Nachzahlung als Rentner

  • Ich bin seit 01-01-26 Rentner, jetzt hat sich herausgestellt dass mein letzten Arbeitgeber vergessen hat mir mein vertraglich zugesicherten abfinden auszuzahlen.

    Nach mein Ausscheiden aus der Firma bin ich natürlich überall abgemeldet, GKV, Sozialversicherung und bin als Rentner automatisch in Steuerklasse 6 .

    Jetzt hat mir den Buchhaltung angerufen und informiert dass in Steuerklasse 6 bleibt weit unter 50% von mein Abfindung übrig und ich sollte ganz schnell die Steuerklasse wechseln zurück zum 5-3 .

    So und jetzt meine frage ist dass überhaupt möglich und zweitens bringt es wirklich was? Oder muss ich mir damit abfinden dass mein Geld weg ist?

  • Kater.Ka 18. Januar 2026 um 11:42

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Als Rentner ist man nicht „automatisch“ in Steuerklasse 6, sondern nur dann, wenn man die bessere (als Verheirateter 3, 4 oder 5) woanders angegeben hat, oder eben nirgendwo angegeben hat. Du könntest also tatsächlich, wie von der Personalabteilung vorgeschlagen, die Steuerklasse wechseln und hättest dann einen niedrigeren Lohnsteuerabzug, der aber ja, wie von meinen Vorrednern betont, sowieso nur eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld ist.

  • Ich bin seit 01-01-26 Rentner. Jetzt hat sich herausgestellt, dass mein letzter Arbeitgeber vergessen hat, mir meine vertraglich zugesicherte Abfindung auszuzahlen.

    Ich finde es verblüffend, daß Du selbst das offensichtlich auch nicht gemerkt hast.

    Nach meinem Ausscheiden aus der Firma bin ich natürlich ... automatisch in Steuerklasse 6.

    Warum bist Du das? Und warum "natürlich"?

    Jetzt hat mich die Buchhaltung angerufen und informiert, dass in Steuerklasse 6 bleibt weit unter 50% von meiner Abfindung übrig und ich sollte ganz schnell die Steuerklasse wechseln zurück zum 5-3 .

    Das kann ich zwar nicht nachvollziehe, aber wenn die Buchhaltung Deines alten Arbeitgebers das will, dann mach das doch einfach. Welche Steuerklasse hat denn Deine Frau?

    Ist das überhaupt möglich und zweitens bringt es wirklich was? Oder muss ich mich damit abfinden, dass mein Geld weg ist?

    Um wieviel Abfindung geht es denn?

    Steuerklassen spielen nur eine Rolle bei der Lohnsteuer, also bei der Steuer, die der Arbeitgeber einbehält. Wieviel Steuer Du überhaupt zu bezahlen hast, wird im Rahmen der Steuererklärung bestimmt. Das ist von Steuerklassen völlig unabhängig.

    Aber!

    Der Arbeitgeber zieht Dir jetzt die Steuer von Deiner Abfindung ab. Wenn damit die Steuer überzahlt wird, bekommst Du das Geld im Herbst des Jahres 2027 wieder - so lange gibst Du dem Staat dann einen unverzinsten Kredit. Mal angenommen, die Abfindung betrage 50.000 €, Du müßtest davon 20% Steuer zahlen (das wären 10.000 €), der Arbeitgeber zieht Dir aber jetzt 50% ab (oder 25.000 €), dann bekommst Du jetzt 25.000 € ausbezahlt und erst im Herbst 2027 15.000 € vom Finanzamt zurück. Da ist es schon besser, Du zahlst jetzt weniger Steuer und bekommst das Geld gleich, wenngleich die Summe die gleiche bleiben wird.

    Möglicherweise bekommst Du ohnehin mit der Steuererklärung 2026 im Herbst 2027 Geld zurück, wenn nämlich die sog. Fünftelregelung zum Tragen kommt. Die darf anders als früher der Arbeitgeber nicht mehr anwenden, was dazu führt, daß er von Abfindungen mehr Steuer einbehalten muß als früher.

    Wenn die Buchhaltung Deiner alten Firma anregt, daß Du Dir eine günstigere Steuerklasse holen sollst, mach das einfach. Es kostet Dich ja nichts.

  • Ohh, da möchte ich aber noch die andere Seite zu Achim ergänzen!

    Deine Rente bekommst Du dieses Jahr steuerfrei ausbezahlt. Die Steuer darauf zahlst Du erst nach der Steuererklärung, als etwa im Herbst 2027. Die Chancen stehen gut, dass Du dann gleichzeitig eine Vorauszahlung für die Steuer auf Deine 2027er Rente zahlen musst. Möglicherweise fließt dann ein größerer Betrag ab.

    Also interpretiere den vorherigen Post nicht so, als käme dann noch einmal ein Batzen Geld auf Dich zu.

    Darüber hinaus habe ich Deinen Sachverhalt noch nicht so ganz verstanden. Wenn Du bei Deinem früheren AG in Steuerklasse 6 bist, bedeutet das, dass Du woanders in Steuerklasse 3-5 bist. Hast Du noch weitere Einnahmen, Löhne oder Renten?