Kosten für Modernisierung eigener Immobilie => Haushaltsnahe Dienstleistung

  • Hallo ins Forum,

    ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Kosten für die Modernisierung meiner selbst bewohnten Immobilie.

    Ich lasse ein Außendach über meiner Terrasse anbringen. Ich habe dafür einen Handwerksbetrieb beauftragt. Der Betrieb hat seinerseits einen Architekten mit der Erstellung der Pläne und dem Einreichen der Anträge für die Baugenehmigung beauftragt. Dieser Service wird mir wie mit dem Betrieb vereinbart vom Betrieb als Inklusivleistung meines Auftrages in Rechnung gestellt.

    Noch ist das Außendach nicht angebracht. Kann ich daher die Kosten für die Planung, die bereits im Jahr 2025 angefallen und von mir überwiesen worden sind, bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen? Die Lohnkosten sind auf der Rechnung nicht ausgewiesen, ich müsste nochmals eine neue Rechnung anfordern.

    Ich danke euch für eure Hilfe!

  • Hallo JuergenMaierspecht.

    Keine Steuerberatung – Laienmeinung:

    Kann ich daher die Kosten für die Planung, die bereits im Jahr 2025 angefallen und von mir überwiesen worden sind, bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen?

    Als separate Rechnung dürfen Sie keine Chance haben, denn der Architekt wird für die Zeit der Bearbeitung Ihres Auftrages sein Büro kaum auf Ihr Grundstück verlegt haben. Die FA achten penibel darauf, dass nur Leistungen, die wirklich auf dem Grundstück erbracht werden, als Handwerkerleistungen angesetzt werden können. Siehe die Urteile, wo Haushaltsgeräte zur Reparatur mit in die Werkstatt genommen wurden.

    Ob irgendwelche kreativen Rechnungsgestaltungen zu einem anderen Ergebnis führen könnten, lasse ich einmal offen.

    Gruß Pumphut

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