BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Idee: Vielleicht alle bisher gestellten Fragen und die passenden Antworten im ersten Beitrag reineditieren?

    Eine gute Idee, leider sind Beiträge hier jedoch nur ca. 10 Minuten lang editiertbar. Ich würde je nach Verlauf die Ergebnisse wie oben am Schluss zusammenfassen, damit es eine klare Antwort gibt.

    Im Leistungsfall hat man grundsätzlich lieber einen Vertrag bei einer "guten" Gesellschaft (in unserer Terminologie "Mercedes"). Dann muss man sich - gesundheitlich eingeschränkt - auch nicht mit Formularen, Nachfragen und Gutachtern mehrerer Gesellschaften herumärgern.

    Bei Abschluss kann es aber auch gute Gründe für eine Aufteilung der BU geben. Welche z.B.?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bei Abschluss kann es aber auch gute Gründe für eine Aufteilung der BU geben. Welche z.B.?

    Zu hohes Gehalt und daraus folgend, eine "zu hohe" Absicherung. Ab einer bestimmten Höhe muss man nämlich zum Gesunsheitscheck und da wird man von Kopf bis Fuß untersucht. Wird dann auch nur der kleinste Pups gefunden....

    Also dann lieber auf 2 Verträge aufteilen, ohne die "bestimmte Höhe" (bei mir waren es damals glaube ich 2500 Euro :/) zu erreichen.

  • Guter Punkt! Inzwischen sind die Grenzen etwas gestiegen, bei den meisten Gesellschaften wird ab 3.000 EUR eine ärztliche Untersuchung verlangt. "Kleine Pupse" sind dabei zwar unschädlich - die Kriterien sind letztlich die gleichen wie bei den normalen Gesundheitsfragen, aber die Fragezeiträume reichen meistens länger zurück als in den Anträgen. Damit kommen ggf. weiter zurückliegende Erkrankungen zusätzlich ins Spiel.

    Bevor man eine BU beantragt, die eine ärztliche Untersuchung erfordert, sollte man sich also relativ sicher sein, dass dabei keine "Leichen im Keller" ausgegraben werden und das vorher abklären. Zusätzliche Überraschungen können sich bei den Laborwerten ergeben. Bei jungen, schlanken Menschen ist das allerdings die Ausnahme.

    Wir schärfen unseren Kunden bzw. deren Ärzten (mit angepassten Formularen) in jedem Fall nachhaltig sein, die Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung niemals direkt an die Gesellschaft zu schicken, sondern erst mal an uns zur Prüfung. Ggf. stellen wir damit dann noch mal eine (anonyme) Risikovoranfrage.

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  • Was könnte es noch für Gründe für eine Aufteilung geben, z.B. bei Mitgliedern eines Versorgungswerks wie Ärzten oder Rechtsanwälten?

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