Wir reden von nicht mal 50 € (250 € Gewinn x 0,7 wegen Teilfreistellung
... abzüglich Vorabpauschale ...
x 0,26375 Steuer + Soli).
Etwas mehr, wenn Kirchensteuer dazukommt.
[Keine Ahnung], was der Bruder des TE in CHatGPT eingegeben hat, um auf eine Steuer von 176,40 € zu kommen.
Er hat vermutlich gefragt: "Ich habe mit einem ETF einen Buchgewinn von 250 €. Wieviel muß ich davon versteuern, wenn ich den ETF verkaufe?"
Darauf hat die KI geantwortet: "70% davon, nämlich 175 €".
Weil der Bruder nicht gefragt hat, wieviel Steuer dafür fällig wird, hat die KI ihm diese nicht gestellte Frage auch nicht beantwortet. Eine KI ist immer nur so intelligent wie die Fragen, die man ihr stellt.
Die Steuer und Soli werden ja nur auf den Gewinn erhoben. Daher würde ja schon ein Freistellungsauftrag von 50 € reichen.
Das ist so nicht richtig. Vom Pauschbetrag werden Kapitalerträge abgezogen, nicht die darauf fällige Steuer. Im Beispielsfall würden vom Pauschbetrag etwa 175 € abgezogen, obwohl (wie Du richtig schreibst) die Abgeltungsteuer auf einen Kapitalertrag von 175 € unter 50 € wäre.
Man sollte berücksichtigen, wie groß der andere ETF ist, nicht dass der Bruder schon einen Großteil des Freistellungsauftrages für die Vorabpauschale entrichtet und ggf. weitere Wertpapiere/Tagesgeld etc entrichtet hat und die nicht berücksichtigt hat.
Das ja, allerdings sagt meine Kristallkugel, daß der Posten ETFs, den der Bruder 1 Jahr gehalten hat und der in dieser Zeit 250 € Wertzuwachs verzeichnet hat, nicht so übermäßig groß war (vermutlich klein vierstellig), was vermutlich auch für die anderen Posten gilt. Aber stimmt: Wir wissen es nicht.
Man entrichtet keinen Freistellungsauftrag auf Kapitalerträge, sie werden von ihm abgezogen oder er wird von ihnen verbraucht.
Offensichtlich ist Dir das Verfahren nicht so recht klar, genauso wie dem TE, der ETFs "auszahlen" will.
Ich halte es für wichtig, daß man Wörter richtig gebraucht.