Wie wird so etwas steuerlich anerkannt? Zahlung 22 für 22 und 23 für 23?
Das "für" ist dem Finanzamt egal. Der Zeitpunkt der Zahlung ist relevant.
Wie wird so etwas steuerlich anerkannt? Zahlung 22 für 22 und 23 für 23?
Das "für" ist dem Finanzamt egal. Der Zeitpunkt der Zahlung ist relevant.
4. Wenn man sich entschlossen hat, Entgeltpunkte zu kaufen, ist typischerweise der Jahreswechsel die beste Zeit dafür: Man läßt sich die Zahlung noch im alten Jahr genehmigen (das fixiert den niedrigeren Preis des Altjahres), zahlt dann vielleicht einen Teil noch im alten Jahr (um die Steuerhöchstgrenze noch im alten Jahr auszunutzen) und einen weiteren Teil zum alten Preis im neuen Jahr.
Angenommen man hat für das laufende Jahr den maximal möglichen freiwilligen Beitrag bezahlt und zahlt im Januar des kommenden Jahres wieder den maximalen Monatsbeitrag. Wird dieser dann zum neuen gültigen Rentenpunktwert abgerechnet oder erhält man den eventuell günstigeren aus dem abgelaufenen Jahr?
Naja, dann muss man vorher berechnen, wie hoch die Steuerlast ist und auf mehrere Jahre verteilen,
Dann habe ich dies hier falsch interpretiert. Du meinst also, dass man mehrfach (also mehrere Jahre aufs Neue) die Rentenminderung ausrechnen lassen müsste. Ich dachte schon, ich hätte die einmalige Einzahlung über mehrere Jahre absetzen können. War meine Info von nur den beiden Jahren (11.22 beantragt, gezahlt in 22 und 23) doch richtig.
Das sind wichtige Punkte, auf die Du hinweist. Da möchte ich noch 2 Punkte ergänzen:
5. Wer privat versichert ist, hat bei der Einzahlung natürlich keinen negativen Effekt bzgl. des Versicherungsbeitrags. Bei der Rente bekommt er jedoch einen zusätzlichen Zuschuss zur PKV, da dieser nur von der Rentenhöhe abhängt.
Stimmt. Für einen PKV-versicherten Rentner ist es praktisch, den Krankenkassenzuschuß gleich mit einzurechnen, also statt mit Punktwert 40,79 € (ab 1.7.2025) gleich mit einem um 8,55% höheren Wert zu rechnen, also mit 44,28 €.
6. Der Preis für einen Rentenpunkt ist geschlechtsunabhängig. Die statistische Rentenbezugsdauer jedoch nicht.
Ersteres gilt in diesem Staat als die einzig gerechte Lösung: Gleiche Beiträge für Frauen und Männer (und sonstige Geschlechter). Finanzmathematisch gerechnet bezuschussen so die Männer die Frauen, was in feministischen Kreisen auch als gerecht gilt: Für den gleichen Beitrag bekommt eine Frau im Durchschnitt länger Rente, also mehr Rente als ein Mann.
Ein weiterer Effekt zeigt sich bei Eheleuten: Die Ehefrau ist typischerweise jünger als ihr Ehemann und lebt dazuhin statistisch länger als er. Die Witwenschaft ist häufiger als die Witwerschaft und außerdem dauert sie typischerweise länger. Hier werden also Verheiratete gegenüber Ledigen bevorzugt, wiederum Ehefrauen (die eine Witwenrente ohne eigene Beitragszahlung bekommen) mehr als Ehemänner (die deutlich seltener Witwerrente bekommen, weil sie früher sterben als ihre Frauen).
Für die Steuer gilt immer das Zuflussprinzip (bzw. Abflussprinzip). Das ist unabhängig davon, für welches Jahr die Zahlung bei der GRV gilt.
Für die GRV ist relevant, wann eine Auskunft beantragt wurde.
Beispiel: Ich habe im Nov. 2023 eine Auskunft beantragt und im gleichen Monat erhalten. Also konnte ich im Januar 2024 zum 2023er Preis einzahlen (3 Monate nach Erhalt der Auskunft).
Das ist geradezu ein Standardverfahren, wie ich es oben ja auch beschrieben habe.
Die Auskunft war jedoch fehlerhaft und wurde reklamiert. Die Korrektur-Auskunft erhielt ich im Dezember 2024 (auf meine ursprüngliche Anfrage von 2023). Also konnte ich im Januar 2025 erneut zum 2023er Preis einzahlen.
Die Steuerwirkung verteilt sich auf 2024 und 2025 entsprechend der Zahltage.
Das ist eine für Dich günstige Sondersituation, die Dir gegönnt sei.
Angenommen man hat für das laufende Jahr den maximal möglichen freiwilligen Beitrag bezahlt und zahlt im Januar des kommenden Jahres wieder den maximalen Monatsbeitrag. Wird dieser dann zum neuen gültigen Rentenpunktwert abgerechnet oder erhält man den eventuell günstigeren aus dem abgelaufenen Jahr?
Die Entgeltpunkte werden erst bei Auszahlung der Rente mit dem aktuellen Rentenwert gelegt.
Es gelten die Berechnungsmodalitäten des Jahres der Zahlung. (Abgesehen von Regelungen, wenn der Bescheid "frisch" ist.)
Die Entgeltpunkte werden erst bei Auszahlung der Rente mit dem aktuellen Rentenwert gelegt.
Es gelten die Berechnungsmodalitäten des Jahres der Zahlung. (Abgesehen von Regelungen, wenn der Bescheid "frisch" ist.)
Ich dachte man könnte immer bis zum März Zahlungen für das bereits abgelaufene Jahr leisten. Gilt bei Sonderzahlungen (z. B. Tantiemen) und gleichzeitiger Beitragspflicht ja auch.
Ich dachte man könnte immer bis zum März Zahlungen für das bereits abgelaufene Jahr leisten.
Kann man. Die Berechnung ist etwas anderes.
Dann habe ich dies hier falsch interpretiert. Du meinst also, dass man mehrfach (also mehrere Jahre aufs Neue) die Rentenminderung ausrechnen lassen müsste. Ich dachte schon, ich hätte die einmalige Einzahlung über mehrere Jahre absetzen können. War meine Info von nur den beiden Jahren (11.22 beantragt, gezahlt in 22 und 23) doch richtig.
Nein, den ausgerechneten Betrag kann man über mehrere Jahre zahlen, dabei kann die jeweilige Höhe immer wieder neu festgelegt werden, nur muss man am Ende aufpassen, dass man nicht über den gesamten Betrag hinaus zahlt. Allerdings bekommt man bei jeder Zahlung ein Schreiben der GRV in der alle Werte genau benannt sind. Die Berechnung erfolgt nur einmal, zumindest war das bei mir der Fall, ist aber schon über 10 Jahre her.
Ich dachte, man könnte immer bis zum März Zahlungen für das bereits abgelaufene Jahr leisten. Gilt bei Sonderzahlungen (z. B. Tantiemen) und gleichzeitiger Beitragspflicht ja auch.
Das geht wild durcheinander, auch in den Suchmaschinen.
Der Begriff "Entgeltpunkt" wird zumindest in der Praxis für 2 verschiedene Dinge verwendet:
1. für den Geldbetrag, den man pro Entgeltpunkt im Ruhestand als monatliche Rente bekommt. Das ist ab dem 01.07.2025 40,79 € plus 8,55% Krankenversicherungszuschuß.
2. für den Geldbetrag, den man z.B. als freiwilligen Beitrag bezahlen muß, um einen zusätzlichen Entgeltpunkt zu kaufen. Das kostet 2025 9.391,70 €.
Am besten unterscheidest Du das nach dem Preis, den verwechselt man nicht.
Wenn Du Entgeltpunkte kaufen willst (und darfst), dann mußt Du Dir das von der Rentenversicherung genehmigen lassen. Der Preis richtet sich nach dem Datum der Antragstellung. Relevant ist das typischerweise um den Jahreswechsel: Du stellst den Antrag noch im alten Jahr (und sicherst Dir damit den niedrigeren Preis des alten Jahres), hast nach Genehmigung aber drei Monate Zeit für die tatsächliche Zahlung und kannst diese dann steuergünstig ins nächste Jahr schieben.
Nein, den ausgerechneten Betrag kann man über mehrere Jahre zahlen, dabei kann die jeweilige Höhe immer wieder neu festgelegt werden, nur muss man am Ende aufpassen, dass man nicht über den gesamten Betrag hinaus zahlt.
Ich glaube, wir reden von verschiedenen Dingen. Dass man das jedes Jahr neu ausrechnen lassen kann, weiß ich. Aber die Summe wird jährlich höher, da die Rentenpunkte ständig steigen.
Ich glaube, wir reden von verschiedenen Dingen. Dass man das jedes Jahr neu ausrechnen lassen kann, weiß ich. Aber die Summe wird jährlich höher, da die Rentenpunkte ständig steigen.
Das ist natürlich richtig, es gab nur einmal einen Preisrückgang während Corona, da in dieser Zeit der Durchschnittslohn gesunken war.
Ich glaube, wir reden von verschiedenen Dingen. Dass man das jedes Jahr neu ausrechnen lassen kann, weiß ich. Aber die Summe wird jährlich höher, da die Rentenpunkte ständig steigen.
Man kann für die Auskunft berücksichtigen lassen, was laufend an Pflichtbeiträgen gezahlt wird, damit wird dann hochgerechnet. Der Aspekt "es kommen noch Punkte dazu" ist damit regelmässig abgedeckt, selbst wenn man die Einzahlungen streckt.
Der Punkt "vorläufiges Durchschnittsentgelt und ggf. auch der Beitragssatz steigen und machen somit den Kauf eines Entgeltpunktes teurer" ist aber auch noch da.
Ist die Rente so hoch, dass sie versteuert werden muss, ist immerhin der Freibetrag 0,5% pro Jahr (also bei 4 Jahren 2%) höher.
Ist die Rente so hoch, dass sie versteuert werden muss, ist immerhin der Freibetrag 0,5% pro Jahr (also bei 4 Jahren 2%) höher.
Renten unterliegen immer der Steuerpflicht.
Ist die Rente so hoch, dass sie versteuert werden muss, ist immerhin der Freibetrag 0,5% pro Jahr (also bei 4 Jahren 2%) höher.
Der Freibetrag wird jedes Jahr 0,5% niedriger nicht höher.
Der Freibetrag wird jedes Jahr 0,5% niedriger nicht höher.
Für den Fragesteller ist der Freibetrag 2% höher, wenn er die Rente mit 63 und nicht mit 67 bezieht. Alles klar soweit?
Für den Fragesteller ist der Freibetrag 2% höher, wenn er die Rente mit 63 und nicht mit 67 bezieht. Alles klar soweit?
Diese Minderung der Steuerlast wird bestimmt entscheidend sein. Keine 10 EUR im Monat.
Für den Fragesteller ist der Freibetrag 2% höher, wenn er die Rente mit 63 und nicht mit 67 bezieht. Alles klar soweit?
In dem Kontext, ja. Die nachgestellte Frage braucht es nicht.
Diese Minderung der Steuerlast wird bestimmt entscheidend sein. Keine 10 EUR im Monat.
Das kommt auf die Höhe der Rente an. Ich ziehe diese zu 30% genau aus diesem Grund vor. Und diese 30% lege ich dann sicher besser an, als der Staat.