Heizkostenabrechnung-Neuberechnung

  • Kann man als Mieter die Neuberechnung einer Heizkostenabrechnung verlangen, wenn nachweislich nicht die realen Verbrauchswerte benutzt wurden? Gibt es eine Bagatellgrenze, die die Neuberechnung verhindern kann?

    Details: In unserem 15 Parteien-Mietshaus werden die Verbrauchswerte per Funk übermittelt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass einzelne Heizkörper-Messgeräte keine Jahres-Endwerte per Funk übermitteln. Diese Geräte werden dann im Folgejahr ersetzt. Die lokal gespeicherten Werte des Abrechnungsjahres konnten beim Austausch ausgelesen werden und wurden vom Monteur dokumentiert. Die Heizkostenabrechnung benutzt für die ausgefallenen Geräte Schätzwerte, die sich in meinem Fall in diesem Jahr deutlich von den dokumentierten realen Werten unterscheiden. Die Abrechnungsfirma hat meinem Vermieter mitgeteilt, dass sie keinen Grund für eine Neuberechnung auf Basis der nachträglich ermittelten Werte sieht. Es geht in meinem Fall um 30€ zuviel bezahlter Heizkosten.

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  • Hallo sven76,

    meine persönliche Meinung – keine Rechtsberatung: Wenn Sie den Fehler klar beweisen können, dann können Sie gegenüber Ihrem Vermieter eine Neuberechnung verlangen. Ob der gegenüber dem Mess- und Abrechnungsdienstleister eine erneute Berechnung verlangen kann – und wenn ja zu welchen Kosten – ist eine Sache des Vertrages.

    Aber, wie viele Stunden Lebenszeit sind Ihnen 30 Euro wert?

    Gruß Pumphut

  • Für 30€ würde ich persönlich kein Fass aufmachen und den Vermieter lediglich freundlich darauf hinweisen.

  • Kannst ja mal Klage einreichen. Dann bekommst du ein Urteil und kennst die Rechtslage ganz genau.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen, Krankenkassenbeiträge zu senken und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Update:

    Ich habe zuerst unter Vorbehalt gezahlt und nach einigen Wochen mein Geld zurückerhalten.

    Die Abrechnungsfirma hatte nach dem ersten EInspruch meinem Vermieter fälschlicherweise gedroht, dass er die Neuerstellung der Heizungsabrechnung selbst bezahlen muss. Auf den Kosten wollte er nicht sitzenbleiben. Nachdem diese Falschaussage mit Hilfe des Verbraucherschutzes richtig gestellt wurde, ging alles ganz einfach. Auf Basis der kostenlosen korrigierten Abrechnung habe ich eine Rückzahlung erhalten.

    Meine Empfehlung: Bei funkbasierten Systemen die Jahresendwerte (SD-Wert) selbst ablesen und mit den Werten in der Heizungsabrechnung vergleichen. Bei größeren Abweichungen kann problemlos Geld zurückgefordert werden.

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