Liebe Foristen,
folgender Sachverhalt:
Meine Partnerin hat vor einigen Jahren noch mit ihrem Expartner ein Haus erworben. Sie hat 80% des EK eingebracht, er den Rest. Dann wurde noch ein Kredit mit 10 Jahren Laufzeit abgeschlossen, von beiden unterschrieben.
Wie das Leben spielt, ging die Beziehung auseinander. Der Expartner meiner Partnerin hat mit der Trennung die Einzahlung auf das gemeinsame Konto eingestellt. Seitdem zahlt sie den Kredit allein weiter, bis das Haus verkauft ist. Nun fordert Ihr Ex hanebüchene Summen, die nicht seinen Einzahlungen entsprechen.
Darüber hinaus schmälert die Tatsache, dass er den Kredit nicht mitzahlt, seinen Anspruch auf etwaige Anteile, wenn meine Partnerin den Kredit allein weiter bedient, sehe ich das richtig?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Als nächstes gehts wohl sowieso zum RA.
Bin dankbar für Eure Antworten und freundliche Grüße!
Immobilienrecht Kreditrecht
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Holzfuchs -
13. Januar 2026 um 10:49 -
Unerledigt
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Hallo Holzfuchs,
für das Gespräch mit dem Anwalt sollte Ihre Partnerin die Fakten vorbereiten. Nur mit den Fakten kann der Anwalt einen sinnvollen Rat geben: als Anregung:
Wer steht mit wieviel Prozent im Grundbuch?
Waren die beiden verheiratet? Falls ja, welcher Rechtsstand? Sind sie inzwischen geschieden?
Gibt es zwischen den beiden Kreditnehmern Vereinbarungen, wer welchen Anteil der Raten trägt? (Die Unterschrift beider nutzt erst einmal nur der Bank; sie kann von beiden die vollständige Tilgung verlangen).
Fordern kann man viel. Begründet der Ex seine Forderungen irgendwie und falls ja, wie werden die Argumente bewertet?
Gruß Pumphut
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Hallo Pumphut,
danke für deinen Beitrag.
Die Fakten sind eigentlich alle auf dem Tisch; es fand sogar vorab schon ein gemeinsames Gespräch beim Notar mit dem Expartner statt. Laut Notar sind ja alle jeweiligen Beiträge/ Ausgaben schwarz auf weiß nachverfolgbar bzw. nachvollziehbar, und somit sollte klar sein, wem was zusteht.Der Ex steht zu 50% im Grundbuch; für einen Verkauf bedarf es also seiner Unterschrift. Dennoch ist er laut Notar nicht zu 50% an dem Verkaufserlös beteiligt, sondern lediglich zu seinen Einbringungen.
Die beiden war nicht verheiratet.
Ferner gibt es keine Vereinbarungen, wer den Kredit zu welchen Teilen trägt. Er zahlt wie bereits genannt seit 18 Monaten gar nicht.
Er hätte diesbezüglich doch qua seiner Unterschrift auch Pflichten?
Darüber hinaus fordert er nur; die Wartung des Hauses sowie den Verkauft managt alles meine Partnerin und ich.
Er stellt eigentlich ständig nur moralische Werte in Rechnung und bewertet diese monetär nach seinen Maßstäben. -
Der Ex steht zu 50% im Grundbuch; für einen Verkauf bedarf es also seiner Unterschrift. Dennoch ist er laut Notar nicht zu 50% an dem Verkaufserlös beteiligt, sondern lediglich zu seinen Einbringungen.
Die beiden war nicht verheiratet.
Der Familiestand vereinfacht die Auseinandersetzung. Verhindert der Partner den Verkauf, kann eine Teilungsversteigerung die Folge sein.
Der Weg zum Anwalt sei empfohlen!
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Hallo Holzfuchs,
Details sollte Ihrer Partnerin ein Anwalt erklären. Nach den jetzigen Fakten nur als grobe Orientierung:
Der Wert des Hauses wird entweder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (und bitte nur so einen nehmen) berechnet und die beiden Eigentümer erkennen das Gutachten als Basis an. Alternativ gibt es eine Teilungsversteigerung, wo regelmäßig alle Beteiligten verlieren.
Die Rechnung ist dann ganz einfach: Wert des Hauses zum Stichtag abzüglich Kreditverbindlichkeit, abzüglich nachweisbar von Beiden eingebrachter Vermögenswerte (EK; Kredittilgung und -Zins). Das Ergebnis wird nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt.
Er hätte diesbezüglich doch qua seiner Unterschrift auch Pflichten?
Die Betriebskosten trägt der, der das Haus aktuell nutzt. Alle darüber hinausgehenden Kosten (Instandhaltung, Grundsteuer, Gutachten) sind nach den Eigentumsanteilen aufzuteilen.
Über moralische Werte finde ich nichts im BGB. Maximal können nachweisbare Eigenleistungen (Muskelhypothek) mit in die Berechnung einbezogen werden.
Gruß Pumphut
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Noch einige Gegebenheiten:
Das Haus ist leerstehend, außerdem wäre ebenso bereits ein Käufer gefunden.
Ihr habt uns bereits geholfen, danke dafür! -
Meine Partnerin hat vor einigen Jahren noch mit ihrem Expartner ein Haus erworben. Sie hat 80% des EK eingebracht, er den Rest. Dann wurde noch ein Kredit mit 10 Jahren Laufzeit abgeschlossen, von beiden unterschrieben.
Wie das Leben spielt, ging die Beziehung auseinander. Der Expartner meiner Partnerin hat mit der Trennung die Einzahlung auf das gemeinsame Konto eingestellt. Seitdem zahlt sie den Kredit allein weiter, bis das Haus verkauft ist.
Ist der Verkauf dieses Hauses denn geplant?
Nun fordert Ihr Ex hanebüchene Summen, die nicht seinen Einzahlungen entsprechen.
Darüber hinaus schmälert die Tatsache, dass er den Kredit nicht mitzahlt, seinen Anspruch auf etwaige Anteile, wenn meine Partnerin den Kredit allein weiter bedient, sehe ich das richtig?Das sagt in letzter Konsequenz der Richter.
Es gibt Leute, die im Rahmen eines Rosenkriegs ohne Rücksicht auf Verluste (auch eigene Verluste!) den Ex-Partner schädigen wollen. Ich könnte mir vorstellen, daß ein solcher Fall hier vorliegt.
Da gehe ich nicht dazwischen, kann aber nur dazu raten, daß man die Verhältnisse optimal dokumentiert und schnell kompetenten Rat sucht. In vielen Beziehungen werden die Finanzen eher lasch gehandhabt; man liebt sich ja, wirtschaftet zusammen und schaut nicht so genau hin, was jeder genau in den großen Topf wirft. Geht die Beziehung dann auseinander, hat man ggf. den Salat. Das ist bei Deiner Freundin möglicherweise der Fall.
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Ist der Verkauf dieses Hauses denn geplant?
Siehe Posting 6.
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Der Ex steht zu 50% im Grundbuch; für einen Verkauf bedarf es also seiner Unterschrift. Dennoch ist er laut Notar nicht zu 50% an dem Verkaufserlös beteiligt, sondern lediglich zu seinen Einbringungen.
Woher kommt diese Einschätzung? Wenn er mit 50% im Grundbuch steht gehört ihm die Immobilie zu 50%. Oder gab es einen (notariellen) Vertrag, der schon beim Kauf regelte, wie im Fall der Trennung und eines Verkaufs verfahren werden sollte?
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Hallo Holzfuchs,
langsam löst sich der Nebel.
Das Haus ist leerstehend
Ein paar Grundkosten gibt es trotzdem (Grundgebühren Medien, Versicherung, Straßenreinigung usw.), die bei Leerstand dann wohl beide Eigentümer tragen müssen.
außerdem wäre ebenso bereits ein Käufer gefunden.
Ist wirklich ein von beiden Eigentümern akzeptierter Käufer incl. akzeptiertem Preis gefunden worden? Falls ja, alles kein Problem. Ich befürchte aber, nur Ihre Partnerin hat einen Kaufinteressenten gefunden. Falls zutreffend, hat der Ax(Zensur), bezeichnen wir es richtig, ein gewaltiges Erpressungspotential. Dann machen die ganzen Forderungen des Ax auch Sinn. Es ist jetzt die Entscheidung Ihrer Partnerin, wie weit sie darauf eingeht, vollkommen unabhängig von der Rechtslage. Als einziges Gegenargument hat sie die Teilungsversteigerung.
Gruß Pumphut
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Das ist keine Einschätzung. Da es laut Steuerberater sowie Notar klar nachvollziehbar ist, wer wie viel eingebracht hat, wird das anteilig wieder aufgeteilt. Jeder soll sein Geld zurückbekommen und es ist eine faire Lösung angestrebt.
Melde mich, wenn die Chose abgeschlossen ist. -
Hallo Holzfuchs,
langsam löst sich der Nebel.
Ein paar Grundkosten gibt es trotzdem (Grundgebühren Medien, Versicherung, Straßenreinigung usw.), die bei Leerstand dann wohl beide Eigentümer tragen müssen.
Ist wirklich ein von beiden Eigentümern akzeptierter Käufer incl. akzeptiertem Preis gefunden worden? Falls ja, alles kein Problem. Ich befürchte aber, nur Ihre Partnerin hat einen Kaufinteressenten gefunden. Falls zutreffend, hat der Ax(Zensur), bezeichnen wir es richtig, ein gewaltiges Erpressungspotential. Dann machen die ganzen Forderungen des Ax auch Sinn. Es ist jetzt die Entscheidung Ihrer Partnerin, wie weit sie darauf eingeht, vollkommen unabhängig von der Rechtslage. Als einziges Gegenargument hat sie die Teilungsversteigerung.
Gruß Pumphut
Unbeachtet des per Ferndiagnose gestellten Erpressungspotentials wollte ich mich mit meiner Anfrage darüber informieren, ob es qua Unterschrift Leistungspflichten im Rahmen des Kreditrechtes gibt.
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Das ist keine Einschätzung. Da es laut Steuerberater sowie Notar klar nachvollziehbar ist, wer wie viel eingebracht hat, wird das anteilig wieder aufgeteilt.
Haben Deine Partnerin und ihr Ex die Immobilie als GbR erworben? Ist das irgendwo geregelt?
Wenn das nicht der Fall ist und beide mit je 50% im Grundbuch stehen, dann gehört dem Ex die Hälfte der Immobilie. Wieso sollte er sich dann mit nur seinem eingebrachten Betrag "abspeisen" lassen?
Jeder soll sein Geld zurückbekommen
Und was, wenn es eine positive Differenz gibt (z.B. eine Wertsteigerung des Hauses)? Bekommt die alleine Deine Partnerin? Wieviel wurde während der Kreditlaufzeit von beiden Seiten gezahlt? 50/50? Gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Ich glaube nicht, dass das so klar und einfach ist, wie ihr euch das gerade vorstellt.
Melde mich, wenn die Chose abgeschlossen ist.
Danke, das fände ich spannend!
für das Gespräch mit dem Anwalt sollte Ihre Partnerin die Fakten vorbereiten. Nur mit den Fakten kann der Anwalt einen sinnvollen Rat geben: als Anregung:
Wer steht mit wieviel Prozent im Grundbuch?
Waren die beiden verheiratet? Falls ja, welcher Rechtsstand? Sind sie inzwischen geschieden?
Gibt es zwischen den beiden Kreditnehmern Vereinbarungen, wer welchen Anteil der Raten trägt? (Die Unterschrift beider nutzt erst einmal nur der Bank; sie kann von beiden die vollständige Tilgung verlangen).
Ergänzend:
- Gibt es irgendeinen (notariellen, schriftlichen oder in sonstiger Form, ggf. auch mündlich geschlossenen) Vertrag bzw. Absprache, wie man im Trennungsfall auseinandergehen wollte?
- Wie hoch war der Kaufpreis der Immobilie, was ist der aktuelle Wert? Sind sich die beiden Miteigentümer (= Partnerin und Ex) einig über den aktuellen Wert und dass der vom potentiellen Käufer angebotene Kaufpreis angemessen ist?
- Was sind die Kreditbedingungen, wie hoch ist die aktuelle Restschuld, gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie war die Zahlung der Kreditraten aufgeteilt (bevor der Ex die Zahlungen eingestellt hat)?
- Hat einer von beiden oder beide sonstige Dinge in die Immobilie eingebracht (z.B. Einbauküche bezahlt, Umbauten, Handwerker, Eigenleistung...)?
Die Rechnung ist dann ganz einfach: Wert des Hauses zum Stichtag abzüglich Kreditverbindlichkeit, abzüglich nachweisbar von Beiden eingebrachter Vermögenswerte (EK; Kredittilgung und -Zins). Das Ergebnis wird nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt.
Das hätte ich so ungefähr auch vermutet, wenn es keine sonstigen Vereinbarungen gibt, deshalb wundert mich die angebliche Aussage eines Steuerberaters / Notars, der Ex bekomme nur seine eingezahlten 20% des Kaufpreises zurück. Dass man die unterschiedliche Höhe des eingebrachten Eigenkapitals in der Auseinandersetzung berücksichtigt, finde ich nachvollziehbar. Aber man kann doch nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, dass der Ex zu 50% Eigentümer ist.
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ob es qua Unterschrift Leistungspflichten im Rahmen des Kreditrechtes gibt.
Ganz grundsätzlich verpflichtet man sich mit dem Vertrag gegenüber der Bank. Beide Unterzeichner haften nach außen, gegenüber der Bank, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das heißt, die Bank kann frei entscheiden, welchen von beiden sie in Anspruch nimmt (unabhängig davon, was die beiden im Innenverhältnis vereinbart haben). Die Bank möchte sich damit genau für solche Fälle wie euren absichern. Wenn zwischen dem Paar z.B. die Absprache war, jeder der beiden zahlt die Rate zu 50%, und einer zahlt (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr, dann möchte die Bank in der Lage sein, vom anderen die volle Rate zu fordern.
Das kann und darf die Bank. Es mag ärgerlich sein, wenn die Bank im Zweifel denjenigen nimmt, der besser greifbar ist, die bessere Bonität hat, mit dem sie weniger Scherereien hat und der andere, der ganz genauso den Kreditvertrag unterschrieben hat, sich aber "wegduckt" nicht in Anspruch genommen wird, aber so funktioniert das. Die Bank kann frei auswählen, wen von beiden sie in Anspruch nimmt, muss das auch nicht begründen und muss auch gar nicht versuchen, beim anderen was zu bekommen.
Derjenige, der die (gemeinsam geschuldete) Forderung beglichen hat, hat dann wiederum im Innenverhältnis ggf. einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen gemäß § 426 BGB.
Aber fragt diese Dinge euren Anwalt! Was das im konkreten Fall für Deine Partnerin bedeutet, da kommt es ggf. auf die Details an, beispielsweise auch darauf, was im Innenverhältnis zwischen ihr und dem Ex vereinbart wurde (nicht unbedingt schriftlich, ggf. auch in mündlichen Absprachen zu Zeiten, als man sich noch gut verstanden hat) usw...
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Wozu noch weiter fragen, wenn
Melde mich, wenn die Chose abgeschlossen ist.
er angekündigt hat, sich vorher nicht dazu zu äußern...
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Wozu noch weiter fragen, wenn er angekündigt hat, sich [vor Abschluß der Sache] nicht dazu zu äußern?
Ein gängiges Mißverständnis in Foren ist die Auffassung, daß ein Thread demjenigen "gehöre", der ihn angestoßen hat. So mancher Ratsuchende versucht, "seinen" Thread zu steuern und sortiert die Antworten in welche, die er hören mag, und welche, die er nicht hören mag. Kommentatoren, die Dinge schreiben, die er nicht hören mag, fordert er dazu auf, "seinen" Thread zu verlassen.
Dies verkennt Struktur und Form eines Forums.
Ein Forum ist ein Stammtisch, zu dem immer mal wieder einer dazustößt und ein Thema auf den Tisch bringt, das die Leute möglicherweise interessiert. Wenn das der Fall ist, reden sich die Anwesenden die Köpfe darüber heiß. Der Threadanstoßer darf selbstverständlich mitdiskutieren, aber nötig für den Fortgang der Diskussion ist er nicht.
Ich finde die hier aufgeworfene Frage spannend: Da ist einmal das Grundbuch, in dem beide ehemaligen Partner zu je 50% stehen (Standardlösung, nehme ich an). Andererseits haben beide Partner sehr unterschiedlich viel Geld eingebracht. Ob das irgendwo schriftlich fixiert und somit belegbar ist, wissen wir nicht. Mal angenommen, man könnte das beweisen, die Frau hat sehr viel mehr Geld in das Haus gesteckt, beide sind aber zu gleichen Teilen Eigentümer, da könnte doch das Lieblingsthema dieses Forums zum Tragen kommen, nämlich die Schenkungsteuer.
Wirtschaftlich klug wäre es für beide, das Betongold in echtes Geld zurückzuverwandeln, weil sich zweiteres deutlich leichter aufteilen läßt als ersteres. Möglicherweise eröffnet sich hier gerade eine Chance dazu. Den Verkauf müßten allerdings beide Streithähne (bzw. der Streithahn und die Streithenne) unterzeichnen, sich somit vorher einig werden (wenn vielleicht auch zähneknirschend), damit die Umsetzung von Betongold in Geld nicht platzt.
Dabei dürfte der Ex die besseren Karten haben (oben im Thread steht richtig von Erpressungspotential), weil der Grundbucheintrag das deutlichste Gewicht haben dürfte. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß die Frau dem Mann entgegenkommen muß, weil er sonst den Verkauf platzen läßt. Die Frau hat momentan nicht nur einen schwarzen Peter auf der Hand, sondern vermutlich mehrere: Sie hat mehr Geld ins Haus gesteckt als ihr Ex, sie hat sich der Bank gegenüber als solvente Zahlerin gezeigt, also wird die Bank sich weiter an sie halten, was rechtlich ja auch möglich ist.
Wenn die beiden sich schnell einigen, kann ein Verkauf auch schnell über die Bühne gehen. Wenn sie sich nicht einigen, sondern vor Gericht gehen - was angesichts der fraglichen Beträge durchaus möglich ist - dauert das ewig, also ggf. mehrere Jahre.
Und so lange können wir mit diesem Thread nicht warten.

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Und so lange können wir mit diesem Thread nicht warten.
Och, also ich habe Zeit.

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Achim Weiss Wenn sie sich nicht einigen, sondern vor Gericht gehen - was angesichts der fraglichen Beträge durchaus möglich ist - dauert das ewig, also ggf. mehrere Jahre.
Ja, das stimmt, denn dann können es zwei unterschiedliche Verfahren werden: Teilungsversteigerung und anschließend zivile Klage über die Verteilung des Erlöses.
Was kann die Community daraus lernen? Bevor man sich so ein großes Projekt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft antut, mindestens schriftlich Regelungen treffen, wer wie viel dazu beiträgt und wie dies im Falle der Trennung berücksichtigt werden soll. Und nirgends steht geschrieben, dass man Halbe - Halbe im Grundbuch stehen muss, wenn von vorne rein klar ist, dass eine.r erheblich mehr beiträgt. Aber meistens hat eine.r die rosarote Brille auf ....
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Achim Weiss Wenn sie sich nicht einigen, sondern vor Gericht gehen - was angesichts der fraglichen Beträge durchaus möglich ist - dauert das ewig, also ggf. mehrere Jahre.
Ja, das stimmt, denn dann können es zwei unterschiedliche Verfahren werden: Teilungsversteigerung und anschließend Zivilklage über die Verteilung des Erlöses.
Wie das rechtlich im Detail geht, halte ich sogar für nachgeordnet, auch beispielsweise, über wie viele Instanzen das geht. So oder so: Wir werden in vier Wochen hier kein Ergebnis haben. 12345 ist als Juristin lange Instanzenwege gewöhnt, dennoch sagt der Volksmund: Doppelt hilft, wer schnell hilft. Und: Zeit ist Geld.
Die Industrie scheut Prozesse wie Graf Dracula die Knoblauchknolle, und zwar aus folgendem Grund: Sicherheit, Verläßlichkeit sind wichtige Grundpfeiler jeglichen Wirtschaftens. Viele Firmen ziehen einen finanziell mäßig nachteiligen Vergleich einer unsicheren Klage vor, weil sie so schlichtweg schneller wissen, woran sie sind.
Das ist im vorliegenden Fall nicht anders: Die Frau ist wohlberaten, wenn sie - zunächst für sich - ausrechnet, wieviel jeder der Ex-Partner zu bekommen hat. Der Ex-Mann sitzt am längeren Hebel und wird seine eigene Rechnung aufmachen (wenn er das nicht schon hat, oben steht ja was von "unverschämten Forderungen"). Man muß sich nicht zwingend einigen, gerade Rosenkrieger tendieren dazu, den Ex-Partner unbedingt schädigen zu wollen, selbst wenn sie sich damit dann auch selbst schädigen. Aber besser ist es für beide Teile, wenn sie sich einigen. Zahlen gibt es in diesem Thread bisher nicht, das erschwert die Einschätzung. Beide Partner können die Kalkulation der Gegenseite einschätzen und erkennen, was davon fair ist und was aus taktischen Gründen hochgerechnet. Sollten beide Seiten um einen tolerablen Betrag auseinander sein, könnte sich einer einen Stoß geben und die Rechnung dann akzeptieren - wie eigentlich immer bei Vergleichen.
Was kann die Community daraus lernen? Bevor man sich so ein großes Projekt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft antut, mindestens schriftlich Regelungen treffen, wer wie viel dazu beiträgt und wie dies im Falle der Trennung berücksichtigt werden soll. Und nirgends steht geschrieben, dass man halbe - halbe im Grundbuch stehen muss, wenn von vorne rein klar ist, dass eine.r erheblich mehr beiträgt. Aber meistens hat eine.r die rosarote Brille auf ....
Unbedingt! Alles richtig, allerdings hätte man das schon vorher wissen müssen. Andererseits: Es vertieft die Erinnerung, wenn man vor Augen geführt bekommt, was passieren kann, wenn man eine solche Regelung unterläßt.
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Ich habe mich zu diesen Aspekten schon juristisch beraten lassen und mir wurde hier klar gesagt, dass bei 50/50 im Grundbuch aber finanziellem Missverhältnis in der Einbringung/Kreditübernahmr (z. B. 20/80) sofort Schenkungssteuer fällig würde sofern die 30% bei Unverheirateten über dem Freibetrag von 20.000€ liegen. Die Konstellation unverheiratet gemeinsam zu kaufen ist sehr problematisch und weist viele Tücken auf. Es kann auch in dem Fall meiner Einschätzung noch passieren, dass auch eine nicht angezeigte Schenkung als Problem noch im Verlauf hinzutreten könnte.