Werbungskosten bei Kapitalerträgen

  • Hallo,

    Ich lese im Forum, Kosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften kannst Du als Privatfrau nicht von der Steuer absetzen, weil Kapitaleinkünfte in Deutschland bei Privatleuten pauschalbesteuert sind.

    Ich bin Pensionärin und zahle einen sehr hohen Betrag an Kapitalertragssteuer. Es wird nur eine Pauschale von ca. 100 Euro Werbungskosten anerkannt. Das steht in keinem Verhältnis. Könnte mir das jemand erläutern, warum z.B. ein Laptop nicht abgesetzt werden kann, so dass ich es verstehe?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

  • Könnte mir das jemand erläutern, warum z.B. ein Laptop nicht abgesetzt werden kann, so dass ich es verstehe?

    Es ist ganz einfach gesetzlich so geregelt. Durch die Abgeltungsteuer sind alle Steuern auf Kapitalerträge abgegolten und Werbungkosten können nicht geltend gemacht werden. Das kann man doof finden, aber es ist einfach so.

    Eine Lösung bei größerem Vermögen wäre es, eine Kapitalgesellschaft zu gründen (z.B. GmbH) und das Vermögen dort einzubringen. Dort kann man dann Kosten steuerlich geltend machen.

  • Eine andere, ähnlich gelagerte Frage wäre, warum man auf Kapitalerträger immer noch den Soli entrichten muss, selbst wenn man, so wie die allermeisten Rentner, nicht zur Spitzenverdienergruppe gehören. Ist einfach so - nicht schön, aber es laufen ja Verfahren beim Bundesverfassungsgericht dagegen (wegen der Ungleichbehandlung des Solis im Allgemeinen).

    Ich bin eher Optimist und freue mich daran, dass die Pauschalversteuerung in viele Fällen immer noch günstiger ist als die Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sollte dies nicht so sein, kannst Du in der Einkommensteuererklärung auch eine Günstigerprüfung vornehmen lassen...

  • Ich freue mich immer wenn ich einen riesen Berg an Kapitalertragssteuern bezahlt habe, denn den Berg den ich behalten darf ist fast dreimal so hoch.


    Das Verluste (Steuern) höher bewertet werden als Gewinne ist leider ein kleiner Konstruktionsfehler bei den Homo Sapiens.

  • Der Link zwischen Kapitalerträgen, Laptop, Werbungskosten und Pensionären ist mir jetzt irgendwie nicht ganz klar :/

    Vorher hat man gearbeitet, konnte Laptop und Werbungskosten absetzen.

    Jetzt als Pensionärin läßt man das Geld für sich arbeiten und kann nichts, wie früher immer, mehr absetzen.


    Deutsches Steuerrecht, Pauschalbesteuerung - Ist halt so festgeschrieben.

  • So was:

    Mit dem Abzug der Abgeltungsteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sie sind mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bei Alleinstehenden und 2.000 Euro bei Verheirateten abgegolten. :S :(

  • Fred_
    War das eine Antwort auf meine Frage?
    Mein Hinweis bezog sich aber nicht rein auf die Kapitalerträge, sondern auf die Steuererklärung eines Rentners insgesamt.

    Wenn Rentner Steuererklärungen abgeben müssen, können sie dann nicht auch die Aufwendungen für die Steuererklärung absetzen? Z.B. eine Steuer-Software. Oder eben auch den Laptop hierfür?

  • Wenn Rentner Steuererklärungen abgeben müssen, können sie dann nicht auch die Aufwendungen für die Steuererklärung absetzen? Z.B. eine Steuer-Software. Oder eben auch den Laptop hierfür?

    kann ich mir nicht vorstellen. Nach dieser Logik könnte ja jeder einen Laptop voll von der Steuer absetzen mit der Begründung, dass er ihn zum Erstellen der Steuererklärung benötigt.

  • kann ich mir nicht vorstellen. Nach dieser Logik könnte ja jeder einen Laptop voll von der Steuer absetzen mit der Begründung, dass er ihn zum Erstellen der Steuererklärung benötigt.

    Was für mich aber völlig logisch klingt, ohne einen Laptop, PC wäre man ja alleine gar nicht mehr in der Lage eine Steuererklärung zu machen, da man sich ja zumindest über alle steuerlichen Aspekte nur noch online informieren kann.

    Betonung liegt dabei auf alleine.

    Siehe aber auch:

    Arbeitsmittel: Was nach Eintritt in den Ruhestand noch steuerlich absetzbar ist
    Arbeitsmittel: Was nach Eintritt in den Ruhestand noch steuerlich absetzbar ist
    www.lohnsteuer-kompakt.de

  • Wenn Rentner Steuererklärungen abgeben müssen, können sie dann nicht auch die Aufwendungen für die Steuererklärung absetzen? Z.B. eine Steuer-Software. Oder eben auch den Laptop hierfür?

    KaffeeOderTee immer noch im Fragealter. ELSTER ist kostenlos und es gibt Papier, das mit einem Kuli beschrieben werden kann. Anteilig für 2 Tage im Jahr würde ich den Kuli in Ansatz bringen. Wenn das nicht möglich ist klagen. 😀

  • Was für mich aber völlig logisch klingt, ohne einen Laptop, PC wäre man ja alleine gar nicht mehr in der Lage eine Steuererklärung zu machen, da man sich ja zumindest über alle steuerlichen Aspekte nur noch online informieren kann.

    Betonung liegt dabei auf alleine.

    Siehe aber auch:

    https://www.lohnsteuer-kompakt…steuerlich-absetzbar-ist/

    Da ist bei den Kommentaren eine Frage mit einer hilfreichen Antwort drin:


    Frage

    Zitat

    Rentner, Pensionäre müssen Steuern bezahlen und in den meisten Fällen auch jährlich eine Steuererklärung erstellen. Diese sollte neuerdings online über ELSTER eingereicht werden. Allein deshalb wäre es schon fair, wenn auch für Rentner und Pensionäre ein Laptop oder PC zumindest teilweise steuerlich anerkannt würde. Jetzt in 2022 kommt hinzu, daß Hauseigentümer, oft auch Rentner und Pensionäre, eine Grundsteuer- Erklärung über ihr Grundstück / Haus vom 1. Juli bis Ende Oktober beim Finanzamt einreichen müssen – online versteht sich. Allein daran erkennen wir, daß die Digitalisierung immer weiter in unser Privatleben eindringt, auch gerade dann, wenn der Staat etwas von uns will, wie z.B. die Grundsteuer…. Auch meine Kommunikation mit dem Finanzamt (Post von heute – Belege nachreichen) soll digital über ELSTER erfolgen… auch kommunizieren Rentner / Pensionäre heute mit Krankenkassen, Gemeinden, Versicherungen usw. digital, weil das die Arbeitsabläufe in den Firmen und staatlichen Einrichtungen erleichtern und beschleunigen soll. Häufig bedeutet das weniger Personal und zugleich Kosten sparen, wozu auch die Rentner / Pensionäre beitragen (sollen), aber, wie es scheint, auch hier wieder auf eigene Kosten. Also, es wird Zeit, daß das Finanzamt PC’s oder Laptops mit dem nötigen Zubehör und den anteiligen Internetkosten usw. bei der Steuererklärung als absetzungsfähige Kosten anerkennt … wie sieht denn da die Rechtssprechung aus??? Gibts da schon klare gerichtliche Entscheidungen aus neuster Zeit??



    Antwort


    1) Sind Kapitalerträge, die ja versteuert werden müssen, keine "Einkünfte"?


    2) Ausserdem ist die Verlagerung auf nachträglicher Besteuerung für Rentenzahlungen (die wir an anderer Stelle diskutiert haben) eine Änderung, die m.E.n. nicht mehr zu den alten Regelung paßt.


    Mal sehen, ob das dauerhaft so aufrechterhalten werden kann.

  • Wenn de Laptop erforderlich ist, um die Steuererklärung zu machen, sollte er dann nicht auch steuerlich absetzbar sein?


    Was sagt denn ein Steuerberater dazu?

    Der Steuerberater sagt: Anteilig ansetzen, wenn Du Dir es partout nicht verkneifen kannst.


    Tausend Stunden pro Jahr surft man privat, eine Stunde macht man die Steuererklärung, also kann man 1 Promille des Laptopwerts ansetzen.


    Einen Versuch wäre es jedenfalls wert. Die Leidenschaft des deutschen Steuerbürgers, Kosten von der Steuer abzusetzen, ist ja bekanntlich völlig unabhängig vom zugehörigen Wert. Schließlich geht es hier ja ums Prinzip!


    PS: Bitte berichte uns dann hinterher, wie es ausgegangen ist!

  • Wenn Rentner Steuererklärungen abgeben müssen, können sie dann nicht auch die Aufwendungen für die Steuererklärung absetzen? Z.B. eine Steuer-Software. Oder eben auch den Laptop hierfür?

    Nein.

    Als Werbungskosten geltend machen kann man als Rentner z.B.: Ausgaben für:

    • Rentenberater,
    • Rechtsanwalt bei Rentenstreitigkeiten,
    • Steuerberater (nur für Anlage R), aber auch
    • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
    • Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um Ihre Rente geht
    • Gewerkschaftsbeiträge, die Sie als Rentner entrichten
    • pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr

    absetzen.

    Dafür hat man zum Ausgleich ja auch den Riesen-Werbungskosten-Betrag von 102€, den man nur selten überschreiten kann.