Meiner persönlichen Erfahrung zufolge übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) immer weniger Kosten, die für die zahnärztliche Versorgung anfallen. Im Fernsehen laufen dazu passend oft Werbungen für Versicherungen die Zahnzusatzversicherungen anbieten. Die Krankenkassen selbst sind sich auch nicht zu schade, selbst Werbung für die private Zahnzusatzversicherung privater Anbieter in ihren Schreiben an die Versicherten zu verschicken.
Früher war es auch eher die Ausnahme, dass der Zahnarzt einem eine Behandlung empfohlen hat, die über das hinausgeht, was die GKV übernimmt. Heute passiert das andauernd. Man erhält "Vereinbarungen einer Privatbehandlung gemäß ...". Darin sind einzelne Posten aufgelistet, mit einem Schlüssel für die einzelnen Leistungen. Und zu jedem Posten ein sogenannter "Satz" oder "Faktor" der die Mehrkosten gegenüber der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) angibt. Vor ein paar Jahren lagen diese Sätze noch bei 1,3, dann 2,3. Inzwischen finde ich Posten mit einem Faktor 4,3.
Jetzt meine konkrete Frage:
Wer garantiert mir denn, dass bei dieser Teil-Verabschiedung aus dem solidarischen System der GKV, nicht ganz individuelle Kosten für einzelne Patienten abgerechnet werden? Wenn die Rechnungen alle an die GKV gehen würden, dann wäre da eine mögliche Kontroll-Instanz vorhanden. Aber wie kann ich denn als Einzelner überprüfen, welche Faktoren anderen Patienten deselben Zahnarztes auf der Rechnung bekommen? Oder welche Faktoren andere Zahnärzte in meiner Reichweite verwenden?Oder ob da untereinander Abstimmungen erfolgen, um koordiniert die Faktoren nach oben zu schrauben? Ich will da nix unterstellen. Aber mir scheint der einzelne (vereinzelte) Patient gegenüber dem Arzt da eine schwächere (und abhängige) Verhandlungsposition zu haben, als wenn das über die KGV läuft.