Direktversicherung nach Arbeitgeberwechsel weiterlaufen lassen?

  • Liebe Finanztip-Gemeinschaft,

    ich habe eine Direktversicherung, die hat einst mein Arbeitgeber für mich abgeschlossen und diese zu 100% von sich aus bezahlt (Beitrag 400€/Monat). Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2019. Bei dem Arbeitgeber hatte ich ein normales Anstellungsverhältnis, kein Minijob o.ä.

    Nach einem Arbeitgeberwechsel, 01.05.2024, wird die Versicherung nun weiter über Gehaltsumwandlung aus einem Minijob mit 15% AG-Zuschuss heraus monatlich gefüttert.

    Bis zur Rente wären es bei mir noch 16 Beitragsjahre.

    Nun die Frage... Kann man mir helfen abzuschätzen, ob es sich in Summe rechnet die Versicherung weiterlaufen zulassen oder es sinnvoller wäre diese beitragsfrei zustellen und die monatlichen Beiträge anderweitig zu besparen, oder zu kündigen und die Auszahlung als Einmalanlage zu investieren?

    Danke vorab!

  • Ich habe eine Direktversicherung, die hat einst mein Arbeitgeber für mich abgeschlossen und diese zu 100% von sich aus bezahlt (Beitrag 400€/Monat). Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2019. Bei dem Arbeitgeber hatte ich ein normales Anstellungsverhältnis, keinen Minijob o.ä.

    Betriebliche Altersversorgungen sind regelmäßig betrüblich. Mag anders sein, wenn der Arbeitgeber sie komplett bezahlt. Ich persönlich hätte dennoch lieber das Geld als den Beitrag (wobei ich das Geld nicht konsumieren, sondern anlegen würde).

    Nach einem Arbeitgeberwechsel, 01.05.2024, wird die Versicherung nun weiter über Gehaltsumwandlung aus einem Minijob mit 15% AG-Zuschuss heraus monatlich gefüttert.

    15% AG-Zuschuß ist das gesetzliche Minimum, aber grundsätzlich zu wenig.

    "Entgeltumwandlung aus einem Minijob" scheint mir widersinnig. Ein wesentlicher Punkt solcher Direktversicherungen ist doch, daß man deren Beiträge in der Sparphase von der Steuer absetzen kann, dafür die Rentenzahlungen versteuern muß. Einkommen aus Minijob ist aber bereits steuerfrei. Wieso sollte man dieses bereits steuerfreie Geld in eine Direktversicherung stecken, deren Auszahlungen dann steuerpflichtig (und vielleicht auch beitragspflichtig) sind. Ich kann darin keinen Sinn erkennen.

    Wie funktioniert das bei Dir?

    Bis zur Rente wären es bei mir noch 16 Beitragsjahre.

    Nun die Frage... Kann man mir helfen abzuschätzen, ob es sich in Summe rechnet, die Versicherung weiterlaufen zulassen, oder es sinnvoller wäre, diese beitragsfrei zu stellen und die monatlichen Beiträge anderweitig zu besparen, oder zu kündigen und die Auszahlung als Einmalanlage zu investieren?

    Sobald Du die notwendigen Informationen bereitstellst, anhand derer man die Sachlage einschätzen kann, wird man Dir sicherlich helfen.

    Meine Kristallkugel ist heute mal wieder so wolkig.

    :(

  • 16 Jahre Beiträge aus einem steuerfreien Minijob .... das raubt der bAV das Hauptargument Steuerersparnis während der Ansparzeit. So aus dem Bauch raus, beitragsfrei stellen .... eine Kündigung ist doch bei der bAV nicht so einfach oder? Bin allerdings in dem Thema nicht sonderlich belesen und brauche das leider auch nicht sein.

  • Mein neuer Haupt-AG wollte die bAV nicht fortführen, ich hatte noch den Nebenjob, da lag es nahe..

    Aber unterscheidet die bAV nicht ob die Beiträge aus unversteuert bzw. versteuert gezahlt werden?

    Was genau wird noch benötigt, um die Sachlage besser einschätzen zu können?

  • Mein neuer Haupt-AG wollte die bAV nicht fortführen, ich hatte noch den Nebenjob, da lag es nahe..

    Aber unterscheidet die bAV nicht, ob die Beiträge aus unversteuert bzw. versteuert gezahlt werden?

    Ich habe den Eindruck, da surft einer, sprich: Er macht was, weiß aber nicht, was er tut.

    Was genau wird noch benötigt, um die Sachlage besser einschätzen zu können?

    Wie üblich: Info, sinnvollerweise alle auf einmal. Bisher hast Du von Deiner bAV und Deiner eigenen Beitragszahlung ja so gut wie nichts erzählt.

    Beim Urologen heißt es: Durch die Hose keine Diagnose.

  • Ich habe den Eindruck, da surft einer, sprich: Er macht was, weiß aber nicht, was er tut.

    Ich gebe ja zu, dass ich nicht den Durchblick hatte und daher Situation nun so ist wie sie ist..

    Noch einmal die Frage: was wird noch an Informationen benötigt, sorry dass sich so naive Frage

  • Hallo.

    Die Entgeltumwandlung ist (wenn überhaupt) sinnvoll, falls die spätere Rente daraus den Freibetrag 5% der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten wird. Die Bezugsgröße beträgt aktuell 3.955 EUR und wird jährlich angepasst, man könnte daher hochrechnen.

    Obacht: Sämtliche bAVen werden zusammengerechnet.


    Falls der Vertrag Bockmist sein sollte, dann sieht die Sache anders aus.

  • Zitat

    Kann man mir helfen abzuschätzen, ob es sich in Summe rechnet die Versicherung weiterlaufen zulassen oder es sinnvoller wäre diese beitragsfrei zustellen und die monatlichen Beiträge anderweitig zu besparen, oder zu kündigen und die Auszahlung als Einmalanlage zu investieren?

    Hallo TinoP,

    die Option "Kündigung" ist meist der schlechteste Weg. Ich würde davon abraten, da Du dann auf die Auszahlung sofort die Steuer- und Sozialabgaben zahlen musst:

    Bei Kündigung einer Direktversicherung wird der gesamte Rückkaufswert als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG) voll versteuert, da die steuerlichen Förderungen (Steuerfreiheit/Pauschalbesteuerung) der Ansparphase als "förderschädlich" gelten, was zu einer Steuernachzahlung führt. Zudem müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) vollständig nachgezahlt werden, da die Abfindung als Arbeitsentgelt eingestuft wird. Die genaue Steuerbelastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab, da der Betrag als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung (Anlage R) deklariert wird.

    Ob Du die Versicherung beitragsfrei stellen oder weiter einzahlen solltest, hängt von vielen Faktoren ab - u.a. auch von der garantierten Rendite. Oder z.B. davon, was Du durch die Gehaltsumwandlung plus 15% AG-Anteil sparst, ob Du diese auch für andere Vorsorgeanlagen bekommen würdest (15% haben oder nicht haben... ;) oder was du mit "anderweitig besparen" meinst...

  • Hi TomS, danke, deine Hinweise sind wirklich hilfreich.

    Ich spreche nochmal mit meinem AG, wahrscheinlich wird es auf eine Beitragsfreistellung hinauslaufen.

    Danke!

  • Hi TomS, danke, deine Hinweise sind wirklich hilfreich.

    Nö, das sind sie nicht.

    Du beschreibst Deine Situation nicht sinnvoll und lieferst auf Nachfrage die notwendigen Informationen nicht nach, also kann eine Antwort nichts anderes sein als ein Schrotschuß, der allenfalls zufällig trifft.

    Das gilt für Dich, das gilt für viele Anfrager hier im Forum: Wenn die Sachlage nicht zutreffend und nachvollziehbar geschildert wird, ist eine zielführende Antwort nicht möglich.

  • Achim Weiss: ich habe mehrfach nachgefragt was an weiteren Informationen benötigt wird, es kam nichts. Außer mehr angreifende Worte. Das ist nicht hilfreich! Aber leider kann man sich seine Diskussionspartner in einem Forum vorab nicht aussuchen..

    TomS: danke noch einmal!!!

  • „Achim Weiss“ war eine prägende, zum Schluss stark polarisierende Forenfigur.

    Er hat sich (temporär ?) aus diesem Forum zurückgezogen.
    Kompetenz ersetzt eben keinen respektvollen Ton. Am Ende bleiben offene Fragen und viel unnötiger Lärm.

  • Das steht und fällt alles mit den Kosten deiner bAV.

    Ein günstiger und leistungsstarker Vertrag könnte sich unter Umständen lohnen, aber das ist eigentlich selten der Fall.

    Kennst du den Artikel von Hartmut Walz zur bAV?

    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Betriebliche Altersvorsorge heißt: der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Ist…
    hartmutwalz.de
  • Mein neuer Haupt-AG wollte die bAV nicht fortführen, ich hatte noch den Nebenjob, da lag es nahe..

    Aber unterscheidet die bAV nicht ob die Beiträge aus unversteuert bzw. versteuert gezahlt werden?

    Was genau wird noch benötigt, um die Sachlage besser einschätzen zu können?

    Du bildest in der "bAV" quasi zwei Teile - den ersten, der aus der Entgeltumwandlung bespart wurde und einen zweiten, der aus dem netto bespart wurde.

    Im ersten reduziert sich deine Steuerlast in der Einzahlphase, die Auszahlungen musst du versteuern. Im zweiten hast du in der Einzahlphase keine Vorteile, in der Auszahlphase versteuerst du die Erträge.

    Wie oben schon gesagt, muss der AG 15 % dazu zahlen, wobei das normalerweise zu wenig ist, um das für den AN lohnen zu machen.


    Schau vielleicht mal hier, da sind alle möglichen Szenarien auswählbar:

    Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel
    Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel: Wie bestehende Verträge übertragen werden und worauf zu achten ist.
    www.transparent-beraten.de