• Hab ich trotzdem noch nicht ganz verstanden. So wie es da steht, kommen die Zulagen für die geförderten 1800€ auf die 6840€ noch drauf:

    Zitat

    Ja, die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert.

    Verstehst du das auch so?

  • Ja genau, mit den Zulagen können auch mehr als die 1800 steuerlich geltend gemacht werden (z.B. 1800 + 480 Förderung = 2280€). Der Rest (bis zum Maximalbeitrag) ist dann halt ungefördert…

    Für diesen übersteigenden Betrag (also Differenz zwischen Höchsteinzahlungsbetrag und dem geförderten Betrag) reduziert sich der Vorteil gegenüber eines ungeförderten ETF-Depots also auf die nachgelagerte Besteuerung der Erträge, richtig? Und man braucht sich nicht mit der lästigen Vorabpauschale rumschlagen.

  • 25% Steuern bei Auszahlung eines normalen ETFs ist falsch, weil noch 30% Gewinnsteuerbefreiung dazugerechnet werden, was dann 19% ergibt.

    Das ist eine verbreitete Fehlauffassung, wie ich ja schon mehrfach vorgerechnet habe. Du bist Regular hier im Forum, deswegen darf ich Dich auf die Suchfunktion verweisen und muß meine entsprechende Beiträge nicht selber heraussuchen.

    Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Auch das stimmt nicht. Typischerweise sind die Auszahlungen eine bAV beitragsfrei.

    Die Rechnung will ich sehen bei der das neue Vorsorgedepot unterm Strich mehr Rendite bringt als das normale ETF Depot, bei dem bei Auszahlung nur 19% Gewinnsteuer und keine Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

    In der Sache falsche Aussagen werden nicht dadurch richtig, daß man sie wiederholt.

  • Antwort von Radio Eriwan;):
    Im Prinzip nein, also nicht (krankenkassen-)beitragsfrei. Im Ausnahmefall (PKV) ja, beitragsfrei.

    Wenn die Auszahlungen der bAV insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten (Pflichtversicherung in der KV vorausgesetzt), dann greifen Freibetrag (KV) und Freigrenze (PV) und man muss keine Beiträge zahlen, obgleich grundsätzlich Beitragspflicht besteht. 8)

  • Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Auch das stimmt nicht. Typischerweise sind die Auszahlungen einer bAV beitragsfrei.

    Stimmt doch. Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Im Prinzip nein, also nicht (krankenkassen-)beitragsfrei. Im Ausnahmefall (PKV) ja, beitragsfrei.

    Beitragsfrei bezieht sich eigentlich immer auf die GKV, PKV geht immer nebenher.

    Ich muß mich korrigieren.

    Cum grano salis:

    Was bei der Einzahlung steuerfrei war, wird bei der Auszahlung versteuert.
    Was bei der Einzahlung beitragsfrei war, wird bei der Auszahlung verbeitragt.