Riesterrente vs. ETF vs. Finanzamt

  • Hey!

    Ich bin neu hier und begrüße euch alle ganz herzlich!


    Ich habe über die Suche viel zu Riester gefunden, jedoch ist jeder Fall sehr individuell.. also bitte entschuldigt. Ich habe wenig Erfahrung und Ahnung und möchte nur mal hier die Profis fragen :)


    Ich bin 36 Jahre alt und verheiratet, 1 Kind.

    Zum Zeitpunkt des Sparens für Riester unverheiratet und kein Kind.


    Ich habe einen Riester Vertrag bespart. Hier die Daten dazu:

    Riesterrente Klassik Allianz

    Start Februar 2013. Ende August 2022 beitragsfrei gestellt.

    Selbst eingezahlt 10220,96€. Zulagen 1223,64

    Vertragswert (hier steht gebildetes Kapital) 10.426,09€

    Rückkaufswert steht hier nicht. Hier steht: „ihre Leistung falls sie die Versicherung kündigen: 10.171,67€“

    Ist das der Rückkaufswert?


    Eine Garantierente von 55,32€ wird zugesagt ab Rentenbeginn.


    Meine Frau hat ebenfalls eine Riesterrente bespart. Ebenfalls nicht verheiratet und kein Kind zu dem Zeitpunkt.

    Beitritt Februar 2010. Ende August 2022.

    Summe der gezahlten Beiträge 10.111,86€. Zulagen erhalten in Höhe von 1.923,57€. Wenn gekündigt Auszahlung über 10.862,08€. Garantiere Rente von 77,99€

    Nun möchte ich herausfinden ob kündigen und reinvestieren mehr Rendite für uns bringt. Oder nur für einen Vertrag (??)


    Angenommene Daten:

    ETF Anlage 25 Jahre

    Erwartete Rendite konservativ 6%

    Einmalzahlung

    Steuerquote? Puh… 27%?


    fahren ich/wir damit besser?

    Werden noch Daten benötigt für eine Einschätzung?

    Wenn ich zu dem Entschluss komme zu kündige, habe ich gelesen dass Gebühren und Zulagen direkt einbehalten werden. Die Steuervorteile die ich durch jährliche Steuererklärungen hatte, werde ich ja zurückzahlen müssen. Fordert mich das Finanzamt auf eine Steuererklärung im Folgejahr zu machen?

    Ich bedanke mich im voraus für das lesen und eure Unterstützung.

  • Kater.Ka 15. Oktober 2025 um 22:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Rückkaufswert steht hier nicht. Hier steht: „ihre Leistung falls sie die Versicherung kündigen: 10.171,67€“

    Ist das der Rückkaufswert?

    Moin Dennis2711 ,

    das ist das Geld welches du von der Versicherung bekommen würdest. Davon werden allerdings die Zulagen und die Steuerermässigung abgezogen.

    Die Abzüge bei einer Kündigung kannst du bei der Zulagenstelle vorab erfragen.

    Kontakt | Riester-ZfA

    Dazu einfach das Kontaktformular ausfüllen und deine Postadresse angeben. Nach ein paar Tagen hast du Post von der Zulagenstelle.

    Ansonsten sind die Rentenfaktoren eurer Riesterverträge mit über 54 bzw. 71 schon wirklich welche der Besseren.

    Nach 12 bzw. 15 Jahren Rentendauer hättet ihr zumindest euer Kapital vor Steuern und Inflation wieder raus.

    Wie Stabil diese Rentenfaktoren wirklich sind kannst du in dem Artikel von Hartmut Walz herausfinden. Nach der Lektüre genau deine/eure Vertragsunterlagen durchsehen.

    Garantiert ist nicht garantiert – Rentenfaktoren und Rentenzusagen - Prof. Dr. Hartmut Walz

    Viel Spaß beim Rechnen und euch gute Finanzentscheidungen.

  • Hey!


    Danke für deine Rückmeldung!


    Was bedeutet die genannten Rentenfaktoren?


    Ich verstehe noch nicht ganz, warum man nicht die Steuervorteile die man erhalten hat, sondern bei Auszahlung der aktuelle persönliche Steuersatz zur Berechnung genutzt wird…


    Hast du ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Der Rentenfaktor gibt die Rente pro 10000€ Vertragsvermögen an.

    Bei Kündigung musst du auch nur die Steuervorteile/Förderung zurückzahlen. Sollten Gewinne im Vertag sein musst du diese dann noch mit deinem Persönlichen Steuersatz versteuern.

    Eure Verträge müssen noch Rendite erzielen damit die Renten aus dem aktuellen Vertragsvermögen eine Rente von 55 bzw. 77€ auszahlen können . Heutige Rentenfaktoren sind eher bei 25-30 anzusiedeln.
    Über den Daumen gepeilt müsste zum Auszahlungszeitpunkt in etwa das doppelte in euren Verträgen sein. Aber eine Verdopplung in 30 Jahren ist keine Rendite die man nicht auch selber erzielen könnte.

  • Hallo!


    Ich habe nun den Vertrag gekündigt und die Bestätigung erhalten.


    In dieser (siehe Bild) steht die Zulagen UND die Steuerermäßigungen werden von der Auszahlung einbehalten und abgeführt.

    Mein letzter Stand war, dass man im Folgejahr die Auszahlung in der Steuererklärung angeben muss und die Steuerermäßigung darüber rückabgewickelt wird.

    Was davon ist richtig?

    Danke für eure Mühe und viele Grüße!

  • Zulagen und Steuervorteile werden vor der Auszahlung in Abzug gebracht.

    Wenn sich das zeitlich überschneidet, oder man zb in der Steuer noch die Rente angegeben hat wird die Zulagenstelle den Betrag zurückfordern. Das war bei mir genauso.

    Ansonsten fällt nur Steuer auf ausgezahlten Gewinne an. Wenn es keine gab, fällt auch keine an.

  • Ich habe gelesen dass es nichts mit der Kapitalertragssteuer zu tun hat, sondern dass die gesamte Summe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird, nachdem die Zulagen und Ermäßigungen bereits abgezogen und abgeführt worden sind.


    Das ist ja Wucher, wenn dem so wäre.

  • Ich bin mir nach Recherche ziemlich sicher, dass der gesamte Betrag versteuert werden muss. Zum persönlichen Steuersatz.


    (BMF-Schreiben vom 24.07.2013, IV C 3 – S 2222/07/10010)

    Dort steht:

    „Bei schädlicher Verwendung unterliegt der Auszahlungsbetrag in voller Höhe der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.“


    Darunter fallen doch auch Altersvorsorgeverträge.

  • Ich bin mir nach Recherche ziemlich sicher, dass der gesamte Betrag versteuert werden muss. Zum persönlichen Steuersatz.

    (BMF-Schreiben vom 24.07.2013, IV C 3 – S 2222/07/10010)

    Dort steht:

    „Bei schädlicher Verwendung unterliegt der Auszahlungsbetrag in voller Höhe der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.“

    Zumindest Google kennt den Volltext nicht (oder ich bin zu doof zum Suchen).

    Kündigt man den Riestervertrag förderschädlich, muß man zunächst die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Die Grundzulage ist typischerweise derart niedrig, daß die Steuervorteile allein den gleichen Vorteil brächten. Bereits der Durchschnittsverdiener zahlt die Steuervorteile zurück, was (fast) darauf hinausläuft, daß die ehemals aus dem Bruttoverdienst geleisteten Beiträge so verrechnet werden, als ob sie aus dem Nettoverdienst geleistet würde.

    Der verbleibende Betrag besteht nun aus (nachträglich versteuerten) Beiträgen abzüglich den Kosten des Vertrags zuzüglich eventueller Gewinne. Steuersystematisch richtig ist nun, wenn dieser Differenzbetrag der Steuer unterworfen wird, nicht aber die Beiträge, denn die sind ja schon aus versteuertem Einkommen geleistet. In den meisten Fällen dürften die hohen Kosten des Vertrags die schmalen Kapitalerträge übersteigen, so daß diese Differenz negativ wird. Erfreuliche Folge für den ehemaligen Riesterer: Ein negativer Gewinn kostet keine Steuer. Bleibt tatsächlich etwas übrig, unterliegt dies dem persönlichen Steuersatz und nicht dem Abgeltungsteuersatz.

    Die Beiträge werden auch bei förderschädlicher Kündigung kein zweites Mal versteuert.

    Sauber rückgängig gemacht wird der Riestervertrag auf diese Weise nicht. Mal angenommen, er wäre 20 Jahre gelaufen, so wird nun, nach 20 Jahren, der Steuervorteil von vor 20 Jahren in nominal gleicher Höhe zurückgefordert, als ob es zwischendurch keinen Kapitalertrag gegeben hätte. Andererseits ist das für den ehemaligen Riesterer immer noch besser, als daß man auf die Rückerstattung der Steuervorteile verzichtete und stattdessen die Auszahlungssumme versteuerte (Progression!).

    Es ist doch bald Weihnachten! Laß Dich doch einfach davon überraschen, wie wenig am Ende von Deinem Riestervertrag übrig bleibt!

  • Hier findest Du die letzte Version dieses BMF...

    https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Private_Altersvorsorge_und_betriebliche_Altersversorgung/2017-12-21-Steuerliche-Foerderung-privaten-Altersvorsorge.pdf


    Allerdings mehrfach geändert:

    BMF 14.3.2025, SIS 25 04 39, Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 13. ...
    FG Berlin-Brandenburg 25.10.2022, SIS 24 16 37, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, keine begünstigte ...
    BMF 15.3.2024, SIS 24 05 81, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 14. ...
    BMF 5.10.2023, SIS 23 16 42, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge: Vor dem ...
    BZSt 26.5.2023, SIS 23 10 69, Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum ...
    BMF 10.3.2023, SIS 23 04 20, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 9. März ...
    FG Berlin-Brandenburg 6.8.2020, SIS 22 13 69, Wohnungswirtschaftliche Verwendung von ...
    FG Berlin-Brandenburg 28.5.2020, SIS 22 13 06, Ablösung von durch ein Darlehen verursachten ...
    BFH 16.2.2022, SIS 22 12 04, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, unmittelbare Verwendung des ...
    BFH 16.2.2022, SIS 22 12 03, Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: - ...
    BFH 19.1.2022, SIS 22 11 03, Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen ...
    BMF 11.3.2022, SIS 22 03 93, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2022 ergangene ...
    BMF 11.2.2022, SIS 22 02 00, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Änderung des ...
    BMF 12.8.2021, SIS 21 13 51, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Vor dem ...
    BFH 16.3.2021, SIS 21 13 38, Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § ...
    BMF 18.3.2021, SIS 21 04 67, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 17.3.2021 ergangene ...
    BFH 12.2.2020, SIS 20 07 70, Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer ...
    BMF 11.3.2020, SIS 20 02 53, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2020 ergangene ...
    BMF 17.2.2020, SIS 20 01 48, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Änderung des ...
    BFH 9.7.2019, SIS 19 11 86, Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger: 1. ...
    Hessisches FG 28.1.2019, SIS 19 04 46, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge bei ...
    BMF 18.3.2019, SIS 19 02 53, Anwendung von bis zum 15.3.2019 ergangenen BMF-Schreiben: Das ...
    BFH 8.8.2018, SIS 18 21 13, Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während des Sonderurlaubs ...
    FinBeh Berlin 6.3.2018, SIS 18 13 75, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge: Durch das ...
    BMF 19.3.2018, SIS 18 04 59, Anwendung von bis zum 16.3.2018 ergangenen BMF-Schreiben: Das ...
    BMF 6.12.2017, SIS 17 22 34, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Vor dem

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.