Verpflichtung zur Steuererklärung nach Quellensteuerrückforderungsabsicht

  • So, ich hab das Zeug für 21 22 23 und 24 abgeschickt. Es war ganz erheblich einfacher als gedacht und gut das ich die Idee mit dem Steuerberater gelassen habe.

    Danke fürs Mut machen. Ich gebe der Vollständigkeitshalber dann Rückmeldung was sich ergeben hat.

    Das wäre sehr schön, wenn du eine Rückmeldung geben würdest, egal was dabei rumgekommt.

  • Heute Briefpost vom Finanzamt bekommen. Meine Fragen die ich schriftlich gestellt habe, wurden beantwortet. Grob rekapituliert:

    Das Jahr 2024 wollen die nicht, weil ich für das Jahr 2024 keine Ansassigkeitsbescheinigung angefordert habe. Weiter wird angemerkt, dass 2024 inländische Kapitalerträge durch meine Banken eingezogen wurden.

    Die Einkommenssteuererklärungen seien unbedingt erforderlich, weil durch das erteilen der Ansassigkeitsbescheinigungen das Finanzamt verpflichtet sei, entsprechende Kapitalerträge zu versteuern.


    Letzteres ergibt für mich nicht wirklich Sinn, es sei den die denken immer noch dass die Kapitalerträge vor 2024 bei Banken im Ausland gemacht wurden... aber egal... die Steuererklärungen haben die nun, auch für 2024 und mal schauen was kommt...

  • Heute Briefpost vom Finanzamt bekommen. Meine Fragen die ich schriftlich gestellt habe, wurden beantwortet. Grob rekapituliert:

    Das Jahr 2024 wollen die nicht, weil ich für das Jahr 2024 keine Ansässigkeitsbescheinigung angefordert habe. Weiter wird angemerkt, dass 2024 [die Steuern auf] inländische Kapitalerträge durch meine Banken eingezogen wurden.

    Es wäre ziemlich schlimm, wenn 2024 Deine inländischen Kapitalerträge von Deinen Banken eingezogen worden wären. Das kann ich mir kaum vorstellen.

    Ich habe das Zitat mal etwas ergänzt, wie ich mir das vorstellen könnte.

    Die Einkommensteuererklärungen seien unbedingt erforderlich, weil durch das Erteilen der Ansässigkeitsbescheinigungen das Finanzamt verpflichtet sei, entsprechende Kapitalerträge zu versteuern.

    Diese Aussage ist Unsinn. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die betreffenden Kapitalerträge ja bereits nach deutschem Steuerrecht versteuert worden, Dir geht es ja lediglich darum, rückforderbare fremde Quellensteuer zurückzuholen (um die 25 € insgesamt, wenn ich mich recht entsinne).

    Aber das ist nun ja Schnee von gestern, Du hast die betreffenden Steuererklärungen ja bereits erstellt und eingereicht. Die deutschen Staatsfinanzen werden davon aber vermutlich nicht gesunden.

    Danke für die Rückmeldung!

  • Achim Weiss und Dividendendan - ich könnte mir vorstellen, dass hinter dieser Vorgabe, die Ansässigkeitsbescheinigung mit der Pflicht für die Steuererklärung zu verbinden, die Frage steht, ob die Erträge über eine Bank in Deutschland versteuert wurden oder ob sie bei einer ausländischen Bank angefallen sind und zu versteuern sind.

    Ob der einfache Sachbearbeiter, der das nicht täglich macht, das durchdringt, weiß ich nicht. Eher nicht. Ist aber nur eine Vermutung.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass hinter dieser Vorgabe, die Ansässigkeitsbescheinigung mit der Pflicht für die Steuererklärung zu verbinden, die Frage steht, ob die Erträge über eine Bank in Deutschland versteuert wurden oder ob sie bei einer ausländischen Bank angefallen sind und zu versteuern sind.

    Ob der einfache Sachbearbeiter, der das nicht täglich macht, das durchdringt, weiß ich nicht. Eher nicht. Ist aber nur eine Vermutung.

    Diese Vermutung liegt wohl nahe.

  • Soeben hat mich Check24 über den Eingang aller Bescheide informiert.

    2021 Erstattung 0,00 Euro
    2022 Erstattung 0,00 Euro
    2023 Erstattung 58,00 Euro
    2024 Erstattung 169,00 Euro

    Die Sache hat sich finanziell sehr viel mehr gelohnt als die Quellensteuererstattung, wo ich bis jetzt nicht mal weiß, ob ich die wirklich zu Lebenszeiten ausgezahlt bekomme.

    Danke nochmal für Rat und Tat :)

  • Soeben hat mich Check24 über den Eingang aller Bescheide informiert.

    2021 Erstattung 0,00 Euro
    2022 Erstattung 0,00 Euro
    2023 Erstattung 58,00 Euro
    2024 Erstattung 169,00 Euro

    Die Sache hat sich finanziell sehr viel mehr gelohnt als die Quellensteuererstattung, wo ich bis jetzt nicht mal weiß, ob ich die wirklich zu Lebenszeiten ausgezahlt bekomme.

    Danke nochmal für Rat und Tat :)

    Knapp 230€ zusätzliche Einnahmen mit überschaubarem Aufwand.


    Das hat sich für dich auf jeden Fall gelohnt. Du solltest darüber nachdenken, das zukünftig immer zu machen :)

  • Heute ist nochmal ein Brief vom Finanzamt gekommen.

    Feststellung

    Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10d Abs 4 EStG festgestellt für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 2 €

    verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2023 2 €

    und das selbe nochmal für 31.12.2024 2 €

    Was fange ich damit an?

  • Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10d Abs 4 EStG festgestellt für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 2 €

    verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2023 2 €

    und das selbe nochmal für 31.12.2024 2 €

    Nun, wenn du in der Zukunft einmal private Veräußerungsgeschäfte hast, bei denen du einen steuerpflichtigen Gewinn gemacht hast, dann wird dieser um den obigen Betrag verringert.

    private Veräußerungsgeschäfte dazu gehören keine Wertpapiere, sondern z.B. Verkauf von Vermögensgegenständen (Gold, Bitcoins, Kryptowährungen etc.) innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldung.

    Die Steuer zu machen lohnt sich.

    Die bestätigen Verluste setzen Sie in die nächste Steuererklärung.

    Gerade wenn man(n) keine Steuererklärung machen muss lohnt es sich meistens.

    Finanztip hat gute Beiträge was Sie noch alles absetzen können - und somit die Steuer reduziert.

    Es gibt auch gute Beiträge wie man(n) die Einkommenssituation verbessern kann.

    Ebenso lohnt es sich die Beiträge anzusehen welche Versicherungen nicht gebraucht werden.

    LG

  • private Veräußerungsgeschäfte dazu gehören keine Wertpapiere, sondern z.B. Verkauf von Vermögensgegenständen (Gold, Bitcoins, Kryptowährungen etc.) innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.

    OK, jetzt wird es mir klar... ein kurzer Ausflug in der Kryptowelt hab ich bei der Steuererklärung angegeben wo ich 2 Euro Verlust gemacht habe.

    In absehbarer Zeit hab ich nicht vor, nochmal Kryptos auszuprobieren aber gut zu wissen. Danke.