Familienversicherung Einkünfte geringer

  • Ja, das wurden sie.

    In diesem PDF steht auf Seite. 21

    "Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen.
    Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG
    in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen
    Werbungskosten ist ausgeschlossen."

    Also gehe ich davon aus, dass wenn nur Einkünfte aus Kapitalvermögen existieren, der Maximalwert für Zinsen in 2025 7420€ beträgt.

    Samstag 6.12.2025 16.03 Uhr hatte ich ausführlich beschrieben, wie im Regelfall der Mitarbeiter der KK arbeitet.

    Ich wiederhole: Wenn die Zinsen im Einkommensteuerbescheid (ESTB) stehen, NIMMT der Bearbeiter DIESEN. Mit Ende des Monats der Erstellung wirkt der ESTB .

    Erstellt 16.6.2026. Wirkt dann zum 30.06.2026.

    Im Jahre 2026 ist der Grenzwert 7780 EUR (12 x 565 plus 1000).

    Damit liegst du uuuuunter der Grenze und dürftest weiter in der Familienversicherung (FAMI) bleiben.

    Nochmals: es ist nirgends exakt geregelt, ab wann der zeitliche Ansatz stattfindet.

    So wie ich es gerade (nochmals) geschrieben habe, arbeiten die meisten Mitarbeiter bei der KK.

    Was ist jetzt dein Job:

    Rufe bei der KK an. Frage: ist es richtig, dass ich für die Beurteilung der FAMI am besten einen Einkommensteuerbescheid einreichen sollte, wo auch die Zinsen drin stehen.

    Erhältst du ein JA:

    Nächste Frage dann: ist es richtig, dass dies zum Ende des Monats WIRKT.

  • Korrekt. Das gibt es bei Kapitalerträgen nicht

    Wobei dann natürlich die Frage ist, was passiert, wenn jemand nur in einem einzigen Monat aufgrund eines Kapitalertrags die Grenze überschreitet, insgesamt übers Jahr und in allen anderen Monaten aber drunter bleibt? Ist derjenige dann nur in dem einen Monat selbst versicherungspflichtig? Oder insgesamt (obwohl er ja aufs Jahr gesehen unter der Grenze liegt)?

  • Wobei dann natürlich die Frage ist, was passiert, wenn jemand nur in einem einzigen Monat aufgrund eines Kapitalertrags die Grenze überschreitet, insgesamt übers Jahr und in allen anderen Monaten aber drunter bleibt? Ist derjenige dann nurin dem einen Monat selbst versicherungspflichtig? Oder insgesamt (obwohl er ja aufs Jahr gesehen unter der Grenze liegt)?

    Das ist wirklich eine bedeutsame Frage, weil es natürlich auch familienversicherte Kinder gibt, die zum Beispiel auf einigen 10.000 € Gewinn sitzen.
    Hier würde man dann in diesem Fall den Unterschied zwischen zwölf Monate freiwillige Versicherung und einem Monat freiwillige Versicherung schon spüren.

    Ich gehe davon aus, dass das immer auf Jahresbasis gerechnet wird.

    Es wäre anders beim Bürgergeld. Hat man da in einem einzigen Monat einen Zufluss an Geld, der einen nicht mehr bedürftig macht, geht der überschießende Teil anschließend in das Vermögen. Wenn der Betrag noch ins Schonvermögen passt, geht es nach einem Monat wieder weiter mit dem Leistungsbezug.

  • Wobei dann natürlich die Frage ist, was passiert, wenn jemand nur in einem einzigen Monat aufgrund eines Kapitalertrags die Grenze überschreitet, insgesamt übers Jahr und in allen anderen Monaten aber drunter bleibt? Ist derjenige dann nur in dem einen Monat selbst versicherungspflichtig? Oder insgesamt (obwohl er ja aufs Jahr gesehen unter der Grenze liegt)?

    Das kann meines Erachtens nicht anders gehen als auf Jahresbasis. Sehr viele Kapitalerträge werden nur einmal pro Jahr ausgeschüttet - da kommen beispielsweise 1200 € auf einmal (was die monatliche Grenze reißt). Umgerechnet aufs Jahr sind das 100 €/Monat (was unter der Grenze ist).

    Eigentlich sollte das vom Verfahren her klar sein, beispielsweise auch, ob der Sparerpauschbetrag beitragspflichtig ist oder nicht. Man bekommt diesbezüglich ja unterschiedliche Auskünfte.

  • Das kann meines Erachtens nicht anders gehen als auf Jahresbasis. Sehr viele Kapitalerträge werden nur einmal pro Jahr ausgeschüttet - da kommen beispielsweise 1200 € auf einmal (was die monatliche Grenze reißt). Umgerechnet aufs Jahr sind das 100 €/Monat (was unter der Grenze ist).

    Ja, aber wenn die Anforderung "unvorhersehbar und gelegentlich" ist, passt das nicht für Kapitalerträge. "Gelegentlich" schon, aber "unvorhersehbar" sind sie ja wirklich nicht (entweder weil sie per Ausschüttung / Vorabpauschale planmäßig kommen, oder weil man aktiv Gewinne realisiert).

  • Das „unvorhersehbar“ meint diese typischen Fälle bei Minijobs, dass man völlig überraschend im Oktober mehr verdient, weil zum Beispiel die Kollegin an der Theke ausgefallen ist und man einspringen muss. Ob das dann immer so unvorhersehbar ist, wird niemand überprüfen.

  • Ja, aber wenn die Anforderung "unvorhersehbar und gelegentlich" ist, passt das nicht für Kapitalerträge. "Gelegentlich" schon, aber "unvorhersehbar" sind sie ja wirklich nicht (entweder weil sie per Ausschüttung / Vorabpauschale planmäßig kommen, oder weil man aktiv Gewinne realisiert).

    Schon recht, das muß uns beide aber nicht entzweien. Es wäre Aufgabe der Kassen (oder des Gesetzgebers), das zu klären.

    Sinngemäß die gleiche Anforderung stellt sich ja bei Selbständigen mit ihren unregelmäßigen Einkünften. Ich nehme an, daß deren Krankenkassenbeitrag auf Jahresbasis gemittelt wird. Würden sie auf Monatsbasis bewertet, würden die ja ihre Rechnungen nur einmal im Quartal/halben Jahr/Jahr stellen, in einem Monat weit über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und die anderen Monate allenfalls Mindestbeitrag bezahlen.

  • Ich hab's gefunden! In den Grundsätzlichen Hinweisen des GK-Spitzenverbands findet sich auf Seite 29 folgender Passus (Hervorhebungen von mir):

    Zitat

    Unterliegt das Einkommen Schwankungen, so ist das regelmäßige Gesamteinkommen im Wege der Schätzung - gegebenenfalls unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens - zu ermitteln. Ändern sich die maßgebenden Einkommensverhältnisse nicht nur vorübergehend, so ist das auf den Monat bezogene Einkommen neu festzustellen (BSG, Urteil vom 4. Juni 1981- 3 RK 5/80 -, USK 81134). Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob das Gesamteinkommen „regelmäßig im Monat“ die Einkommensgrenze überschreitet, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen (BSG, Urteil vom 7.Dezember 2000 - B12 KR 3/99 R -, USK 2000- 64)

    Quelle: Grundsätzliche Hinweise

    Das finde ich jetzt schon recht eindeutig.

  • Ich hab's gefunden! In den Grundsätzlichen Hinweisen des GK-Spitzenverbands findet sich auf Seite 29 folgender Passus ...

    Quelle: Grundsätzliche Hinweise

    Das finde ich jetzt schon recht eindeutig.

    Höchstrichterliches Gerichtsurteil von 2000.

    In den Hinweisen der Techniker-Krankenkasse steht noch was von Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften (die steuerlich schon seit 15 Jahren weg sind), gleichzeitig wollen sie Beiträge auf den Sparerpauschbetrag. Das ist unscharf, das sollte aber eindeutig klar sein.

    PS: Ich persönlich bin davon nicht betroffen.

  • Früher konnte man zu Werbungskosten ja einiges absetzen bei Kapitalerträgen. Neben Zeitschriften hatten wir sogar einen Teil vom Computer drin und richtig reingeschlagen haben Besuche bei den Hauptversammlungen. Das können leicht Beträge oberhalb des Sparerpauschbetrags werden. Wurden keine Werbungskosten geltend gemacht, bekam man denke ich eine Pauschale von 51 oder 52 Euro.

  • Früher konnte man zu Werbungskosten ja einiges absetzen bei Kapitalerträgen. Neben Zeitschriften hatten wir sogar einen Teil vom Computer drin und richtig reingeschlagen haben Besuche bei den Hauptversammlungen. Das können leicht Beträge oberhalb des Sparerpauschbetrags werden. Wurden keine Werbungskosten geltend gemacht, bekam man denke ich eine Pauschale von 51 oder 52 Euro.

    Werbungskosten sind Kosten, die Du für den Erwerb brauchst. Letztlich sind sie Verlust, bei dem das Finanzamt nur ein bißchen hilft.

    Hat man die Zeitschriften gebraucht? Eigentlich nicht. Die "Brigitte" hat man so gekauft, für "Euro am Sonntag" und "Wirtschaftswoche" gab es wenigstens ein bißchen vom Finanzamt zurück.

    Den Computer hätte man sich ohnehin gekauft, aber man sagte: Ich brauche ihn auch für meine Kapitaleinkünfte, etwa 20% der Zeit. Also hat man 20% der Computerkosten angesetzt (damals noch über mehrere Jahre abgeschrieben!). Wenn man einen Freund in Frankfurt hatte, hat man den natürlich passend an einem Tag besucht, an dem Hauptversammlung war, dann konnte man die Fahrtkosten ansetzen. Das war immer eine ganze Menge! Aber im Vergleich zu den Kapitaleinkünften war es wenig.

    Pauschale waren 100 DM, also 51 €.

    Tempi passati!

    :)