Wir sind Rentner (seit 2005) und gemeinsam veranlagt (Ehepaar, Splitting). Unser zu versteuerndes Einkommen betrug 2023 €16.200, der Rentenbescheid ergab O. Das wiederholt sich in etwa seit ca. 15 Jahren so. Müssen wir trotzdem eine Steuererklärung abgeben?? Vielen Dank für eine erklärende Hilfe.
Steuererklärung notwendig?
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Monita -
19. Juli 2025 um 18:53 -
Erledigt
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Referat Janders
19. Juli 2025 um 19:50 Hat das Thema freigeschaltet. -
Hallo.
Ihr meint wahrscheinlich den Steuerbescheid.
Habt Ihr beim Finanzamt einmal nachgefragt bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt?
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Es kommt auch darauf an aus welchen Quellen es stammt.
Vermietung?oder nur gesetzliche Rente?
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Ja, klar, ich meinte Steuerbescheid.
Rente und Vermietung.
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Wir sind Rentner (seit 2005) und gemeinsam veranlagt (Ehepaar, Splitting). Unser zu versteuerndes Einkommen betrug 2023 €16.200, der Rentenbescheid ergab O. Das wiederholt sich in etwa seit ca. 15 Jahren so. Müssen wir trotzdem eine Steuererklärung abgeben?
Das könnte man beurteilen, wenn Du die dazu nötigen Informationen bekanntgeben würdest. Dem Regelanfrager ist das aber zu privat, Dir vermutlich auch.
Daher mein Vorschlag: Hacke doch einfach Deine paar Daten in ein Online-Steuerprogramm ein. Das Programm wird Dir grundsätzlich die gleichen Fragen stellen wie ein Forist, aber es läßt Dich nicht weitergehen, wenn Du ihm notwendige Informationen vorenthältst.
Wenn Du alle Fragen beantwortet hast, sagt Dir das Steuerprogramm, ob Du eine Steuererklärung abgeben mußt oder nicht - und Du mußt keinem neugierigen Foristen Daten bekanntgeben, von denen Du glaubst, daß er die nicht zu wissen braucht.
PS: Aufgepaßt allerdings: Der Großbuchstabe O sieht zwar grob so ähnlich aus wie eine Null, besagt aber etwas anderes.
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Danke für den Ratschlag.
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Wie hoch sind Mieteinnahmen (nicht Einkünfte)? Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der Rente?
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Wie hoch sind Mieteinnahmen (nicht Einkünfte)? Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der Rente?
Ohne diese Zahlen kommt man hier nicht weiter, und die Zahlen dürfte der TE (wie so viele Frager hier) nicht herausrücken. Deswegen habe ich ihm ja auch angeraten, seine Steuer selbst auszurechnen, und erläutert, wie das geht.
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Der vom Finanzamt ausgestellte Steuerbescheid mit dem bereits angegebenen zu versteuerndem Einkommen (unter 20.000) enthält doch schon alle Mieteinnahmen und Renteneinkünfte??
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Wer vermietet ist grds. zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.
Ggf. kann man mit dem Amt abklären, ob man eine NV Bescheinigung beantragen kann, da das zu versteuernde Einkommen auch zukünftig nicht zur Festsetzung einer Steuer führen wird.
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Der vom Finanzamt ausgestellte Steuerbescheid mit dem bereits angegebenen zu versteuerndem Einkommen (unter 20.000) enthält doch schon alle Mieteinnahmen und Renteneinkünfte??
Wenn auf meine Fragen Gegenfragen kommen, kann ich leider nicht helfen.
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Wenn auf meine Fragen Gegenfragen kommen, kann ich leider nicht helfen.
Wie auch Achim Weiß zurecht mehrfach bemerkte, ist so ein Verhalten sehr häufig.
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Wie auch Achim Weiß zurecht mehrfach bemerkte, ist so ein Verhalten sehr häufig.
Ich bin da noch etwas zu gutgläubig unterwegs.