Hallo zusammen!
Folgendes Szenario, für das ich gerne einmal euer Feedback einholen wollen würde:
- Wir bekommen per Ende März Nachwuchs (1. Kind) / ET 30.03.
- Derzeige Steuerklassen seit September 25: Meine Frau = 3 / Ich = 5
- Derzeit ist meine Frau im Urlaub (für Februar bekommt meine Frau somit noch "normales" Gehalt, ab März geht der Urlaub dann nahtlos in den Mutterschutz über) - so dass diese Steuerklassen-Kombination insgesamt 6 Monate (vor Beginn des Mutterschutzes) gilt, wodurch dann ja Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes für meine Frau herangezogen werden sollte.
Ich würde nun gerne in diesem Monat den Antrag auf Steuerklassen-Wechsel (zurück in 4 / 4) stellen, welcher ja dann für den nächsten Monat gelten würde, schlicht und ergreifend, damit ich ab März bereits wieder (deutlich) mehr Netto bekomme.
Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet also:
Ist dieses Vorhaben konsequenzlos möglich, oder hätte dieser Steuerklassen-Wechsel (was ich nicht glaube) einen negativen Einfluss auf das Elterngeld o.ä.? Für die Berechnung des Elterngeldes sind doch eigentlich die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (somit März 25 - Feb 26) relevant, oder irre ich?
Danke vorab für euren Support!
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