Ehepaar - Gemeinschaftskonto vs Einzelkonten

  • Moin,

    ich stelle mir zu Zeit die Frage, wie und ob wir als Ehepaar ein Gemeinschaftskonto nutzen sollten. Zu unserer aktuellen Situation:

    Wir wohnen in einem Eigenheim.

    • Ich bin als alleiniger Eigentümer eingetragen.
    • Es läuft auch ein Kredit auf meinen Namen.
    • Zusätzlich ist eine weitere Immobilie in meinem Besitz.

    Ich habe ein Einzelkonto.

    • Hier geht mein Gehalt ein und ich bespare einen ETF. Dieser ist als Altersvorsorge für uns beide Gedacht.
    • Regelmäßige Ausgaben gibt es von diesem Konto nicht.
    • Ich überweise monatlich Geld auf unser Gemeinschaftskonto.

    Wir haben ein Gemeinschaftskonto.

    • Hier geht das Gehalt meiner Frau ein.
    • Wie oben erwähnt überweise ich monatlich Geld von meinem Einzelkonto auf dieses Gemeinschaftskonto.
    • Hier liegt ein stillgelegter ETF.
    • Die Kreditraten werden von diesem Konto gezahlt.
    • Sämtliche laufende Kosten werden von diesem Konto gezahlt (Einkäufe, Versicherungen, Gas, Wasser, Strom, Urlaube etc, Instandhaltungen)
    • Hier liegt aktuell auch noch unser Tagesgeld, weil es "gute" Aktionszinsen gibt
    • Das Gemeinschaftskonto haben wir zu Beginn unserer Partnerschaft angelegt. Grundsätzlich finde ich es praktisch und übersichtlich, wenn alle Ausgaben zentral laufen.

    Ein Einzelkonto meiner Frau besteht nicht mehr. Durch die neue Kostenstruktur der Commerzbank, haben wir ihr Konto gekündigt und alle dort laufenden Posten auf das Gemeinschaftskonto umgezogen.
        
    Jetzt bin ich mehr oder weniger durch Zufall auf das Thema Schenkung+Freibeträge bei Gemeinschaftskonten gestoßen. Nach allem was ich gelesen habe, ist unser Konstrukt aus dieser Perspektive nicht empfehlenswert. Vor allem sollte ich unser gemeinsames Tagesgeld z.B. für Tagesgeldhopping nicht zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonto hin und her schieben.
    Mit Blick auf beide Immobilien wird sicherlich in absehbarer Zeit der Punkt kommen, hier über Schenkungen nachzudenken.

    Meine aktuellen Überlegungen für Veränderungen sehen so aus, ich lasse mich aber gerne von etwas anderem überzeugen:

    Jeder hat ein Einzelkonto wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
    • Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
    • (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto

    Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • einen eigenen ETF
    • einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz

    Bei der Frage ob das Gemeinschaftskonto bestehen bleiben soll, um laufende Kosten zu decken, bin ich unschlüssig. Wenn wir eh Einzelkonten haben, erscheint es mir mittlerweile als evtl unnütze Komplexität mit Hinblick auf Schenkungen. Andererseits fühlt es sich besser an, das Leben von einem gemeinsamen Konto zu bestreiten (und es ist übersichtlicher). Jeder von uns soll grundsätzlich an alle Gelder kommen.

    Mich würde sehr interessieren wie ihr als Ehepaar mit Einzelkonten vs Gemeinschaftskonten umgeht.

  • Kater.Ka 5. Juli 2025 um 21:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Jeder hat ein Einzelkonto wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
    Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
    (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto

    Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    einen eigenen ETF
    einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz

    Die Vernunft siegt offenbar. Du (ihr) bist (seid) auf einem guten Weg.

  • Auf Grund der Schenkungsthematik habe ich als Hauptverdiener ein Einzelkonto und auch das Tagesgeld liegt bei mir. Ein ETF Depot bespare ich von meinem Einzelkonto.
    Für alles andere haben wir ein Gemeinschaftskonto wo auch das Gehalt meiner Frau eingeht. Von diesem Gemeinschaftskonto wird auch das ETF Depot meiner Frau (gleicher Betrag wie bei mir) bespart. Von dem Gemeinschaftskonto wird auch der Kredit für das gemeinsame Haus bedient.
    Bei dieser Auslegung kommen wir nicht in die Gefahr über die 500k Grenze in 10 Jahren zu kommen und ein Gemeinschaftskonto für die alltäglichen Ausgaben ist aus meiner Sicht deutlich praktischer. Wenn es diese Schenkungsthematik nicht gäbe wäre ich wie vor einigen Jahren immer bei einem Gemeinschaftskonto da am Ende eh alles durch zwei geht.

  • Meine aktuellen Überlegungen für Veränderungen sehen so aus, ich lasse mich aber gerne von etwas anderem überzeugen:

    Jeder hat ein Einzelkonto wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
    • Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
    • (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto

    Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • einen eigenen ETF
    • einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz

    Bei der Frage ob das Gemeinschaftskonto bestehen bleiben soll, um laufende Kosten zu decken, bin ich unschlüssig.

    Hi,

    ich hatte das mit meinem Steuerberarter besprochen und dann bei uns wie von Dir oben schon skizziert umgesetzt. Du ziehst m.E. die richtigen Schlüsse.

    Grundsätzlich hat auch während der Ehe jeder Partner sein eigenes Vermögen. Mit entsprechender Auswirkung auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer (und den Freibeträgen). Davon zu trennen ist die Behandlung im Rahmen eines Zugewinnausgleiches, bei dem dann der Zugewinn aufgeteilt wird. Es wird fälschlicheweise öfters davon ausgegangen, dass wenn der Zugewinn hälftig ausgeglichen wird, dann das Vermögen auch jedem zur Hälfte gehört. Das ist allerdings nicht so.

    Die Trennung der Anlage ist bei größeren Vermögen daher sehr empfehlenswert. Sonst kann unter Umständen das Fianzamt gegenseitige Schenkungen unterstellen, vor allem wie bei Dir, wenn zwischen Einzel- und Gemeinschaftsanlagen umgebucht wird. Je höher das Vermögen, umso höher ist das Risiko zukünftiger Probleme. Im Extremfall ist dann schon ein Teil der Freibeträge mit diesen gegenseitigen Schenkungen verbraucht und Du zahlst Schenkungssteuer auf Dein eigenes Vermögen.

    Beim gemeinsamen Girokonto (beide Gehälter gehen ein) sieht es wieder etwas anders aus, da ihr gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen habt und dadurch eine Schenkung nicht so leicht nachzuweisen ist.

    Allerdings ist die saubere Lösung sehr einfach (so wie von Dir beschrieben und das haben wir auch so für uns umgesetzt):

    - Ein gemeinsames Girokonto von dem alle Ausgaben bestritten werden.

    - Zwei Einzel-Girokonten auf denen Euer Gehalt eingeht.

    - Monatliche Umbuchungen von den Einzelkonten auf das Gemeinschaftskonto nach einem festgelegten Prozentsatz und in der Höhe, die ihr regulär im Monat benötigt. Auf was ihr euch da auch immer einigt. Wir haben die Aufteilung prozentual nach unserem Netto-Einkünften (Gehalt und Vermietungseinkünfte) mit 60/40 festgelegt. Sollte am Girokonto mal zu wenig Guthaben sein, dann gibt es eine Umbuchung im Verhältnis (60/40).

    Die Annuität des gemeinsamen Hauses kann auch von diesem gemeinsamen Girokonto abgebucht werden. Was ja auch fair wäre, da ihr ja beide darin wohnt.

    - Überschüsse und z.B. Geldschenkungen werden über die Einzel-Girokonten abgewickelt. Dort werden auch alle fällige Anlagen gebucht bzw. die Sparraten davon abgebucht. Die Anlagen erfolgen jeweils auf Einzelkonten ohne Vermischung.

    - Jeweils gegenseitige Vollmachten auf alle Konten und Anlagen.

    - Bei höherem Vermögen und Kindern solltet ihr euch mit "Berliner Testament" und "Supervermächtnis" beschäftigen.


    Das mit vorzeitigen Schenkungen könntet ihr auch mit der gezielten Steuerung der gegenseitigen Einzahlungen auf das gemeinsame Girokonto, zumindest etwas steuern. Du zahlst z.B. relativ viel auf das gemeinsame Girokonto ein, deine Frau relativ wenig. Da Du Deiner Frau und Sie Dir unterhaltspflichtig bist, könntet die Quote z.B. 80/20 sein. Ich bin allerdings kein Steuerberater, kann mir aber vorstellen, dass dies nicht beanstandet wird. Damit könnt ihr schon Vermögen zu Gunsten Deiner Frau steuern ohne die Freibeträge zu berühren. Ansonsten ist es eben eine Frage des gegenseitigen Vertrauens, ob Du Deiner Frau schon zu lebzeiten etwas schenkst. Im Bezug auf die zukünftige Erbschaftssteuer wäre es schon sinnvoll, da die Freibeträge ja alle 10 Jahre von neuem beginnen. Ihr solltet allerdings eine Regelung im Falle einer Scheidung vorsehen und euch da steuerlich beraten lassen.

  • Noch ein Nachtrag zu den Kreditraten.

    Sollte es sich dabei um Raten für das gemeinsame Eigenheim handeln, so ist das über das Gemeinschaftskonto m.E. unproblematisch. Im Falle, dass es sich um Raten für deine vermietete Wohnung handelt, macht es Sinn, das über Dein Einzelkonto abzubuchen. Unser Finanzamt hat sich dazu so geäußert, dass wenn wir hier vermischen, dann nicht 100% der Schuldzinsen angesetzt werden können (zumindest dann wenn beide Kreditnehmer sind).

    Konktret ist es bei uns so, dass wir den Kreditvertrag auf beide laufen haben (gab einen besseren Zins) und die Abbuchung aber auf das Einzelkonto laufen.

  • Du bist alleiniger Besitzer der Immos, aber deine Partnerin darf die Kreditraten mit bezahlen? Habt ihr für den Fall deines Ablebens schon eine Lösung gefunden, damit deine Mitbewohnerin sich nicht mit anderen Erben streiten muss?

  • ich stelle mir zu Zeit die Frage, wie und ob wir als Ehepaar ein Gemeinschaftskonto nutzen sollten.

    das kommt auf die persönliche Situation an - eine allgemein gültige Empfehlung kann man dazu nicht abgeben.
    Eure jetzige Konstellation halte ich persönlich für schlicht weg falsch.

    Jeder hat ein Recht auf sein eigenes Geld und damit auf sein eigenes Konto - "Chef des Kontos" ist immer derjenige, auf dessen Namen das Konto lautet, also "Meins - Deins - Unseres"

    Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Partner Vollmacht beim anderen Partner hat.


    Weiterhin ist es wichtig, ob ihr gemeinsame Kinder habt, oder ob die Beteiligten jeweils eigene Kinder mit in die Ehe gebracht haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn es eines Tages mal um ein Erbe geht.
    Sind keine Kinder vorhanden, dann ist der Punkt um ein Erbe ebenfalls sehr wichtig, denn dann erben u.U. auch die Familienangehörigen des Verstorbenen, sofern es kein Testament gibt.


    Ein Partner bespart auf seinen Namen einen ETF, der für die gemeinsame Altersvorsorge gedacht sein soll. Wie soll das bitte funktionieren, wenn ein Erbfall eintritt?

    Die Immobilien gehören einem Partner, aber die Gemeinschaft zahlt die Kosten. Das finde ich etwas befremdlich.

    Das Geld der Partnerin geht auf ein Gemeinschaftskonto - das finde ich genau so befremdlich.


    Persönlich würde ich ein "DreiKonten Modell" wählen (Meins - Deins - Unseres) und die Geldeingänge und Geldausgänge entsprechend zuordnen.
    Gemeinschaftliche Sparziele (z.B. der ETF für die gemeinschaftliche Altersvorsorge) gehören auf ein Gemeinschaftskonto.

    Gemeinschaftliche Ausgaben für Haushalt, Urlaub etc. können über ein Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, das ihr mit Zahlungen aus euren Einzelkonten "füttert". Ob das je zur Hälfte oder entsprechend der Höhe der Gehälter macht, das bleibt euch überlassen.

    Über die jeweiligen Einzelkonten kann jeder so verfügen wie er möchte, ohne dem Partner "Rechenschaft" abzuliefern, warum man gerade was gekauft hat.

  • Soweit ich mich erinnern kann, wurde dieses Schenkungssteuer-Thema mal vor einiger Zeit bei Finanzfluss von einem smarten Steuerberater-Typen aufgebracht. In der Folge haben dann viele Finanz-Youtuber ebenfalls ein Video darüber gemacht.

    Ich halte das für ein sehr konstruiertes Problem. Wie soll denn das Finanzamt so etwas nachverfolgen? Über ein gleitendes 10-Jahres-Fenster, in dem nicht selten Tausende Buchungen zwischen Konten stattfinden? Vielleicht mag es sehr spezielle Fälle geben, in denen es um wenige große Beträge geht oder bei unverheirateten Paaren, wo der Freibetrag sehr niedrig ist. Ich glaube, genau aus letzterem Bereich wurde Beispiele konstruiert.

    Ein solchen Sachverhalt könnte das Finanzamt nur durch aufwändige Kontenprüfungen feststellen, ähnlich wie bei Betriebsprüfungen. Aber schon für Betriebsprüfungen ist das Personal knapp, so dass diese für einen Betrieb ein sehr seltenes Ereignis sind. Und wenn ich sehe, wie lange das Finanzamt zur Bearbeitung unserer simplen Ekst-Erklärung benötigt (einige Monate), dann dürfte für so einen Quatsch wie vermeintliche Schenkungen zwischen Eheleuten keinerlei Kapazitäten vorhanden sein. Außerdem dürfte das für den Fiskus, betrachtet man mögliche Einnahmen vs. Personalaufwand, ein dickes Minusgeschäft werden. Ich halte das Ganze für die übliche Panikmache bei der Jagd auf youtube-Views.

  • Soweit ich mich erinnern kann, wurde dieses Schenkungssteuer-Thema mal vor einiger Zeit bei Finanzfluss von einem smarten Steuerberater-Typen aufgebracht. In der Folge haben dann viele Finanz-Youtuber ebenfalls ein Video darüber gemacht.

    Ich halte das für ein sehr konstruiertes Problem. Wie soll denn das Finanzamt so etwas nachverfolgen? Über ein gleitendes 10-Jahres-Fenster, in dem nicht selten Tausende Buchungen zwischen Konten stattfinden? Vielleicht mag es sehr spezielle Fälle geben, in denen es um wenige große Beträge geht oder bei unverheirateten Paaren, wo der Freibetrag sehr niedrig ist. Ich glaube, genau aus letzterem Bereich wurde Beispiele konstruiert.

    Ein solchen Sachverhalt könnte das Finanzamt nur durch aufwändige Kontenprüfungen feststellen, ähnlich wie bei Betriebsprüfungen. Aber schon für Betriebsprüfungen ist das Personal knapp, so dass diese für einen Betrieb ein sehr seltenes Ereignis sind. Und wenn ich sehe, wie lange das Finanzamt zur Bearbeitung unserer simplen Ekst-Erklärung benötigt (einige Monate), dann dürfte für so einen Quatsch wie vermeintliche Schenkungen zwischen Eheleuten keinerlei Kapazitäten vorhanden sein. Außerdem dürfte das für den Fiskus, betrachtet man mögliche Einnahmen vs. Personalaufwand, ein dickes Minusgeschäft werden. Ich halte das Ganze für die übliche Panikmache bei der Jagd auf youtube-Views.

    Wenn für das Finanzamt was zu holen ist, würde ich mit dieser Aussage sehr vorsichtig sein.

  • Ich stelle mir zu Zeit die Frage, wie und ob wir als Ehepaar ein Gemeinschaftskonto nutzen sollten.

    Ich würde es nicht. Ans Finanzamt denke ich dabei erstmal nicht, sondern an die Klarheit der innerehelichen Finanzen: Dein Geld, mein Geld, unser Geld.

    Wir wohnen in einem Eigenheim.

    • Ich bin als alleiniger Eigentümer eingetragen.
    • Es läuft auch ein Kredit auf meinen Namen.
    • Zusätzlich ist eine weitere Immobilie in meinem Besitz.

    ... in Deinem Eigentum.

    Ich habe ein Einzelkonto.

    • Hier geht mein Gehalt ein und ich bespare einen ETF. Dieser ist als Altersvorsorge für uns beide gedacht.
    • Regelmäßige Ausgaben gibt es von diesem Konto nicht.
    • Ich überweise monatlich Geld auf unser Gemeinschaftskonto.

    Denken kann man viel. Wenn Du von Deinem Geld ein Vermögen aufbaust - nämlich diesen ETF und auch Euer Eigentum, ist das erstmal Dein Vermögen.

    Wir haben ein Gemeinschaftskonto.

    • Hier geht das Gehalt meiner Frau ein.
    • Wie oben erwähnt überweise ich monatlich Geld von meinem Einzelkonto auf dieses Gemeinschaftskonto.
    • Hier liegt ein stillgelegter ETF.
    • Die Kreditraten werden von diesem Konto gezahlt.
    • Sämtliche laufende Kosten werden von diesem Konto gezahlt (Einkäufe, Versicherungen, Gas, Wasser, Strom, Urlaube etc, Instandhaltungen)
    • Hier liegt aktuell auch noch unser Tagesgeld, weil es "gute" Aktionszinsen gibt
    • Das Gemeinschaftskonto haben wir zu Beginn unserer Partnerschaft angelegt. Grundsätzlich finde ich es praktisch und übersichtlich, wenn alle Ausgaben zentral laufen.

    Auf diesem Gemeinschaftskonto liegt vermutlich weder Euer Tagesgeld, noch ein stillgelegter ETF. Ich wüßte nicht, wie man ETFs stillegen könnte.

    Wenn ein Paar gemeinsam wirtschaftet (erstmal egal, ob verheiratet oder nicht), muß es sich darüber einigen, wie es das gemeinsame Leben finanziert. Das ist so invididuell, wie die Menschen individuell sind, da kann ein Externer also keine Vorgaben machen.

    Typischerweise trägt der besser Verdienende (meist der Mann)mehr zum gemeinsamen Leben bei als der geringer verdienende (meist die Frau).

    Ich kenne ein Paar hier im Forum, das sich bewußt dafür entschieden hat, daß der Mann das Haus bezahlt und auch alleiniger Eigentümer ist. Wenn das mit Verstand und im Einverständnis passiert, ist sowas erstmal ok.

    Es ist auch prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, daß die Frau einen Teil zum Kredit beiträgt (obwohl sie kein Eigentum am Haus erwirbt). Sie könnte beispielsweise die Hälfte einer kalkulatorischen Miete übernehmen, sie würde sich ja auch vermutlich an der Miete beteiligen, wenn das Paar in einer Mietwohnung wohnen würde.

    Ich würde die Vermögen und auch die Konten getrennt halten, Eure asymmetrische Konstruktion ist Eure Sache. Ich würde das nicht so machen.

    Ein Einzelkonto meiner Frau besteht nicht mehr. Durch die neue Kostenstruktur der Commerzbank, haben wir ihr Konto gekündigt und alle dort laufenden Posten auf das Gemeinschaftskonto umgezogen.

    Verstehe ich Dich recht? Ihr seid bei der Commerzbank, die für kostenfreie Führung des Girokontos einen Gehaltseingang verlangt (und da hat nur jeder einen). Bei drei Konten hätte eins Geld gekostet, und das wolltet Ihr nicht bezahlen?

    Ich hätte das auch nicht gewollt, mir dann aber eine Bank gesucht, der ein Geldeingang reicht. Solche gibt es ja.

    Das dritte Konto hätte ich nicht aufgelöst.

    Jetzt bin ich mehr oder weniger durch Zufall auf das Thema Schenkung+Freibeträge bei Gemeinschaftskonten gestoßen. Nach allem was ich gelesen habe, ist unser Konstrukt aus dieser Perspektive nicht empfehlenswert. Vor allem sollte ich unser gemeinsames Tagesgeld z.B. für Tagesgeldhopping nicht zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonto hin und her schieben.

    Schenkungsteuer zwischen Eheleuten ist das Super-Thema hier. Mich läßt das ziemlich kalt, ich halte das für an den Haaren herbeigezogen (sofern es sich nicht um echte Schenkungen mit erheblichem Wert handelt). Aber für etliche Foristen ist das hier unglaublich wichtig, sie sehen überall Schenkungen unter den Eheleuten, wenn einer mal mehr zum Familienunterhalt beiträgt als der andere.

    Mein Gegenargument ist ein anderes, nämlich mein Menschenbild. Ich möchte auch in einer Partnerschaft meine eigene Finanzhoheit nicht aufgeben, also könnte ich das auch von meiner Frau nicht verlangen. Man hat in einer Partnerschaft zu seinem Lebensmenschen typischerweise eine engere Beziehung als zu anderen Menschen. Ich möchte aber von meinem Partner nicht völlig vereinnahmt werden, also kann ich auch ihn nicht komplett vereinnahmen. Er muß seine eigene Sphäre haben - und dazu gehört sein eigenes Geld.

    Daß Hin- und Herschiebereien zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten (und -Depot) technische Schwierigkeiten mit sich bringen, stimmt zwar, ist aber sekundär. Mein primäres Argument steht oben.

    Vor allem sollte ich unser gemeinsames Tagesgeld z.B. für Tagesgeldhopping nicht zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonto hin und her schieben.
    Mit Blick auf beide Immobilien wird sicherlich in absehbarer Zeit der Punkt kommen, hier über Schenkungen nachzudenken.

    Du formulierst unscharf. Dahinter stehen meist unscharfe Gedanken.

    Ein Girokonto ist ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto ist ein Tagesgeldkonto. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, daß auf einem Girokonto so gute Zinsen gezahlt werden, daß es die Funktion eines Tagesgeldkontos hat, aber das ist die Ausnahme. Typischerweise ist ein Tagesgeldkonto ein vom Girokonto separates Konto (meist sogar bei einer anderen Bank).

    Auf jeden Fall getrennt vom Girokonto ist ein Wertpapierdepot.

    Es ist keineswegs zwingend, daß Du Deiner Frau ein Teileigentum an Deinen beiden Immobilien einräumen mußt. Das muß man sich im Einzelfall anschauen.

    Im Falle einer Scheidung tust Du Dich mit der aktuellen Gegebenheit leichter. Wohlgemerkt: Ich will Dir keine Scheidung einreden, ganz im Gegenteil. Und doch ist es meist nützlich für ein Ehepaar, daß man sich dann, wenn die Beziehung noch in Ordnung ist, Gedanken darüber macht, was wäre, wenn die Beziehung zerbricht.

    Jeder hat ein Einzelkonto, wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
    • Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
    • (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto

    Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)

    • einen eigenen ETF
    • einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz

    Bei der Frage ob das Gemeinschaftskonto bestehen bleiben soll, um laufende Kosten zu decken, bin ich unschlüssig. Wenn wir eh Einzelkonten haben, erscheint es mir mittlerweile als evtl unnütze Komplexität mit Hinblick auf Schenkungen.

    Offensichtlich bist Du schon angesteckt mit diesem Schenkungs-Sch**ß. :(

    Andererseits fühlt es sich besser an, das Leben von einem gemeinsamen Konto zu bestreiten (und es ist übersichtlicher). Jeder von uns soll grundsätzlich an alle Gelder kommen.

    Mich würde sehr interessieren wie ihr als Ehepaar mit Einzelkonten vs Gemeinschaftskonten umgeht.

    Jedes Ehepaar muß sich darüber einigen, wie es das gemeinsame Leben finanziert.

    Ich kenne ein Paar, das ohne Gemeinschaftskonto wirtschaftet. Schon aus Praktikabilitätsgründen macht sie alle Einkäufe, dafür übernimmt er alle Fixkosten. Das ist mehr als das Futter, also zahlt sie ihm einen monatlichen Zuschuß. Jeder zahlt sein Auto selber und was er persönlich braucht (Klamotten, Friseur, Kosmetik). Über größere Ausgaben verhandeln sie (Urlaub) und machen dabei meist halbe-halbe. Die Tatsache, daß sie ähnlich verdienen, erleichtert diese Lösung.

    Ein anderes Paar wirft alles in einen Topf; er verdient, sie ist bei den Kindern, letzteres muß man natürlich finanziell berücksichtigen. Vorbildlich macht das Oliver Noelting von http://www.frugalisten.de; der hat seiner Frau den Rentennachteil ausgeglichen, den sie durch das Aussetzen der Kinder wegen hatte.

  • Vielen Dank für eure Beiträge. Mir ist klar, dass es keine allgemein gültige Empfehlung gibt und es sehr individuell ist, wie man ein gemeinsames Leben finanziert. Eure Erfahrungen und Gedanken dazu helfen aber sehr die eigene Situation noch mal zu sortieren und bringen andere Perspektiven mit ein.

    Da es einigen schon aufgestoßen ist: Bei den Kreditraten war ich unpräzise. Die Immobilien habe ich ohne Kreditbelastung in die Partnerschaft/Ehe eingebracht. Der Kredit betrifft Sanierungen in unserem gemeinsam bewohnten Haus, die wir vorgenommen haben. Die Kreditrate ist überschaubar, deutlich geringer als eine alternative Miete für ein vergleichbares Objekt. Eine Miete würden wir uns natürlich auch teilen, von daher sehen wir da kein Problem.

    Natürlich habe ich mich auch gefragt wie konstruiert oder an den Haaren herbeigezogen das Schenkungssteuer-Thema ist und ob das überhaupt irgendwann jemanden juckt. Auf jeden Fall hat es mich erstmal "aufgeschreckt" und veranlasst noch mal über unser aktuelles Konstrukt nachzudenken. Wenn bei diesen Überlegungen auch ein paar andere Schauplätze wieder in den Fokus rücken hat es auch sein Gutes, wie z.B. der wichtige Hinweise auf ein Testament (steht auch auf meiner Agenda) oder die möglichen (negativen) Folgen einer Eigentumsübertragung.

    Auch wenn wir unsere Mittel grundsätzlich als Einheit betrachten und nicht über irgendwelche Ausgaben verhandeln, bestärken mich eure Beiträge die Trennung der Anlagen zu schärfen. Danke auch für den Hinweis auf die Unterhaltspflicht zur Einordnung des Gemeinschaftskontos mit Hinblick auf mögliche Schenkungen.

  • Natürlich habe ich mich auch gefragt wie konstruiert oder an den Haaren herbeigezogen das Schenkungssteuer-Thema ist und ob das überhaupt irgendwann jemanden juckt. Auf jeden Fall hat es mich erstmal "aufgeschreckt" und veranlasst noch mal über unser aktuelles Konstrukt nachzudenken. Wenn bei diesen Überlegungen auch ein paar andere Schauplätze wieder in den Fokus rücken hat es auch sein Gutes, wie z.B. der wichtige Hinweise auf ein Testament (steht auch auf meiner Agenda) oder die möglichen (negativen) Folgen einer Eigentumsübertragung.

    Mach es sauber, wie Du es vorhattest.

    Es ist doch erstmal egal ob es heute irgendjemanden juckt. Im blödesten Fall schon und der lässt sich eben sehr einfach ausschließen.

    Schenkungsteuer zwischen Eheleuten ist das Super-Thema hier. Mich läßt das ziemlich kalt, ich halte das für an den Haaren herbeigezogen (sofern es sich nicht um echte Schenkungen mit erheblichem Wert handelt). Aber für etliche Foristen ist das hier unglaublich wichtig, sie sehen überall Schenkungen unter den Eheleuten, wenn einer mal mehr zum Familienunterhalt beiträgt als der andere.

    Es ist eben nicht ausgeschlossen dass das Finanzamt sich das ansieht. Z.B. im Rahmen einer zukünftigen Erbschafts- oder Schenkungsmeldung (von dritter Seite). Vielleicht sieht sich das FA die Umsätze der Vorjahre etwas genauer an. Alles kein Problem solange es um kleine Beträge geht. Aber lass mal viele Male das 50 oder 100k Festgeld von Einzel- auf Gemeinschaftskonto fällig werden und wieder anlegen. Erstmal ist es eine Geldübertrag (Einzelkonto) zu 50% auf den Partner (Gemeinschaftskonto). Warum soll das das Finanzamt nicht interessieren, wenn es um große Beträge geht und sie es feststellen? Ob das zu was führt ist dahingestellt. Es ist erstmal Stress, viel Arbeit und Kosten für einen Steuerberater, was man sich einfach sparen kann.

    Dazu, keiner weiß, wie es das Finanzsamt in 5 oder 10 Jahren handhabt, wenn einer der Eheleute verstirbt und die Freibeträge überschritten werden. Auch hier, warum soll da das Finanzamt vergangene Geldüberträge nicht interessieren?

    Dazu kommt Dein Punkt mit dem "Menschenbild", dass jeder sein Geld auch selbständig anlegen darf.

    Für mich ist die Sach daher sehr eindeutig, aus welchen Beweggründen auch immer.

    Jeder hat sein eigenes Geld auf eigenen Konten. Und für den Lebensunterhalt, ein Gemeinschaftskonto auf das beide einzahlen. Das macht es etwas einfacher und m.E. auch fairer, den gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber da gibt es natürlich auch andere Modelle.