verlustreiche Altaktien verrechnen mit neuen Erträgen

  • Liebes Forum,

    meine nachfolgende Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten alter Aktienkäufe mit Kapitalerträgen neuerer Anlagen.

    Seit der Jahrtausendwende habe ich ein Depot bei der Comdirect.

    Bei dem damaligen Hype habe auch ich mit Einzelaktien gespielt8), ohne irgendeine Ahnung zu haben wie der Aktienmarkt funktioniert.

    Einige wenige Aktien sind im Laufe der Zeit mit Gewinn verkauft worden, die Mehrzahl ist im Depot verblieben und diese werden die Verluste wohl auch in 100 Jahren nicht mehr ausgleichen.

    Das Depot wurde dann vor ein paar Jahren um ETF`s erweitert, die eine erfreuliche Rendite erwirtschaftet haben, wodurch das Gesamtdepot satt im Plus steht.

    Die Steuersimulation bei einem kompletten Depotverkauf weist nun allerdings nur die Gewinne aus, während die Verluste, nicht wie gehofft gegengerechnet werden.

    Ist das ein Fehler der Anwendung, weil die Aktienkäufe bereits 20 Jahre zurückliegen oder hat das seine Richtigkeit?

    Wie sieht es aus bei Totalverlust durch Insolvenz. Kann dieser gegen die Erträge gerechnet werden?

    Vielen Dank für eine Aufklärung

    Andreas

  • Hast du denn noch Aktien mit Gewinn? Verluste aus Aktien werden nämlich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet, nicht mit Gewinnen aus anderen Anlagen wie Fonds, also auch ETFs.

  • ah ok, danke schon mal für diese Info.

    Aktiengewinne liegen vor, aber nicht in um Umfang der Verluste.

    Davon unabhängig würde mich interessieren, ob Anlagen(ETF, Fonds, Aktien) vor Einführung der Kapitalertragssteuer, von dieser befreit sind oder bei Verkauf wie neuere Anlagen besteuert werden?

    Die Steuersimulation lässt das zumindest vermuten, durch den Hinweis "ohne AgSt" in der jeweiligen Spalte.

  • Davon unabhängig würde mich interessieren, ob Anlagen(ETF, Fonds, Aktien) vor Einführung der Kapitalertragssteuer, von dieser befreit sind oder bei Verkauf wie neuere Anlagen besteuert werden?

    Gewinne aus Alt-Aktienverkäufen sind steuerfrei, Alt-Fonds einschließlich ETF sind nur für den Kursgewinn ab 31.12.2017 steuerpflichtig mit Teilfreistellung. Fondsanteile, die zwischen 2009 und 31.12.2017 gekauft wurden, dagegen für diesen Zeitraum ohne Teilfreistellung, danach mit Teilfreistellung.

  • Verluste aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind ebenso steuerfrei wie die Gewinne. Sie tauchen daher in keinem Verrechnungstopf auf.

    Im Verrechnungstopf werden ja nur steuerpflichtige Gewinne oder Erträge behandelt, um die anfallende Steuer zu berechnen. Deinen jährlichen Sparerfreibetrag tangieren sie ebensowenig.


    Und noch zum Totalverlust von hier:

    Zitat

    Mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 sind die Verlustverrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften und für Verluste aus

    • der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
    • der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter,
    • der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder
    • aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei den Kapitaleinkünften

    entfallen.

    Das läuft dann aber nur noch über das Finanzamt.