Verpflichtende Abgabe Steuererklärung versäumt, Erfahrungen mit Finanzamt

  • Hallo Zusammen und danke für Eure Aufmerksamkeit. Zunächst schildere ich kurz meinen Fall:

    Habe seit 2019 keine Steuerklärung mehr abgegeben weil ich nicht grossartig etwas abzusetzen hatte und auch nicht zur Abgabe aufgefordert wurde. Letztes Jahr (2024) habe ich geheiratet und nun müssen und wollen wir eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Bei der aktuellen Beschäftigung mit der Steuerthematik ist mir mit Entsetzen aufgefallen, dass ich außer 2021 wohl zur Abgabe verpflichtet war weil:

    2019 - 1/2 Jahr Krankengeld

    2020 - 1 Monat Krankengeld

    2021 - Keine Lohnersatzleistungen, normale Einkommensbezüge

    2022 - Beginn Altersteilzeit mit Aufstockungsbeiträgen Arbeitgeber (Progressionsvorbehalt)

    2023 - Altersteilzeitbezüge mit Aufstockungsbeiträgen

    2024 - Altersteilzeitbezüge mit Aufstockungsbeiträgen und Heirat (beide Einkommen, gemeinsame Veranlagung)

    Nun habe ich folgende Möglichkeiten:

    1. Gemeinsame Steuerklärung für 2024 abgeben und hoffen dass sich das Finazamt zurückliegende Jahre nicht anschaut.

    Wir würden eine Steuerstattung von ca. 1000 € erhalten. Allerdings sieht das Finanzamt, dass ich in 2024

    Lohnersatzleistungen bezogen habe und könnte sich zurückliegende Jahre anschauen

    2. Ab Beginn Altersteilzeit (2022) meine Steuerklärungen abgeben und hoffen, dass das Finanzamt nicht noch weiter

    zurückschaut. Dann müsste ich für 2022/2023 mit einer Nachzahlung (Steuern und Verspätungszuschläge) von ca. 1800 €

    rechnen.

    3. Alle Erklärungen rückwirkend abgeben, das würde ca. 12000 - 15000 € Nachzahlung bedeuten inkl. Verspätungszuschläge


    Ich möchte hier keine Tips zur Steuerhinterziehung, aber wie sind Eure Erfahrungen mit dem Finanzamt und was würdet Ihr machen??

    Vielen Dank und liebe Grüße, Frank

  • Elster Registrierung, Formular für 2019 aufrufen und erstmal mit den Angaben prüfen, ob es denn überhaupt zu einer Nachzahlung kommen würde(Belegabruf). Das Finanzamt schaut ja nicht tatenlos zu. Da gibts ja interne Prüfmechanismen. 2019 ist da längst automatisch oder personell geprüft.Kritisch wirds eig nur, wenn da noch ausländische Einkünfte dazu kommen.

  • Elster Registrierung, Formular für 2019 aufrufen und erstmal mit den Angaben prüfen, ob es denn überhaupt zu einer Nachzahlung kommen würde(Belegabruf). Das Finanzamt schaut ja nicht tatenlos zu. Da gibts ja interne Prüfmechanismen. 2019 ist da längst automatisch oder personell geprüft.Kritisch wirds eig nur, wenn da noch ausländische Einkünfte dazu kommen.

    Auch ohne Elster: Lohnbezüge 2019 ca. 26000€ und Krankengeld 2019 ca. 17000€ da rechne ich mit ca 4000 bis 5000 € Nachzahlung. Habe mich ja auch gewundert, daß sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, die Krankenkasse meldet ja die Krankengeldbezüge an das Amt. Vielleicht könnte ein Vorteil sein, dass 2019 ein anders Finanzamt für mich zuständig war als heute, da ich 2021 umgezogen bin. Ob und wie die Finanzämter kommunizieren weiß ich natürlich nicht. Ausländische Einkünfte gab es nicht.

    Danke bisher

  • Das wäre halt Steuerhinterziehung, vorher unbewusst, dann vollkommen bewusst und mit Absicht.

    Steuerhinterziehung § 370 AO setzt Vorsatz voraus, vgl. § 15 StGB. Wenn man davon überzeugt war, dass man keine EStE abgeben muss, dann liegt wohl eher Fahrlässigkeit vor. Das wäre dann ggf. eine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO bei sog. Leichtfertigkeit. Beachte ausdrücklich das Absehen von der Festsetzung einer Geldbuße, wenn Angaben nachträglich mitgeteilt werden § 378 Abs. 3 Satz 1 AO.

    Das Nachholen verpflichtender Erklärungen sollte man grundsätzlich machen, die Erklärungspflicht ist - im Übrigen gleichermaßen wie die Anzeigepflicht bei Schenkungen - separat von der Frage, ob daraus überhaupt eine Nachzahlung erwächst. Der Steuerpflichtige hat seine Steuerdaten mitzuteilen, wenn er dazu verpflichtet ist und die Festsetzung durch die Finanzverwaltung vornehmen zu lassen; er kann nicht selbst darüber disponieren. In so einer Situation kann es ggf. ratsam sein einmal einen Steuerberater zu konsultieren hinsichtlich der sinnvollsten Vorgehensweise auch bezüglich der Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt. Dass es sinnvoll ist und dass die Erklärungspflicht unabhängig von der Entrichtung einer Steuer selbst ist, lässt sich auch der Wertung des § 378 Abs. 3 Satz 1 AO entnehmen.

  • Auch ohne Elster: Lohnbezüge 2019 ca. 26000€ und Krankengeld 2019 ca. 17000€ da rechne ich mit ca 4000 bis 5000 € Nachzahlung. Habe mich ja auch gewundert, daß sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, die Krankenkasse meldet ja die Krankengeldbezüge an das Amt. Vielleicht könnte ein Vorteil sein, dass 2019 ein anders Finanzamt für mich zuständig war als heute, da ich 2021 umgezogen bin. Ob und wie die Finanzämter kommunizieren weiß ich natürlich nicht. Ausländische Einkünfte gab es nicht.

    Danke bisher

    Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich selbst verpflichtet sein Einkommen oder ggf. dem Progressionsvorbehalt unterstehende Lohnersatzleistungen mittels seiner Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt zu melden, vgl. § 25 EStG. Insoweit sich das Finanzamt von sich aus meldet, dann entweder rein aus Freundlichkeit/zufällig oder bereits im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung, um über weitere Schritte zu entscheiden.

  • Steuerhinterziehung § 370 AO setzt Vorsatz voraus, vgl. § 15 StGB. Wenn man davon überzeugt war, dass man keine EStE abgeben muss, dann liegt wohl eher Fahrlässigkeit vor.

    Mehrere Leute haben gesagt, dass die Steuererklärungen seit 2019 nachgeholt werden müssen. Wenn sich nun trotzdem entschieden werden sollte, dies nicht zu tun, dann ist das in meinen Augen (Steuerlaie) durchaus Vorsatz.

  • Mehrere Leute haben gesagt, dass die Steuererklärungen seit 2019 nachgeholt werden müssen. Wenn sich nun trotzdem entschieden werden sollte, dies nicht zu tun, dann ist das in meinen Augen (Steuerlaie) durchaus Vorsatz.

    Ab "jetzt" wird man das wohl vertreten können. Ich bezog mich rein auf die Vergangenheit, in der der OP fest davon ausging, er müsse keine Erklärung abgeben. Wenn er jetzt daran zweifelt, sich dazu informiert und trotz Hinweisen dennoch darauf verzichtet, weil er Nachzahlungen befürchtet, dann würde das in der Tat für einen insoweit ausreichenden bedingten Vorsatz genügen.

  • Das ist mir alles bewußt.

    Die zentrale Frage ist doch aber, ob und wann das Finanzamt vorhandene Daten wie z.B. elektronische Übermittlungen von Krankengeldbezügen mit evtl. nicht vorliegenden Steuererklärungen abgleicht?

    In meinem Fall müssten sogar verschiedene Finanzämter miteinander kommunizieren, da ich wegen Umzugs bisher noch bei einem anderen Finazamt gemeldet bin.

    Und das bei der aktuellen Arbeitsüberlastung der Finanzämter.

    Wie gesagt, ich suche Erfahrungsberichte darüber

  • Die zentrale Frage ist doch aber, ob und wann das Finanzamt vorhandene Daten wie z.B. elektronische Übermittlungen von Krankengeldbezügen mit evtl. nicht vorliegenden Steuererklärungen abgleicht?

    Im Digitalisierungswunderland vertrauen diese Stellen nicht auf ihre Prozesse sondern lagern die Veranwortung dafür auf Dritte aus.

  • Die zentrale Frage ist doch aber, ob und wann das Finanzamt vorhandene Daten wie z.B. elektronische Übermittlungen von Krankengeldbezügen mit evtl. nicht vorliegenden Steuererklärungen abgleicht?

    Eigentlich tut das überhaupt nichts zur Sache.

    Es sei denn du spekulierst darauf, dass die Hinterziehung nicht auffällt.

  • Wenn die immensen Verspätungszuschläge nicht wären, würde es vielen Leuten viel leichter fallen versäumte Erklärungen abzugeben.

    Es sei mal dahingestellt, ob ich ein potentieller Steuerhinterzieher bin, das würden dann Gerichte klären und nicht Ihr. Tatsache ist, dass es da ganz andere clevere Kaliber gibt, die das in großem Stil betreiben und leider nie dafür belangt werden. Den "kleinen Mann" haben sie halt immer schnell "am Wickel".

    Wir können das jetzt auch hier abschließen, letztendlich ist es meine Entscheidung was ich mache und natürlich kann man auch nicht vorhersagen wie sich der Finanzbeamte im Einzelfall verhalten wird.

    Danke für die mal mehr oder weniger hilfreichen Antworten.

  • Ich möchte hier keine Tips zur Steuerhinterziehung, aber wie sind Eure Erfahrungen mit dem Finanzamt und was würdet Ihr machen??

    "Ich möchte hier keine Tips zur Steuerhinterziehung, aber Erfahrungsberichte, wie Leute mit so einer Steuerhinterziehung durchgekommen sind..."