen breit streuenden ETF zu investieren. Mir ist jedoch nicht klar welche steuerlichen Auswirkungen dies hätte. Klar ist das die Einmalzahlung zu versteuern ist.


    Aber wie geschieht dies?

    • Wird nur der Ertragsanteil versteuert und wenn ja wie wird dieser ermittelt?
    • Steigt nicht der Durchnschnittssteuersatz (%) durch die Progression, so dass eine Auszahlung als monatliche Rente, trotz der höheren Kosten des Fonds sinnvoller wäre?
    • Gibt es hier Vereinfachungsregeln, wie die 1/5 Regelung, die die Steuerlast reduzieren?


    Ich freue mich über jede Antwort, Danke vorab!

  • Kater.Ka 12. Juni 2025 um 15:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Riester-Fondsparplan (Union Investment UniProfiRente) läuft seit 2004,

    zurzeit sind 100% in den UniGlobalVorsorge investiert.


    Aufgrund der guten Fonds-Entwicklung ist das Gesamtvermögen aktuell bei ca. 80.000 €, d.h. die Wertentwicklung liegt deutlich über der eingezahlten Summe.

    Die UniProfiRente ist einer der wenigen Riester-Verträge, über die man reden kann.

    Ich überlege nun zu Beginn der Auszahlphase mir den maximal möglichen Anteil von 30 % als Einmalzahlung auszahlen zu lassen und den Betrag in einen breit streuenden ETF zu investieren.

    Die Einmalauszahlung wird in dem betreffenden Jahr als Einkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

    Keine Fünftelregelung (die übrigens weniger bringt, als viele von ihr erhoffen).

    Steigt nicht der Durchschnittssteuersatz (%) durch die Progression, so dass eine Auszahlung als monatliche Rente, trotz der höheren Kosten des Fonds sinnvoller wäre?

    Rechne es Dir aus, wenn es soweit ist.

    Vorteil der Einmalauszahlung: Das Geld wird nicht verrentet (Die Verrentung ist tendenziell ungünstig für Dich).

    Nachteil der Einmalauszahlung: Der Steuersatz schießt in die Höhe. Man würde hier eher den Grenzsteuersatz als den Durchschnittssteuersatz sehen, aber das nur am Rande.

    Wer viel Gewinn gemacht hat, zahlt viel Steuer. Manche Leute hier würden daher gern auf den Gewinn verzichten, damit sie keine Steuer zahlen müssen.

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    Rette sich wer kann und die Gewinne in echtes Geld verwandeln….geht theoretisch auch.

    Denn es wird dann nur die Hälfte der Erträge überhaupt besteuert.

    Muss man durchrechnen.

    Die Verrentung ist bei dieser Summe aber der richtige Hammer. Gibt es schon Daten dazu von Union Investment?

  • Da geht der Speck dann auf die Wurst.

    Er möchte ja gerade Geld entnehmen, damit es nicht verrentet wird. Die gesetzliche Rente hat einen deutlich besseren Rentenfaktor als die meisten kommerziellen Rentenversicherungen, dafür muß man aber die Auszahlung nicht nur versteuern, sondern normalerweise auch verbeitragen. Muß man sich (wie immer) im Einzelfall ausrechnen, mal ganz davon abgesehen, daß man nur unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte kaufen kann.

  • Aber wie geschieht dies?

    • Wird nur der Ertragsanteil versteuert und wenn ja wie wird dieser ermittelt?
    • Steigt nicht der Durchnschnittssteuersatz (%) durch die Progression, so dass eine Auszahlung als monatliche Rente, trotz der höheren Kosten des Fonds sinnvoller wäre?
    • Gibt es hier Vereinfachungsregeln, wie die 1/5 Regelung, die die Steuerlast reduzieren?


    Ich freue mich über jede Antwort, Danke vorab!

    Hi,

    Du versteuerst den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu 100%. Der Gewinn kommt dann oben drauf, d.h. Du läufst wie vorher schon geschrieben in einen relativ hohen Steuersatz.

    Alternativ könntest Du warten bis Du 60 Jahre alt bist und den Vertrag dann komplett steuerschädlich auflösen. Dann müsstest Du nach aktueller Lage nur die Hälfte des Gewinnes versteuern, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der UniGlobal liegt bis dahin gut.

    Dazu sind dann alle Förderungen zurückzuzahlen. Also direkte Zulagen und evtl. Steuervorteile und nur 50% des Gewinns ist zu versteuern.

    Ich für mich werde dann mit 60 förderschädlich komplett auflösen. Hab einen ähnlichen Vertrag mit UniGlobal (hatte damals der Umstellung widersprochen). Bei mir sind es auch 80k gerade, allerdings nur 2-3k Zulage und Steuervorteile. Bei meiner Frau sind es 30% Zulagen, da lassen wir vermutlich den Vertrag normal verrenten.

  • Du versteuerst den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu 100%. Der Gewinn kommt dann [auf Dein normales Einkommen] oben drauf, d.h. Du läufst ... in einen relativ hohen Steuersatz.

    Alternativ könntest Du warten bis Du 60 Jahre alt bist und den Vertrag dann komplett steuerschädlich auflösen. Dann müsstest Du nach aktueller Lage nur die Hälfte des Gewinns versteuern.


    Dazu sind dann alle Förderungen zurückzuzahlen. Also direkte Zulagen und evtl. Steuervorteile.

    Ich für mich werde mit 60 förderschädlich komplett auflösen.

    Hab einen ähnlichen Vertrag mit UniGlobal ... Bei mir sind es auch 80k gerade, allerdings nur 2-3k Zulage und Steuervorteile. Bei meiner Frau sind es 30% Zulagen, da lassen wir vermutlich den Vertrag normal verrenten.

    Also klare Richtung (wie immer): Man muß es sich im Einzelfall ausrechnen.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmal erwähnen:

    Wer Steuervorteile bekommt, bekommt faktisch keine Zulagen. Sobald jemand Steuervorteile bekommt, ist der Riestervertrag ein Vertrag mit nachgelagerter Besteuerung.

    Du spinnst wohl! Selbstverständlich bekomme ich Zulagen! Soll ich den Zulagenbescheid hochladen?

    Spar Dir das. Mal angenommen, Du hast 2000 € eingezahlt bei einem Steuersatz von 25%. Ohne jede staatliche Förderung bekämest Du dafür Steuervorteile in Höhe von 500 €. Du bekommst aber staatliche Zulagen, sagen wir mal die Grundzulage und 1 Kinderzulage. Das sind zusammen 475 €. Stolz zeigst Du mir Deinen Zulagenbescheid. Leg mal den Steuerbescheid daneben! Du bekommst sogar noch Steuervorteile obendrauf! Nämlich 25 €, denn die Zulagen werden ja dagegengerechnet.

    Wieviel Staatsknete hast Du nun bekommen?

    Im ersten Fall (ohne jede staatliche Förderung) 500 €.

    Im zweiten Fall (mit staatlicher Förderung) 475 € + 25 € = 500 €.

    Siehst Du den Unterschied? Ich sehe ihn nicht.

    Man hat die Option, den Riestervertrag mit 60 förderschädlich zu kündigen. Dann zahlt man alle Zulagen und Steuervorteile zurück, hat immerhin den Vorteil, daß die Steuervorteile über all die Jahre das Kapital erhöht und somit den Ertrag vermehrt haben. Zwar muß man den Ertrag dann zur Hälfte versteuern, aber es ist letztlich Ertrag von zinsfrei ausgeliehenem Geld. Bei typischem Steuersatz ist die Hälfte davon weniger als der Abgeltungsteuersatz, so daß ein Besserverdiener den Ertrag des Riestervertrags letztlich geringer versteuert, als wenn er das gleiche Geld selber gleich angelegt hätte. Dazu kommt der Ertrag der Steuervorteile. Abziehen davon muß man streng genommen die Kosten des Vertrags, und die sind typischerweise nicht eben gering.

    Das kann (auf letztlich niedrigem Niveau) also eine gute Idee sein.

    Beim Niedrigverdiener, der echte Zulagen bekommen hat, mag die Sache anders aussehen. Aber auch bei dem ist es meistens eine gute Idee, die maximal möglichen 30% aus dem Vertrag herauszuholen, wenngleich er das dann voll versteuern muß. 70% müssen im Vertrag drinbeiben, die muß er verrenten lassen. Für den Niedrigverdiener spielt die Steuer eine geringere Rolle - der hat in der Sparphase mehr Zulage als Steuervorteile bekommen und in der Leistungsphase hat er einen niedrigen Steuersatz.

    Aber wie gesagt: Man muß es sich im Einzelfall ausrechnen.

  • Wer Steuervorteile bekommt, bekommt faktisch keine Zulagen. Sobald jemand Steuervorteile bekommt, ist der Riestervertrag ein Vertrag mit nachgelagerter Besteuerung.

    Zunächst einmal hast Du natürlich recht. Ich würde das anders jedoch formulieren:

    Die Zulagen verminden die Steuervorteile.

    Trotzdem ist diese Aufteilung grundsätzlich erst einmal gut: Denn die Zulagen fliessen in den Vertrag, die Steuervorteile werden üblicherweise verkonsumiert. Gäbe es nur Steuervorteile hätte der "Sparer" zwar theoretisch das Gleiche Geld zur Verfügung, es käme aber nicht dem Vertrag zu gute!

    Völlig überraschend habe ich auch einen UI Riestervertrag mit 80k derzeitigem Guthaben. Davon 30,5 selbst eingezahlt sowie 7k Zulagen. Die Steuerdaten habe ich auf die Schnelle nicht zur Hand.

    Ich habe Ende 2023 mit der Einzahlung aufgehört und überlege/rechne überschlägig ab- und zu ob ich mir den Vertrag jetzt kündige oder erst kurz vor Renteneintritt. Daher war die Information mit der reduzierten Steuer ab 60 Jahren sehr hilfreich. Die Zeit bis dahin sitze ich weiterhin aus.