PV Stromeinspeisung ohne Vertrag

  • Unterschiedliche Ust-IDs = unterschiedliche Unternehmen(sformen).

    Oder etwa nicht?

    Ach ja, noch einer ....

    Die ganze scholastische Frage, was ein und dieselbe Firma ist und was nicht, hat sich gestern am späten Nachmittag insofern erledigt, als mich da jemand vom Netzbetreiber angerufen hat - und siehe da: mit derselben Hauptnummer wie der vom Versorger, und sich sogar mit demselben Firmennamen wie dem des Versorgers gemeldet hat.

    Hatte schon so seinen Grund, dass ich den Namen der Stadtwerke hier nicht verraten habe: User Meins23 würde den bestimmt ins Zuchthaus werfen lassen, weil er mit seinem Verhalten sein ganzes Weltbild über Stadtwerke untergraben hat ....

  • Details zu den involvierten Firmen möchte der TE trotz mehrfacher Nachfrage offenbar nicht nennen. Eben sowenig die eingespeisten bzw. vergüteten kWh noch den Gesamtverbrauch.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass ein User "Firmen" in nicht mehr existente Zuchthäuser wird werfen lassen wollen.

    M.E kann man der Thread auch schließen. Kommt eh nichts mehr bei rum.

    Kater.Ka  Referat Janders

  • Hat jemand hier Erfahrung mit einer Einspeisung ohne Vertrag? Interessant wäre für mich vor allem, ob der Netzbetreiber es so einfach schluckt, wenn man ihm jährlich eine Rechnung für die Einspeisung schickt.

    Ich habe zwei PV-Anlagen bei zwei Netzbetreibern, eine seit 2022 mit umfangreichem Bericht hier im Forum, die andere seit September 2025. Beide Netzbetreiber haben einen Vertrag geschickt, beide habe ich nicht unterschrieben. Bei der zweiten Anlage 9,6 kWp ist zusätzlich ein Balkonkraftwerk mit 1,8 kWp realisiert.

    Der erste Netzbetreiber liest den Zähler selbst im Dezember ab, Ende Januar kommt dann die Gutschriftsrechnung. Der zweite lässt sich den Stand zum 31.12.im Portal melden, die Gutschriftsrechnung kam dann mit Datum 22.01. und unmittelbar auch die Buchung.

    Der erste Netzbetreiber ist ein Stadtwerk, der Netzbetrieb ist zumindest nach den Angaben im Briefbogen nicht rechtlich getrennt. Der zweite ist ein großer, dort ist der Netzbetrieb in einer separaten GmbH.

  • Hallo

    Hast du bei der 9,6 Anlage Eigenbedarf?

    Erzeugter Strom aus dem Balkonkraftwerk wird in den gleichen Stromkreislauf, ohne extra Zähler eingespeist?

    Wie werden die vom Balkonkraftwerk erzeugten kW vom Netzbetreiber abgerechnet?

  • Die Frage mit dem Eigenbedarf verstehe ich nicht, ich habe im wesentlichen Eigenbedarf und will eigentlich nicht einspeisen sondern über Wärmepumpe und Wallbox selbst verbrauchen.
    Alles läuft über den Haushaltszähler, sonst funktioniert der Eigenverbrauch nicht.

    Abrechnung ist gesetzlich geregelt, die eingespeiste Energie wird pro rata gekürzt vergütet.

  • Sorry....pro rata gekürzt...?

    Denke du wirst den NICHT

    Selbst verbrauchten Strom aus der 9,6 kw Anlage an den Netzbetreiber verkaufen.


    Unser Sache:

    Wir haben auch eine Pv Anlage mit Eigenbedarf.

    Im Mai 25 wurde ein Balkonkraft werk dazu installiert

    .Bei der Jahresabrechnung 25 für unsere seid Jahren bestehende Pv Anlage wird jetzt vom Netzbetreiber,

    die vom Balkon Kraftwerk erzeugten kW

    (Geschätzten) abgezogen. Und somit nicht erstattet.

    2. Kuriosum....es wird nicht nur von 800 Watt Einspeisung ausgegangen, sondern vom Nennwert der installierten Modullen.

    Obwohl ja der Wechselrichter nur 800 Watt"durchlässt."

    Somit bezahlen wir den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom.

  • 2. Kuriosum....es wird nicht nur von 800 Watt Einspeisung ausgegangen, sondern vom Nennwert der installierten Modullen.

    Genau das ist die gesetzliche Regelung. Es wird entsprechend dem Verhältnis (= pro rata) der installierten Leistung der PV-Module gekürzt. s. dazu den Punkt "Möglichkeit der vereinfachten Messung" der Clearingstelle https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/240

    Wenn man das vermeiden will kann man das Balkonkraftwerk durch den Elektriker als weitere PV-Anlage anmelden lassen. Das kostet allerdings inkl. ggf. notwendigen Arbeiten an der Elektroanlage. In dem Zuge könnte dann auch ein zur PV-Leistung passender Wechselrichter installiert werden. Der Gesetzgeber sagt eben nun, dass man für den vermiedenen Aufwand eben dann auch keine Vergütung bekommt. Wenn das nicht gefällt mal mit dem zuständigen Bundestagsabgeordneten reden.

    Wir haben das so gemacht weil wir damit unter der 10 kWp-Grenze bleiben, für die es leicht erhöhte Vergütung gibt.

    Somit bezahlen wir den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom.

    Das kann ich so nicht nachvollziehen. Bezahlen muss man nur das, was tatsächlich vom Netz bezogen wird.

    Solange die beiden Anlagen zusammen mehr produzieren als aktuell gebraucht wird
    - sparst Du den Netzbezug, üblicherweise rund 30 Cent/kWh und
    - erhältst zusätzlich noch die anteilig gekürzte Einspeisevergütung

    Letztlich geht es um die Frage, ob durch das Balkonkraftwerk mehr Netzbezug und damit Kosten vermieden werden oder der anteilige Verlust der Einspeisevergütung auf der durch das Balkonkraftwerk in Summe höheren Einspeisung höher ist.

    Ich habe mal die alten Vergütungssätze bis 2011 zurück nachgeschlagen und meine, dass Ihr Euch immer noch besser stellt.

  • Spannende. Genau das hatte ich unseren PV Installateur gefragt, weil ich das schon mal irgendwo gelesen hatte.

    Dieser meinte allerdings, dass dem nicht so sei und ich das, was das BKW produziert, dann ebenfalls vergütet bekäme, weil es ja einfach in die Gesamtsumme mit einfließt.

  • Wie gesagt, wenn er Dir das anmeldet ist das richtig, ggf. mit einer gemischten Vergütung bei unterschiedlichen Inbetriebnahmen.

    Das hat er nicht.

    Das BKW war schon vorhanden (im Register eingetrgen) und er hat nur die neue PV Anlage angemeldet.

    Dann bin ich mal gespannt wie es laufen wird sobald wir die Einspeisevergütung erhalten. Ist alles noch nicht durch.

  • Fakt ist......

    Das BLK erzeugt ca. 1000kw pro Jahr.

    Diese 1000 kW werden uns von der Einspeisevergütung aus der bestehenden

    PV Anlage abgezogen. Ohne BLK bekommen wir die volle Vergütung wie bisher.

    Hierfür wird der vorgegebene Umrechnung sfaktor angewendet.

    Wie geschrieben 2kwp.(installierte Module)

    Somit sind die Kosten für die BLK hinausgeworfen.

    Ein Abschluss als Pv Anlage ist bautechnisch nicht rentabel.

  • Der größte Teil wird ja direkt im Haushalt verbraucht.

    Genau. Dafür muss aber kein Netzbezug gezahlt werden und die Erzeugung des Balkonkraftwerk erhöht mMn die eingespeiste Gesamtmenge.

    Meine Rechnung wäre

    Zusätzlicher Eigenverbrauch * Netzbezugspreis pro kWh + zusätzliche Einspeisung * reduzierter Einspeisepreis pro kWh - bisherige Einspeisung * (ehemaliger - reduzierter Einspeisepreis pro kWh)

    Solange dieser Wert positiv ist leistet das BKW einen Deckungsbeitrag.

    Bei meiner bisherigen Anlage 5,3 kWp erzeugen wir rund 4.000 kWh, von denen wir die Hälfte selbst nutzen. Bei meiner neuen Anlage rechne ich mit 5.000 kWh Jahresertrag zzgl. 1.500 kWh für das BKW.

    Bei Simulation mit dem Solarisator https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/ wird der bisherige Eigenverbrauch von 2.000 kWh bestätigt, mit dem BKW kommen rund 250 kWh dazu.

    Die Rechnung sieht dann bei mir so aus

    Zusätzlicher Eigenverbrauch 250 * 0,3 = + 75 €
    Zusätzliche Einspeisung 1.250 * 0,08 * 0,84 = +84 €
    Verlust ungeschmälerte Einspeisung 3.000 * 0,08 * 0,16 = -39 €

    Insofern überkompensiert bei mir die höhere Einspeisung durch das BKW bereits den Verlust durch die geschmälerte Einspeisevergütung. Insgesamt sollte sich das BKW in rund vier Jahren amortisieren, da es ca. 500 € inkl. Montagematerial gekostet hat.

    [Anmerkung zu den Daten: bei mir hängen die Module weitgehend senkrecht sowie einige nahezu waagrecht nach West-Nordwest. Daher ergibt sich ein erwarteter Ertrag weit unter dem normalerweise angenommenen Wert von 1.000 kWh / 1 kWp. Das gilt sowohl im Bestand (Module am Zaun wegen zerklüftetes Reihenhausdach) als auch bei der neuen Ruine (Asbestdach der Scheune).]

  • Ich habe zwei PV-Anlagen bei zwei Netzbetreibern, eine seit 2022 mit umfangreichem Bericht hier im Forum, die andere seit September 2025. Beide Netzbetreiber haben einen Vertrag geschickt, beide habe ich nicht unterschrieben. Bei der zweiten Anlage 9,6 kWp ist zusätzlich ein Balkonkraftwerk mit 1,8 kWp realisiert.

    Der erste Netzbetreiber liest den Zähler selbst im Dezember ab, Ende Januar kommt dann die Gutschriftsrechnung. Der zweite lässt sich den Stand zum 31.12.im Portal melden, die Gutschriftsrechnung kam dann mit Datum 22.01. und unmittelbar auch die Buchung.

    Der erste Netzbetreiber ist ein Stadtwerk, der Netzbetrieb ist zumindest nach den Angaben im Briefbogen nicht rechtlich getrennt. Der zweite ist ein großer, dort ist der Netzbetrieb in einer separaten GmbH.

    Hallo,

    long time no see!

    erstmal vielen Dank, dass Du auf mein ursprüngliches Anliegen eingehst und auch eine eigene Erfahrung dazu parat hast!

    Ich habe es zwar zum Glück nur mit einem einzigen Netzbetreiber zu tun, aber die Kombination Deiner 2. Anlage (teils Balkon, teils „echte“ PV-Anlage) ist meiner eigenen ähnlich (auch wenn meine viel kleiner ist).

    Dass es in D also tatsächlich Netzbetreiber gibt, die einem auch Einspeisung vergüten, ohne dass man einen Vertrag unterzeichnen muss, ist für mich erst einmal ermutigend. Ich bin auch immer noch bereit, sein bisheriges Verhalten bei mir auf Initialisierungsprobleme zurückzuführen: Ich habe vergangenen Freitag nämlich einen Anruf bekommen, aus dem hervorging, dass sie gerade Probleme damit haben, die für mich gültigen Vergütungssätze festzulegen: Mein Balkonkraftwerk habe ich nämlich 2023 gemeldet und registriert, die kleine „echte“ PV-Anlage ist erst letztes Jahr dazugekommen. Wenn die nun tatsächlich bereit und fähig sind, mir künftig die Einspeisung zweigleisig zu erstatten, dann habe ich auch nichts gegen einen Vertrag. Aber wenn man – wie geschehen – von mir erst mal grundlos fordert, die Inbetriebnahme bei der Netzagentur auf einen späteren Termin im Jahr zu verlegen, dann ist Misstrauen angesagt.


    Was mich bei Dir interessieren würde: wie hat denn der zweite Netzbetreiber reagiert, als Du ihm statt des unterschriebenen Vertrags eine Rechnung geschickt hast? :)


    _______________________

    PS.: Was macht eigentlich Deine Panasonic-Wärmepumpe? Wir hatten uns vor 4 Jahren schließlich doch nicht getraut, eine zu kaufen, solange wir noch nicht eingezogen waren. Seit November wohnen wir aber endlich im Haus und wollen das Thema Energiewende noch einmal angehen.

  • sry überlesen

    ja aber dann ist doch alles tacco. Dann schick dem Netzbetreiber doch einfach die Bestätigung der Inbetriebnahme oder des Einspeisevertrags von damals oder was auch immer du damals bekommen hast. Damit sollte doch dann eigentlich jegliche Diskussion beendet sein. Oder die Kontoauszüge von dir, wo die Einspeisevergütung erkennbar sind.

    gab Freitag noch Neues dazu vom Netzbetreiber, was ich unter dem Thread von Kater.Ka heute geschrieben habe. Fazit daraus: Immer wenn man denkt, es ist einfach, findet sich wer, der's doch wieder schwerer macht ...

  • Nochmals


    Wir haben seid 2022 eine Pv Anlage,

    Welche ca 8000 kW erzeugt.

    Bisher bekamen wir die erzeugten Kw

    Vom Netzbetreiber nach dem im Jahr festgelegten Kw Preis abgerechnet. Bei der Abrechnung dieses Jahr, für 2025 wurde und der vom Blk Kraftwerk erzeugten Strom ä, ca 1000 kw von den 8000 km aus der PV ABGEZOGEN.

    WIR HABEB NUR CA. 7000 KW vom Netzbetreiber abgerechnet bekommen.!!!

    Dass ich vom Netzbetreiber für den minimal eingespeist Strom des BLK nichts bekomme ist okay.

    Aber Dass der Netzbetreiber von dem Nennwert der Module bei seiner Berechnung ausgeht kann es doch nicht sein.

    Wie geschrieben der Wechselrichter ist auf 800 Watt gedrosselt!!!!

    Somit ist für uns das BlkX(;(8o

  • Wie gesagt, wenn er Dir das anmeldet ist das richtig, ggf. mit einer gemischten Vergütung bei unterschiedlichen Inbetriebnahmen.

    Habe leider jetzt erst Deinen Dialog mit WerauchImmer wegen gemischten Betriebs BLK/PV gelesen. Da bin ich mal neugierig, was der Mann vom Netzbetrieb, der am Freitag anrief, mir nächste Woche eröffnen wird. Am Telefon hat er mir nämlich eine gemischte Abrechnung in Aussicht gestellt. Hoffentlich meint er damit nicht Abrechnung BLK zu 0,0 Cent je Kilowattstunde ;)