Amundi Prime All Country World - Vorabpauschale

  • Ich habe jetzt im September Anteile des Amundi Prime All Country World in der ausschüttenden Variante gekauft.
    WKN ETF150
    ISIN IE0009HF1MK9


    Eine Ausschüttung gibt es wohl nur einmal im Jahr (Februar war es dieses Jahr).

    Die Ausschüttungsrendite dürfe bei ca. 1,4 % liegen.

    Kann mir jemand kurz erläutern, wie das in diesem Fall mit der Besteuerung der Vorabpauschale abläuft ?


    Schon jetzt lieben Dank an dich Achim Weiss , weil ich weiß, dass du das aus dem ff. erklären kannst.


    Amundi Prime All Country World UCITS ETF Dist | ETF150 | IE0009HF1MK9
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  • Die Ausschüttungsrendite dürfe bei ca. 1,4 % liegen.

    Der Basiserstrag 2025 für Aktienfonds ist ca. 1,7%. Wegen des unterjährigen Erwerbs im September zahlst du nur 4/12 davon. Evtl. auch 3/12, da weiss ich nicht genau, wie der September gerechnet wird.... Davon werden dann wegen der Teilfreistellung nur 70% gerechnet.

    Wenn allerdings der Fonds in 2025 Verlust gemacht haben sollte, ist keine Vorabpauschale zu zahlen.

  • Also, der relevante Zins ist mit 2,53% festgelegt. Davon 70 % werden angewandt, und dann nochmal % wegen der Teilfreistellung. Bleiben 1,24%.


    Wenn die Ausschüttung höher ist, fallen mE keine weiteren Steuern an.


    Bei Finanzfluss gibts einen Rechner, in den man alle Daten eingeben kann, so man sie hat und bekommt es ganz genau berechnet.

  • Kurz noch zur unterjährigen Anschaffung: es wird die Wertentwicklung von 1.1. bis 31.12. genommen, darauf die Steuer berechnet.

    Und wenn man unterjährig kauft, z.B. am 1.7., zahlt man die Hälfte des Gesamtbetrags.

    Man zahlt NICHT(!!!) die Steuer basierend auf der Wertentwicklung während der eigenen Haltedauer.

  • Genau, eigentlich schon alles gesagt. Aber es ist auch keine große Wissenschaft: wenn wir davon ausgehen, dass der Kurs bis Stichtag 2.1.2026 nicht überraschend einbricht, dann darfst du mit dem Basisertrag Rechen, und den noch zu 30% freistellen. Es zählt jeder Monat des Kalenderjahres in dem du den ETF Anteil im Depot liegen hast. Bei dir also voraussichtlich September, Oktober, November, Dezember zu jeweils 1/12. also 4/12.

    Basiszins sind 2,53%. Mal 0,7 ist der Basisertrag. Davon 4/12.

    2,53%*0,7*4/12=0,0059 % ist die Vorabpauschale.

    Und weil dich bestimmt mehr interessiert wie hoch die fällige Steuer ausfällt darfst du nun erstmal ein zweites Mal mit 0,7 rechnen wegen 30% teilfreistellung. Und dann mal 26,375% Kapitalertragssteuer.

    2,53%*0,7*4/12*0,7*26,375%=0,00109 % vom Wert am 1.1.2025 ist fällig. Oder wenn du deinen Freibetrag nutzen möchtest, eben ohne den Steuersatz.

  • §18 Investmentsteuergesetz:

    „Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.“


    Es geht also zunächst um das, was im gesamten Jahr mit dem Fonds passiert ist - Wertentwicklung, Ausschüttung. Bei unterjährigem Kauf oder Verkauf wird jeder Monat mit 1/12 berücksichtigt. Das ist nach meinem Verständnis unabhängig von dem, was tatsächlich in den eigenen Haltemonaten passiert ist.

  • Das ist nach meinem Verständnis unabhängig von dem, was tatsächlich in den eigenen Haltemonaten passiert ist

    Ich habe es bei thesaurierenden ETF so verstanden, dass ein Kauf z.B. im November zur Versteuerung der Vorabpauschale führt auch wenn der ETF danach massiv fällt. Haupsache er ist von 02.01. bis Jahresende insgesamt gestiegen.

  • Genau, so sehe ich es auch.

    Klassisches Beispiel wäre ein thesaurierender ETF auf Tech-irgendwas, der von Januar bis August von 100 auf 140 € steigt. Ich kaufe den im September und dann klappt das Ding auf 105 € zusammen.
    Dann muss ich zum 02.Januar ein Drittel der Vorabpauschale versteuern, obwohl ich 25 % im (Buch-)Verlust bin.

  • Klassisches Beispiel wäre ein thesaurierender ETF auf Tech-irgendwas, der von Januar bis August von 100 auf 140 € steigt. Ich kaufe den im September und dann klappt das Ding auf 105 € zusammen.
    Dann muss ich zum 02.Januar ein Drittel der Vorabpauschale versteuern, obwohl ich 25 % im (Buch-)Verlust bin.

    Das ist so, aber total absurd, weil es am Ende dazu führt, dass man das beim Verkauf über die Verlusttöpfe und dann ggfs über die Steuererklärung verrechnen muss.