BU - in welcher Höhe macht Sinn? Bis wann (Alter) ? Brauche ein paar Tipps

  • Hallo,

    ich bräuchte etwas Rat, was eine BU angeht.
    Hier ein paar Fakten:

    • Alter: 37
    • Verheiratet
    • Keine Kinder (aber noch geplant, maximal 2)
    • Immobilie vorhanden, davon noch ca. 190k Restschuld
    • ETF vorhanden, mit ca. 170k im Depot
    • Tagesgeld auch noch ca. 30k
    • Bürojob (IT), ca. 80% im Homeoffice
    • Nettoeinkommen ca. 4k
    • Frau: Nettoeinkommen ca. 2,5k (Vollzeit)
    • Mein Plan ist bis 60 zu arbeiten und dann von den Rendite aus dem Depot + Rente leben zu können.

    Die Frage ist nun für mich was für eine BU Sinn ergibt ?
    Die Immobilie möchte ich in 10 Jahren abbezahlt haben.

    - Bis wann sollte ich die BU abschließen ?
    - Welche Höhe sollte ich absichern?
    - Was ist sonst noch sinnvoll?

  • Eine BU ist immer sinnvoll, da die wenigsten ihr Einkommen im Fall der Fälle anderweitig ersetzen können. Der Abschluss sollte so schnell wie möglich erfolgen, keiner weiß wann die Gesundheit einem einen Streich spielt. Alle anderen Fragen würde ich mit einem Makler klären, FT hat da einige empfohlen. Hier im Forum ist da Dr. Schlemann aktiv.

  • Dr Schleemann, Termin für Erstgespräch. Und bei den Gesundheitsfragen ehrlich sein.

    Bei der Höhe wäre die Finanzierung und der Aufbau einer Altersvorsorge irgendwie mit zu berücksichtigen.

    Die Höhe ist aber oft auch durch den Versicherer begrenzt, ich glaube aufgrund des derzeitigen Einkommens

  • Bist du Angestellter? Dann hättest du ja auch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Wenn du eine grobe Ahnung hast, wieviel dir fehlen würde, wenn du komplett oder teilweise berufsunfähig wärst, solltest du dir die Höhe der benötigten Absicherung ausrechnen können.

    Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente ist an die Fähigkeit geknüpft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 bzw. 6 Stunden arbeiten zu können. Das ist etwas völlig anderes als eine BUV!

  • Es kann sich dennoch beides ergänzen

    Theoretisch ja, praktisch meistens nein, siehe oben Referat Janders .

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Was oben noch anklang:

    • Die verdienende Frau ersetzt nicht die eigene BU.
    • Mit 60 nicht mehr arbeiten klappt nur, wenn man bis 60 gearbeitet hat, nicht wenn man "morgen" berufsunfähig ist. Deshalb BU immer bis zum Rentenalter (derzeit 67) und ggf. früher kündigen wenn man im Lotto gewinnt oder auf andere Weise früher ausgesorgt hat. :)

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  • Und vielen Dank für die freundlichen Erwähnungen! :love:

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  • Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente ist an die Fähigkeit geknüpft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 bzw. 6 Stunden arbeiten zu können.

    Anspruch auf:

    Rente wegen teilweiser Ewerbsminderung (50%) - 3 bis 6 Stunden täglich arbeitsfähig.

    Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung (100%) - 0 bis 3 Stunden täglich arbeitsfähig.

    Medizinische Befunde sind ausschlaggebend. Berechnung erfolgt nach Anspruch auf gesetzlichen Rente + Betriebsrente. Kann man sich vorab ausrechnen lassen.

  • Es kann sich dennoch beides ergänzen.

    Können ja, aber aufgrund der deutlich unterschiedlichen Voraussetzungen sollte man nicht voraussetzen, dass beide Leistungen automatisch nebeneinander gezahlt werden.

    Wenn der ITler nicht mehr in der IT arbeiten kann, aber noch Pack-, Kommissionier- und Sortierarbeiten ausüben oder als Pförtner arbeiten könnte, dann greift die Erwerbsminderungsrente nicht, auch wenn die BUV bereits leisten würde.


    Beispiel aus der Praxis:

    Eine Bekannte kämpft seit den Ausläufern der Pandemie um ihre Erwerbsminderungsrente, bisher ohne Erfolg trotz schwerer COPD.

    Da wäre eine BUV sinnvoll gewesen.

  • Anspruch auf:

    Rente wegen teilweiser Ewerbsminderung (50%) - 3 bis 6 Stunden täglich arbeitsfähig.

    Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung (100%) - 0 bis 3 Stunden täglich arbeitsfähig.

    Medizinische Befunde sind ausschlaggebend. Berechnung erfolgt nach Anspruch auf gesetzlichen Rente + Betriebsrente. Kann man sich vorab ausrechnen lassen.

    Ist mir bekannt. Was willst Du damit sagen?

  • Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente ist an die Fähigkeit geknüpft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 bzw. 6 Stunden arbeiten zu können.

    Deine Aussage hierzu ist mißverständlich: Ich muß nicht 3 bzw. 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben: Wenn ich noch 3-6 Stunden täglich arbeiten kann und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen habe ich Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ist meine eigene Erfahrung.

    Kann ich keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten und liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, habe ich Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

  • Deine Aussage hierzu ist mißverständlich: Ich muß nicht 3 bzw. 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben: Wenn ich noch 3-6 Stunden täglich arbeiten kann und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen habe ich Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ist meine eigene Erfahrung.

    Kann ich keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten und liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, habe ich Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

    Dass die Anknüpfung an das Restarbeitsvermögen negativer Natur ist, sollte durch den gesunden Menschenverstand allein oder durch minimalste Berührungspunkte mit dem Thema zu erschließen sein.

  • Kann ich keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten und liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, habe ich Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

    Die gesundheitlichen Voraussetzungen bestehen gerade darin, dass keine Arbeit möglich ist (nicht nur vorrübergehend).

    Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kommen hinzu.