Depot an erwachsenes Kind schenken - welche Steuern werden fällig

  • Moin Community,

    ich bin bei dem Thema absoluter Neuling und hoffe hier auf Hilfe. Mal angenommen, man überträgt seinem erwachsenen Kind ein komplettes Depot, das viele Jahre im Wert gewachsen ist. Wie verhält es sich bei dieser Variante steuerlich?

    • Dass keine Schenkungssteuer fällig wird, habe ich bereits verstanden (wir gehen von weniger als 400.000 € Wert aus).
    • Kommen auf einen der beide (den schenkenden Vater / das beschenkte Kind) irgendeine Art von Kapitalertragssteuer zu? Es ist ja in Summe ein Gewinn geschehen. Allerdings hat der Vater nie Gewinn realisiert (weil nie ausgeschüttet) und das Kind ebenfalls nicht, weil es die Anteile direkt nach Erhalt ohne weiteren Gewinn verkauft.
    • Wie verhält es sich mit dem vom Vater im Laufe der Jahre gezahlten Steuern auf die Vorabpauschale? Gibt es da irgendwas zurück? Es ist ja, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Vorauszahlung auf erwartete, zukünftige Gewinne, die der Vater allerdings nie bekommen hat. Wir gehen in meinem Beispiel nämlich davon aus, dass Vater und Mutter keine Freibeträge für das betreffende Depot eingesetzt haben, da diese an anderer Stelle genutzt wurden.

    Wie Ihr euch vorstellen könnt, geht es um eine sinnvolle Kapitalanlage für die eigenen Kinder, aber definitiv in der Variante, in denen das Depot nicht auf ihren Namen läuft. Es gibt ein gutes Video von Saidi zu der Thematik, das aber bereits vier Jahre alt ist und die o.g. Punkte für mich nicht ohne Restfragen aufgelöst hat.

    Für alle sinnvollen Hinweise schon mal recht herzlichen Dank im Voraus!
    Artikel, Videolinks, Beispielrechner etc…

  • Kater.Ka 3. März 2026 um 18:46

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es ist ja in Summe ein Gewinn geschehen. Allerdings hat der Vater nie Gewinn realisiert (weil nie ausgeschüttet) und das Kind ebenfalls nicht, weil es die Anteile direkt nach Erhalt ohne weiteren Gewinn verkauft.

    Meines Wissens nach werden die Einstandskurse mit übertragen. Somit schenkst du dem Kind auch die unrealisierten Gewinne. Diese muss das Kind beim Verkauf ganz normal versteuern.

  • Eine Schenkung selbst löst keine Kapitalertragssteuer aus. Das heißt: Wenn du das Depot an dein Kind überträgst, ohne die Anteile zu verkaufen, wird kein Gewinn realisiert und es fällt keine Abgeltungsteuer an.
    Erst wenn dein Kind später die Wertpapiere verkauft, wird der Gewinn auf Basis des Anschaffungspreises bei dir berechnet (sogenannte „Steuerstundung“). Dein Kind übernimmt also quasi den ursprünglichen Kaufpreis. Wenn die Papiere schon stark im Wert gestiegen sind, muss dein Kind diesen Wertzuwachs versteuern, wenn es verkauft.


    Zur altbekannten und ungeliebten Vorabpauschale bei Schenkung siehe hier:

    henrik.d
    20. Juli 2025 um 21:54
  • Meines Wissens nach werden die Einstandskurse mit übertragen. Somit schenkst du dem Kind auch die unrealisierten Gewinne. Diese muss das Kind beim Verkauf ganz normal versteuern.

    Bei der Schenkung an dein (euer) Kind werden die ursprünglichen Kaufkurse und auch die gezahlten Vorabpauschalen mit übertragen. Wenn das Kind die Wertpapiere eines Tages verkauft, dann muss es die angefallenen (Kurs-) Gewinne versteuern.

    Dies bedeutet, dass der Beschenkte bei einem späteren Verkauf die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten versteuern muss. Hier werden aber die von dir (euch) gezahlten Vorabpauschalen berücksichtigt.
    Selbstverständlich bleibt es dir dann überlassen, ob du deinem Kind bei Verkauf die anfallenden Steuern nachträglich erstattest.

  • noch eine Frage hierzu: Wenn dein Kind die Wertpapiere direkt nach Erhalt verkauft, dann könnt ihr euch den Depotübertrag auch sparen und du verkaufst die Wertpapiere in deinem Depot und überweist dem Kind den Betrag.

    Er wird dich nicht etwas ein Kind mit Nichtveranlagungsbescheinigung meinen ?

  • noch eine Frage hierzu: Wenn dein Kind die Wertpapiere direkt nach Erhalt verkauft, dann könnt ihr euch den Depotübertrag auch sparen und du verkaufst die Wertpapiere in deinem Depot und überweist dem Kind den Betrag.

    Das hört sich für mich so an, als ob das Kind für irgendwas Geld benötigt und Mama und Papa wollen helfen. Das ganze natürlich so, dass man sich schön die Kapitalertragssteuer spart.

    Wie aber schon die anderen geschrieben haben, werden die Einstandskurse mit übertragen und auch die bereits versteuerte Vorabpauschale erhöht quasi die Einstandskurse bei Verkauf.

  • die richtigen Antworten wurden ja alle schon gegeben. Ich vermute aber mal, der TE hatte eine ganz andere Vorstellung:

    Allerdings hat der Vater nie Gewinn realisiert (weil nie ausgeschüttet) und das Kind ebenfalls nicht, weil es die Anteile direkt nach Erhalt ohne weiteren Gewinn verkauft.

    Lustige Idee: Der Vater überträgt sein Deport und er ignoriert dabei geflissentlich, dass sich dieses aus Einzahlungen plus Gewinnen zusammensetzt. Sein Kind wiederum sagt "Danke" und betrachtet das gesamte übertragene Vermögen als einen unbelasteten Geldsegen und behauptet: "ich habe ja keinen Gewinn gemacht" (gerechnet ab Schenkungsdatum 😇)

    Merke: auch Buchgewinne sind Gewinne 🤓

    Wie verhält es sich mit dem vom Vater im Laufe der Jahre gezahlten Steuern auf die Vorabpauschale? Gibt es da irgendwas zurück?

    das klingt ja fast so, als ob da jemand die Idee eines privaten "Cum-Ex" Settings gesucht hätte: Steuern, die man nicht gezahlt hat, zurückerstatten zu lassen.


    Wie Ihr euch vorstellen könnt, geht es um eine sinnvolle Kapitalanlage für die eigenen Kinder, aber definitiv in der Variante, in denen das Depot nicht auf ihren Namen läuft.

    Diesen Teil habe ich nun gar nicht verstanden: das Depot soll übertragen werden auf das Kind, aber auf ein Depot welches nicht auf das Kind lautet.... 🤯??

    So was funktioniert natürlich auch nicht, ebenso wenig wie die anderen, vorher beschriebenen Ansätze.

  • Branko 10. März 2026 um 09:25

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Diesen Teil habe ich nun gar nicht verstanden: das Depot soll übertragen werden auf das Kind, aber auf ein Depot welches nicht auf das Kind lautet.... 🤯??

    So was funktioniert natürlich auch nicht, ebenso wenig wie die anderen, vorher beschriebenen Ansätze.

    Nein. Das Depot läuft auf Papas Namen. Es geht an das Kind über, wenn dieses von Papa als "reif genug" eingestuft wird. Ob das mit 18 geschieht, mit 25 oder mit 30 lässt sich im Vorwege ja schlecht prognostizieren.


    An alle anderen Antwortenden: Vielen Dank. Die meisten Beiträge waren sehr hilfreich und konstruktiv.

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