Pflicht zur Steuererklärung und Gewerbeanmeldung - Bagatellgrenze?

  • Meine volljähriger Sohn ist noch Schüler und lebt im elterlichen Haushalt, erhält Naturalunterhalt und Taschengeld. Er veröffentlicht seit zwei Jahren Videos auf Instagram und Tiktok, hat viele Follower und damit bisher Einnahmen unter insgesamt 5 Euro erzielt, ob mehr kommt weiß er nicht, der Algorithmus dafür ist nicht nachvollziehbar.
    Außerdem hat er ein paar Euros auf Minijobbasis verdient.

    Muss er für seine selbständige Tätigkeit als Influencer a) ein Gewerbe anmelden und b) eine Steuererklärung abgeben?

    Die Bagatellgrenze von 410 Euro nach § 46 EStG gilt ja nur für Arbeitnehmer. Was gilt hier?

    Besten Dank für eure infos!

  • Kater.Ka 21. Januar 2026 um 12:32

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 5 Euro ?


    Bei Einnahmen von insgesamt 5 € in zwei Jahren liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, das ist dann „Liebhaberei“.

    Eine Gewerbeanmeldung ist natürlich später erforderlich, wenn sich das Ganze positiv entwickelt. Dann geht es nicht ohne Gewerbeanmeldung.

    Der Minijob ist steuerlich unerheblich, wenn er pauschal versteuert wurde (Regelfall).

  • Damit er dafür 25 Euro zahlt und gleich versteht, wie Unternehmertum in Deutschland funktioniert.

    Das macht er dann zum Inhalt seiner Social-Media-Beiträge, was die Zusammensetzung seiner Follower zwar ändert, aber auch deren Anzahl ordentlich nach oben treibt, so dass er von dem ganzen Bums dann auch leben kann und froh ist, frühzeitig ein Gewerbe angemeldet zu haben ;)

  • Warum soll der ein Gewerbe anmelden, wenn er 5 Euro verdient ?

    Wenn er gewerblich unterwegs ist, dann sollte er wohl anmelden. Am Ende der Gewerbeordnung sind entsprechende Hinweise auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Anmeldung.

    Wenn das Amt die Anmeldung nicht vornehmen will, dann sollte er dich das quittieren lassen. ;)

  • Ich danke sehr für Eure Antworten!

    Wegen 5 Euro selbständig soll man also tatsächlich eine kostenpflichtige Gewerbeanmeldung machen?

    Und dazu noch eine komplette Steuererklärung ausfüllen, mit Elster und dem ganzen Krams???

    Euer Ernst?

    Ist ja doch weit unter dem Existenzminimum von ca 12000 Euros, wo es ansich mit der Steuer überhaupt erst losgeht...

    Keine Bagatellgrenze? Keine Liebhaberei?

  • Das ist doch nicht an uns zu entscheiden, ob das entbehrlich ist.

    Was der Grundfreibetrag mit den Verpflichtungen gemäß der Gewerbeordnung zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht.

    Der Sohn sollte sich bei den entsprechenden Stellen melden. Wenn die dann darum bitten, mit dem Kram doch bitte in Ruhe gelassen zu werden, dann hat er zumindest nichts verschwiegen. Es dient auch seiner Absicherung.