Auswirkungen Kauf vor Fälligkeit der Vorabpauschale

  • Hallo zusammen und ein gesundes neues Jahr!

    Ich hätte schon direkt eine Frage: Ich möchte mein Depot etwas aufräumen und einen ETF verkaufen und in meinen "Haupt"-ETF umschichten.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale für 2025 wird ja Mitte/Ende Januar fällig. Relevant sind aber die Anteile, die Ende 2025 im Depot lagen.

    Wir verhält es sich, wenn ich z.B. morgen verkaufe - vermutlich zahle ich dann keine Steuer auf die Vorabpauschale für den verkauften ETF?

  • Wir verhält es sich, wenn ich z.B. morgen verkaufe - vermutlich zahle ich dann keine Steuer auf die Vorabpauschale für den verkauften ETF?

    Wenn die Verkaufssteuer die VAP 'morgen' noch nicht berücksichtigt, erhältst du später eine Korrektur. Könnte also sein, dass du erst einmal zuviel Steuer berechnet bekommst.

  • Entscheidend ist nur, ob die Anteile am 31.12.2025 im Depot waren.
    Der Einzug der Vorabpauschale erfolgt zwar erst Mitte/Ende Januar 2026, sie gilt aber steuerlich bereits zum 31.12.

    Verkaufst du also erst am 02.01.2026, fällt die Vorabpauschale für 2025 trotzdem an.
    Um sie zu vermeiden, hättest du spätestens am 30.12.2025 verkaufen müssen.

  • Ich möchte mein Depot aufräumen, einen ETF verkaufen und in meinen "Haupt"-ETF umschichten.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale für 2025 wird ja Mitte/Ende Januar fällig.

    Sie wird morgen, am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres fällig.

    Relevant sind aber die Anteile, die Ende 2025 im Depot lagen.

    Wie verhält es sich, wenn ich z.B. morgen [also am 02.01.2026] verkaufe - vermutlich zahle ich dann keine Steuer auf die Vorabpauschale für den verkauften ETF?

    Das spielt keine Rolle.

    Wenn Du ein Papier verkaufst, erfolgt eine Endabrechnung, bei der der Gewinn errechnet wird, dabei ist der Gewinn = Verkaufspreis (mit Spesen) - Einkaufpreis (mit Spesen) - Summe der bisher versteuerten Vorabpauschalen.

    Wieviel Vorabpauschale Du für 2025 zu versteuern hättest, ist morgen noch nicht heraus, Bürokratie braucht schließlich Zeit. Man wird Dir also die Steuer für die Vorabpauschale für 2025 nicht abverlangen, aber beim Verkauf auch nicht gutschreiben. Das ist ein Nullsummenspiel. Es kommt das gleiche heraus, ob man Dir nun die Vorabpauschale nicht versteuert und auch nicht zugutehält oder ob man sie gleich wegläßt.

  • Wenn Du morgen verkaufst, wird Dein Gewinn unter Berücksichtigung der bisher bereits versteuerten Vorabpauschalen berechnet und versteuert. Da die Vorabpauschale für 2025 noch nicht berechnet wurde, kann sie nicht berücksichtigt werden.

    Deine Abrechnung in der nächsten Woche sieht also nicht anders aus, als hättest Du bereits letzte Woche verkauft.

    In der zweiten Januarhälfte werden die Vorabpauschalen für 2025 berechnet und ggf. die darauf entfallende Steuer mit Valuta 2.1.26 belastet. Wenn ein Papier vorher bereits verkauft ist, ist jedoch bereits der Gewinn korrekt versteuert. Es ist keine Vorabpauschale für ein bereits verkauftes Papier zu versteuern, das wäre ja auch unsinnig. Du bekommst also keine zusätzliche Abrechnung oder eine Nullabrechnung.

    Verkaufst du also erst am 02.01.2026, fällt die Vorabpauschale für 2025 trotzdem an.

    Nö.

  • Die Abrechnung des Verkaufs erfolgt zunächst ohne Berücksichtigung der Vorabpauschale 2025.
    Später (nach Berechnung der Vorabpauschale) wird die Verkaufsabrechnung nachbearbeitet: Die gezahlte Vorabpauschale wird auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Zu zahlen netto sind nur Steuern auf den noch nicht abgedeckten Gewinn.

    Die Vorabpauschale bleibt fällig und wird ganz normal betücksichtigt.

    Die Depotbank korrigiert die Steuer auf den Verkaufsgewinn automatisch, oft per Korrekturposten auf dem Verrechnungskonto.


    Also: Aufpassen !!

  • Die Abrechnung des Verkaufs erfolgt zunächst ohne Berücksichtigung der Vorabpauschale 2025.
    Später (nach Berechnung der Vorabpauschale) wird die Verkaufsabrechnung nachbearbeitet: Die gezahlte Vorabpauschale wird auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Zu zahlen netto sind nur Steuern auf den noch nicht abgedeckten Gewinn.

    Die Vorabpauschale bleibt fällig und wird ganz normal betücksichtigt.

    Die Depotbank korrigiert die Steuer auf den Verkaufsgewinn automatisch, oft per Korrekturposten auf dem Verrechnungskonto.


    Also: Aufpassen !!

    Ich bin grad nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: Wenn ich morgen verkaufe, wird die VAP 2025 nicht berücksichtigt. Ist ja auch korrekt, ich habe ja nichts bezahlt.

    Was passiert dann Ende Januar? Die VAP 2025 wird mir berechnet, obwohl der ETF nicht mehr in meinem Depot ist und die Verkaufsabrechnung wird korrigiert (VAP 2025 wird abgezogen)?

    In Summe würde sich da ja nichts ändern.

    Deine Aussage steht aber im Widerspruch zu:

    Wieviel Vorabpauschale Du für 2025 zu versteuern hättest, ist morgen noch nicht heraus, Bürokratie braucht schließlich Zeit. Man wird Dir also die Steuer für die Vorabpauschale für 2025 nicht abverlangen, aber beim Verkauf auch nicht gutschreiben. Das ist ein Nullsummenspiel. Es kommt das gleiche heraus, ob man Dir nun die Vorabpauschale nicht versteuert und auch nicht zugutehält oder ob man sie gleich wegläßt.

    Was gilt denn nun? :)

    Im Zweifel warte ich einfach, bis die VAP berechnet wurde, ich habe es nicht eilig. Habe bewusst nicht im Dezember verkauft, da ich auf den "neuen" Freibetrag für 2026 warten wollte.

    Es geht übrigens um den IE00B8GKDB10 - ein Ausschütter. Evtl. wird da gar keine Steuer auf die VAP für 2025 fällig.

  • Ich bin grad nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: Wenn ich morgen verkaufe, wird die VAP 2025 nicht berücksichtigt. Ist ja auch korrekt, ich habe ja nichts bezahlt.

    Eben.

    Was passiert dann Ende Januar?

    Nichts. :)

    Es geht übrigens um den IE00B8GKDB10 - einen Ausschütter ...

    ... mit einer Ausschüttungsquote, die die Vorabpauschale deutlich übersteigt. Vermutlich hast Du auf diesen ETF noch nie eine Vorabpauschale versteuern müssen, weil die Ausschüttung immer höher war als die Vorabpauschale.

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen ETF nun Anfang Januar verkauft und halte ihn seit dem nicht mehr im Depot. Heute hat mir die ING für diesen ETF Steuern auf die VAP berechnet mit Valuta 2.1.

    Dann müsste ja noch eine Steuerkorrektur kommen oder eine Einbuchung in den Verlusttopf erfolgen. Ich bin gespannt.

  • Die Vorabpauschale und deren Besteuerung bezieht sich auf das letzte Jahr. Wenn du ihn also am letzten Börsentags des Jahres 2025 gehalten hast, wird er besteuert.

    Die Korrektur könnte dahingehend kommen, dass beim Verkauf Anfang Januar die Steuer auf die Vorabpauschale noch nicht bekannt war und in der Besteuerung des Verkaufs noch nicht berücksichtigt wurde.

  • Ich hatte diesen Fall selbst noch nicht. Aber ich würde annehmen, dass die ING dir dafür eine Steuerkorrektur oder einen Verlusttopf zukommen lassen muss.

    Denn du hast ja beim Verkauf Anfang Januar den kompletten Kursgewinn versteuert, und nun wurde zusätzlich die Vorabpauschale für 2025 versteuert. Diese wird ja eigentlich vom zu versteuernden Gewinn beim Verkauf abgezogen, was bei dir aber nicht der Fall war.

  • ich habe einen ETF nun Anfang Januar verkauft und halte ihn seit dem nicht mehr im Depot. Heute hat mir die ING für diesen ETF Steuern auf die VAP berechnet mit Valuta 2.1.

    Genau so ist das Richtig.
    Hättest du am 31.12.25 verkauft, dann wäre keine Vorsteuerpauschale mehr angefallen.
    Da der ETF aber zum Jahreswechsel noch in deinem Besitz war, wird für 2025 die VAP berechnet und die Steuer darauf am 1. Werktag 2026 die belastet.

    Dann müsste ja noch eine Steuerkorrektur kommen oder eine Einbuchung in den Verlusttopf erfolgen.

    Nö. In Bezug auf die VAP nicht.
    Die Verkaufsabrechnung müsste neu erstellt, bzw korrigiert werden, da dort die Vorabpauschale für 2025 bestimmt noch nicht mit eingeflossen ist.

    Im Endeffekt ist das für dich ein Nullsummenspiel.
    Du bezahlst die Steuer auf die VAP und bekommst den Betrag bei der Verkaufsabrechnung wieder gutgeschrieben

  • Ich hatte diesen Fall selbst noch nicht. Aber ich würde annehmen, dass die ING dir dafür eine Steuerkorrektur oder einen Verlusttopf zukommen lassen muss.

    Denn du hast ja beim Verkauf Anfang Januar den kompletten Kursgewinn versteuert, und nun wurde zusätzlich die Vorabpauschale für 2025 versteuert. Diese wird ja eigentlich vom zu versteuernden Gewinn beim Verkauf abgezogen, was bei dir aber nicht der Fall war.


    Nö. In Bezug auf die VAP nicht.
    Die Verkaufsabrechnung müsste neu erstellt, bzw korrigiert werden, da dort die Vorabpauschale für 2025 bestimmt noch nicht mit eingeflossen ist.

    Im Endeffekt ist das für dich ein Nullsummenspiel.
    Du bezahlst die Steuer auf die VAP und bekommst den Betrag bei der Verkaufsabrechnung wieder gutgeschrieben

    Die ING hat den Verkauf storniert und neu abgerechnet - diesmal unter Berücksichtigung der VAP.

  • Die ING hat den Verkauf storniert und neu abgerechnet - diesmal unter Berücksichtigung der VAP.

    Ich denke, sie hat das alte Dokument storniert und ein neues erstellt, wo die Besteuerung der Vorabpauschale enthalten ist und du auf den Verkauf entsprechend weniger Steuern zahlst, oder?

    (Du kannst hier auch Dokumente hochladen, wenn du willst. Dann schauen wir das an. Aber bitte die persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontonummer etc) schwärzen.)

  • Ich denke nicht den Verkauf storniert sondern nur die Abrechnung.
    Durch die aktualisierte Abrechnung ist damit alles steuerlich "sauber" .
    Für dich war es ein "Nullsummenspiel", oder?

    Ich denke, sie hat das alte Dokument storniert und ein neues erstellt, wo die Besteuerung der Vorabpauschale enthalten ist und du auf den Verkauf entsprechend weniger Steuern zahlst, oder?

    (Du kannst hier auch Dokumente hochladen, wenn du willst. Dann schauen wir das an. Aber bitte die persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontonummer etc) schwärzen.)

    Ne, tatsächlich wurde der Verkauf vom 19.1. storniert, nicht nur die Abrechnung. Ich habe eine Abrechnung "Storno der Ordnernummer XXX" erhalten, der Verkaufserlös vom 19.1. wurde dem Verrechnungskonto wieder abgebucht (war zum Glück gedeckt...) und zeitgleich wurde der Verkauf erneut durchgeführt (Abrechnung mit Titel "Neuabrechnung zum Storno"), mit dem selben Kurs vom 19.1., aber diesmal unter Anrechnung der VAP.

    Ich hätte auch eher damit gerechnet, dass nur die Dokumente korrigiert werden - aber nein, auf dem Verrechnungskonto wurde wild hin und her gebucht. Aber alles nachvollziehbar und in Summe ein Nullsummenspiel.

  • Das finde ich überraschend.

    Aber wenn beim neuen Verkauf der Kurs vom gewünschten Verkaufs-Tag berücksichtigt ist, ist es am Ende "nur" die Steuerkorrektur.

    Ist aber bei vielen Banken so üblich, da die Buchung damit eindeutig ist. Da alles an einem Tag passiert würde es auch keine Probleme bei einer Nichtdeckung des Verrechnungskontos geben. Hatte mal einen ähnlichen Fall bei einer anderen Bank und die sind genauso vorgegangen.