Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Elterngeld.
Mein Mann und ich verdienen aktuell fast gleich (ca. 4400 Euro brutto/2800 Euro netto, jeweils Steuerklasse 4). Somit würde ich ohne einen Steuerklassenwechsel das maximale Elterngeld von 1800 Euro bekommen.
Es ist geplant, dass ich 12 Monate in Elternzeit sein werde und wir danach beide in Teilzeit arbeiten.
Mir ist bewusst, dass man nicht alles planen kann, aber wir hoffen, dass wir nach dem ersten Kind innerhalb von zwei Jahren ein zweites Kind bekommen können.
Nun habe ich gelesen, dass beim Bemessungszeitraum der Mutterschutz sowie Elterngeldbezug (bis zum 14. Lebensmonat) durch frühere Monate ersetzt werden kann.
Nun ist meine Überlegung, dass wir jetzt unsere Steuerklassen ändern (ich 3, er 5), um mein aktuelles Nettogehalt zu erhöhen und somit beim zweiten Kind eventuell mehr Elterngeld zu bekommen. Falls das zweite Kind doch erst später kommt, verlieren wir ja auch nichts.
Beispielrechnung:
Zweites Kind kommt 20,5 Monate nach dem ersten Kind
Bemessungsgrenze:
Nach Abzug des Mutterschutzes (1,5 Monate) und des Elterngeldbezug (12 Monate) wäre der Bemessungszeitraum 7 Monaten in dem ich Teilzeit nach der Elternzeit gearbeitet habe und 5 Monate vor dem Mutterschutz des ersten Kindes. Wenn jetzt also das Gehalt vor dem ersten Kind höher wäre, dann müsste auch das Elterngeld beim zweiten Kind höher sein.
Habe ich einen Denkfehler oder stimmen meine Überlegungen?
Vielen lieben Dank für eure Meinungen!
LG Amelie