Zahnarztkosten, GKVs ziehen sich zurück, private Zusatzversicherungen und private Abrechnungen

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Meiner persönlichen Erfahrung zufolge übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) immer weniger Kosten, die für die zahnärztliche Versorgung anfallen. Im Fernsehen laufen dazu passend oft Werbungen für Versicherungen die Zahnzusatzversicherungen anbieten. Die Krankenkassen selbst sind sich auch nicht zu schade, selbst Werbung für die private Zahnzusatzversicherung privater Anbieter in ihren Schreiben an die Versicherten zu verschicken.

    Früher war es auch eher die Ausnahme, dass der Zahnarzt einem eine Behandlung empfohlen hat, die über das hinausgeht, was die GKV übernimmt. Heute passiert das andauernd. Man erhält "Vereinbarungen einer Privatbehandlung gemäß ...". Darin sind einzelne Posten aufgelistet, mit einem Schlüssel für die einzelnen Leistungen. Und zu jedem Posten ein sogenannter "Satz" oder "Faktor" der die Mehrkosten gegenüber der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) angibt. Vor ein paar Jahren lagen diese Sätze noch bei 1,3, dann 2,3. Inzwischen finde ich Posten mit einem Faktor 4,3.


    Jetzt meine konkrete Frage:
    Wer garantiert mir denn, dass bei dieser Teil-Verabschiedung aus dem solidarischen System der GKV, nicht ganz individuelle Kosten für einzelne Patienten abgerechnet werden? Wenn die Rechnungen alle an die GKV gehen würden, dann wäre da eine mögliche Kontroll-Instanz vorhanden. Aber wie kann ich denn als Einzelner überprüfen, welche Faktoren anderen Patienten deselben Zahnarztes auf der Rechnung bekommen? Oder welche Faktoren andere Zahnärzte in meiner Reichweite verwenden?Oder ob da untereinander Abstimmungen erfolgen, um koordiniert die Faktoren nach oben zu schrauben? Ich will da nix unterstellen. Aber mir scheint der einzelne (vereinzelte) Patient gegenüber dem Arzt da eine schwächere (und abhängige) Verhandlungsposition zu haben, als wenn das über die KGV läuft.

  • Das kannst du kaum prüfen.

    Grundsätzlich ist bei der Privatabrechnung der Faktor als Standard bei 2,3, mit Begründung bis 3,5. Alles darüber hinaus geht nur per individueller Vereinbarung und wird auch von vielen PKV nicht gezahlt. Alles was über 3,5 ist, sollte zum nachdenken anregen...

    Viel wichtiger ist aber was genau abgerechnet wird. Gerade bei komplexeren Sachen wird die ein oder andere Leistung mehr erbracht und berechnet.

  • Ich hatte kürzlich mal den Faktor 6,8 auf der Rechnung für eine Kunststoffplombe. Auf die Frage hin, ob meine Behandlung an die Front verlegt wird, um diesen Faktor zu rechtfertigen, einigten wir uns auf 3,5. man muss sowas natürlich nicht hinnehmen und kann vorher verhandeln. Ging problemlos.

  • Ich hatte kürzlich mal den Faktor 6,8 auf der Rechnung für eine Kunststoffplombe. Auf die Frage hin, ob meine Behandlung an die Front verlegt wird, um diesen Faktor zu rechtfertigen, einigten wir uns auf 3,5. man muss sowas natürlich nicht hinnehmen und kann vorher verhandeln. Ging problemlos.

    Dieses Basar-mäßige Handeln ist nicht so mein Ding. Mal sehen, ob ich mich darauf einstellen kann. Das bestätigt dann aber wohl, dass derjenige, der das nicht kann bzw. der das nicht gewohnt ist, die Arschkarte zieht und den Rabatt , den andere raushandeln, mit bezahlt.

  • Rein aus Interesse: darf ich Fragen welche Zusatzleistungen "man" dauernd vom Zahnarzt angeboten bekommt die nicht von der GKV abgedeckt sind?


    Die GKV deckt ja relativ viel ab, was nicht zum Bereich "Schönheit" zählt, teilweise eben nur mit einem gewissen Prozentsatz (Krone 60-75%) etc.

  • Dieses Basar-mäßige Handeln ist nicht so mein Ding. Mal sehen, ob ich mich darauf einstellen kann. Das bestätigt dann aber wohl, dass derjenige, der das nicht kann bzw. der das nicht gewohnt ist, die Arschkarte zieht und den Rabatt , den andere raushandeln, mit bezahlt.

    Meine Oma sagte immer „Wer den Mund nicht aufmacht, muss den Geldbeutel aufmachen“. 🤷🏻‍♂️ ich handle auch nicht gern, aber Faktor 6,8! Ich bitte dich, da musste ich einfach was sagen.

  • Rein aus Interesse: darf ich Fragen welche Zusatzleistungen "man" dauernd vom Zahnarzt angeboten bekommt die nicht von der GKV abgedeckt sind?


    Die GKV deckt ja relativ viel ab, was nicht zum Bereich "Schönheit" zählt, teilweise eben nur mit einem gewissen Prozentsatz (Krone 60-75%) etc.

    Bei Wurzelbehandlungen ist mir schon von verschiedenen Zahnärzten entweder eine "Standartbehandlung" angeboten worden, die die Kasse übernimmt, oder eine Behandlung mit speziellen Gerätschaften, die die Kasse nicht trägt, die aber vom Zahnarzt empfohlen wurde, weil sie "gründlicher" und "sicherer" ist und eine längere Erhaltung des betroffenen Zahns verspricht.

    Bei eine Aufüllung mit Knochenersatzmaterial wurde mir entweder künstliches aus dem "Chemie-Labor" angeboten oder natürliches, das aus Rindern gewonnen wird. Letzteres sollte ebenfalls bessere Erfolgsaussichten auf dauerhafte Heilung und Zahnerhalt versprechen, wäre aber ebenfalls privat abzurechnen, weil die Kasse es nicht übernimmt (bzw. der Differenzbetrag wäre privat zu tragen).

  • Im Nachbarland Dänemark zahlt die Krankenversicherung keinen Cent für zahnärztliche Leistungen. Wer kann, kommt nach Deutschland zu Behandlung, wer weiter weg von der Grenze wohnt plant einen Zahnarztbesuch in seine Urlaubsreise mit ein.


    Ersparnis gegenüber der Kosten in Dänemark: etwa 50% im (für Dänen) Billiglohnland Deutschland...

  • Das hängt nach meiner Erfahrung stark von Zahnarzt ab.

    Meiner drückt mir nie was auf, obwohl er weiß, dass ich eine Zahnzusatzversicherung habe.

    Bei 2 Kronen letztens meinte er, Standard (Stahl) sei genau so haltbar und funktionell, sieht nur nicht so gut aus (Backenzahn). Ich habe dann dennoch die Variante mit Verblendung genommen.


    Ich war vor ein paar Jahren Mal bei einem anderen Zahnarzt, weil ich starke Zahnschmerzen hatte und meiner im Urlaub war, da wurden mir alleine bei dem einen Besuch 3 Selbstzahlerleistungen "nahegelegt".

    Das war sehr unangenehm, weil ich unter Druck stand und mit offenem Mund liegend solche Entscheidungen treffen sollte.


    Bei so einem Arzt würde ich mich nicht wohl fühlen! Bei meinen Arzt bin ich sicher, dass er Selbstzahler-Leistungen wirklich nur empfehlen würde, wenn es sinnvoll ist. Ohne dieses Vertrauen finde ich das Artzt-Patienten-Verhältnis sehr schwierig.


    Leider setzen sich immer mehr solche "Praxisgemeinschaften" durch, wo die Ärzte nur noch Angestellte/Verkäufer sind und Dienstleister im Hintergrund die Rechnung "optimieren", vor allem natürlich bei Privatpatienten.

  • Leider setzen sich immer mehr solche "Praxisgemeinschaften" durch, wo die Ärzte nur noch Angestellte/Verkäufer sind und Dienstleister im Hintergrund die Rechnung "optimieren", vor allem natürlich bei Privatpatienten.

    Eine Praxisgemeinschaft ist eine Körperschaft, bei der zwei (oder mehrere) wirtschaftlich voneinander unabhängige Ärzte (die jeweils Inhaber sind) die gleiche Infrastruktur (Praxisräume, Geräte, Personal) nutzen.


    In einer Gemeinschaftspraxis gibt es mehrere Inhaber, beispielsweise ein Ärzteehepaar.


    Du meinst vermutlich ein sog. "mVZ", ein medizinisches Versorgungszentrum. Das ist eine Körperschaft, die von einem Fachfremden betrieben wird (beispielsweise einem Finanzinvestor). Dort sind die Ärzte angestellt und haben meist steile Umsatzvorgaben. Diese Konstruktion hat sich fast flächendeckend bei den Augenärzten durchgesetzt. Es gibt so gut wie keinen niedergelassenen Augenarzt mehr.


    Mit dem ständig steigenden Anteil weiblicher Ärzte (die mehr als die männlichen Ärzte Teilzeitarbeit wünschen) dürfte sich dieses Konzept weiter durchsetzen - zum Schaden der Geldbeutel speziell der Privatpatienten, aber auch der Kassenpatienten (Stichwort: Vermarktung von IGEL-Leistungen).

  • Dieses Basar-mäßige Handeln ist nicht so mein Ding. Mal sehen, ob ich mich darauf einstellen kann. Das bestätigt dann aber wohl, dass derjenige, der das nicht kann bzw. der das nicht gewohnt ist, die Arschkarte zieht und den Rabatt , den andere raushandeln, mit bezahlt.

    Mir liegt das auch nicht. Gerade da schätze ich aber meine Zusatzversicherung, denn die haben da ja durchaus Daten zum Vergleich.


    Ich muss da ohnehin einen Kostenvoranschlag einreichen bei Rechnungen über 500, -, also bei allen Kronen, Brücken, etc. Beim alten Zahnarzt kam da einmal die Rückmeldung von überhöhten Faktoren und einmal von überhöhten Eigenlaborkosten. Beide Male wurde sofort korrigiert auf den Betrag der Kasse, insofern scheinen da manche es einfach auch mal zu versuchen. Hab dann gewechselt und bei der neuen ist weder bei einer Krone noch beim Implantat+Krone etwas beanstandet worden.

    Da dir Versicherung "nur" 85 % abdeckt, ist sie gar nicht so teuer. Für meine 15 kann ich mich aber hinter der Versicherung verstecken 🤓

  • Rein aus Interesse: darf ich Fragen welche Zusatzleistungen "man" dauernd vom Zahnarzt angeboten bekommt die nicht von der GKV abgedeckt sind?


    Die GKV deckt ja relativ viel ab, was nicht zum Bereich "Schönheit" zählt, teilweise eben nur mit einem gewissen Prozentsatz (Krone 60-75%) etc.

    Es fängt schon bei Füllungen an. Höherwertige Füllungen kosten extra. Die GKV zahlt nur das notwendige, nicht unbedingt das sinnvolle.

    Ähnlich ist es z.B. bei Wurzelbehandlungen. Revisionen zahlt die GKV idr gar nicht.

  • Ganz kurzer Hinweis zwischendurch: Bei Behandlungen die den 3,5 fachen Satz überschreiten ist vor Beginn der Behandlung eine separate individuelle Honorarvereinbarung mit klarer und Verständlicher Formulierung durch den Arzt erforderlich und dieser muss dem Patienten die Honorarvereinbarung verständlich erläutern.


    Die Einwilligung zur Abrechnung am Tresen durch die Medizinischen Fachangestellten oder im Wartezimmer alleine erfüllen nicht diese Merkmale. Auch nicht eine Entscheidung in einer "Druck-Situation" mit offenem Mund auf der Liege.


    Keine*r ist verpflichtet so etwas zu unterzeichnen, natürlich kann der Arzt dann die Behandlung ablehnen oder man vereinbart einen angemesseneren Rahmen. Im Regelfall ist das tatsächlich der 3,5 fache.


    Daher

    Ich hatte kürzlich mal den Faktor 6,8 auf der Rechnung für eine Kunststoffplombe. Auf die Frage hin, ob meine Behandlung an die Front verlegt wird, um diesen Faktor zu rechtfertigen, einigten wir uns auf 3,5. man muss sowas natürlich nicht hinnehmen und kann vorher verhandeln. Ging problemlos.

    Entweder wusste man das vorher weil es vereinbart wurde oder man muss schlichtweg den Teil, welcher den 3,5 fachen teil überschreitet, nicht bezahlen - da dazu nichts vereinbart worden ist. Da muss man nichts verhandeln, nur auf die GOZ und ggf. GOÄ verweisen.

  • Entweder wusste man das vorher weil es vereinbart wurde oder man muss schlichtweg den Teil, welcher den 3,5 fachen teil überschreitet, nicht bezahlen - da dazu nichts vereinbart worden ist. Da muss man nichts verhandeln, nur auf die GOZ und ggf. GOÄ verweisen.

    Natürlich wurde das vor Behandlungsbeginn zur Unterschrift vorgelegt, daher konnte ich mich ja im Verlauf mit dem Zahnarzt auf 3,5 einigen. Man will das ja vorher klären, danach ist ein Streit ja immer sehr unangenehm.

  • Noch eine andere Frage zu dem Thema:

    Müsste auf einer privaten Rechnung nicht ein Posten stehen, der den Anteil der Kosten betrifft, den die GKV übernimmt? Also eine Reduktion der Rechnung um den "Kassenanteil"?

    Oder muss man den Zahnarzt extra darauf hinweisen, damit er nicht alles komplett privat abrechnet?

  • Noch eine andere Frage zu dem Thema:

    Müsste auf einer privaten Rechnung nicht ein Posten stehen, der den Anteil der Kosten betrifft, den die GKV übernimmt? Also eine Reduktion der Rechnung um den "Kassenanteil"?

    Oder muss man den Zahnarzt extra darauf hinweisen, damit er nicht alles komplett privat abrechnet?

    Bei mir wird das immer abgezogen. Steht unten vor der Gesamtsumme, als "Übernahme durch anderen Kostenträger“. In den Kostenvoranschlägen ist es dann noch detaillierter aufgeführt, was für Positionen auf die GKV gehen.

  • Genau so ist es eigentlich üblich, man darf ja die "gleichen Leistungen" bzw. deren "gleichen Leistungswert" nicht doppelt abrechnen.

    Natürlich wurde das vor Behandlungsbeginn zur Unterschrift vorgelegt, daher konnte ich mich ja im Verlauf mit dem Zahnarzt auf 3,5 einigen. Man will das ja vorher klären, danach ist ein Streit ja immer sehr unangenehm.

    Super, dann passt das ja. Das klang für mich irgendwie nur so danach als wäre das "danach" nach der Behandlung geschehen.