Abzüge bei vorzeitigem Renteneintritt mit 63

  • Und dann könnte man auch ausrechnen, wie sich demnächst die heile Welt der arbeitenden Rentner:innen auswirken würde für ihn.

    Das bedeutet: Rente beantragen und weiter arbeiten.

    Rente ab 63 beziehen und unverändert weiterarbeiten bis 67, aber im Rentenbezug die Rentenabschläge ausgleichen, ist rechnerisch günstiger als ohne Rente bis 67 durchzuarbeiten und erst mit 67 in Rente zu gehen. Im Falle der Einführung der Aktivtente wird es wahrscheinlich noch attraktiver.

    Allerdings wäre es auch eine Alternative mit 63 die Schippe fallen zu lassen. Jedem Rentierchen sein Pläsierchen. :saint:

  • Tomarcy

    Ich frage ja gern mal Frau KI. Stimmt das, was sie so auswirft? Wundert mich, weil ich davon ausging, dass einmal Rente auch nichts mehr eingezahlt werden dürfte/könnte?

    Da ist vermutlich eher Teilrente gemeint?

  • Vielleicht von Interesse: Aktuell befasst sich auch eine Finanzen-testende Stiftung mit der Frage "Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente".

    Kiosk oder Link:

    Rente mit 63

    Ich habe es auch bei der Tankstelle gesehen: inzwischen beschäftigen sich so viele Zeitschriften mit der Rente mit 63, dass einem Angst und Bange wird.


    Vielleicht wacht der oder diejenige mal auf in der Realität vom Juni 2025.


    10 % des Bundeshaushalts für Bürgergeld (Hier sind die gesamten Kosten der Unterkunft und Heizung auch mit dabei)

    25 % des für die Rentenversicherung

    Die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor einem massiven Problem.

  • Vielleicht von Interesse: Aktuell befasst sich auch eine Finanzen-testende Stiftung mit der Frage "Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente".

    Kiosk oder Link:

    Rente mit 63

    Unsere Renten­experten rechnen zudem vor, wann es finanziell besonders attraktiv ist, den Job mit einer Frührente zu kombinieren. Das macht Tomarcy hier für uns 😉


    (er hat gerade schon parallel geantwortet 😁)

  • Übrigens der Abzug von 14,4% lsst sich auch ausgleichen durch Nachzahlung in die Rentenkasse.

    Man kauft sich den Gegenwert der Rentenpunkte. Geschickt die Zahlung auf mehrere Jahre verteilt, lässt sich das auch noch von der Steuer absetzen.

  • Übrigens der Abzug von 14,4% lässt sich auch ausgleichen durch Nachzahlung in die Rentenkasse.

    Man kauft sich den Gegenwert der Rentenpunkte. Geschickt die Zahlung auf mehrere Jahre verteilt, lässt sich das auch noch von der Steuer absetzen.

    ... wenn man diese Ausgabe allerdings nicht von der Steuer absetzen kann (weil man das nicht richtig gemacht hat), ist die Chose eine katastrophale Anlage. Die Beiträge sind dann nicht absetzbar, also aus dem Netto geleistet, die Auszahlungen aber zu hohem Prozentsatz bis voll steuerpflichtig UND meistens auch noch beitragspflichtig. Die Beitragspflicht dürfte beim Regel-Bald-Rentner übrigens den Unterschied der Steuersätze in der aktiven und der Ruhestandszeit kompensieren.

    Wenn man so etwas also vorhat, tut man wohl daran, sich vorher zu informieren, wie das richtig geht.

  • Oder auch wenn man wenig Steuern zahlt, wie soll man da hohe Summen absetzen?!

    Naja, dann muss man vorher berechnen, wie hoch die Steuerlast ist und auf mehrere Jahre verteilen, bei Zusammenveranlagung kann man das des Ehepartners mit nutzen. Ganz schwierig wird es natürlich als Single mit ganz wenig Steuerschuld.

  • Ganz schwierig wird es natürlich als Single mit ganz wenig Steuerschuld.

    Genau. Ich denke da gerade an mich🤓 Habe in 22 auch 15 k da reinbezahlt. Soweit ich damals erfuhr, durfte man das nur in 22 und in 23 absetzen (habe erst Ende November beantragt). Nun lese ich, dass ich es hätte evtl. über Jahre strecken können? Menno... Falsche Info erhalten☹️

  • ... wenn man diese Ausgabe allerdings nicht von der Steuer absetzen kann (weil man das nicht richtig gemacht hat), ist die Chose eine katastrophale Anlage. Die Beiträge sind dann nicht absetzbar, also aus dem Netto geleistet, die Auszahlungen aber zu hohem Prozentsatz bis voll steuerpflichtig UND meistens auch noch beitragspflichtig. Die Beitragspflicht dürfte beim Regel-Bald-Rentner übrigens den Unterschied der Steuersätze in der aktiven und der Ruhestandszeit kompensieren.

    Wenn man so etwas also vorhat, tut man wohl daran, sich vorher zu informieren, wie das richtig geht.

    An welche Stolpersteine denkst Du da?

  • Genau. Ich denke da gerade an mich🤓 Habe in 22 auch 15 k da reinbezahlt. Soweit ich damals erfuhr, durfte man das nur in 22 und in 23 absetzen (habe erst Ende November beantragt). Nun lese ich, dass ich es hätte evtl. über Jahre strecken können? Menno... Falsche Info erhalten☹️

    Und 22 konntest Du es auch noch nicht zu 100% absetzen.

  • Wie wird so etwas steuerlich anerkannt? Zahlung 22 für 22 und 23 für 23?

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

    Will man Rentenpunkte kaufen, sollte man sich vorher informieren, wie das sinnvoll geht.

    1. Man kann Altersvorsorgeaufwendungen mittlerweile komplett von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es dabei eine Obergrenze, die jährlich angepaßt wird. Die liegt bei etwa 29 T€ für einen Ledigen, wird aber gemindert durch die Rentenbeiträge im Job (einschließlich Arbeitgeberbeiträge). Die Geschichte rechnet sich nicht, wenn man Beiträge nicht von der Steuer absetzen kann. Man würde dann ja bereits versteuertes Geld einzahlen und mü0te die Auszahlung nochmal versteuern und verbeitragen.

    2. Eine Vorstellung, wie sich Absetzbeträge bei der Steuer auswirken, ist nützlich. Angenommen, man möchte nach einer Scheidung fünf Entgeltpunkte auf einen Sitz nachkaufen, so sollte man sich anschauen, wie man den Betrag für die beste Steuerwirkung sinnvoll in mehreren Jahren stückelt.

    3. Rentenpunkte kann man nicht einfach so kaufen, sondern man muß sich das von der Rentenversicherung vorher genehmigen lassen. Regelmäßig kann man überhaupt keine Rentenpunkte kaufen, sondern nur in bestimmten Sondersituationen. An sich ist das bedauerlich, denn die gesetzliche Rente läuft von der Rendite her fast allen Riestereien und bAVs von der Rendite her locker davon. Also muß man sinnvollerweise deutlich im Vorfeld klären, was im eigenen Fall laufen könnte und was nicht.

    4. Wenn man sich entschlossen hat, Entgeltpunkte zu kaufen, ist typischerweise der Jahreswechsel die beste Zeit dafür: Man läßt sich die Zahlung noch im alten Jahr genehmigen (das fixiert den niedrigeren Preis des Altjahres), zahlt dann vielleicht einen Teil noch im alten Jahr (um die Steuerhöchstgrenze noch im alten Jahr auszunutzen) und einen weiteren Teil zum alten Preis im neuen Jahr.

    Ein Nachteil der gesetzlichen Rente gegenüber etwa einer bAV ist, daß man bei der Einzahlung der bAV ggf. Krankenversicherungsbeiträge spart (Rentenversicherungsbeiträge auch, aber dafür bekommt man dann ja auch weniger Rente), die Auszahlungen aber nur versteuert, nicht verbeitragt.

    Nachzahlungen in die gesetzliche Rente kann man von der Steuer absetzen (wenn man es richtig macht), bekommt aber typischerweise die bereits gezahlten Krankenversicherungsbeiträge nicht zurück, zahlt also verbeitragtes Geld ein. Die Auszahlungen der gesetzlichen Rente sind steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), aber zusätzlich sind (nochmal) Krankenversicherungsbeiträge fällig. Dieses Geld ist also zweimal beitragspflichtig. Die KV-Beitragspflicht frißt etwa den Steuervorteil auf, der dadurch entsteht, daß bei geringerem Ruhestandseinkommen der Steuersatz sinkt (Steuersatz im Ruhestand kann 10 bis 15% niedriger sein als im Berufsleben).

    :)

  • Will man Rentenpunkte kaufen, sollte man sich vorher informieren, wie das sinnvoll geht.

    Das sind wichtige Punkte, auf die Du hinweist. Da möchte ich noch 2 Punkte ergänzen:

    5. Wer privat versichert ist hat bei der Einzahlung natürlich keinen negativen Effekt bzgl. des Versicherungsbeitrags. Bei der Rente bekommt er jedoch einen zusätzlichen Zuschuss zur PKV, da dieser nur von der Rentenhöhe abhängt.

    6. Der Preis für einen Rentenpunkt ist geschlechtsunabhängig. Die statistische Rentenbezugsdauer jedoch nicht.

    Wie wird so etwas steuerlich anerkannt? Zahlung 22 für 22 und 23 für 23?

    Für die Steuer gilt immer das Zuflussprinzip (bzw. Abflussprinzip). Das ist unabhängig davon, für welches Jahr die Zahlung bei der GRV gilt.

    Für die GRV ist relevant, wann eine Auskunft beantragt wurde.

    Beispiel: Ich habe im Nov. 2023 eine Auskunft beantragt und im gleichen Monat erhalten. Also konnte ich im Januar 2024 zum 2023er Preis einzahlen (3 Monate nach Erhalt der Auskunft).

    Die Auskunft war jedoch fehlerhaft und wurde reklamiert. Die Korrektur-Auskunft erhielt ich im Dezember 2024 (auf meine ursprüngliche Anfrage von 2023). Also konnte ich im Januar 2025 erneut zum 2023er Preis einzahlen.

    Die Steuerwirkung verteilt sich auf 2024 und 2025 entsprechend der Zahltage.