Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te Höhe Zum Leben zu wenig

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te wurde zum 1. Januar 2001 abgeschafft und durch die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te ersetzt.
  • Wer bereits eine Berufs- oder Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te nach altem Recht bezieht, erhält diese auch weiterhin.
  • Wie viel Geld es gibt, hängt von den bisher erworbenen Rentenansprüchen ab.

So gehst Du vor

  • Lass Dir beim Antrag auf Er­werbs­min­de­rungs­ren­te helfen, zum Beispiel in den Beratungsstellen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung. 
  • Die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht in der Regel nicht zum Leben. Solange Du noch gesund bist, solltest Du zusätzlich eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen.
  • Für die Beratung dazu empfehlen wir Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.

Wenn Du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kannst, ist die Sorge um Deine finanzielle Zukunft groß. Früher wurde in einem solchen Fall eine Be­rufs­un­fä­hig­keits- oder Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te gezahlt. Beide wurden jedoch abgeschafft und durch die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te ersetzt.

Wenn Du bei Verlust Deiner Arbeitskraft allein auf staatliche Hilfe vertraust, bist Du aber von Armut bedroht. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurde die gesetzliche Absicherung für Menschen, die nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, erheblich reduziert.

Was hat sich seit der Abschaffung geändert?

Vor 2001 funktionierte der gesetzliche Schutz für solche Fälle über ein zweigliedriges System aus Berufs- und Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te. Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente (BU-Rente) erhielt, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben konnte. Eine Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te (EU-Rente) hingegen gab es, wenn jemand überhaupt nicht mehr in der Lage war zu arbeiten.

Dieses System aus gesetzlicher Be­rufs­un­fä­hig­keits- und Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2001 für Neurentner abgeschafft. Ersetzt wurde es durch die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Gegenüber der alten Regelung hat sich mit der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te vor allem eines verändert: Der erlernte Beruf spielt für den gesetzlichen Schutz keine Rolle mehr. Es zählt allein, ob Du überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichten kannst. Wenn Du etwa Handwerksmeister bist und zum Beispiel einen Knieschaden hast, aber noch ein Taxi fahren könntest, bekämst Du daher keine Rente.

Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te in zwei Stufen aus. Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te erhältst Du, falls Du nicht in der Lage bist, mehr als drei Stunden täglich in egal welchem Job zu arbeiten. Die Rente entspricht in der Höhe etwa der bisherigen EU-Rente. Sofern Du noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kannst, bekommst Du die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Vertrauensschutz für ältere Versicherte

Eine Ausnahme von der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te gibt es allerdings: Ältere Versicherte genießen Vertrauensschutz. Falls Du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist, profitierst Du damit noch vom alten Recht. Das bedeutet, die Ren­ten­ver­si­che­rung prüft, ob Du in Deinem erlernten oder einem gleichwertigen Beruf noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kannst.

Als gleichwertig und damit zumutbar gilt ein anderer Beruf, wenn er dem bisherigen in Hinblick auf soziales Ansehen und notwendige Fähigkeiten ähnelt. Kann die Ren­ten­ver­si­che­rung Dich auf keine andere Tätigkeit verweisen, bekommst Du als vor 1961 Geborener eine Rente wegen Be­rufs­un­fä­hig­keit. Sie ist allerdings nur so hoch wie die Rente, die Du nach der neuen Regelung auch bei teilweiser Erwerbsminderung bekämst. Damit fällt die Zahlung um ein Viertel niedriger aus als die bis 2001 gewährte gesetzliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente.

Für Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 2001 eine Be­rufs­un­fä­hig­keits- oder Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te bezogen haben, ist alles gleich geblieben. Ihre Rente wird unverändert weitergezahlt, solange die Voraussetzungen dafür stimmen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Rentenzahlung?

Eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du nur, wenn Du in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hast. Diese 36 Monate müssen aber kein zusammenhängender Zeitraum gewesen sein. Insgesamt musst Du allerdings schon mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Zeiträume, in denen Du Krankengeld oder Ar­beits­lo­sen­geld bezogen hast, als Pflichtbeitragszeit, ebenso wie bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten und Militär- sowie Zivildienst. Das bedeutet, diese Zeiten werden dem Rentenkonto wie eine Beschäftigung gutgeschrieben.

Aufgrund der fünfjährigen Wartezeit sind Berufsanfänger in den ersten Jahren ihres Berufslebens kaum abgesichert. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten spielt die Wartezeit keine Rolle. In einem solchen Fall haben Betroffene, sofern sie zum Zeit­punkt des Unfalls versicherungspflichtig waren, direkt Anspruch auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und Leistungen aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung.

Allerdings ist es oft schwierig, eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Im Jahr 2020 wurden laut der deutschen gesetzlichen Unfall­ver­sicherung (DGUV) nur rund ein Drittel der eingehenden Verdachtsanzeigen als Berufskrankheit gewertet. 

Wie Du einen Antrag auf Rentenzahlung stellst, liest Du in unserem Ratgeber zur Er­werbs­min­de­rungs­ren­te.

Wie hoch ist die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te?

Die Höhe der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te hängt ähnlich wie die der Altersrente von der Anzahl der Ver­si­che­rungsjahre und dem individuellen Einkommen ab. Erwarte aber nicht zu viel, denn die Rente beträgt oft deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.

Wer 2019 erstmals eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bezog, bekam der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung zufolge durchschnittlich 882 Euro im Monat. Wie hoch Deine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te nach jetzigem Stand ausfallen würde, kannst Du in Deiner Renteninformation nachlesen.

Das Absicherungsniveau ist infolge der Rentenreformen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Seit dem Jahr 2001 wird die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te gekürzt, weil sie bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Rente ausgezahlt wird. Die Grenze wird bis zum Jahr 2024 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Jeder Monat, den Du früher Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beziehst, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten, höchstens jedoch 10,8 Prozent.

Dieser maximale Abschlag trifft viele Erwerbsminderungsrentner. Denn ihn muss jeder hinnehmen, der mehr als drei Jahre vor seinem regulären Rentenbeginn erwerbsunfähig wird.

Wenn Du eine volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te erhältst, darfst Du 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei höheren Einkünften wird die Rentenzahlung gekürzt. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hin­zu­ver­dienst­gren­zen. Diese kannst Du bei Deinem Ren­ten­ver­si­che­rungsträger erfragen.

Wie kannst Du zusätzlich privat vorsorgen?

Angesichts der dürftigen gesetzlichen Absicherung solltest Du zusätzlich vorsorgen, um das fehlende Einkommen wenigstens teilweise auszugleichen. Den umfangreichsten Schutz bietet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Diese zahlt, sobald Du in Deinem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Ob die Ursache dafür in einer psychischen oder körperlichen Erkrankung liegt, ist unerheblich. Die Rente gibt es also auch dann, wenn Du theoretisch oder praktisch noch einen anderen Job machen könntest. Damit sind die Voraussetzungen für die Zahlungen niedriger als bei der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Auch Geld hinzuzuverdienen ist möglich.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist allerdings für manche Berufe recht teuer und vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen nicht leicht zu bekommen. Deshalb ist eine umfassende Beratung bei einem qualifizierten Ver­si­che­rungsmakler oder -berater wichtig.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Alternative

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann oder will sich nicht jeder leisten. Insbesondere für Menschen, die körperlich arbeiten, sind die Beiträge oft unerschwinglich. Zu den Alternativen gehört auch die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Diese ist gerade für Handwerker deutlich günstiger.

Geld gibt es jedoch nur, wenn Du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Die Hürden für die Rentenzahlung aus einer Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind damit genauso hoch wie bei der gesetzlichen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Dennoch ist die Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te aus der privaten Ver­si­che­rung eine geeignete Möglichkeit, die dürftige gesetzliche Absicherung aufzustocken.

Autoren
Julia Rieder

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