Wenn ich mit 63 Rente mit Abschlag beziehe und voll bis zur Altersrente (67) weiter arbeite: was passiert , wenn ich zwischendurch arbeitslos werde? Bekomme ich Arbeitslosengeld und Rente ?
Rente mit 63 und weiter arbeiten
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SuperUe -
22. Dezember 2025 um 09:43 -
Unerledigt
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Kater.Ka
22. Dezember 2025 um 10:40 Hat das Thema freigeschaltet. -
Ja, du bekommst Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
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Ja, du bekommst Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Aber auch dann nur für 3 Monate.
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Wenn ich mit 63 Rente mit Abschlag beziehe und voll bis zur Altersrente (67) weiter arbeite: was passiert , wenn ich zwischendurch arbeitslos werde? Bekomme ich Arbeitslosengeld und Rente ?
Du kannst nie ALG I und Rente gleichzeitig bekommen.
Es ist ein entweder ... oder ...
ALG I setzt voraus, dass Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Dies ist bei der Rente nicht gegeben.
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Das kommt auf die Rente an. Bei Teilrente wird die Rentenzahlung lediglich vom ALG1 subtrahiert. Der Rest wird ausgezahlt..
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Zahlt er als arbeitender Rentner denn überhaupt AV ein?
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Zahlt er als arbeitender Rentner denn überhaupt AV ein?
Nein, weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.
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Nein, weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber
Genau! Und woher soll dann das Arbeitslosengeld kommen?!
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Wenn ich mit 63 Rente mit Abschlag beziehe und voll bis zur Altersrente (67) weiter arbeite: was passiert, wenn ich zwischendurch arbeitslos werde? Bekomme ich Arbeitslosengeld und Rente?
Du hast bei dieser Konstellation prinzipiell einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld. Allerdings wird die Rente angerechnet, so daß vom Arbeitslosengeld nicht viel übrig bleibt (immerhin ein bißchen).
Du kannst nie ALG I und Rente gleichzeitig bekommen.
ALG I setzt voraus, dass Du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Dies ist bei der Rente nicht gegeben.
Das stimmt beide so nicht.
Erst seit kürzerer Zeit ist es sinnvoll, neben der Rente weiter zu arbeiten. Früher wurde die Rente bei einem geringen Freibetrag um das Arbeitsentgelt gekürzt, das wurde mit Corona erleichtert und ist mittlerweile abgeschafft.
Es ist aktuell möglich und finanziell auch sinnvoll, die Rente maximal vorzuziehen und dann ganz normal weiterzuarbeiten. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ist ein solcher Rentner-Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.
Er und sein Arbeitgeber zahlen volle Rentenbeiträge (die dem Rentner dann auch zugutekommen).
Beide zahlen Krankenversicherungsbeiträge (wobei es sogar vorkommen kann, daß die Krankenversicherung mehr Beiträge bekommt, als die Beitragsbemessungsgrenze hergibt).
Beide zahlen auch volle Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Wenn der Rentner-Arbeitnehmer eine volle Altersrente bezieht (wenn auch mit Abschlägen), hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld. Will er sich diesen Anspruch erhalten, nimmt er keine Vollrente in Anspruch, sondern eine Teilrente zu 99,99%. Dieser Trick wurde hier im Forum ja schon oft genannt.
Trotz voller Beiträge sinkt der Anspruch auf Arbeitlosengeld aber von 24 Monaten auf 3 Monate. Mal angenommen, die Rente betrüge die ominösen 48% des Bruttoeinkommens und das Arbeitslosengeld 60% bis 67%, so bekommt der Rentner-Arbeitslose dennoch trotz Anrechnung mehr Geld.
Nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ändert sich diesbezüglich einiges, aber das ist in diesem Thread ja kein Thema.
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Beide zahlen Krankenversicherungsbeiträge (wobei es sogar vorkommen kann, daß die Krankenversicherung mehr Beiträge bekommt als die Beitragsbemessungsgrenze hergibt).
Ja, aber wohl je nach Krankenkasse nur den Beitrag der DRV nicht vom arbeitenden Rentner (zumindest laut Aussage meiner GKV).
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Beide zahlen Krankenversicherungsbeiträge (wobei es sogar vorkommen kann, daß die Krankenversicherung mehr Beiträge bekommt, als die Beitragsbemessungsgrenze hergibt).
Ja, aber wohl je nach Krankenkasse nur den Beitrag der DRV nicht vom arbeitenden Rentner (zumindest laut Aussage meiner GKV).
Fun fact.
Angenommen, der Rentner-Arbeitnehmer verdient über der Beitragsbemessungsgrenze und ist GKV-versichert, dann zahlt er aus seinem Arbeitsentgelt den maximalen Beitrag und bekommt von seinem Arbeitgeber den üblichen Zuschuß. Auch von der Rentenversicherung bekommt er einen Zuschuß, als müßte er von seiner Rente einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Das muß er in dieser Konstellation aber nicht, weil er ja schon aus dem Arbeitsentgelt den Maximalbeitrag zahlt.
In diesem Fall ist der Rentner-Arbeitnehmer verpflichtet, den GKV-Zuschuß der Rentenversicherung an seine Krankenversicherung weiterzuleiten. Die Krankenversicherung bekommt für diesen Versicherten also den Maximalbeitrag plus den Zuschuß der Rentenversicherung.
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Fun fact.
Angenommen, der Rentner-Arbeitnehmer verdient über der Beitragsbemessungsgrenze und ist GKV-versichert, dann zahlt er aus seinem Arbeitsentgelt den maximalen Beitrag und bekommt von seinem Arbeitgeber den üblichen Zuschuß. Auch von der Rentenversicherung bekommt er einen Zuschuß, als müßte er von seiner Rente einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Das muß er in dieser Konstellation aber nicht, weil er ja schon aus dem Arbeitsentgelt den Maximalbeitrag zahlt.
In diesem Fall ist der Rentner-Arbeitnehmer verpflichtet, den GKV-Zuschuß der Rentenversicherung an seine Krankenversicherung weiterzuleiten. Die Krankenversicherung bekommt für diesen Versicherten also den Maximalbeitrag plus den Zuschuß der Rentenversicherung.
Genau.
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Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!!
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Wenn ich mit 63 Rente mit Abschlag beziehe und voll bis zur Altersrente (67) weiter arbeite: was passiert , wenn ich zwischendurch arbeitslos werde? Bekomme ich Arbeitslosengeld und Rente ?
Hallo.
Altersrente und Arbeitslosengeld werden keine Freunde.
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Nein, weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.
Bis Erreichen Regelaltersgrenze wird weiterhin der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällig. (War zwischendrin auch mal anders.)
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Beziehen Sie ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag und werden danach arbeitslos, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III während des Bezugs der Altersrente; das bedeutet, Sie können grundsätzlich nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld und Altersrente beziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie zuvor weitergearbeitet haben oder nicht.
Nach § 136 Abs. 2 SGB III besteht ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ohnehin kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Bereits bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente (z. B. ab 63) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, sobald die Rente bewilligt wird.
Bei einer vorgezogenen Altersrente, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze fällt nur noch der Beitragsanteil des Arbeitgebers an.
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Beziehen Sie ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag und werden danach arbeitslos, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III während des Bezugs der Altersrente; das bedeutet, Sie können grundsätzlich nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld und Altersrente beziehen.
Eben. Das gilt grundsätzlich, und wenn ein Jurist dieses Wort benutzt bedeutet es: Sonst ist es immer so, aber hier haben wir eine Ausnahme vor uns (die ich oben ja schon ausgeführt habe):
Die Bedingungen dafür sind feinziseliert, als Betroffener würde ich sie genau prüfen, bevor ich die Flinte ins Korn werfe.
Eine Vollrente schließt ALG aus, eine 99,99%ige Teilrente tut das nicht. Allerdings hat ein Teilrentner nur 3 Monate Anspruch. Somit prüfe der, der aus strategischen Gründen eine Rente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch nehmen möchte. Wenn die Firma wackelt, läßt man das besser bleiben. Wenn die Firma in dieser Zeit pleite geht, gibt es bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld, und das ist höher, als eine Rente wäre.
Nach § 136 Abs. 2 SGB III besteht ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ohnehin kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Bereits bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente (z. B. ab 63) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, sobald die Rente bewilligt wird.
Ersteres steht außer Zweifel, ist in diesem Thread aber nicht das Thema. Zweiteres bezieht sich nur auf eine Vollrente, die ein strategisch denkender Baldruheständler aus diesem Grund auch nicht erwägen würde.