BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Zu teuer. Schau dir einfach den Newsletter an.

    Danke für den innovativen Tipp. :) Den Newsletter hatte ich wohl schon gelöscht und nicht mehr gefunden. Hab ihn jetzt aber unter https://www.finanztip.de/newsletter/aktuell#teaser1 entdeckt.

    Zu teuer ist relativ - wenn das Risiko nicht eintritt auf alle Fälle. Der Newsletter ist an einigen Stellen etwas ungenau:

    • Kosten AU Klausel: eher 5% als 10%.
    • Eine AU Leistung erfolgt bei "guten" Tarifen auch ohne BU Antragstellung, ist also nicht nur Überbrückung, bis der BU Antrag geprüft wurde.
    • "Gute" PKV Anbieter haben klargestellt, dass eine AU Leistung zusätzlich zu einem Krankentagegeld erfolgt. Es ist also etwas irreführend, dass man "im Zweifel Teile des Krankentagegeldes wieder zurückzahlen" muss.
    • Der Notgroschen reicht für Fälle wie oben beschreiben mit einer Mehrleistung von rund 100 TEUR selten aus.

    Oder in der App

    Danke. Wenn's geht vermeide ich zusätzlich Apps.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Schau dir einfach den Newsletter an.

    Ich habe ihn mir angeschaut. Richtig im heutigen (2.10.2025) finanztip-Newsletter ist der Hinweis, dass die AU-Klausel mit eventuell bereits bestehenden, das immer zu niedrige (siehe unten) gesetzliche Krankengeld ergänzenden privaten Krankentagegeldern konkurrieren kann (dort steht "kollidieren", das würde ich nicht so schreiben, solange die eine Leistung wegen Bezugs der anderen nicht gekürzt würde).

    Falsch, zumindest unvollständig bzw. irreführend informiert der Newsletter in diesem Punkt:

    Zitat finanztip-Newsletter vom 2.10.2025:
    Bis Du Deine BU-Rente bekommst, zahlt Dein Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang weiter Dein Gehalt. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein: Du erhältst bis zu 72 Wochen Krankengeld – in Höhe von 70 % Deines Bruttogehalts und höchstens 90 % des Nettogehalts.

    "Du" erhältst nämlich keine 70 %, sondern nur 61,3% Deines Bruttogehalts, maximal aber 61,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, und höchstens nicht 90 %, sondern nur höchstens 78,9 % des Nettogehalts. Die Erklärung für die krummen Prozentwerte: Vor Auszahlung muss die Krankenkasse das Krankengeld um die Versichertenanteile an den auch in der AU-Zeit beitragspflichtigen Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung kürzen.

    Bei Krankengeldbezug fehlen also mindestens 21 % des gewohnten Nettogehalts, bei höheren Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €) fehlen entsprechend mehr Prozente. (Bei z.B. 5.000 € Netto fehlen im Krankengeldbezug monatlich rd. 1.620 €).

    Diese gegenüber dem Newslettertext deutlich niedrigeren Krankengeldgrenzen sollte man kennen, wenn man sich mit finanztip-Segen gegen die beiden Versicherungslösungen (Krankentagegeld oder AU-Klausel in der BU) und für die adäquate Aufpolsterung des Notgroschens entscheidet.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Das wird oft verwechselt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern werden (sogenannter Prognosezeitraum). Bei älteren / schlechteren Tarifen kann der Prognosezeitraum auch noch länger ausfallen. Es handelt sich also nicht um eine Wartezeit von 6 Monaten, sondern um eine Einschätzung zur Dauer der Berufsunfähigkeit.

    Besten Dank für Ihren Hinweis.
    Wie schätzen sie die rückwirkende Zahlung einer BU Rente für folgenden Fall ein:
    - Versicherungsnehmer ist BU (100% krankgeschrieben wegen Depression) für einen Zeitraum von 12 Monaten

    - Meldung an BU erfolgt, aufgrund der schwierigen persönlichen Situation in dieser Zeit, jedoch keine

    - AG bezahlt Lohn für 12 Monate, während Krankenstand, weiter

    - VN tritt, nach erfolgter Reha, in ein neues Arbeitsverhältnis ein, welches jedoch innerhalb der Probezeit gekündigt wird (nicht voll Leistungsfähig, Eintritt erfolgte offensichtlich zu früh)

    - VN ist wieder zu 100% krankgeschrieben

    - Nun erfolgt eine Meldung an die BU inkl. Beantragung der BU Rente

    Wie stehen die Chancen, das die BU Versicherung auch eine BU Rente, nachträglich, für den "ersten Krankheits-Zeitraum" bezahlt?

    Und ergänzend die Frage: Bieten sie auch Beratungsleistungen an für die Beantragung der BU Rente? Ist dies auch möglich für den Fall, das die Versicherungsgesellschaft den Leistungsantrag ablehnt, oder sollte man dann einen Rechtsanwalt beauftragen (Rechtsschutzversicherung besteht)?

    Besten Dank für Ihre Expertenmeinung

  • Hallo Jurassic2009 , falls Sie selbst betroffen sind, wünsche ich erst mal gute Besserung!

    Die Beurteilung eines Leistungsfalls ist eine komplexe Geschichte. Dazu gehört nicht nur die medizinische Begutachtung, sondern u.a. ein minutiöser Abgleich mit Ihrer zuvor ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Wir empfehlen dafür die Beauftragung eines spezialisierten Versicherungsberaters. Details gerne per PN.

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  • Mal wieder eine BU FAQ:

    Bis zu welchem Alter ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und nötig? Ab wann ist eine BU altersbedingt zu teuer?

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  • Bis zu welchem Alter ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und nötig? Ab wann ist eine BU altersbedingt zu teuer?

    Meine Meinung ist folgende:

    Eine BU sichert das Einkommen ab, falls man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.
    Sie lohnt sich grundsätzlich solange man auf Arbeitseinkommen angewiesen ist – also typischerweise bis zur Rente mit 67.

    Optimaler Zeitpunkt
    Beste Zeit: bis etwa 35 Jahre , günstige Beiträge, gute Gesundheitsprüfung
    Sinnvoll bis: etwa 45–50 Jahre


    Ich hoffe, ich liege da richtig.

  • Grundsätzlich richtig, dass je jünger, desto günstiger. Andererseits hat der 40-Jährige gegenüber dem 30-Jährigen auch 10 Jahre Beiträge gespart. Ganz grob kann man sagen, dass eine BU bis 67 mehr oder weniger das Gleiche kostet, egal wann man sie abschließt.

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  • Ein Assekuranz-Experte nicht ich noch viel weniger als ein Finanz-Experte.


    Die Mischung aus Realitätsbezug und GMV (Gesunder-Menschen-Verstand) sagt mir aber, daß eine solche Versicherung (BU) so dimensioniert sein muß (sollte), daß damit bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit in jüngeren oder auch noch mittleren bis etwas bereits fortgeschrittenen Jahren - neben der üblichen Lebenshaltung - auch parallel die private Altersvorsorge weiter geführt (gefüttert) werden kann.

    Ansonsten wird - trotz einer vorhandenen BUV - die Armut nur ins Alter (als Altersarmut) zeitlich verschoben.

    Kundigere (wie ein Dr. Schlemann) mögen das gerne korrigieren oder präzisieren.

  • Mischung aus Realitätsbezug und GMV (Gesunder-Menschen-Verstand)

    Die Mischung funktioniert gut! Bitte auch die Krankenversicherung nicht vergessen.

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  • Die Mischung funktioniert gut!

    Sehe ich im schon Allgemeinen ebenso. Für meinen Teil hat diese Mischung auch im Speziellen seit meinem 15. Lebensjahr recht gut funktioniert.

    Schon länger drängt sich mir aber der Eindruck auf, daß diese bewährte Melange (Realitätsbezug + Gesunder-Menschen-Verstand (GMV)) bei nicht wenigen Menschen aber insbesondere auch der Politik zunehmend aus der Mode zu kommen scheint ...

    Bitte auch die Krankenversicherung nicht vergessen.

    Hatte ich für meinen Teil nie vergessen.

    War immer sprich durchgängig krankenversichert (in meinem Fall gesetzlich; erst pflicht- alsbald freiwillig gesetzlich versichert). Zudem hatte ich schon vor einigen Jahrzehnten eine "private Zusatzversicherung" (für den stationären Bereich) abgeschlossen - da war aber noch nicht sicher absehbar, daß ich eine solche Versicherung nicht mehr zwingend benötige, da ich alles (den diesbezüglichen Bereich betreffend) selbst zahlen kann.

    Um auch inzwischen auch auf eine PHV verzichten zu können, scheint mir zum einen mein Vermögen nicht groß genug und zum anderen ist der Versicherungsbeitrag diesbezüglich auch äußerst minimal (zudem ist da sozusagen auch eine Art Rechtsschutzversicherung inkludiert, die aus dem Bereich kommende unberechtigte Ansprüche gegen der Versicherten hilft abzuwehren).

    Meines Wissens besteht inzwischen hierzulande (ab 2009 herum ?) eine Pflicht zu einer Krankenversicherung für alle Bürger und Bürgerinnen mit Wohnsitz in Deutschland ... Nichtsdestotrotz soll es eine relevante Zahl von Menschen geben, die keine haben (> 70.000 ?) ...

    Später hatte ich - nur noch aus Prinzip (Stichwort: Verpflichtung auch der privat-wirtschaftlichen Assekuranzen sog. Unisex-Tarife einzuführen; ab Dezember 2012) - auch noch eine sog. "private Pflegetagegeld-Versicherung" abgeschlossen (dürfte um den November 2012 herum gewesen sein).

    Sich solche Bereiche betreffend (GRV, GKV, GPV) ein bißchen rechtzeitig selbst zu informieren (und/oder ein wenig vorausschauend zu planen; Stichwort: Status Krankenversicherung der Rentner (KVdR beispielsweise), dürfte stets eine gute Empfehlung sein.

  • Hatte ich für meinen Teil nie vergessen.

    Danke für Ihre interessanten Ausführungen! Ich meinte die Kosten für die Krankenversicherung bei Berufsunfähigkeit. Mancher rechnet sich ja nur aus, wie hoch seine (Fix-)kosten sind und meint dann, eine BU-Rente in der Höhe würde ausreichen. Neben fixen und variablen Kosten kommen aber noch Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung sowie auf die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlende Steuern dazu.

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  • Danke für Ihre interessanten Ausführungen!

    Konkrete Beispiele und/oder selbst Er- bzw. Durchlebtes finde ich manchmal am anschaulichsten.

    Ich meinte die Kosten für die Krankenversicherung bei Berufsunfähigkeit.

    Sorry, das hatte ich falsch verstanden (bezogen auf das Thema KV generell - und nicht auf das Thema KV speziell bei Berufsunfähigkeit).

    Neben fixen und variablen Kosten kommen aber noch Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung sowie ... dazu.

    Da hatte ich (leider) nur - bei nicht adäquater BUV - auf die dann lediglich ins Alter verschobene Armut (als Altersarmut) hin gewiesen.

    Dazu hatte ich im Laufe meines Lebens konkrete (traurige) "Beispielfälle".

    ... sowie auf die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlende Steuern dazu.

    Meiner Sicht folgend ist das selbsterklärend, weil im Bereich "private Finanzen" nur drei "Sicherheiten" existieren: Steuern, Inflation und die mit jedem Investment verbundenen Kosten/Gebühren ... ;)

  • Bis zu welchem Alter ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und nötig? Ab wann ist eine BU altersbedingt zu teuer?

    Hier fehlte glaube ich noch die kompakte Auflösung:

    Die Sorge, irgendwann zu alt für eine BU zu sein, ist unbegründet. Bei späterem Abschluss einer BU zahlt man zwar etwas mehr. Dafür hat man aber in den vorherigen Jahren auch Beiträge gespart.

    Stark vereinfacht kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis 67 immer genau gleich viel, egal wann man sie abschließt. Bei späterem Abschluss verzichtet man nur auf Schutz für die Jahre davor. Dieser Schutz hätte letztlich nicht mehr gekostet. Sofern man noch gesund ist, hat man ihn aber zum Glück auch nicht gebraucht.

    Der wichtigste Grund zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Schutz vor gesundheitlichen Verschlechterungen, die den Abschluss entweder unmöglich oder teurer machen oder sogar schon zur Berufsunfähigkeit führen.

    Es gibt zwei Gründe für „zu alt“ für eine BU:

    • wenn altersbedingt zunehmende Vorerkrankungen den Abschluss medizinisch unmöglich machen und
    • wenn das Geld ausreicht, um nicht mehr auf Arbeitseinkommen angewiesen zu sein.

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  • Neue FAQ:

    Ist es zutreffend, dass man keine oder weniger BU braucht, wenn man in einer Partnerschaft lebt, weil der Partner einen zur Not "durchfüttern" kann?

    Siehe RE: Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

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  • Angesichts der heutzutage sehr kurzlebigen Partnerschaften, muss man das so generell verneinen.

    Davon abgesehen ist das alles auch eine Frage der Finanzierbarkeit. Wie in dem anderen Faden bereits geschrieben, bin ich der Auffassung, dass Altersvorsorge wichtiger ist als BU. Und wenn das Geld nur für eine kleine BU reicht dann kann sie in einer stabilen Partnerschaft durchaus dennoch Sinn machen, weil sie das Familienbudget im Schadensfall erhöht.

  • Gegenfrage: Wie sicher kann man die Stabilität einer Partnerschaft mit 30 abschätzen, wenn man eigentlich eine ausreichend hohe BU abschließen sollte?

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  • Ich hatte grundsätzlich nur von Fällen gesprochen, in denen man nicht beides im gewünschten Umfang durchführen kann mangels Einkünften. Da muss man abwägen, was man sich leistet. Es soll sogar Arbeitnehmer in diesem Land geben, die sich weder die Altersvorsorge noch die BU-Versicherung leisten können. Die werden im Zweifel das Geld lieber für Essen und Wohnen ausgeben. Natürlich sollten sie nicht auf eine Haftpflichtversicherung verzichten, aber was tun, wenn man sie sich nicht leisten kann?