121 verkäufe bei ebay mit ca 11000 €

  • Ein lebhafter Thread ist das!

    Einer hat alte Sachen geschenkt bekommen, hat sie im Verlauf dieses Jahres bei Ebay verkauft, hat dann erfahren, daß er den Gewinn versteuern muß. Für die entsprechende Steuererklärung hat er bis zum 31.07.2026 Zeit, da brennt im Moment also noch nichts.

    Die Gemeinde ist auf hoher Drehzahl und sucht mit Eifer bürokratische Spezialitäten heraus, die in einem solchen Fall zum Einsatz kommen könnten.

    Der TE ist schon ganz außer sich und malt sich aus, in welche Schwierigkeiten er dadurch kommen könnte. Er hat schon das Köfferchen gepackt für den Fall, daß er einrücken muß. All das ist sicherlich verkehrt. Ruhig Blut wäre angesagt, so schnell schießen die Preußen nicht.

    Man wird in diesem Fall allerdings nicht weiterkommen, wenn der TE weiterhin Rückfragen ignoriert.

    Was wissen wir denn bisher?

    Er hat dieses Jahr 121 Verkäufe bei Ebay getätigt und dabei 11.000 € eingenommen. Den Gewinn (!) aus diesen Geschäften muß er versteuern, nicht die Einnahmen (!). Ich habe angeregt, daß der TE eine Aufstellung über Einnahmen und auch Ausgaben machen sollte. So wie ich ihn einschätze, hat er das bisher nicht gemacht, das ist sein Schaden.

    Das Verpackungsmaterial, das er gekauft hat, das Porto, das er "portofreie Lieferung!" dem Käufer nicht explizit in Rechnung gestellt hat, die Fahrtkosten zur Post bei der Aufgabe der Pakete haben Geld gekostet, das sind Kosten, die er vom Verkaufserlös abziehen kann und nicht versteuern muß. Dafür muß er seine Kosten aber bestenfalls belegen, zumindest aber plausibel machen. Das schreibt man sich besser zeitnah auf, nach Monaten vergißt man zum eigenen Schaden die Hälfte.

    Ich stelle mich auf den Standpunkt, daß das eine einmalige Sache war. Das Projekt ist beendet.

    Die deutsche Bürokratie hält für Geschäftstätige aller Art einen Strauß von Regulationen bereit (vom Datenschutzbeauftragten bis zur gendergerechten Toilette). Bis die zuständigen Behörden davon Wind bekommen, ist die Geschäftstätigkeit aber längst wieder eingestellt. Das Finanzamt interessiert nicht, ob der TE einen Gewerbeschein hatte, das Finanzamt interessiert, ob er seinen Gewinn versteuert.

    Nicht hilfreich ist, daß der TE sich nicht klar dazu äußert, wie er bisher seine Steuererklärung erstellt hat. Vermutlich hat er das per Elster getan, jedenfalls hat er dem Finanzamt per Elster eine Nachricht zukommen lassen.

    Immerhin wissen wir, daß er verheiratet ist (mutmaßlich gemeinsam veranlagt) und die kumulierten Gehälter zusammen mit dem mutmaßlichen Ertrag 71 T€ betragen. Daraus ließe sich der Steuersatz errechnen. Nachdem er die Einnahmen erst dieses Jahr hatte, ist die Erklärung am 31.07.2026 fällig, er hat also fast noch ein ganzes Jahr Zeit zur Gestaltung.

    Es wäre angesagt, daß der TE a) runterkommt und b) Info nachlegt, sonst kommt dieser Thread in der Sache nämlich nicht weiter.

  • Also ich habe meine steuer mit check24 gemacht. Habe bei google kontaktformular leverkusen eingegeben für das FA und dar0ber denen geschildert. Ich habe wie du schon erwähnt hast echt Schieß vor dem schlimmsten. Hätte ich das vorher geahnt dann hätte och die ganzen Sachen weggeworfen.habe dem Steuerberater heute aufs Band gesprochen gehabt da er nicht erreichbar war mit dem Sachverhalt und der bitte mich zurück zu rufen. Versand wurde von denen bezahlt im Vorfeld. Also rein die Versandkosten. Doch ich habe schon den Monatlichen Umsatz gegen die Auszahlungen gerechnet.

  • Also ich habe meine steuer mit check24 gemacht. Habe bei google kontaktformular leverkusen eingegeben für das FA und dar0ber denen geschildert. Ich habe wie du schon erwähnt hast echt Schieß vor dem schlimmsten. Hätte ich das vorher geahnt dann hätte ich die ganzen Sachen weggeworfen. Habe dem Steuerberater heute aufs Band gesprochen gehabt da er nicht erreichbar war mit dem Sachverhalt und der bitte mich zurück zu rufen.

    Wenn Du möchtest, daß bei diesem Thread etwas für Dich Brauchbares herauskommt, solltest Du Info nachlegen. Es geht schneller, wenn Du dabei mithilfst und Dir nicht jede Einzelheit einzeln aus der Nase ziehen läßt.

    Ist das richtig, daß diese Verkäufe alle im Jahr 2025 stattgefunden haben?

    Hast Du Deine Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Verkäufen dokumentiert?

    Du kannst die Steuer allenfalls dieses Jahr für das Jahre 2024 über Check24 gemacht haben, denn länger gibt es diese Möglichkeit noch nicht.

    Hast Du für 2024 schon einen Steuerbescheid?

    Wie hast Du denn die früheren Steuererklärungen gemacht?

    Von welchem Steuerberater sprichst Du? Wenn man die Steuererklärung selber macht, hat man keinen Steuerberater.

    Versuch mal, richtig deutsch zu schreiben, auch wenn das eine gewisse Mühe kostet. Die Leser haben nichts anderes als das, was Du schreibst. Solange die Rechtschreibprüfung irgendwas unterringelt, schick das Posting noch nicht ab.

    Versuch mal, die Antwort auf alle diese Fragen in 1 Posting unterzubringen und nicht pro Antwort ein separates Posting zu schreiben.

    Generell sind 11.000 € Rohertrag eine Menge Holz, die läßt man nicht einfach liegen (Hast Du ja auch nicht). Ich schreibe hier allen Leuten, die über Steuern jammern: Hohe Steuern zahlt der, der einen hohen Gewinn gemacht hat - und selbst wenn man hohe Steuern zahlt, hat man hinterher immer noch mehr, als wenn man keinen Gewinn gemacht hätte.

  • Ok Also gut ich habe die Steuer 2024 mit Check24 gemacht gehabt. Und auch schon die erstattung bekommen. Habe bis vor 2 jahren einen Steuerberater von einem Lohnhilfe verein gehabt. diesen habe ich heute versucht zu kontaktieren, er hat aber leider noch nicht geantwortet. Habe gestern abend noch bei Ebay geschaut und den Umsatz jedes monats aufgeschrieben. und in 2 spalten weiter, die Auszahlungsbeträge. Weil beim Umsatz steht ja noch Versand bei, die beim Auszahlen ja dann wegfallen. Die Ausgaben für Pakete und Polsterungen habe ich noch nicht gerechnet. Alle verkaufen haben 2025 stattgefunden.

  • Alle verkaufen haben 2025 stattgefunden.

    Dann ist doch alles noch im grünen Bereich.

    Rechne alle Kosten zusammen.
    Porto & Verpackung & Wege (km, Taxi,...) zur Post und das Trinkgeld das du deiner Frau/Freund gegeben hast, da sie mal was zur Post gebracht haben, Die zahlreichen Fahrten zu deinem Bekannten zur Abklärung der ganzen Sache mit Abholung der Sachen, die Lagerkosten, da du nicht genug Platz hattest, etc. da kommt so einiges zusammen, wenn man "richtig" rechnet.
    Dagegen dann die Einnahmen stellen.

    Versteuert wird NUR dein Gewinn.

  • Ich hatte heute nochmal beim FA angerufen. Sie sagte zu mir ich solle gewerbe anmelden ganz schnell. Danach rief mich jemand vom FA zurück wo ich am Montag online kontaktformular ausgefüllt habe. Und er sagte mir ich müsse nichts tun.

    Dann würde ich nochmal hinschreiben und mitteilen, dass du telefonisch 2 widersprüchliche Aussagen erhalten hast und das jetzt schriftlich haben willst, was du tun sollst.

    Für eine Einmalaktion ein Gewerbe anmelden? Klingt für mich übertrieben, aber ich kenne mich an dieser Stelle praktisch nicht aus.

  • Für eine Einmalaktion ein Gewerbe anmelden? Klingt für mich übertrieben, aber ich kenne mich an dieser Stelle praktisch nicht aus.

    Sehe ich ähnlich, das passt für mich nicht wirklich zusammen. Der erste Sachbearbeiter wollte es vermutlich schnell abwimmeln und hat entweder keine Lust, sich mit dem Fall zu befassen oder der Sachverhalt wurde nicht deutlich genug am Telefon geschildert. Daher solche Anfragen in der Regel schriftlich einreichen und am besten auch auf eine schriftliche Antwort bestehen (dann hast du was in der Hand).

  • Ja der 2. Wollte mir eine Email zukommen lassen wo im Paragraph auch etwas steht. Und falls er noch etwas in Erfahrung bringen könnte würde er sich nochmal bei mir melden. Bin mir halt nur unsicher welche Aussage jetzt stimmt. 1. Oder 2.🙈

  • Dann würde ich nochmal hinschreiben und mitteilen, dass du telefonisch 2 widersprüchliche Aussagen erhalten hast und das jetzt schriftlich haben willst, was du tun sollst.

    Für eine Einmalaktion ein Gewerbe anmelden? Klingt für mich übertrieben, aber ich kenne mich an dieser Stelle praktisch nicht aus.

    Ok das ist natürlich eine Idee auf die ich noch nicht gekommen bin. Das werde ich im Laufe des Tages mal machen.vielen lieben dank

  • reishi85 - locker bleiben :)

    Wenn die Verkäufe 2025 waren, dann musst du die Steuererklärung bis Ende Juli 2026 einreichen. Du hast also fast 1 Jahr, deine Fragen zu klären und dann entsprechend zu handeln.

    Kein Grund, jetzt schnell irgendwas machen zu müssen, außer vielleicht 40 % von den 11000 € beiseite zu legen, weil das etwa die Nachzahlung sein könnte.

  • @ andi ja das stimmt das hat noch etwas zeit. Nur für den Fall der gewerbe Anmeldung müsste es ja glaub ich schnell gehen oder? Bisschen blöd mit 2 unterschiedlichen aussagen

    Der vom gewerbe am sagte mir am Telefon gerade er würde es ga z normal als sonstige einnahmen in die Steuererklärung machen. Wenn ich es nicht beabsichtigt dieses weiter betreiben.

  • Dann würde ich nochmal hinschreiben und mitteilen, dass du telefonisch 2 widersprüchliche Aussagen erhalten hast und das jetzt schriftlich haben willst, was du tun sollst.

    Für eine Einmalaktion ein Gewerbe anmelden? Klingt für mich übertrieben, aber ich kenne mich an dieser Stelle praktisch nicht aus.

    Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.

    Der TE hat in diesem Thread an sich schon genügend Antworten bekommen, die ihm für die kommenden Wochen hinreichend Richtschnur geben könnten. Allerdings gehören immer zwei dazu: Einer, der den Rat gibt, und der zweite, der den Rat annimmt.

    Der TE steht offensichtlich auf operative Hektik, der will nicht locker sein, sondern unbedingt etwas tun, auch wenn man ihm von allen Seiten sagt, daß das nicht nötig, ggf. sogar schädlich ist.

    Man muß die Leute machen lassen. Letztlich ist das ja auch seine Sache. Wenn er nicht glauben will, was man ihm sagt, dann glaubt er es halt nicht.

  • Wenn du es auf ebay verkauft hast, wird es sowieso an das Finanzamt gemeldet.

    Da du wohl für nichts eine Rechnung hast, dürfte dein Gewinn bei 100% liegen, und es wird denke ich die Kleinunternehmerregleung treffen.

    Auf jeden Fall angeben, sonnst wird sich irgendwann das Finanzamt bei dir melden und wird am ende noch teurer.

  • Hätte ich das vorher geahnt dann hätte och die ganzen Sachen weggeworfen.

    ich weiß, der Thread ist schon ein paar Tage alt, aber da muss ich jetzt mal einhaken und ganz laut fragen: "wieso denn?"

    Nur weil du jetzt (ein wenig) zusätzliche Arbeit hast und auf den Gewinn Steuern zahlen musst?
    Das scheint mir ein typisch (deutsches?) Verhalten zu sein: oh mein Gott, ich muss Steuern zahlen, also ist alles schlecht.

    Aber jetzt überlege doch mal: selbst wenn du auf die gesamten 11.000€ den vollen Steuersatz von 42% zahlen musst, hast du doch immer noch 6.380€ mehr, als du gehabt hättest, hättest du das Zeug weggeschmissen. Das ist jetzt vereinfacht, aber Fakt ist: durch die Verkäufe hast du am Ende definitiv mehr Geld als vorher. Steuer hin, Steuer her.

    Ich verstehe nicht, wieso viele Menschen eine innerliche Abneigung entwickeln, sobald die Wörter "Finanzamt" und "Steuern" ins Spiel kommen. Wahrscheinlich war die Arbeit, die ganzen Artikel bei ebay einzustellen und zu verkaufen viel aufwendiger als das kleine bisschen Arbeit, was jetzt mit der Steuererklärung anfällt. Und ich unterstelle jetzt mal, dass du die ebay-Sache gerne gemacht hast. Die Zeit in ebay hast du ja schon investiert, also kannst du jetzt auch noch ein bisschen mehr Zeit aufwenden (Achim Weiss hat wertvolle Tipps gegeben) und die Steuer sogar noch etwas senken.

    Also freu dich doch über das (geschenkte) Geld!