Laut rentenfuchs.info könnte im Rentenantrag in Zukunft die Frage nach der Hochrechnung möglicherweise wegfallen:

Trotzdem würde ich gerne das bisherige Verfahren verstehen, das in folgendem Beitrag erklärt wurde:

Im Antrag R0100 der DRV
wird momentan unter 9.7.2 gefragt, ob das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden soll [um die Auszahlung der ersten Rentenzahlung zu beschleunigen - es geht um die letzten Monate unmittelbar vor Rentenbeginn].
Auf S. 21 des Antrags wird aber darauf hingewiesen, dass sich eine Hochrechnung in bestimmten Fällen negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.
Dies sei u.a. der Fall, wenn "in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Hochrechnungszeitraum eine Entgelterhöhung lag".
Dieser Punkt ist mir nicht klar: eine Entgelterhöhung vor dem Hochrechnungszeitraum würde doch durch die „Jahresmeldung“ bzw die „gesonderte Meldung“ bereits erfasst, oder?