Keine Endabrechnung wegen Balkonkraftwerk

  • Liebes Forum,

    Mein Stromvertrag mit den Stadtwerken München (SWM) ist Ende Mai 2025 ausgelaufen. Trotz mehrfacher Anfragen weigert sich die SWM eine Endabrechnung wegen unplausibler Zählerstandsmeldungen zu erstellen.

    Tatsächlich habe ich in dem wenig bewohnten Objekt im Februar 2025 ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen und ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister angemeldet. Weil dieses Objekt noch einen alten Ferraris-Zähler besitzt, hat sich dieser rückwärtsgedreht, so dass der Zählerstand am Ende der einjährigen Vertragslaufzeit nur leicht positiv ist (+3 kWh). Bei einer Zwischenablesung im Dezember lag der Verbrauch bei +80kWh.

    Diesen Sachverhalt habe ich den SWM erklärt. Ihre Antwort darauf war, dass ich das Balkonkraftwerk gar nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen und ich dies mit meinem Netzbetreiber (in Thüringen) klären soll. Sollte ich auf einer Rechnung bestehen, dann würde sie aufgrund des Rückwärtslaufes einen Rechnungsbetrag von 99.999,99€ ausweisen.

    Meine Sicht ist,
    1) Die SWM als Stromversorger muss spätestens 6 Wochen nach Ende des Vertrages eine Endabrechnung erstellen (§40c, Abs.2, EnWG).

    2) Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes trotz vorhandenen Ferraris-Zähler ist laut Solarpakt I vom April 2024 erlaubt. Als Betreiber muss ich nur diese Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. Der Messstellenbetreiber (=Netzbetreiber?) hingegen ist verpflichtet, den alten durch einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Hier gibt es keine klare Frist. 4 Monate wird genannt, was in meinem Fall, Anmeldung Februar, Vertragsende Mai, unproblematisch ist.


    Frage 1: Ist meine Sicht korrekt?

    Frage 2: Wie verhalte ich mich gegenüber den SWM? Abermaliges Anschreiben mit Fristsetzung zur Endrechnung. Danach Meldung an Verbraucherzentralen und Bundesnetzagentur? Einschaltung der Schlichtungsstelle Strom?

    Frage 3: Gibt es ähnliche Erfahrungen mit den SWM?

    Frage 4: Mein Netzbetreiber hat bis heute (September) den Ferraris-Zähler nicht ausgetauscht und liegt damit deutlich über der 4 Monatsfrist. Muss ich hier aktiv werden oder darf ich mich weiter darüber freuen?

    Freue mich über eure Rückmeldungen!

  • Referat Janders 28. September 2025 um 18:00

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo mlilge,

    hier werden Sie keine Rechtsberatung bekommen, sondern nur Laienmeinungen. Als solcher meine Meinung:

    zu 1. Sehe ich auch so.

    zu 2. M.E. haben Sie genug unternommen, damit der Fall reif für die Schlichtungsstelle Energie ist.

    Zu 4. Formal müssten Sie nichts tun. Um aber auf der ganz sicheren Seite zu liegen, können Sie ja noch eine Mail schicken. Nach meiner Erfahrung sind die Netz- und Messtellenbetreiber mit der Welle an Balkonkraftwerken total überfordert.

    Gruß Pumphut

  • Der Lieferant (SWM) braucht für seine Endabrechnung natürlich plausible Zählerstände, wie sollte man sonst ein korrekte Abrechnung stellen.

    Sie Zählerstände bekommt er vom Netzbetreiber, der sie wiederum vom Messstellenbetreiber (beim analogen Fall wie bei dir in Personalunion) bekommt.

    Daher sehr verständlich, dass der Lieferant dich auffordert, die Zählerstände mit dem Netzbetreiber zu klären. Auf welcher Basis soll er Abrechnen? Auf Basis eines Zählerüberlaufes, den Du dann anfechten musst? Es wird geschätzt werden müssen. Und für die Schätzung müsste auch der Netzbetreiber zuständig sein.

    Du machst es nur komplizierter dadurch, dass Du Dich nicht an deinen Netzbetreiber wendest.

  • Mein Stromvertrag mit den Stadtwerken München (SWM) ist Ende Mai 2025 ausgelaufen. Trotz mehrfacher Anfragen weigert sich die SWM, eine Endabrechnung wegen unplausibler Zählerstandsmeldungen zu erstellen.

    Daher also meine erste Frage: Um wieviel Geld geht es?

    Vermutlich erwartest Du eine Rückerstattung.

    Tatsächlich habe ich in dem wenig bewohnten Objekt im Februar 2025 ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen und ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister angemeldet. Weil dieses Objekt noch einen alten Ferraris-Zähler besitzt, hat sich dieser rückwärtsgedreht, so dass der Zählerstand am Ende der einjährigen Vertragslaufzeit nur leicht positiv ist (+3 kWh). Bei einer Zwischenablesung im Dezember lag der Verbrauch bei +80kWh.

    Hattest Du diese Zwischenmeldung dem Versorger gemeldet?

    Ich hatte hier mal einen Zählerwechsel. Hinterher war der Zählerstand logischerweise niedriger als zuvor, womit der Versorger nicht zurechtgekommen ist. Wenn meine Information stimmt, daß Gaszähler etwa alle 10 Jahre ausgetauscht werden, darf das verwundern, denn dann müßten 10% der Kunden betroffen sein, ein solcher Zustand wäre also häufig. In meinem Fall bin ich allerdings in die Servicehölle geraten, man wollte mir den vermeintlich negativen Verbrauch nicht abnehmen. Dabei hätte der Versorger nur beim Netzbetreiber nachfragen müssen, der hatte ja den Endwert des ausgebauten Zählers und den Anfangswert des neuen. War viel Schreiberei damals. Nicht schön, ist aber so. Sich aufzuregen hilft ja nichts in einer solchen Situation.

    Diesen Sachverhalt habe ich den SWM erklärt. Ihre Antwort darauf war, dass ich das Balkonkraftwerk gar nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen und ich dies mit meinem Netzbetreiber (in Thüringen) klären soll. Sollte ich auf einer Rechnung bestehen, dann würde sie aufgrund des Rückwärtslaufes einen Rechnungsbetrag von 99.999,99€ ausweisen.

    Klare Antwort neben der Sache. Der Hotliner wußte das wohl nicht besser. :(

    Meine Sicht ist,
    1) Die SWM als Stromversorger muss spätestens 6 Wochen nach Ende des Vertrages eine Endabrechnung erstellen (§40c, Abs.2, EnWG).

    2) Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes trotz vorhandenen Ferraris-Zähler ist laut Solarpakt I vom April 2024 erlaubt. Als Betreiber muss ich nur diese Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. Der Messstellenbetreiber (=Netzbetreiber?) hingegen ist verpflichtet, den alten durch einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Hier gibt es keine klare Frist. 4 Monate wird genannt, was in meinem Fall, Anmeldung Februar, Vertragsende Mai, unproblematisch ist.

    Als Laie sehe ich das wie Du.

    Ich würde an Deiner Stelle genau so handeln, wie Du es vorschlägst: Die SWM nochmal anschreiben, Frist setzen und ankündigen, daß bei deren fruchtlosem Verstreichen die Schlichtungsstelle Energie anrufen wirst.

    Ich entwickele keine besondere Beziehung zu Unternehmen, mit denen ich eine Geschäftsbeziehung habe, und ich weiß, daß bei vielen Unternehmen der Service kaputtgespart ist. Die Serviceperson kann zwar eine Adreßänderung (oder ähnliche kleine Dinge) erfolgreich bearbeiten, ist aber so geschult, daß sie alle Anfragen abbügelt, die sie nicht überblickt. Das ist zwar eher nicht sachgerecht, aber das ist halt heute so.

    Insoweit ist es für unbedeutend, ob das bei den SWM genau so ist oder nicht.

    Aus meiner Sicht hast Du getan, was Du mußtest. Ich würde an Deiner Stelle nicht betteln gehen beim Netzbetreiber: Bitte, bitte, wechselt endlich meinen Zähler aus! Für die Zukunft würde ich allerdings darauf achten, daß kein rückläufiger Zählerstand gemeldet wird, und wenn ich ein Wochenende ohne Ende Pizza backen müßte, um (per saldo) meine Stromerzeugung zu verbraten (nein: zu verbacken).

    Was ich allerdings anders gemacht hätte als Du: Wenn ich gemerkt hätte, daß der Zähler rückwärts gelaufen ist (was in der geltenden Rechtslage ja möglich und erlaubt ist), hätte ich einen höheren Zählerstand gemeldet (um Rückfragen zu vermeiden) und mir notiert, daß ich in der Zukunft in dieser Wohnung viel Pizza backen oder im nächsten Winter elektrisch heizen müsse.

    Das gilt für die Zukunft natürlich auch: Du hast Dein Balkonkraftwerk im Februar installiert, also in einer dunklen Zeit. Im Sommer dürftest Du sehr viel mehr Strom erzeugt haben als im Winter. Es könnte sich für Dich schon das Problem stellen, daß Du mehr eingespeist als verbraucht hast, der Zähler also weiter rückwärts gelaufen ist als im Mai, und zwar deutlich mehr.

    Diesen Strom würde ich (per saldo) verbrauchen. Zurückzahlen wird Dir der Versorger nichts.

    Solange der Ferrariszähler hängt, bist Du in einer günstigen Situation, weil Du als Einspeisevergütung den Haushaltsstrompreis bekommst, also ein Mehrfaches der typischen Einspeisevergütung. Der Austausch des Zählers ist Sache des Netzbetreibers. Wenn er kommt und den Zähler wechseln will, ließe ich den Monteur natürlich herein. Aber bis dahin würde ich den kleinen Vorteil genießen, den mir die alte Technik bringt.

  • Ich hatte hier mal einen Zählerwechsel. Hinterher war der Zählerstand logischerweise niedriger als zuvor, womit der Versorger nicht zurechtgekommen ist. Wenn meine Information stimmt, daß Gaszähler etwa alle 10 Jahre ausgetauscht werden, darf das verwundern, denn dann müßten 10% der Kunden betroffen sein, ein solcher Zustand wäre also häufig.

    Die Zählerstände werden in Form der Markkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber ausgetauscht. Der Netzbetreiber ist hierbei die Datendrehscheibe und empfängt von allen Markteilnehmern (MSB, Lieferant) die Zählerstände, plausibilisiert und verteil dann an alle anderen. Bei einem Zählerwechsel wird der z.B. Ausbau Zählerstand aufgenommen und verteilt. Die Markteilnehmer bekommen auch den Grund der Ablesung mitgesendet (Einzug, Auszug, Zwischenzählerstand, ...). Daher sollte es in der Regel kein Problem mit der Abrechnung nach einem Zählerwechsel geben.

    Ein Ferraris-Zähler, der sich zurückgedreht hat, der zeigt halt einfach nicht mehr einen plausiblen Verbrauch an (da negativ) (und das eben ohne Zählerwechsel und ein, und Ausbauzählerstand). Das wird halt als Zählerüberlauf (wenn der Zähler über seine Höchstgrenze gegangen ist und wieder bei 0 anfängt) eingestuft.