Habe ich das richtig verstanden? Wenn man Deutschland verlässt, müssen Buchgewinne bei ETFs bis zu 500.000 Euro Volumen (pro ETF, nicht gesamt) nicht in Deutschland versteuert werden (bisherige Steuer auf Vorabpauschale bzw. Ausschüttungen ausgenommen)?
Da viele Länder den Tag des Zuzugs als Berechnungsgrundlage nehmen, müssen dann überhaupt keine Steuern gezahlt werden, wenn zeitnah nach der ,,Auswanderung" alles verkauft wird? Kann das wirklich sein?