Hallo Holzfuchs,
für das Gespräch mit dem Anwalt sollte Ihre Partnerin die Fakten vorbereiten. Nur mit den Fakten kann der Anwalt einen sinnvollen Rat geben: als Anregung:
Wer steht mit wieviel Prozent im Grundbuch?
Waren die beiden verheiratet? Falls ja, welcher Rechtsstand? Sind sie inzwischen geschieden?
Gibt es zwischen den beiden Kreditnehmern Vereinbarungen, wer welchen Anteil der Raten trägt? (Die Unterschrift beider nutzt erst einmal nur der Bank; sie kann von beiden die vollständige Tilgung verlangen).
Fordern kann man viel. Begründet der Ex seine Forderungen irgendwie und falls ja, wie werden die Argumente bewertet?
Gruß Pumphut