Phishing

  • Hallo,

    ich wurde Ende September Opfer eines Phishingangriffs über eine Kreditkarte bei Barclays. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet. Barclays hat auch anfänglich mitgearbeitet und einen Überweisungsrückruf veranlasst, dem natürlich nicht zugestimmt wurde. Ich habe seitdem dreimal um Veranlassung des Chargebackverfahrens über VISA gebeten, aber die Kommunikation seitens Barclays findet nicht mehr statt. Anfang November soll das Geld nun von meinem Referenzkonto (comdirect) via Lastschrift eingezogen werden. Mache ich mich nun selbst strafbar, wenn ich diese Lastschrift dann widerrufe? An wen kann ich mich noch wenden? Der Betrugswert liegt bei 2400 €, also m. E. zu „wenig“ um einen Anwalt einzuschalten. Hat jmd. ähnliche Erfahrungen gemacht?

    LG.

  • Kater.Ka 29. Oktober 2025 um 05:58

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo aemka,

    auf einen Teilaspekt Ihrer Frage

    Mache ich mich nun selbst strafbar, wenn ich diese Lastschrift dann widerrufe?

    werden Sie hier in einem Laienforum keine verbindliche Auskunft erhalten können. Ob eine Handlung strafbar ist, entscheidet ein Gericht, sonst niemand anders. (Selbst die Auskunft hochbezahlter Anwälte muss nicht immer richtig sein, wie ein VW- Manager leidvoll erfahren musste.)

    Aber nach meiner Laienmeinung ist der Rückruf einer Lastschrift erst einmal eine rein zivilrechtliche Handlung, mehr nicht.

    Gruß Pumphut

  • Den Betrag zurück buchen zu lassen, wenn Barclays von deinem Konto einzieht, halte ich insofern für gefährlich als das du dann automatisch bei Barclays in die Mahnverfahren rein kommst, was dann schnell zu zusätzlichen Problemen führen wird, bis zum worst case: Eintrag in der Schufa.

    Hast du wirklich alle Optionen deiner Kartenausgebenden Bank (Barclays) ausgeschöpft. Ist Visa direkt überhaupt dein Ansprechpartner?

    Ob die 2400€ "zu Wenig" sind um einen Anwalt einzuschalten, musst du selbst entscheiden, ich persönlich sehe so einen Betrag als "nicht zu wenig" an.

  • Ich wurde Ende September Opfer eines Phishingangriffs über eine Kreditkarte bei Barclays. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet. Barclays hat auch anfänglich mitgearbeitet und einen Überweisungsrückruf veranlasst, dem natürlich nicht zugestimmt wurde. Ich habe seitdem dreimal um Veranlassung des Chargebackverfahrens über VISA gebeten, aber die Kommunikation seitens Barclays findet nicht mehr statt. Anfang November soll das Geld nun von meinem Referenzkonto (comdirect) via Lastschrift eingezogen werden. Mache ich mich nun selbst strafbar, wenn ich diese Lastschrift dann widerrufe? An wen kann ich mich noch wenden? Der Betrugswert liegt bei 2400 €, also m. E. zu „wenig“, um einen Anwalt einzuschalten. Hat jmd. ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Eine Antwort auf Deine Frage zuerst: Nein, Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du die Überweisung zurückholst. Du kannst allerdings davon ausgehen, daß Du Deine Kreditkarte los bist, wenn Du das tust. Die zugehörige Bank hat auch hinreichend gute und viele Rechtsanwälte, die sich das Geld schon holen werden. Sprich: Du läufst in eine Menge Ärger hinein, wenn Du die Buchung zurückholst.

    Deine Geschichte ist wirr. Ich halte 2400 € Streitwert für allemal hoch genug, um einen Anwalt einzuschalten. Wenn Du das allerdings tust, wird sich der Anwalt mit einer so wolkigen Gegenstandsbeschreibung nicht zufrieden geben.

    Ich habe keine ähnlichen Erfahrungen gemacht, aber selbst wenn ich es hätte, könnte ich nicht prüfen, ob mein Fall wirklich ähnlich dem Deinen wäre. Es könnte sein, daß Du schon zu viel Zeit in die zähe Kommunikation mit einer Hotline vertändelt hast.

  • Eine Antwort auf Deine Frage zuerst: Nein, Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du die Überweisung zurückholst.

    Es ist eine zukünftige Lastschrift und keine Überweisung . Schon mal daran gedacht, die Lastschrift schon vorher zu stoppen? Das Kreditkarten Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordern.