Hallo ins Forum,
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Kosten für die Modernisierung meiner selbst bewohnten Immobilie.
Ich lasse ein Außendach über meiner Terrasse anbringen. Ich habe dafür einen Handwerksbetrieb beauftragt. Der Betrieb hat seinerseits einen Architekten mit der Erstellung der Pläne und dem Einreichen der Anträge für die Baugenehmigung beauftragt. Dieser Service wird mir wie mit dem Betrieb vereinbart vom Betrieb als Inklusivleistung meines Auftrages in Rechnung gestellt.
Noch ist das Außendach nicht angebracht. Kann ich daher die Kosten für die Planung, die bereits im Jahr 2025 angefallen und von mir überwiesen worden sind, bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen? Die Lohnkosten sind auf der Rechnung nicht ausgewiesen, ich müsste nochmals eine neue Rechnung anfordern.
Ich danke euch für eure Hilfe!