Meine volljähriger Sohn ist noch Schüler und lebt im elterlichen Haushalt, erhält Naturalunterhalt und Taschengeld. Er veröffentlicht seit zwei Jahren Videos auf Instagram und Tiktok, hat viele Follower und damit bisher Einnahmen unter insgesamt 5 Euro erzielt, ob mehr kommt weiß er nicht, der Algorithmus dafür ist nicht nachvollziehbar.
Außerdem hat er ein paar Euros auf Minijobbasis verdient.
Muss er für seine selbständige Tätigkeit als Influencer a) ein Gewerbe anmelden und b) eine Steuererklärung abgeben?
Die Bagatellgrenze von 410 Euro nach § 46 EStG gilt ja nur für Arbeitnehmer. Was gilt hier?
Besten Dank für eure infos!