Erwerbsunfähigkeitsrente Höhe Zum Leben zu wenig
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn Du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kannst, ist die Sorge um Deine finanzielle Zukunft groß. Früher wurde in einem solchen Fall eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt. Beide wurden jedoch abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Wenn Du bei Verlust Deiner Arbeitskraft allein auf staatliche Hilfe vertraust, bist Du aber von Armut bedroht. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurde die gesetzliche Absicherung für Menschen, die nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, erheblich reduziert.
Vor 2001 funktionierte der gesetzliche Schutz für solche Fälle über ein zweigliedriges System aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhielt, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben konnte. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) hingegen gab es, wenn jemand überhaupt nicht mehr in der Lage war zu arbeiten.
Dieses System aus gesetzlicher Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2001 für Neurentner abgeschafft. Ersetzt wurde es durch die Erwerbsminderungsrente.
Gegenüber der alten Regelung hat sich mit der Erwerbsminderungsrente vor allem eines verändert: Der erlernte Beruf spielt für den gesetzlichen Schutz keine Rolle mehr. Es zählt allein, ob Du überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichten kannst. Wenn Du etwa Handwerksmeister bist und zum Beispiel einen Knieschaden hast, aber noch ein Taxi fahren könntest, bekämst Du daher keine Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Erwerbsminderungsrente in zwei Stufen aus. Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst Du, falls Du nicht in der Lage bist, mehr als drei Stunden täglich in egal welchem Job zu arbeiten. Die Rente entspricht in der Höhe etwa der bisherigen EU-Rente. Sofern Du noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kannst, bekommst Du die halbe Erwerbsminderungsrente.
Eine Ausnahme von der Erwerbsminderungsrente gibt es allerdings: Ältere Versicherte genießen Vertrauensschutz. Falls Du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist, profitierst Du damit noch vom alten Recht. Das bedeutet, die Rentenversicherung prüft, ob Du in Deinem erlernten oder einem gleichwertigen Beruf noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kannst.
Als gleichwertig und damit zumutbar gilt ein anderer Beruf, wenn er dem bisherigen in Hinblick auf soziales Ansehen und notwendige Fähigkeiten ähnelt. Kann die Rentenversicherung Dich auf keine andere Tätigkeit verweisen, bekommst Du als vor 1961 Geborener eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Sie ist allerdings nur so hoch wie die Rente, die Du nach der neuen Regelung auch bei teilweiser Erwerbsminderung bekämst. Damit fällt die Zahlung um ein Viertel niedriger aus als die bis 2001 gewährte gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Für Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 2001 eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen haben, ist alles gleich geblieben. Ihre Rente wird unverändert weitergezahlt, solange die Voraussetzungen dafür stimmen.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommst Du nur, wenn Du in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast. Diese 36 Monate müssen aber kein zusammenhängender Zeitraum gewesen sein. Insgesamt musst Du allerdings schon mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Zeiträume, in denen Du Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast, als Pflichtbeitragszeit, ebenso wie bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten und Militär- sowie Zivildienst. Das bedeutet, diese Zeiten werden dem Rentenkonto wie eine Beschäftigung gutgeschrieben.
Aufgrund der fünfjährigen Wartezeit sind Berufsanfänger in den ersten Jahren ihres Berufslebens kaum abgesichert. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten spielt die Wartezeit keine Rolle. In einem solchen Fall haben Betroffene, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls versicherungspflichtig waren, direkt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings ist es oft schwierig, eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Im Jahr 2020 wurden laut der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nur rund ein Drittel der eingehenden Verdachtsanzeigen als Berufskrankheit gewertet.
Wie Du einen Antrag auf Rentenzahlung stellst, liest Du in unserem Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ähnlich wie die der Altersrente von der Anzahl der Versicherungsjahre und dem individuellen Einkommen ab. Erwarte aber nicht zu viel, denn die Rente beträgt oft deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.
Wer 2019 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezog, bekam der Deutschen Rentenversicherung zufolge durchschnittlich 882 Euro im Monat. Wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente nach jetzigem Stand ausfallen würde, kannst Du in Deiner Renteninformation nachlesen.
Das Absicherungsniveau ist infolge der Rentenreformen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Seit dem Jahr 2001 wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt, weil sie bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Rente ausgezahlt wird. Die Grenze wird bis zum Jahr 2024 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Jeder Monat, den Du früher Erwerbsminderungsrente beziehst, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten, höchstens jedoch 10,8 Prozent.
Dieser maximale Abschlag trifft viele Erwerbsminderungsrentner. Denn ihn muss jeder hinnehmen, der mehr als drei Jahre vor seinem regulären Rentenbeginn erwerbsunfähig wird.
Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente erhältst, darfst Du 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei höheren Einkünften wird die Rentenzahlung gekürzt. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Diese kannst Du bei Deinem Rentenversicherungsträger erfragen.
Angesichts der dürftigen gesetzlichen Absicherung solltest Du zusätzlich vorsorgen, um das fehlende Einkommen wenigstens teilweise auszugleichen. Den umfangreichsten Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese zahlt, sobald Du in Deinem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Ob die Ursache dafür in einer psychischen oder körperlichen Erkrankung liegt, ist unerheblich. Die Rente gibt es also auch dann, wenn Du theoretisch oder praktisch noch einen anderen Job machen könntest. Damit sind die Voraussetzungen für die Zahlungen niedriger als bei der Erwerbsminderungsrente. Auch Geld hinzuzuverdienen ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist allerdings für manche Berufe recht teuer und vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen nicht leicht zu bekommen. Deshalb ist eine umfassende Beratung bei einem qualifizierten Versicherungsmakler oder -berater wichtig.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
Von uns empfohlene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann oder will sich nicht jeder leisten. Insbesondere für Menschen, die körperlich arbeiten, sind die Beiträge oft unerschwinglich. Zu den Alternativen gehört auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese ist gerade für Handwerker deutlich günstiger.
Geld gibt es jedoch nur, wenn Du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Die Hürden für die Rentenzahlung aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind damit genauso hoch wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Dennoch ist die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der privaten Versicherung eine geeignete Möglichkeit, die dürftige gesetzliche Absicherung aufzustocken.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos