Kapitalerträge in der Steuererklärung bei voller Ausnutzung

  • Hallo zusammen,
    so langsam kommt ja wieder die nächste Steuererklärung näher und mich ärgern schon seit Jahren die Banken und ihre extrem verzögerte Bescheinigungen über Kapitalerträge (teils bis April, besonders TR). Darum meine Frage:

    Wenn ich mehrere Depots/Konten habe, aber meinen Sparerpauschbetrag bei genau einem Depot angebe (2000€ da verheiratet, meine Frau nirgends) und dort auch zu 100% ausschöpfe (eigentlich sogar noch mehr), und alle unsere (restlichen) Depots/Banken die Kapitalertragssteuer abführen (haben nur inländische Anlagen). Muss ich dann die Anlage KAP überhaupt ausfüllen oder kann ich das auch einfach alles leer lassen und somit die Steuererklärung schon viel früher abgeben?

    Ich habe ja kein Anrecht auf Rückerstattung der Erträge und aber auch keine Pflicht irgendwo noch Steuern nachzuzahlen.

    Danke euch!

    Grüße

  • Fire 12. November 2025 um 11:07

    Hat den Titel des Themas von „Kapitalerträge in der Steuererklärung“ zu „Kapitalerträge in der Steuererklärung bei voller Ausnutzung“ geändert.
  • Kater.Ka 12. November 2025 um 11:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Eine Anlage KAP macht Sinn, wenn Deine Gesamteinkünfte eher niedrig sind, so dass es zu einer Rückerstattung von Kapitalertragssteuer und/oder dem Soli kommt.

    Weiters könnte ich mir vorstellen, dass es Sinn macht, wenn Du beispielsweise der Krankenkasse gegenüber Deine Kapitaleinkünfte offen legen musst (freiwillige Versicherung).

    Im Normalfall halte ich das (bei ausgeschöpftem Pauschbetrag) für entbehrlich.

  • Wenn ich mehrere Depots/Konten habe, aber meinen Sparerpauschbetrag bei genau einem Depot angebe (2000€ da verheiratet, meine Frau nirgends) und dort auch zu 100% ausschöpfe (eigentlich sogar noch mehr), und alle unsere (restlichen) Depots/Banken die Kapitalertragssteuer abführen (haben nur inländische Anlagen). Muss ich dann die Anlage KAP überhaupt ausfüllen

    Nein.

  • So langsam kommt ja wieder die nächste Steuererklärung näher und mich ärgern schon seit Jahren die Banken und ihre extrem verzögerte Bescheinigungen über Kapitalerträge (teils bis April, besonders TR).

    Du bist offensichtlich von der schnellen Truppe. :) Das Jahr ist noch nicht vorbei, und Du hast schon die Steuererklärung im Blick.

    Ich bin bei Dir: Ich finde das seltsam, daß sich Banken für die Ausstellung der Steuerbescheinigung über Kapitalerträge ein Vierteljahr Zeit nehmen. Einige Tage für die Bürokratie will ich ihnen zugestehen, aber die Werte müßten ja laufend im Computer stehen, so daß man die Bescheinigung spätestens Mitte Januar abschicken können müßte.

    Aber gerade bei Neo-Brokern dürfte halt gelten: You get what you pay for.

    Wenn ich mehrere Depots/Konten habe, aber meinen Sparerpauschbetrag bei genau einem Depot angebe (2000€ da verheiratet, meine Frau nirgends) und dort auch zu 100% ausschöpfe (eigentlich sogar noch mehr), und alle unsere (restlichen) Depots/Banken die Kapitalertragssteuer abführen (haben nur inländische Anlagen). Muss ich dann die Anlage KAP überhaupt ausfüllen oder kann ich das auch einfach alles leer lassen und somit die Steuererklärung schon viel früher abgeben?

    Nein, ja.

    Eben das ist ja der bürokratische Gewinn der Abgeltungsteuer!

    Ich erkläre schon seit Jahren (völlig legal!) meine Kapitaleinkünfte nicht. Meine Situation ist der Deinen vergleichbar: Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht, bei der die meisten Kapitaleinkünfte anfallen. Freistellungsauftrag ausgereizt. Alle anderen Erträge abgeltungversteuert.

    Du erwartest offenbar eine Rückerstattung im Rahmen der Steuererklärung und möchtest dieselbe daher möglichst früh einreichen. An Deiner Stelle würde ich mal prüfen, ob Du (bzw. Ihr beide) Eure Steuer so optimieren könnt, daß Ihr während des Jahres weniger Lohnsteuer zahlt, etwa durch passende Steuerklassenwahl oder durch eingetragene Freibeträge.

    Über allem schwebt natürlich die Frage: Um wieviel Geld geht es? Fürs Geld würde ich mich verkämpfen, fürs Prinzip eher nicht.

  • Du bist offensichtlich von der schnellen Truppe. :) Das Jahr ist noch nicht vorbei, und Du hast schon die Steuererklärung im Blick.

    ...

    Über allem schwebt natürlich die Frage: Um wieviel Geld geht es?

    Du meinst bei der Steuererklärung? Wir bekommen eigentlich immer zurück.

    2022: 1800€
    2023: 3500€
    2024: 2100€

    Ich erwarte für 2025 auch zwischen 2000-3000 Euro.

    Wie ist das mit dem Soli gemeint? Der wird ja auch abgeführt durch die Banken/Depotanbieter. Wenn ich mir meine Bescheide ansehe, dann ist "mithin sind zu viel entrichtet" bei Soli: 2022=126€, 2023=0,07€, 2024=0,00€. Ich denke meine Erstattungen sind eher weniger dem zu viel gezahlen Soli geschuldet.

  • [Um wieviel Geld geht es?]

    Du meinst bei der Steuererklärung? Wir bekommen eigentlich immer zurück.

    2022: 1800€
    2023: 3500€
    2024: 2100€

    Ich erwarte für 2025 auch zwischen 2000-3000 Euro.

    Klar meine ich das. Du bemühst Dich, Deine Steuererklärung möglichst früh einzureichen. Da fragt sich der Leser doch: Warum die Eile?

    Ihr bekommt erkleckliches Geld zurück, da ist Deine Eile schon verständlich. Andererseits würde ich dem auf den Grund gehen. Vielleicht ist es irgendwie möglich, gleich weniger Lohnsteuer zu zahlen, statt das Geld hinterher zurückzubekommen.

    Wie ist das mit dem Soli gemeint?

    Spitzfindigkeit.

    Läßt Du Kapitalerträge von der Bank versteuern, ist bei der Abgeltungsteuer der Soli immer dabei. Kommt bei der Günstigerprüfung für einen Steuerzahler etwas heraus, verdient er so wenig, daß auf das regelversteuerte Einkommen kein Soli fällig ist. Das heißt: In diesem Fall bekämest Du den von der Bank abgeführten Soli zurück, aber eben nur dann. Es ist nicht etwa so, daß die Abgeltungsteuer und die Einkommensteuer zusammengerechnet würden und kein Soli anfiele (bzw. ein bereits abgezogener erstattet würde), wenn die Summe beider unter der Grenze für den Soli liegt.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ThomasPfister da ganz im Stoff steht.

  • Ihr bekommt erkleckliches Geld zurück, da ist Deine Eile schon verständlich. Andererseits würde ich dem auf den Grund gehen. Vielleicht ist es irgendwie möglich, gleich weniger Lohnsteuer zu zahlen, statt das Geld hinterher zurückzubekommen.

    Wäre schon cool, aber dann halt auch doof, wenn ich mir irgendwas vom Finanzamt eintragen lasse und dann zurück zahlen muss :D Was gibts denn da für Methoden?

  • Wäre schon cool, aber dann halt auch doof, wenn ich mir irgendwas vom Finanzamt eintragen lasse und dann zurück zahlen muss :D Was gibts denn da für Methoden?

    Jeder macht seine Steuererklärung selbst.

    Dir ist es wichtig, möglichst früh im Jahr die Steuererklärung zu machen, weil Du Deiner Sache ziemlich sicher bist, vierstellig Geld zurückzubekommen.

    Andere Leute ziehen die Steuererklärung so weit nach hinten, wie sie können, weil sie befürchten, daß sie nachzahlen müssen.

    Finanzmathematisch ist es günstiger, Steuer erst gleich garnicht zu bezahlen, als später was zurückzubekommen. Andere Leute haben sich an den monatlichen Steuerabzug gewöhnt und wollen sich das Gefühl erhalten, sie bekämen im Rahmen der Steuererklärung Geld vom Finanzamt geschenkt.

    So sind die Menschen verschieden!

    Was es in Deinem Fall für Möglichkeiten gibt, kann derjenige, der einen Blick auf Deine Steuererklärung wirft, vermutlich schnell ersehen. Ohne diesen Einblick ist jede Äußerung nur Stochern im Nebel.

  • Ich werde dann wohl einfach so weiter machen wie bisher. Kann ja jetzt schon früher abgeben, da ich nur auf die Bescheinigungen gewartet habe. Ich peile Mal Februar 2026 an :D

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ThomasPfister da ganz im Stoff steht.

    Ich habe schon einige Steuererklärungen im Freundes- bzw. Verwandtenkreis erstellt. Außerdem bin ich ehrenamtlich in der Schuldnerberatung tätig.

    Aber zum eigentlichen Thema. Nach dem Eingangspost des Fragestellers bezweifel ich, daß er so adhoc überblicken kann, wie sich welche Beträge in seiner Steuererklärung auf das Ergebnis sprich Steuerlast auswirken. Einfach etwas weglassen in der Steuererklärung kann zu verhängnisvollen Ergebnissen führen. Mal ein paar Beispiele aus der Praxis:

    - weil es zu viele Arztrechnungen sind und weil es zu umständlich ist einfach ein paar weglassen. Mögliche Folge: Das Finanzamt erkennt von 5 nur 4 Rechnungen an und man verzichtet auch einen Teil des Abzugsbetrags. Hätte man alle 7 Rechnungen eingereicht, wären 6 anerkannt worden und man hätte den maximalen Betrag rausgeholt. Ähnliches Bequemlichkeitsdenken trifft für Handwerksrechnungen zu.

    - Vor Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Werbungskostenpauschale als zu niedrig angesehen und die Steuerbescheide wurden rückwirkend geändert. Plötzlich hatte man Anspruch auf die Förderung des vermögenswirksamen Sparens. Blöd nur, daß man es nie angegeben hat, weil es sich ja "sowieso nicht lohnt." Folge Diskussion mit dem Finanzamt. Gut, das Finanzamt war gnädig.

    - Noch ein Beispiel: Vor Jahren gab es noch die Bauförderung, die sich nach den letzten Steuerbescheiden richtete. Da gab es so Schlauköpfe, die ihre Steuererklärung nur so halbherzig gemacht hatten, weil "alles zu umständlich ist". Dann ist ihnen spontan eingefallen eine Immobilie zu kaufen und natürlich haben sie keine Förderung erhalten. Wenn ich mich recht erinnere, gab es als Förderung 8.000,- Euro verteilt über einige Jahre. Tja, 8.000,- Euro verschenkt.

    Mein Fazit: Lieber zuviel, als zuwenig angeben. Bezogen auf die KAP heißt daß, erstens, das Ausfüllen ist kinderleicht, einfach die Daten von der Bank übertragen, bei mehreren Banken natürlich Summen bilden. Zweitens, bei der Bank wurde schon die 25%-Steuer mit Soli und evt. Kirchensteuer berücksichtigt. Also das Steuermaximum. Es kann also nur weniger werden. Und nach dem ersten zu Post urteilen, weiß keiner wie hoch die weiteren Einkünfte sind. Vielleicht greift sogar die Günstigerprüfung.

    Und wenn ich dann solche Tipps lese "Im Eingangs geschilderten muss man natürlich keine Ankage KAP abgeben. Wozu auch?", kann ich nur sagen Vorsicht.

    Neben dem Thema Soli, gibt es noch das Thema ausländische Einkünfte. Auch aus meiner Erfahrung, viele sagen zwar, ich habe nix mit dem Auslang zu tun, doch siehe da, dann sind Fonds vohanden, die vielleicht nur mit einem kleinen Anteil auch im Ausland investiert sind.

    Der Fragesteller zahlt im schlechten gleich viel Steuer, im besten Fall sogar weniger.

  • Bitte auch bedenken, daß man über die jährliche Einkommensteuererklärung seinen Solidaritätszuschlag zurückbekommen kann, da der Soli für Singles erst ab 19.950 Euro Einkommensteuer anfällt.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ThomasPfister da ganz im Stoff steht.

    Ich habe schon einige Steuererklärungen im Freundes- bzw. Verwandtenkreis erstellt. Außerdem bin ich ehrenamtlich in der Schuldnerberatung tätig.

    Das ist erfreulich. Dann kannst Du mir sicherlich erklären, wie das mit dem Zurückholen des Solis funktioniert.

    Ich bin überzeugt davon, daß das auch andere Foristen interessiert.

    :)

  • Ich werde dann wohl einfach so weiter machen wie bisher. Kann ja jetzt schon früher abgeben, da ich nur auf die Bescheinigungen gewartet habe. Ich peile Mal Februar 2026 an :D

    Die Bescheinigungen brauchst du ja erst mal gar nicht. Wenn du weißt, was du an Steuern abgeführt hast (oder deine Broker es dir anzeigen), kannst du das ja auch so eintragen und die Erklärung abgeben. Es gibt zwar eine "Belegvorhaltepflicht", aber wenn das Finanzamt die Belege sehen will, sind sie vermutlich schon da.

    Was die Kapitalertragsteuer angeht, kannst du (wenn ich mich nicht irre) deine Steuererklärung also eventuell schon am 1.1. abgeben.

  • bin nicht der Experte wenns um Steuern geht, ich bekomme das aber ganz gut hin jedes Jahr. Und wenn ich mir das hier anschaue (siehe Bild aus Steuerbescheid 2024), dann sieht das nicht so aus, als würde eine Möglichkeit bestehen den Soli auf Kapitalerträge wieder zu bekommen:

    ach, die relativ hohe Kapitalertragssteuer kommt daher, dass ich von ein paar Einzelaktien in ETF umgeschichtet habe.