Hallo Zusammen,
eine Frage zur Vorabpauschale bei Fond`s/ETF`s in Zusammenhang mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung.
Wir besparen auf einem Gemeinschaftsdepot ETF`s für unseren Sohn (17+). Dieser ist in der Ausbildung was noch einige Jahre dauern könnte. Wir möchten aktuell nicht, dass er frei über dieses Depot verfügen kann. Perspektivisch natürlich schon. Der Plan war bisher das Depot in einigen Jahren auf ihn zu übertragen. Hat bei unseren anderen Kindern gut funktioniert. Dies waren reine Aktiendepots und die Vorabpauschale keine Thema. Die Übertragung soll vor dem Einstieg ins Berufsleben erfolgen und wir gehen von einer vorliegenden NV- Bescheinigung aus.
Was passiert bei einer Depotübertragung auf ein Kind mit NV-Bescheinigung mit den gezahlten Vorabpauschalen? Werden diese bei einer Veräußerung und vorliegender NV-Bescheinigung zurück erstattet? Hat jemand dazu Erfahrungen?
Viele Grüße