Riester - Zurich Versicherung

  • Grüße in die Runde,

    ihr habt es bestimmt schon öfters gelesen und mich beschäftigt das Thema schon seit längerer Zeit.
    Lohnt sich meine Riesterabsicherung „dB Förderrente Premium“ über die Zurich Versicherung? :/

    Die Fondsentwicklung eher negativ und es fallen immer Gebühren an. X/ Dazu hatte ich von Zurich mal die Auskunft erhalten, da ich in der Vergangenheit immer mal den Beitrag geändert habe. Diese sollen aber nach einer Zeit (ich glaube 5 Jahre) entfallen. Andererseits gibt es ja auch die Beitragsgarantie.

    Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand - unabhängig - etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. Weiter zahlen, stilllegen, lieber anders anlegen? Kündigen wäre keine Option wegen Rückabwicklung der Zulagen usw.

    Ich füge mal ein Bild an vom letzten Stand (März 2025) und bedanke im schon mal im Voraus.8)

  • Kater.Ka 25. Februar 2026 um 10:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mal wieder ein 'trauriger' Riestervertrag. :rolleyes:


    Die Fondsentwicklung eher negativ und es fallen immer Gebühren an. X/ Dazu hatte ich von Zurich mal die Auskunft erhalten, da ich in der Vergangenheit immer mal den Beitrag geändert habe. Diese sollen aber nach einer Zeit (ich glaube 5 Jahre) entfallen. Andererseits gibt es ja auch die Beitragsgarantie.

    Wenn Du einen unabhängige Beratung willst, dann wende Dich an die Verbraucherzentrale oder den Bund der Versicherten. Gegen eine geringe Gebühr bekommst Du dort eine unabhängige Beratung zu Deinen Verträgen.

    Hier meine Meinung zu Deinem Riester. Grundsätzlich sollte eine Geldanlage mindestens einen langfristigen Inflationsausgleich bieten. So eine nominale Beitragsgarantie bringt nix, weil die Inflation während der Vertragslaufzeit Deines Riesters an der Kaufkraft der nominalen Beitragsgarantie frisst.
    Die EZB geht langfristig von einer Inflation des Euros von 2% p.a. aus. Eine Geldanlage, die zumindest Deine Kaufkraft erhält sollte also langfristig wenigestens diese 2% p.a. an Rendite nach allen Kosten erzielen.
    Ansonsten gilt die alte Regel: Wenn Du schon bis zu den Hüften in einem Loch stehst, höre wenigstens auf noch tiefer zu graben!
    Also erstmal den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und darauf hoffen, dass es ab 2027 einen Nachfolger zu Riester geben wird. Aktuell wird ja daran seitens der Politik gearbeitet.

  • Hallo erzr-35 und willkommen im Forum,

    meine Gedanken dazu:

    a) der Fonds ist eine Rentenfond und damit eine Anlage, die auf Sicherheit und nicht auf Wertsteigerung/Rendite getrimmt ist.

    b) die Kosten deines Vertrages fressen die Zulagen komplett auf (was hier allerdings nicht ersichtlich ist, sind die Steuerermäßigungen, die du aufgrund des Sonderausgabenabzugs bekommen hast)

    Ergo: du verlierst hier viel Geld.

    Zu den Optionen: meine Empfehlung wäre Beitragsfrei stellen und die Entwicklung und Gesetzgebung zum neuen Altersvorsorgedepot abwarten. Sobald hier Klarheit herrscht und die Produkte auf dem Markt sind (ist für den 01.01.2027 avisiert) neu entscheiden. ggf. kannst du dann dein Kapital in ein neues Produkt überführen.

  • ggf. kannst du dann dein Kapital in ein neues Produkt überführen.

    Aktuell steht im Vertrag ein aktuelle Guthaben von 8.565€ zu Buche. Die Beitragsgarantie, die auch bei einer Beitragsfreistellung bestehen bleibt, verspricht 15.301€
    Die Frage an erzr-35 wäre nun, wie lange der Riester noch läuft? Bei 20 Jahren Restlaufzeit des beitragsfreien Vertrags läge die garantierte Rendite bei knapp 3% p.a.

    Wenn man das Kapital in einen anderen Vertrag überführt erlischt die Beitragsgarantie. Man muss halt schauen was konkret die besten Optionen sind, wenn die genauen Konditionen und Modalitäten für das neue Altersvorsorgedepot bekannt sind.

  • Ich lese das ein wenig anders. Ich verstehe es so, dass die 15.301 € nur dann garantiert sind, wenn bis zum Auszahlungsbeginn alle fälligen Zahlungen (also auch die zukünftigen bis zum Auszahlungsbeginn) geleistet wurden.

    Zumindest funktioniert mein Vertrag so (und dort wird auch immer das Garantiekapital mit dem Datum des Auszahlungsbeginns verknüpft) und es gibt größere Sprünge in diesem Garantiekapital immer dann, wenn die Eigenbeitragshöhe angepasst wurde.

    Wenn das hier auch so ist, wären die 15.301 € nur dann garantiert, wenn bis Auszahlungsbeginn jeden Monat weiter 160 € eingezahlt würden. Wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt würde, sinkt das Garantiekapital entsprechend.

  • Aktuelle Riester-Verträge bieten eine Beitragsgarantie auf Einzahlungen und Zulagen. Und die gilt selbstverständlich auch bei einem beitragsfrei gestellten Riester-Vertrag. Und zwar auf alle bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Beiträge und Zulagen.
    Steht auch so im obigen Vertragstext zur Beitragsgarantie.

    Ich gehe jede Wette ein, dass ab 2027 Scharen von Finanzproduktverkäufern versuchen werden Kunden aus alten, für die Anbieter unrentablen Riester-Verträgen, 'herauszureden'. Einfach um die Beitragsgarantie loszuwerden. Ist natürlich Alles zum Wohle des Kunden.:rolleyes:

  • Genauso ist es. Wenn man in dem Vertrag gar nichts mehr einzahlt. Muss bei Rentenbeginn das Kapital der Zulagen und der Einzahlungen da sein.

    Eventuell könnte es bis dahin auch so sein, dass man die Summe in einem Betrag bekommt, weil die monatliche Rente viel zu niedrig wäre.

  • Steht auch so im obigen Vertragstext zur Beitragsgarantie.

    Da steht "Die Beitragsgarantie bildet alle fälligen Zahlungen ab." (Damit sind auch die zukünftigen Zahlungen gemeint, die aktuell vereinbart sind, also auf Basis des aktuell vereinbarten Eigenbeitrags). Sinngemäß steht da weiter: Wenn die Zahlungen nicht gleistet werden, dann passen wir das Garantiekapital an.

    Das passt wie gesagt auch zu meinem Vertrag:

    Dort wird das Garantiekapital immer zum beginn des (spätesten) Auszahlungsbeginns in 2041 angegeben. Beim Vertragsbeginn 2003 stand dort 28.200 €. Der basierte auf einem monatlichen Eigenbeitrag von 30 €. Über die Jahre stieg das Garantiekapital (für den Auszahlungsbeginn) immer dann, wenn

    a) der monatliche Eigenbeitrag erhöht wurde

    b) wenn Sonderzahlungen getätigt wurden

    c) wenn dem Vertrag staatliche Zulagen zugeflossen sind.

    Aktuell stehen da in meinem Vertrag 70.000 €. Bei bisher geleisteten Zahlungen (Eigenbeiträge und Zulagen) von 42.000 €. Bei den 70.000 € sind also die zukünftigen Eigenbeiträge mit berücksichtigt.

    Aktuelle Riester-Verträge bieten eine Beitragsgarantie auf Einzahlungen und Zulagen. Und die gilt selbstverständlich auch bei einem beitragsfrei gestellten Riester-Vertrag.

    Das ist richtig und dem widerspreche ich ja auch nicht. Ich sage nur, dass die genannten 15.301 € nur dann garantiert sind, wenn bis Auszahlungsbeginn weiter der aktuell vereinbarte Eigenbeitrag eingezahlt wird, weil dieser Betrag so kalkuliert ist. Bei einer Beitragsfreistellung werden keine weiteren Eigenbeiträge geleistet und der (zum Auszahlungsbeginn) garantierte Betrag wird in der nächsten Standmitteilung massiv sinken, nämlich auf die bis dahin tatsächlich geleisteten Eigenbeiträge plus Zulagen.

  • Da steht "Die Beitragsgarantie bildet alle fälligen Zahlungen ab." (Damit sind auch die zukünftigen Zahlungen gemeint, die aktuell vereinbart sind, also auf Basis des aktuell vereinbarten Eigenbeitrags). Sinngemäß steht da weiter: Wenn die Zahlungen nicht gleistet werden, dann passen wir das Garantiekapital an.

    Ich will mich nicht streiten.
    Google einfach mal zum dem Thema oder informiere Dich bei einer Verbraucherzentrale. Die Riester-Beitragsgarantie gilt auf alle geleisteten Beiträge und Zulagen.
    Ist also einfach für den Threadersteller feststellbar, ob die angegeben Zahlen im Vertrag zur Summe seiner geleisteten Einzahlungen passen.

  • Die Riester-Beitragsgarantie gilt auf alle geleisteten Beiträge und Zulagen.

    nochmal: das ist mir bekannt und dem widerspreche ich auch nicht.

    Aber die genannten Beträge bei ein Garantiekapital sind meines Wissens immer so berechnet, dass sie alle bisherigen Einzahlungen (Eigenbeitrag plus Zulagen) und alle zukünftigen Eigenbeiträge beinhalten und zum Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns angegeben werden.

    Beispiel: bisherige Einzahlungen: 5.000. Zukünftige Eigenbeiträge 10.301. Dann wird das Garantiekapital zum Auszahlungsbeginn bei 15.301 liegen. Wenn ich aber per Beitragsfreistellung sage, ich leiste keine Eigenbeiträge mehr, wird das Garantiekapital auf 5.000 sinken.

  • Aber die genannten Beträge bei ein Garantiekapital sind meines Wissens immer so berechnet, dass sie alle bisherigen Einzahlungen (Eigenbeitrag plus Zulagen) und alle zukünftigen Eigenbeiträge beinhalten und zum Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns angegeben werden.

    Wir bereits geschrieben. erzr-35 weiß ja, was er eingezahlt hat und ob die Zahl der Beitragsgarantie dazu passt. Dann müssen wir nicht vermuten.

  • Nochmal kurz zur Klarstellung für andere, die hier mitlesen.

    Die Beitragsgarantie bei Riester wurde nie in Zweifel gezogen.

    Aber mal sollte vorsichtig sein bei der Interpretation seiner Riester-Unterlagen, insbesondere wenn einige Beträge mit dem Label "Garantie" versehen sind.

    Es können damit unterschiedliche Dinge gemeint sein.

    Einmal das garantierte Kapital per jetzt (meist zu finden in der letzten Stand Mitteilung zum Beispiel per 31.12.2025). Das kann auch deutlich unter den bis jetzt geleisteten Einzahlungen und Zulagen liegen, bei Riester-Fondsverträgen sogar teilweise massiv, weil größere Teile der Einzahlungen zu Beginn der Vertragslaufzeit in Fonds (nicht garantiertes Kapital) angelegt werden und erst später langsam wieder in sicherere Anlagen umgeschichtet wird.

    Und dann kann das garantierte Kapital zum in der Zukunft liegenden Auszahlungsbeginn (und für diesen Zeitpunkt gilt ja auch erst die staatliche Beitragsgarantie) gemeint sein. Das muss dann mindestens so hoch sein, wie die Summe aller bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Eigenbeiträge und Zulagen. Und der hier angegebene Betrag wird meines Wissens so kalkuliert, dass alle erfolgten Einzahlungen berücksichtigt werden und die Summe aller zukünftigen Eigenbeiträge.

    Wenn zum jeweiligen "Garantie"-Betrag kein Datum angegeben ist, sollte man vorsichtig sein mit der Interpretation, insbesondere mit Aussagen wie "dieser Wert ist auch bei Beitragsfreistellungen garantiert".

  • und an erzr-35 : die Nebendiskussion spielt für die Empfehlung keine Rolle. Ganz unabhängig, welcher Garantie-Betrag jetzt gemeint ist, bleibt die Empfehlung: in 2026 beitragsfrei stellen und die Gesetzgebung zum Altersvorsorgedepot abwarten.

    Es besteht eine gute Chance, dass man den schlechten Riester-Vertrag förderunschädlich in ein recht gutes Altersvorsorgedepot überführen kann.

  • Moin erzr-35 , willkommen im Form.

    Ei,Ei,Ei das Riestergerät ist ja fast 7000€ unter Wasser.

    Beitragsfrei stehen lassen ist leider die einzige Alternative.

    Bei Kündigung dürfen noch Zulagen und Steuererstattung zurück bezahlt werden.

    Die Höhe kannst du dir bei der Zulagenstelle anfordern:

    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Kon…ntakt_node.html


    Und bei vielleicht möglichen Übertrag in das neue Altersvorsorge Depot wird bestimmt nur der aktuelle Wert übertragen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Anbieter die aktuellen Verluste bei einem Übertrag auffüllt.

    Leider ganz tief ins Klo gegriffen und da kann Verbraucherzentrale und Bund der Versicherten auch nix machen.

    Wie lange der Vertrag schon und wie lange hast du noch bis zum 60igsten bzw. 62igsten Lebensjahr?

  • Ei,Ei,Ei das Riestergerät ist ja fast 7000€ unter Wasser.

    wie hast du das errechnet? Kann man doch gar nicht, wenn die Summe der bisher getätigten Eigenbeiträge nicht klar ist.

    Und nochmal: Vorsicht bei der Interpretation der "Garantie"-Beträge. Im Dokument von erzr-35 steht sogar explizit: "Beitragsgarantie zum Beginn der Auszahlungsphase". Das beinhaltet meines Wissens nach eine Berücksichtigung der zukünftigen Eigenbeiträge.

    eine Bewertung "unter Wasser" würde ich ja nur vornehmen, wenn der aktuelle Vertragsstand kleiner ist als die Summe der Eigenbeiträge. Der aktuelle Vertragsstand ist 8.565,00. erzr-35 hat noch keine Angabe zu der Summe der bisher getätigten Eigenbeiträge gemacht.

  • Und nochmal: Vorsicht bei der Interpretation der "Garantie"-Beträge. Im Dokument von erzr-35 steht sogar explizit: "Beitragsgarantie zum Beginn der Auszahlungsphase". Das beinhaltet meines Wissens nach eine Berücksichtigung der zukünftigen Eigenbeiträge.

    Nein, das bedeutet das dieser Betrag mit der Auszahlung greift und nicht vorher entnommen werden kann.

  • und nicht vorher entnommen werden kann.

    was heißt entnommen?

    Und wie erklärst du dir dann meinen Vertragsstand:

    per 31.12.2025:

    Einzahlungen: 37.940 €

    Zulagen: 4.000 €

    Kapital gesamt: 82.700 €

    davon garantiert: 29.600 €

    davon nicht garantiert: 53.100 €


    Garantiekapital zum Auszahlungsbeginn: 70.000 €

    Wenn ich die 70.000 nachrechne, dann ergeben die sich exakt aus 37.940 € bisher getätigten Einzahlungen plus 4.000 € Zulagen plus Summe aktueller monatlicher Eigenbeitrag bis Auszahlungsbeginn.

    Und so interpretiere ich auch die 15.301 € von erzr-35