Vererbung eines Depots auf mehrere Kinder

  • Hallo zusammen,

    die Forenrubrik passt nicht so 100%ig, denn Steuern sparen ist gar nicht das Anliegen.

    Angenommen ich habe zwei Kinder und wenn ich sterbe 1.000 ETF Anteile im Depot. Wie werden diese dann "gerecht" vererbt. Finanztip weist immer darauf hin, dass dies sehr einfach sei (jeweils 500 Anteile). Dabei wird aber doch Fifo außer Acht gelassen?

    Angenommen die älteren 500 Anteile landen bei Kind 1 schaut dieses ja beim Verkauf später in steuerliche Röhre.

    Oder habe ich was übersehen?

    Alternative wäre meines Erachtens nur der komplette Verkauf im Depot des Verstorbenen. Und das ginge ja auch nur wenn es Vollmachten gibt?

  • Diese Thematik ist bekannt. Ich will jetzt nicht in die Feinheiten gehen.

    Eigentlich ist es unheimlich einfach und wird auch von Steuerexpert:innen so empfohlen.
    Der Erbfall tritt ein, die Erben „setzen sich auseinander“…fertig.

    Entweder finden die eine Lösung oder sie verkaufen alles….

    Letzteres wird bei Wertpapieren empfohlen. Dann wird der Erlös aufgeteilt.

    Wenn du vier Erben zu gleichen Teilen hast und deine 4000 ETF-Anteile als Einmalinvestitition ins Depot gekommen sind, können die das anders regeln.

  • Angenommen die älteren 500 Anteile landen bei Kind 1 schaut dieses ja beim Verkauf später in steuerliche Röhre.

    Das kann man so nicht sagen. Im Zweifelsfall haben die ersten 500 Anteile viermal so viel Wertzuwachs wie die zweiten 500 Anteile, da guckt dann eher Kind 2 in die Röhre.

    Wenn alle Abrechnungen vorhanden sind, kann man das mit viel Muße, ordentlich Zeit und einer Tabellenkalkulation ausrechnen.

    Oder man hat alles bei der Comdirect (oder verschiebt es dorthin) und tastet sich mittels der Steuersimulation ran.

  • Das kann man so nicht sagen. Im Zweifelsfall haben die ersten 500 Anteile viermal so viel Wertzuwachs wie die zweiten 500 Anteile, da guckt dann eher Kind 2 in die Röhre.

    Nein, es wäre schon Kind 1.

    Beispiel: Im Jahr 2015 wurden 500 Anteile zu je 10 EUR gekauft für 5.000 EUR. Im Jahr 2020 liegt der Kurs bei 15 EUR, es wurden wieder 500 Anteile gekauft, für 7.500 EUR. Im Jahr 2025 liegt der Kurs bei 20 EUR, der Erbfall tritt ein.

    Auf dem Depot liegen dann 1.000 Anteile zu je 20 EUR, Gesamtwert 20.000 EUR.

    Kind 1 bekommt die ersten 500 Anteile, Wert 10.000 EUR, Kaufpreis 5.000 EUR.

    Kind 2 bekommt die zweiten 500 Anteile, Wert ebenfalls 10.000 EUR, Kaufpreis 7.500 EUR.

    Dann muss Kind 1 aufgrund des größeren Wertzuwachses mehr versteuern als Kind 2.

  • Oder man überträgt die Anteile hälftig und schaut sich den Unterschied der Rendite an. Dafür lässt sich die Steuer berechnen. Die gilt es dann als Vorteilsausgleich hälftig an denjenigen zu zahlen, bei dem die Rendite höher ist.

    Als Wertansatz nimmt man den Tageskurs zum Todeszeitpunkt. Ein Verkauf wäre je nach Depotgröße und geplanter weiterer Verwendung katastrophal.

  • Blöde Frage:

    Was macht die Depotbank, wenn das alte Depot aufgelöst wird und der Inhalt nach Prozenten, z.B. halbe-halbe, auf die Depots der Erben übertragen werden soll? Natürlich nicht steuerschädlich, Übertrag mit Eigentümerwechsel.

    Wird dann gerecht geteilt, also alle Anteile die gleiche Steuerlast?

  • Es kann ja auch sein, dass gar nicht mehr die Möglichkeit eines Verkaufes im Depot besteht. So wie ich es verstehe würde dann die Depotbank einfach jeweils die Hälfte an die Erben auszahlen. Auf die Steuer guckt dann wahrscheinlich niemand. Vielleicht könnte man das auch mit der Bank klären und um gerechte Aufteilung bitten, bei der Servicequalität heutzutage wage ich das aber zu bezweifeln.

  • Angenommen, ich habe zwei Kinder und, wenn ich sterbe, 1.000 ETF Anteile im Depot. Wie werden diese dann "gerecht" vererbt?

    Das ist nicht Dein Problem, denn Du bist ja dann tot und raus aus der Nummer.

    Die Lösung der Aufgabe ist trivial, denn Du ahntest ja schon, daß so etwas auf Deine Erben zukommt, also hast Du Deine Buchhaltung in Ordnung gebracht. Deine Kinder = Erben wissen also, zu welchem Preis Du diese Anteile jeweils gekauft hast, wissen also, wieviel Gewinn in den einzelnen Anteilen steckt. Gehen wir mal davon aus, daß die Steuersituation gleich bleibt, vom Gewinn also jeweils 26,375% ans Finanzamt abzudrücken ist. Diese implizite Steuer rechnen wir nun vom aktuellen Wert der Anteile ab.

    Mit dieser Hintergrundinfo kann man also die 1000 ETF-Anteile hälftig zwischen den Kindern aufzuteilen.

    Für alle Gerechtigkeitsansprüche außer deutschen sollte dieses Verfahren genügen.

    Deutsche Erblasser müssen sich noch feinere Gedanken machen, etwa über die Kirchensteuer (ein Erbe ist in der Kirche, der andere nicht ...). Es macht im Feinen schon einen Unterschied, wieviel implizite Steuer in den Anteilen steckt. Beim obigen Verfahren wird die implizite Steuer ja herausgerechnet. In Wirklichkeit wirkt der Steuerstundungseffekt ja fort bis die Steuer bezahlt wird, und bis dahin hat der Erbe, in dessen Erbteil ein größerer Teil der impliziten Steuer steckt, ein größeres Ertragspotential als der Erbe mit dem kleineren Anteil.

    So man die Papiere nicht verkaufen möchte, könnte man (gerade Größen der Tranchen unterstellt, jede Tranche in 2 Hälften auf die Erben übertragen). Bei ungeraden Tranchengrößen kommt man nicht umhin, die Tranchen ungleich zu teilen. In diesem Fall müßte man dann einen Ausgleich rechnen, was man aber auch hinbekommt.

    :)

  • Und wehe, Kind 1 ist bereits Rentner oder hat aus anderen Gründne nur eine gereinge Steuerlast und zahlt, da es das Erbe nicht einmalig verkauft, ggf. nahezu keine Steuer auf die Gewinne der geerbten ETF-Anteile.

    Wer sich als Erblasse darüber Gedanken macht, schichtet entweder früh genug selber um (und zahlt dabei die Steuern, das hätte ab einer gewissen Höhe u.U. auch Vorteile für die Erbschaftssteuer). Oder der Erblasser kümmert sich ab dem ersten ETF-Anteil darum und bespart den selben ETF zu gleichen Teilen in zwei Depots.

    Am Ende aber auch daran denken, alle Sachgegenstände des Erbes, die sich nicht aufteilen lassen, schon vor dem Erbfall mit dem korrekten Marktwert zu katalogisieren. Nicht, dass am Ende einige der Gegenstände beim Verkauf durch den Erben bedeutend mehr einbringen wie bei der Aufteilung des Erbes geschätzt.