Da gebe ich dir recht, allerdings muss es dann noch vom Bundespräsident abgenickt und vor allem im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Auch diesen Schritt würde ich abwarten. Es sind schon Gesetze auf diesem Wege nochmal zurückgegeben und überprüft worden. Das ist allerdings sehr selten der Fall, aber es kann passieren. Da es sich um eine u.U. sehr weitreichende Neuregelung der Finanzierung von Teilen der Altersvorsorge handelt, würde ich da schon pingelig sein.
Auch wenn Herr Steinmeier die Änderung wohl noch nicht unterzeichnet hat, wie realistisch ist es, dass der Punkt "Rente/Entnahmeplan" nochmal geändert wird, und eine vorzeitige Komplettauszahlung möglich gemacht wird?
Doch wahrscheinlich gleich null, oder? Dieser Punkt ist aus persönlichen Gründen tatsächlich für mich das K.O. Kriterium die Rente in irgendeiner Form weiterzuführen ![]()