Verpflichtung zur Steuererklärung nach Quellensteuerrückforderungsabsicht

  • Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung von Dir haben will, bist Du verpflichtet, eine bzw. welche einzureichen. Rein aus den Bedingungen heraus bist Du nicht pflichtig, der Wille des Finanzamts übersteuert aber alles.

    Für Dich, der Du Dich mit allem wehrst, was Du hast, ist das geradezu ideal: Das Finanzamt wird sich in jedem Fall durchsetzen. Wenn Du der Anforderung nicht nachkommst, kann es sein, daß Du mehr Strafe zahlst, als Du erstattet bekommen wirst.

    Aufgabe also für heute abend: Du gehst zu smartsteuer.de und erstellst einen Account. Du wählst das erste Jahr, das Du bearbeiten willst. Deine Buchhaltung hast Du ja in Ordnung, also hast Du die Lohnsteuerbescheinigung und die Steuerbescheinigungen Deiner Banken zur Hand, die brauchst Du. Die Daten einzuhacken dauert beim ersten Mal eine halbe Stunde, später geht es schneller, wenn Du weißt, wie der Hase läuft. Zum Ausprobieren spare noch die persönlichen Daten aus, dann kannst Du die Erklärung nicht irrtümlich abschicken.

    Am Ende bist Du verblüfft über den Betrag, den Du als Erstattung erwarten kannst und fragst Dich, warum Du das nicht schon längst gemacht hast. Du wirst Dich aber beruhigen mit dem Gedanken, daß Du so reich bist, daß Du es Dir locker leisten kannst, dem Finanzamt Kredit zu geben.

    Wenn man keine Ahnung hat, sind kommerzielle Steuerprogramme leichter handzuhaben als ELSTER. Wie Du die Erklärung einreichst (mit einer fängt man an!), ist egal. Ich würde eine kostenlose Methode wählen, also Papier oder ELSTER. Das ist aber Deine Sache.

    Und hinterher wirst Du Dich fragen, warum nur Du Dich gegen diese Kleinigkeit derart gewehrt hast.

  • Wenn man keine Ahnung hat, sind kommerzielle Steuerprogramme leichter handzuhaben als ELSTER. Wie Du die Erklärung einreichst (mit einer fängt man an!), ist egal. Ich würde eine kostenlose Methode wählen, also Papier oder ELSTER. Das ist aber Deine Sache.

    Ich würde auch immer Elster empfehlen, wenn es nur ganz banale Steuererklärungen sind (Arbeitnehmer, kaum Werbungskosten). Software muss man sich für jedes Jahr kaufen (was entsprechend ins Geld geht), bei den Apps geht dürfte es daher etwas günstiger sein, man muss es aber über die App machen wollen.

    Leider hat das Finanzamts bei Elster das Formular seit diesem Jahr etwas umgestellt und man kann nicht mehr einfach wie früher die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eintippen. Das wird jetzt auf mehrere Seiten verteilt und ist daher etwas lästiger. Hier hilft definitiv der Belegabruf, da somit alle Felder direkt korrekt ausgefüllt werden. Dann nur noch das Feld für die Günstigerprüfung finden und das Thema ist durch.

    Aber selbst ohne Belegabruf ist es auch mit Elster kein Hexenwerk. An den Stellen, wo Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden müssen, wird auch auf die entsprechende Zeile verwiesen.

  • Zitat

    Software muss man sich für jedes Jahr kaufen (was entsprechend ins Geld geht),

    Ich arbeite seit Jahren mit der Steuer-CD von ALDI. Die kostet 4,99 Euro.

    Herausgeber ist Buhl Data Service GmbH :)

    Unterstützung und regelmäßige UpDates gibt es hier

    Steuer Support

    Das Programm hat die EKST für 2024 auf den Cent genau ausgerechnet, allerdings haben wir kein Eigentum.

  • Dividendendan

    Ich würde annehmen, dass du gerade mit deinem geringen Einkommen eine Rückerstattung schon deswegen bekommst, weil die Kapitalerträge nicht mit den pauschalen 25 % besteuert werden sondern mit deinem persönlichen Steuersatz.

    Da kannst du dich dann freuen, dass dir das Finanzamt zusätzliche Einnahmen beschert und dich auch noch darauf hingewiesen hat, dass du dafür was tun sollst.

  • Ich arbeite seit Jahren mit der Steuer-CD von ALDI. Die kostet 4,99 Euro.

    Herausgeber ist Buhl Data Service GmbH :)

    Das funktioniert, wenn man sich die Software zum Angebotszeitpunkt für das neue Jahr kauft. Rückwirkende Erklärungen für die Vorjahren sind meines Wissens nach aber nicht mit der Software möglich. Daher muss man sich zusatzlich die Lizenzen für die alten Versionen besorgen und somit geht es hier um 4 x die Lizenzgebühr (von eher 15 bis 20 Euro, also 60 bis 80 Euro gesamt). Das dürfte sich immer noch rentieren, aber schmälert natürlich die Erstattung.

  • Das funktioniert, wenn man sich die Software zum Angebotszeitpunkt für das neue Jahr kauft. Rückwirkende Erklärungen für die Vorjahren sind meines Wissens nach aber nicht mit der Software möglich. Daher muss man sich zusatzlich die Lizenzen für die alten Versionen besorgen und somit geht es hier um 4 x die Lizenzgebühr (von eher 15 bis 20 Euro, also 60 bis 80 Euro gesamt). Das dürfte sich immer noch rentieren, aber schmälert natürlich die Erstattung.

    Genau so ist das. Die Software (auch die vom Discounter-Kollegen mit L) gilt nur für 1 Jahr, was bei 5 € immer noch fair ist. Manchmal bekommt man die von L... "gebraucht", der Erstuser muss sie aber neuerdings bei sich deaktivieren. Die haben das irgendwie geblockt, dass nur eine Steuererklärung damit geht.

  • Die 5 Euro sind absolut in Ordnung, das will ich gar nicht bestreiten. Wenn man aber jetzt rückwirkend für gleich mehrere Jahre die Steuererklärung abgeben will / muss, dann bietet sich in ganz einfachen Fällen aber auch direkt Elster mit Belegabruf an.

    Aber der Threadersteller ist ja jetzt auf einem gutem Weg und hat dank der Abgabepflicht mit konkreter Deadline ja auch einen gewissen Druck, sich damit zu beschäftigen.

  • Also ich hab den Kram für 2021 bei Check24 angegeben... am ende heißt es Erstattung: 0,00 Euro. Liegt wohl an der Lohnsteuer die eigentlich erstmalig erst 2023 auftaucht und da auch nicht sonderlich hoch ist.

    Schade um die verschwendete Zeit. Vielleicht wird es später besser, wenn die Kapitalerträge über den Freibetrag hinaus wuchsen.

  • Also ich hab den Kram für 2021 bei Check24 angegeben... am ende heißt es Erstattung: 0,00 Euro. Liegt wohl an der Lohnsteuer die eigentlich erstmalig erst 2023 auftaucht und da auch nicht sonderlich hoch ist.

    Schade um die verschwendete Zeit. Vielleicht wird es später besser, wenn die Kapitalerträge über den Freibetrag hinaus wuchsen.

    Du wirst vergessen haben, die Günstigerprüfung zu beantragen. Erst die bringt dir eine Steuererstattung (also wenn du in dem Jahr Kapitalertragssteuer gezahlt hast).

  • Bei 2022 heißt es 80 Euro nachzahlung... wird ja immer besser ;)

    Laut dem Chatbot von Check24 gäbe es keinen extra Knopf für die Günstigerprüfung sondern die Software würde es automatisch auswählen, was für mich am günstigsten sei.


    Hab für heute keine Lust mehr und muss bald zur Arbeit. Der Trend ist klar, ich werde keine Überstunden und Krankenvertretungen mehr übernehmen und mehr Party machen statt wie blöd Aktien und Wertpapiere kaufen.

  • Hallo zusammen,

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    LG

  • wenn Sie Steuern zahlen erreichen Sie eine wichtige Schwelle. Ihre Gewinne werden größer. Jetzt erst sehen Sie wie Ihre Investitionen wirklich Früchte tragen.

    Sie können leicht sehen, wie groß Ihre Rentenlücke ist

    Nun, die Auszahlungen der Dividenden verrechnet mit den Kursverlusten und den realisierten Verlusten, Gewinnmitnahmen über die Jahre ... ich hab mich nie getraut das genau auszurechnen, weil ich glaube das die Bilanz da sehr negativ ist. Es ist mehr so ein "Hobby/Vergnügen" wie Sportwetten, Lotto etc.

    An die Rente glaube ich nicht, aber an Krebs in den nächsten 10-20 Jahren... was man so alles im Bekanntenkreis und Arbeitskollegen hört. Ich gehe nie zum Arzt... das begünstigt auch das etwas unerkannt bleibt bis es unheilbar wird.

    Falls doch.... bittere Armut vielleicht paar Jahre als Obdachloser bis man erfriert oder totgeschlagen wird. Macht nur Angst an die Zukunft zu denken, darum mach ich das nicht.

  • So, ich hab das Zeug für 21 22 23 und 24 abgeschickt. Es war ganz erheblich einfacher als gedacht und gut das ich die Idee mit dem Steuerberater gelassen habe.

    Danke fürs Mut machen. Ich gebe der Vollständigkeitshalber dann Rückmeldung was sich ergeben hat.

  • So, ich hab das Zeug für 21 22 23 und 24 abgeschickt. Es war ganz erheblich einfacher als gedacht und gut das ich die Idee mit dem Steuerberater gelassen habe.

    Danke fürs Mut machen. Ich gebe der Vollständigkeitshalber dann Rückmeldung was sich ergeben hat.

    Super!

    Und wenn du Geld zurück bekommst, ist das vielleicht eine Motivation, das immer zu machen :thumbup: