Elterngeld für zweites Kind optimieren

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Elterngeld.
    Mein Mann und ich verdienen aktuell fast gleich (ca. 4400 Euro brutto/2800 Euro netto, jeweils Steuerklasse 4). Somit würde ich ohne einen Steuerklassenwechsel das maximale Elterngeld von 1800 Euro bekommen.
    Es ist geplant, dass ich 12 Monate in Elternzeit sein werde und wir danach beide in Teilzeit arbeiten.
    Mir ist bewusst, dass man nicht alles planen kann, aber wir hoffen, dass wir nach dem ersten Kind innerhalb von zwei Jahren ein zweites Kind bekommen können.
    Nun habe ich gelesen, dass beim Bemessungszeitraum der Mutterschutz sowie Elterngeldbezug (bis zum 14. Lebensmonat) durch frühere Monate ersetzt werden kann.
    Nun ist meine Überlegung, dass wir jetzt unsere Steuerklassen ändern (ich 3, er 5), um mein aktuelles Nettogehalt zu erhöhen und somit beim zweiten Kind eventuell mehr Elterngeld zu bekommen. Falls das zweite Kind doch erst später kommt, verlieren wir ja auch nichts.

    Beispielrechnung:
    Zweites Kind kommt 20,5 Monate nach dem ersten Kind
    Bemessungsgrenze:
    Nach Abzug des Mutterschutzes (1,5 Monate) und des Elterngeldbezug (12 Monate) wäre der Bemessungszeitraum 7 Monaten in dem ich Teilzeit nach der Elternzeit gearbeitet habe und 5 Monate vor dem Mutterschutz des ersten Kindes. Wenn jetzt also das Gehalt vor dem ersten Kind höher wäre, dann müsste auch das Elterngeld beim zweiten Kind höher sein.

    Habe ich einen Denkfehler oder stimmen meine Überlegungen?

    Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

    LG Amelie

  • Deine Überlegung ist im Grundsatz korrekt.
    Der Effekt ist allerdings begrenzt (beim 1. Kind ohnehin gedeckelt auf 1.800 €) und lohnt sich nur, wenn die „günstigen“ Monate tatsächlich in den Bemessungszeitraum fallen.

    Auch dann dürfte der Effekt nicht besonders spürbar sein.
    Die Steuerklasse 5 ist gefühlt für deinen Mann auch nicht so „prickelnd“ und wirkt sich natürlich im Fall der Fälle auf die Höhe drs Kranken- und Arbeitslosengeldes aus.

  • Wenn ihr jetzt schon beide mit IV/IV den Höchstbetrag bekommt, dann braucht ihr jetzt keinen Schnellschuss mit den Steuerklassen. Da Bruttobeträge angegeben werden und dann ein pauschaler Abzug über die Steuerklasse erfolgt, macht der Wechsel jetzt keinen Unterschied.


    Grundsätzlich kann ich euch hier nur den Rat geben, dass ihr euch einen Abend blockt und euch mit einem Laptop mit Excel und ein paar Blattern Papier an einen Tisch setzt. Dann überlegt ihr euch die möglichen Szenarien (wann wäre der Wunschtermin für Kind 2, bis wann gibt es den Geschwisterbonus, ...) und schreibt die groben Daten runter. Außerdem solltet ihr grob auf dem Schirm haben, was ihr wann ca. als Einkommen habt (Stichwort Teilzeit). Mit diesen ganzen Daten stürzt ihr euch auf den Elterngeldrechner vom Familienministerium. Der liefert ziemlich gute Ergebnisse und hilft bei der Planung.


    Achja, die ganzen Berechnungen für Kind zwei könnt ihr auch ruhig erst nach der Geburt von Kind 1 machen. So dringend ist das alles nicht und man sollte immer einen Schritt nach dem anderen machen. Also erstmal alles für Kind 1 auf dem Schirm haben und danach dann an die Elterngeldoptimierung für Kind 2 denken.

  • Schon interessant, Kinder nach Prämien oder "wann es sich lohnt" zu bekommen. Was schade, dass es Elterngeld zu Boomers-Zeiten nicht gab. Ach ja, auch keine volle 3 Punkte für ein Kind.

    So wie ich es verstehe hängt der Zeitpunkt und das ob nicht vom Elterngeld ab. Es geht nur um die Optimierung. Ich hoffe niemand plant seinen Nachwuchs auf Grundlage solcher Überlegungen:).

    Kleiner Reminder: beim Elterngeld immer daran denken, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Effektiv kann man eher mit 1.600 als mit 1.800 Eur rechnen.

  • m.W. ist für die Verschiebung des Bemessungszeitraums beim zweiten Kind vor allem relevant, dass man Mischeinkünfte hat.

    Es gibt Möglichkeiten, den Zeitraum noch weiter zu verschieben (z.B. durch teilweise Selbstständigkeit). Dir grundsätzliche Regelung ist aber, dass die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden. Wenn in diesem Zeitraum Mutterschutz bestand oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat eines anderen Kindes) bezogen würde, wird dieser Monat nicht berücksichtigt und der Zeitraum nach vorne hin verlängert, bis 12 "normale Monate" zusammen kommen. Während Corona gab es dann noch eine Sonderregelung, die ist aber mittlerweile egal.


    Kleiner Reminder: beim Elterngeld immer daran denken, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Effektiv kann man eher mit 1.600 als mit 1.800 Eur rechnen.

    Sachlich falsch. Das Elterngeld wird nicht besteuert, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (wie auch Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld). Wie hoch hier der Effekt ist, lässt sich nur sehr schwer abschätzen, da er von ziemlich vielen Faktoren abhängig ist. Einzelveranlagung bei ausschließlichen Bezug von Elterngeld führt zum Beispiel zu einer Steuerbelastung von sensationellen 0 Euro!

  • Es gibt Möglichkeiten, den Zeitraum noch weiter zu verschieben (z.B. durch teilweise Selbstständigkeit). Dir grundsätzliche Regelung ist aber, dass die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden. Wenn in diesem Zeitraum Mutterschutz bestand oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat eines anderen Kindes) bezogen würde, wird dieser Monat nicht berücksichtigt und der Zeitraum nach vorne hin verlängert, bis 12 "normale Monate" zusammen kommen.

    Diese teilw. Selbständigkeit meine ich ja mit Mischeinkünften.

    Da reichen schon 50€ im Monat aus einer Selbständigkeit und der Bemessungszeitraum ist dann das Kalenderjahr vor Geburt und nicht die letzten 12 Monate. Wenn dann in diesem Kalenderjahr auch noch Monate mit Elterngeldbezug lagen, dann kann man das ganze noch ein ganzes Kalenderjahr zurück schieben und landet so im Idealfall in einem ganzen Kalenderjahr mit dem Einkommen vor dem ersten Kind und bekommt auch für Kind 2 dann das volle Elterngeld (bis max 1.800€).

  • Aber da sorgt doch jetzt der Söder Markus dafür, oder ?

    Davon gehe ich nicht aus

    Übrigens noch etwas: für einen Kita Platz habe ich aus Verzweiflung eine filmreife Szene hingelegt. Ich musste diesen für mein 2. Kind als Alleinerziehende unbedingt bekommen (Sohn war 9 Monate alt und mein Gewissen wahrlich schlecht). Damals gab es auch keinen Anspruch darauf, ich hatte einfach Glück.

    Es hat sich so manches geändert

  • So wie ich es verstehe hängt der Zeitpunkt und das ob nicht vom Elterngeld ab. Es geht nur um die Optimierung. Ich hoffe niemand plant seinen Nachwuchs auf Grundlage solcher Überlegungen:).

    Heute gibt es Hilfen vom Staat, die es früher nicht gab, das kann nachträglich zu Neid führen, der dann immer mal wieder raus muss. Verständlich.

  • Diese teilw. Selbständigkeit meine ich ja mit Mischeinkünften.

    Da reichen schon 50€ im Monat aus einer Selbständigkeit und der Bemessungszeitraum ist dann das Kalenderjahr vor Geburt und nicht die letzten 12 Monate. Wenn dann in diesem Kalenderjahr auch noch Monate mit Elterngeldbezug lagen, dann kann man das ganze noch ein ganzes Kalenderjahr zurück schieben und landet so im Idealfall in einem ganzen Kalenderjahr mit dem Einkommen vor dem ersten Kind und bekommt auch für Kind 2 dann das volle Elterngeld (bis max 1.800€).

    Okay, dein erster Post hörte sich so an, dass es nur so die Möglichkeit mit der Verschiebung des Zeitraums gibt. Aber die gibt es halt auch dadurch, dass man die Kinder schnell hintereinander bekommt und so die "reguläre" Version (ohne den Zusatzaufwand der Selbstständigkeit) nutzen kann.


    Bye the way

    Schon interessant, Kinder nach Prämien oder "wann es sich lohnt" zu bekommen.

    Früher wurde auch schon immer nach dem optimalen Zeitpunkt geguckt. Vor allem in ländlichen Gegenden. Guck dir einfach mal die Verteilung der Geburtsmonate bei den Babyboomern und den vorherigen Generationen an. Da ist das erste Halbjahr deutlich stärker ausgeprägt und gerade das zweite Quartal ist sehr geburtenstark gewesen. Wieso? Im Spätsommer und im Herbst wurde jede Hand für die Ernte benötigt, also musste auch die Frau wieder mit anpacken. Und das ging hochschwanger nicht wirklich, also muss das Kind von Beginn der Erntesaison auf der Welt sein.

    Und ich sehe die Frage der TE nicht unbedingt nach dem Motto "Wann bekomme ich am besten meine Kinder, um am meisten Geld zu bekommen?" sondern eher "Welche Möglichkeiten der Optimierung des Elterngeldes gibt es?". Und die Optimierung des Elterngeldes für weitere Kinder fängt in der Regel mit der Geburt des vorherigen Kindes, spätestens zu dessen ersten Geburtstag an. Ob das dann wirklich alles so funktioniert wie geplant, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

  • Schon interessant, Kinder nach Prämien oder "wann es sich lohnt" zu bekommen. Was schade, dass es Elterngeld zu Boomers-Zeiten nicht gab. Ach ja, auch keine volle 3 Punkte für ein Kind.

    Hier wird nach einer smarten Änderung der Steuerklasse gefragt und nicht nach einem optimalen Geburtstermin.