Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige 65-Prozent-Vorgabe. Du kannst künftig wieder freier wählen, welche Heizung Du einbaust.
- Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssten aber schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Das kann für Dich zum Kostenrisiko werden.
- Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen gelten weiterhin als wichtige klimafreundliche Heizlösungen.
So gehst Du vor
- Lass Dich vor dem Heizungskauf von einer Fachfirma beraten und achte nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf langfristige Heizkosten.
- Achte als Vermieter oder Mieter auf die korrekte Aufteilung der Heizkosten bei neuen Gas- oder Ölheizungen.
- Nutze Förderungen der KfW: Für klimafreundliche Heizungen sind aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Sandra Duy
Expertin für
Energetische Sanierung
Was gilt mit dem neuen Heizungsgesetz?
Das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt, regelt, wie Gebäude beheizt werden dürfen, und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Vor allem beim Heizungstausch ändern sich die Regeln deutlich: Die pauschale Vorgabe, dass eine neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen muss, entfällt. Du kannst künftig wieder freier zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Dazu gehören auch neue Gas- und Ölheizungen.
Mehr Wahlfreiheit bedeutet jedoch nicht automatisch niedrigere Kosten. Entscheidest Du Dich für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, musst Du sie künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betreiben – das schreibt die so genannte Biotreppe vor. Auch der CO2-Preis und die Entwicklung der Gasnetze können Deine Heizkosten erhöhen. Welche Heizung erlaubt ist, sagt deshalb noch wenig darüber aus, welche langfristig wirtschaftlich ist.
Ab wann gilt das neue Heizungsgesetz?
Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. In Kraft tritt es aber erst nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes.
Für Deinen Heizungstausch ist deshalb entscheidend, wann die neue Heizung eingebaut wird. Denn zum Beispiel gilt die Biotreppe für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Es reicht also nicht, dass Du die Heizung vorher schon geplant oder bestellt hast, damit Du um die Biotreppe herumkommst. Wichtig ist der Zeitpunkt des Einbaus.
Welche Heizungen darfst Du künftig einbauen?
Du kannst künftig beim Einbau wieder frei zwischen allen Heizungsarten wählen. Möglich sind zum Beispiel:
- Wärmepumpen,
- Fernwärme oder Nahwärme,
- Pelletheizungen und andere Holzheizungen,
- Solarthermie und Hybridheizungen,
- Gasheizungen, Ölheizungen und Flüssiggasheizungen,
- Stromdirektheizungen.
Allerdings gelten nicht für alle Heizungen dieselben Regeln. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen musst Du künftig schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Stromdirektheizungen sind vor allem in Mehrfamilienhäusern nur erlaubt, wenn das Gebäude gut gedämmt ist.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?
Die kommunale Wärmeplanung ist der Fahrplan Deiner Stadt oder Gemeinde für die künftige Wärmeversorgung. Darin wird untersucht, welche Gebiete sich zum Beispiel für Fernwärme eignen und wo Gebäude voraussichtlich weiter mit eigenen Heizungen versorgt werden müssen.
Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung entscheidet künftig nicht mehr darüber, ob Deine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss.
Trotzdem bleibt der Wärmeplan wichtig. Er kann Dir zeigen, ob in Deinem Wohngebiet später Fernwärme geplant ist oder ob Du Dich voraussichtlich dauerhaft selbst um eine Heizung kümmern musst.
Verlass Dich aber nicht allein auf den Wärmeplan. Er ist noch keine Garantie dafür, dass ein Wärmenetz tatsächlich gebaut wird oder wann Du angeschlossen werden kannst. Frag deshalb zusätzlich bei Deiner Kommune oder beim örtlichen Wärmeversorger nach. Prüfe das am besten, bevor Du Dich für eine neue Heizung entscheidest.
Gibt es weiterhin ein Aus für fossile Heizungen?
Im neuen Gesetz gibt es kein festes Verbot mehr, dass Gas- und Ölheizungen ab 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Das bedeutet aber nicht, dass Du eine solche Heizung dauerhaft mit normalem Erdgas oder Heizöl betreiben kannst. Für neue Öl- und Gasheizungen gilt die Biotreppe. Du musst also nach und nach mehr klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Außerdem soll ab 2045 nur noch klimaneutraler Brennstoff für Gebäude verkauft werden. Wie genau das umgesetzt wird und welche Brennstoffe dann verfügbar und bezahlbar sind, ist allerdings noch offen.
Für Dich heißt das: Eine neue Gas- oder Ölheizung bleibt erlaubt. Sie kann langfristig aber durch klimafreundliche Brennstoffe, den CO2-Preis und möglicherweise steigende Netzkosten deutlich teurer werden.
Welche Regeln gelten für neue Gas- und Ölheizungen?
Baust Du nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude ein, musst Du sie ab 2029 schrittweise klimafreundlicher betreiben. Dazu dienen zum Beispiel Biomethan, synthetische Gase oder Bio-Heizöl.
Die sogenannte Biotreppe legt fest, wie hoch dieser Anteil sein soll:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Für Dich ist das ein wichtiges Kostenrisiko. Diese Brennstoffe sind heute meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl. Eine Finanztip-Preisauswertung aus dem Juni 2026 hat gezeigt, dass Tarife mit 100 Prozent Biogas mindestens drei Cent pro Kilowattstunde (kWh) mehr kosten. Damit beträgt der Preisaufschlag rund 30 Prozent.
Wie sich ihre Preise und Verfügbarkeit der Bio-Brennstoffe zukünftig entwickeln, lässt sich noch nicht zuverlässig sagen. Selbst die Bundesregierung konnte die künftigen Kosten in ihrer Folgenabschätzung nicht beziffern.
Eine neue Gas- oder Ölheizung kann deshalb beim Kauf günstig wirken, im Betrieb aber mit der Zeit deutlich teurer werden.
Für welche Heizungen gilt die Biotreppe?
Die Biotreppe gilt für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut werden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einbaus. Hast Du eine Heizung vor dem Inkrafttreten nur bestellt oder geplant, wurde sie aber noch nicht eingebaut, kann sie bereits unter die neuen Regeln fallen.
Für eine Heizung, die schon vorher eingebaut wurde, greift diese neue Vorschrift nicht. Welche Regeln für ältere Heizungen gelten, erklären wir im Kapitel Was gilt für Heizungen, die vor dem neuen Gesetz eingebaut wurden?
Die Biotreppe gilt außerdem nicht für eine reine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder einen Fernwärmeanschluss. Sie betrifft den Teil einer Heizung, der mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.
Wie erfüllst Du die Biotreppe?
In der Regel erfüllst Du die Biotreppe über Deinen Liefervertrag für Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl.
Bei einer Gasheizung brauchst Du dann zum Beispiel einen Tarif mit dem vorgeschriebenen Anteil Biomethan oder einem anderen zugelassenen Brennstoff. Bei einer Ölheizung musst Du entsprechend Bio-Heizöl einkaufen.
Dein Lieferant muss Dir mit der Abrechnung bestätigen, dass der Brennstoff die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bewahre die Abrechnungen und Bestätigungen gut auf. In den ersten 15 Jahren nach Inbetriebnahme musst Du die Belege mindestens fünf Jahre lang aufheben und auf Nachfrage der zuständigen Behörde vorlegen können.
Ob passende Tarife überall verfügbar sein werden und wie teuer sie werden, ist noch offen. Worauf Du bei der Auswahl von Biogastarifen achten musst und wo Du passende Tarife findest, liest Du in unserem Ratgeber zum Biogas.
Was passiert, wenn Deine alte Heizung plötzlich ausfällt?
Fällt Deine alte Heizung ab 2028 endgültig aus, bekommst Du bei einer neuen Gas- oder Ölheizung bis zu zwölf Monate Zeit für die Biotreppe.
Das heißt: Baust Du im Jahr 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung ein, weil Deine alte Heizung irreparabel kaputt war, gilt die Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau. Fällt die Heizung ab 2029 aus, darfst Du zunächst zwölf Monate lang den Anteil weiter nutzen, der zum Zeitpunkt des Ausfalls vorgeschrieben war. Danach gilt die dann aktuelle Stufe.
Beispiel: Fällt Deine Heizung im November 2029 aus, gilt für Dich zunächst ein Anteil von zehn Prozent an Biobrennstoffen. Erst nach zwölf Monaten musst Du die dann eigentlich geltende Stufe einhalten, also 15 Prozent.
Die Übergangszeit soll verhindern, dass Du bei einem Heizungsausfall sofort einen passenden Biobrennstoffvertrag abschließen musst. Sie schützt Dich aber nicht dauerhaft vor den steigenden Vorgaben.
Was ist die geplante Grüngas- und Grünölquote?
Anbieter von Erdgas und Heizöl werden ab 2028 verpflichtet, ihren Produkten einen kleinen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beizumischen. Diese sogenannte Grüngas- oder Grünölquote soll zunächst bei bis zu einem Prozent starten und danach schrittweise steigen.
So sollen Gas und Öl auch unabhängig von Deiner Heizung schrittweise klimafreundlicher werden. Die Kosten dafür werden voraussichtlich über die Energiepreise an Dich weitergegeben. Gleichzeitig soll die Quote helfen, einen Markt für klimafreundliche Brennstoffe aufzubauen.
Die genauen Quoten sind aber noch nicht beschlossen. Das neue Heizungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 einen weiteren Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll festlegen, wie die Anbieter ihre Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen müssen.
Achtung: Die Biotreppe und die geplante Quote sind nicht dasselbe:
- Die Biotreppe verpflichtet Dich als Betreiber einer neu eingebauten Gas- oder Ölheizung.
- Die Grüngas- und Grünheizölquote soll die Anbieter der Brennstoffe verpflichten.
Für Dich heißt das: Selbst wenn Du nichts an Deiner Heizung änderst, kann Heizen mit Gas oder Öl in Zukunft klimafreundlicher, aber auch teurer werden.
Welche Heizung ist jetzt für Dich sinnvoll?
Welche Heizung zu Deinem Haus passt, hängt von Deinem Haus, Deinem Wärmebedarf und den Kosten über die nächsten 15 bis 20 Jahre ab.
Schau deshalb nicht nur auf den Kaufpreis. Eine beim Einbau günstige Heizung kann später hohe laufende Kosten verursachen. Das gilt besonders für neue Gas- und Ölheizungen. Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen kosten beim Einbau häufig mehr, können im Betrieb aber günstiger sein und werden staatlich gefördert.
Lass vor Deiner Entscheidung prüfen:
- Wie hoch ist der Wärmebedarf Deines Hauses?
- Welche Vorlauftemperatur brauchst Du maximal an kalten Tagen?
- Welche Heizkörper oder Heizflächen, zum Beispiel eine Fußbodenheizung, sind vorhanden?
- Ist bei Dir ein Wärmenetz verfügbar oder konkret geplant?
Sinnvoll ist vor jedem Heizungstausch eine Heizlastberechnung für die einzelnen Räume. Sie zeigt, wie viel Leistung die neue Heizung tatsächlich braucht. So vermeidest Du eine zu große und unnötig teure Anlage.
Ist eine neue Gas- oder Ölheizung noch sinnvoll?
Eine neue Gas- oder Ölheizung ist zwar weiterhin erlaubt, für die meisten Hausbesitzer aber mit hohen Kostenrisiken verbunden.
Beim Einbau ist sie häufig günstiger als eine Wärmepumpe. Danach können die Kosten jedoch deutlich steigen. Neue Anlagen müssen über die Biotreppe zunehmend mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Eine Finanztip-Analyse aus dem Jahr 2025 hat gezeigt, dass eine Gasheizung im berechneten Beispiel nach 20 Jahren Betrieb fast 30.000 Euro teurer war als eine Wärmepumpe. Das lag neben den Kosten für Biogas am CO2-Preis und den möglicherweise steigende Gasnetzkosten.
Unklar ist außerdem, wie gut Biomethan, Bio-Heizöl oder wasserstoffbasierte Brennstoffe künftig verfügbar sein werden und was sie kosten. Auch die Zukunft vieler Gasnetze gilt als unsicher. In einigen Regionen könnten Netze langfristig stillgelegt oder deutlich teurer werden, wenn immer weniger Haushalte angeschlossen bleiben.
Eine neue Gas- oder Ölheizung solltest Du daher nur wählen, wenn Du die möglichen Kosten über die gesamte Nutzungsdauer geprüft hast und keine bessere Alternative für Dein Haus infrage kommt.
Für wen eignet sich die Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe eignet sich für viele neue und bestehende Häuser, auch ohne Fußbodenheizung oder Komplettsanierung. Du kannst sie als Solo-Heizung oder als Hybridheizung in Kombination mit einer Gasheizung einbauen.
Für die Effizienz ist es wichtig, wie hoch die Vorlauftemperatur Deiner Heizung ist – also wie heiß das Wasser in Deinen Heizkörpern ankommen muss, damit Deine Räume warm werden. Je niedriger sie ist, desto besser. Im Idealfall liegt sie bei weniger als 55 Grad. Häufig reicht es, einzelne zu kleine Heizkörper auszutauschen oder die Heizungsanlage besser einzustellen. Auch klassische Heizkörper schließen eine Wärmepumpe deshalb nicht aus.
Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer als eine neue Gasheizung, sie werden aber vielseitig gefördert. Wenn sie richtig geplant und eingebaut werden, sind sie im Betrieb dann oft günstiger als Gas- oder Ölheizungen.
Für wen ist Fernwärme oder Nahwärme eine Option?
Ein Fernwärmeanschluss könnte vor allem dann sinnvoll sein, wenn Dein Haus bereits in einem Fernwärmegebiet liegt oder ein Anschluss einfach möglich ist. Möglicherweise verpflichtet Deine Kommune Dich in ihrer Satzung auch zu einem Fernwärmeanschluss.
Besonders in Städten und dicht besiedelten Gebieten gilt Fernwärme als wichtige Heizlösung der Zukunft. Du brauchst keine eigene Heizungsanlage mehr im Haus, sondern erhältst die Wärme über ein Wärmenetz direkt vom Versorger. Dadurch sparst Du Platz für Heizkessel, Schornstein oder Brennstofflager und hast meist weniger Wartungsaufwand.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Bei Fernwärme bist Du langfristig an einen Anbieter gebunden, weil es in jedem Netzgebiet meist nur einen Versorger gibt. Die Preise können sich regional stark unterscheiden und waren in den vergangenen Jahren teilweise deutlich gestiegen.
Prüfe deshalb vor dem Anschluss:
- Wie setzen sich Grund- und Arbeitspreis zusammen?
- Wie haben sich die Preise bisher entwickelt?
- Wie lange bindet Dich der Vertrag?
- Welche Anschlusskosten kommen hinzu?
Wann ist eine Pelletheizung sinnvoll?
Eine Pelletheizung kann infrage kommen, wenn eine Wärmepumpe schwer umzusetzen ist und Du genug Platz für Heizung und Pelletlager hast. Das Heizen mit Pellets war in den vergangenen Jahren besonders günstig. Laut dem Heizspiegel hast Du 2024 mit Pellets sogar am günstigsten geheizt.
Pelletheizungen erreichen hohe Temperaturen und können deshalb auch Gebäude mit einem größeren Wärmebedarf versorgen. Sie benötigen aber mehr Platz und Wartung als eine Wärmepumpe. Außerdem entstehen beim Verbrennen Feinstaub und andere Schadstoffe.
Für wen eignet sich Solarthermie?
Die Solarthermie eignet sich vor allem als Ergänzung zu einer anderen Heizung.
Sie erwärmt Wasser mithilfe der Sonne. Im Sommer kann sie einen großen Teil des Warmwassers liefern. In der Heizperiode kann sie die Hauptheizung unterstützen. Gerade dann, wenn Du besonders viel Heizwärme brauchst, scheint allerdings weniger Sonne.
Als alleinige Heizung eines Hauses reicht Solarthermie deshalb normalerweise nicht aus. Dafür bräuchtest Du eine sehr große Anlage, einen großen Wärmespeicher und ein Gebäude mit sehr niedrigem Wärmebedarf.
Möglich ist aber zum Beispiel die Kombination mit einer Wärmepumpe, Pelletheizung oder Gasheizung. Ob sich die zusätzlichen Kosten rechnen, hängt davon ab, wie viel Wärme die Solaranlage tatsächlich liefern kann.
Wann ist eine Hybridheizung sinnvoll?
Eine Hybridheizung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Dein Haus noch nicht optimal für eine reine Wärmepumpe geeignet ist.
Das betrifft häufig ältere Gebäude mit höherem Wärmebedarf oder Häuser, die nicht saniert sind. In solchen Fällen könnte eine Hybridheizung den Umstieg auf erneuerbare Energien schrittweise ermöglichen. Die klimafreundliche Technik übernimmt dann einen Teil der Wärmeversorgung, während die bestehende Gas- oder Ölheizung nur noch bei hoher Heizlast unterstützt.
Eine Hybridheizung kann eine Übergangslösung sein, wenn Deine Gasheizung noch relativ neu ist oder Du das Haus erst später weiter sanieren möchtest. Sie ist aber nicht automatisch günstiger. Du musst zwei Systeme kaufen beziehungsweise erhalten, warten und aufeinander abstimmen.
Die Hybridheizung bekommt im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eine größere Bedeutung als zuvor. Denn mit ihr kannst Du die neuen Vorgaben teilweise umgehen oder hinauszögern.
Kombinierst Du nämlich eine neue fossile Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, müsstest Du unter bestimmten Bedingungen die Biotreppe zeitweise nicht erfüllen. Wenn der klimafreundliche Anteil hoch genug ist, könnte die Pflicht sogar dauerhaft entfallen.
Die Wärmepumpe als Hybridheizung im GModG
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kann die Biotreppe erfüllen, wenn die Wärmepumpe ausreichend groß geplant ist. Im Normalfall muss ihre Leistung mindestens 30 Prozent der Leistung des zweiten Wärmeerzeugers erreichen. Bei einer bestimmten Betriebsweise sind mindestens 40 Prozent nötig.
In diesem Fall müsstest Du die vorgeschriebenen Anteile klimafreundlicher Brennstoffe unter Umständen nicht erfüllen. Die Gasheizung würde dann nur noch dann einspringen, wenn die Wärmepumpe an ihre Grenzen kommt, etwa an sehr kalten Tagen. Für Dich könnte das eine sinnvolle Übergangslösung sein, wenn Dein Haus noch nicht vollständig für eine reine Wärmepumpe geeignet ist.
Solarthermie als Hybridheizung im GModG
Eine Kombination aus Solarthermie und einer fossilen Heizung kann die Anforderungen der Biotreppe teilweise ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage groß genug ist und einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung übernimmt.
Wenn die Anlage ausreichend Wärme liefert, musst Du die Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe zunächst nicht erfüllen. Deckt die Solarthermie dauerhaft mehr als einen kleinen Anteil des Wärmebedarfs, könnte diese Ausnahme sogar länger gelten. Das musst Du dann aber durch eine Fachfirma nachweisen lassen.
Für Dich bedeutet das: Mit einer Solarthermieanlage könntest Du die laufenden Kosten einer fossilen Heizung begrenzen, bist aber weiterhin auf ein zweites Heizsystem angewiesen, vor allem im Winter.
Für wen lohnt sich eine Stromdirektheizung?
Stromdirektheizungen wie die Infrarotheizung lohnen sich vor allem für einzelne, weniger häufig genutzte Räume oder gut gedämmte Häuser. Hier wird der Strom direkt in Wärme umgewandelt. Dabei ist die Installation nicht sehr aufwendig und der Anschaffungspreis gering. Die Betriebskosten sind allerdings hoch, da der Stromverbrauch von Stromdirektheizungen hoch und Strom teuer ist.
In Mehrfamilienhäusern sind sie daher auch nur erlaubt, wenn diese sehr gut gedämmt sind, um Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen.
Was passiert mit Deinem alten Gasanschluss?
Heizt Du aktuell mit Gas, ist Dein Haus höchstwahrscheinlich ans Gasnetz Deines lokalen Netzbetreibers angeschlossen. Wenn Du die Gasheizung abschaffst, ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, was aus dem Gasanschluss wird. Denn solange er weiter besteht, trägst Du jährliche Kosten für Zähler und Messung.
Die Bundesnetzagentur beschreibt drei mögliche Szenarien für den Gasanschluss:
- Den Gasanschluss inaktiv stellen: Das bedeutet, dass der Anschluss betriebsbereit bleibt, und Anschluss und Messgeräte erhalten bleiben. Der Netzbetreiber darf dafür eine Vorhaltepauschale erheben.
- Die Stilllegung oder Trennung: Das bedeutet, dass der Netzanschluss unterbrochen wird und Messgeräte ausgebaut werden. Die Gasleitungen werden zudem vom Erdgas geleert. Je nach Gegebenheiten vor Ort kann dieser Anschluss später auch wieder in Betrieb genommen werden.
- Den Rückbau: Das bedeutet, dass die Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung abgetrennt und entfernt wird. Der Netzanschluss ist damit nicht mehr nutzbar und müsste neu erschlossen werden.
Überleg Dir, welche der drei Optionen für Dich infrage kommt und melde das bei Deinem Netzbetreiber an.
Wichtig: Viele Netzbetreiber definieren die Szenarien teilweise unterschiedlich und abweichend von der Bundesnetzagentur. Das hat eine Finanztip-Abfrage unter den 30 größten Netzbetreiber Deutschlands im Januar 2026 ergeben. Frage daher genau nach, was passiert, wenn Du eine bestimmte Option wählst und was das für die Zukunft bedeutet. Kläre außerdem, welche Kosten auf Dich zukommen.
Achtung: Es gibt Netzbetreiber, die für die Stilllegung oder den Rückbau eine pauschale Kostenübernahme von Dir verlangen. Sie beziehen sich in ihrer Begründung für die Kosten auf die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat im Dezember 2025 in einem Verfahren gegen den Netzbetreiber EWE klar entschieden: Netzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht einfach an Verbraucher weiterreichen. Die NDAV erlaubt nach Ansicht des OLG nur Kosten für den Bau oder die Änderung eines Gasanschlusses weiterzugeben, solange dieser weiter genutzt wird. Wird der Anschluss stillgelegt und damit das Netzanschlussverhältnis beendet, dürfen dafür keine Pauschalen verlangt werden. Entsprechende Preisblätter der Netzbetreiber sind nach dem Urteil ebenfalls nicht zulässig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und EWE ist in Revision gegangen. Wir empfehlen Dir, trotzdem schon aktiv zu werden: Hast Du bereits eine Rechnung für die Stilllegung Deines Gasanschlusses erhalten oder die Kosten schon bezahlt, solltest Du widersprechen. Finanztip stellt Dir dafür kostenlose Musterschreiben zur Verfügung. Mit diesen kannst Du einer Rechnung widersprechen oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Viele Netzbetreiber werden sich noch weigern, aber so hast Du Deine Ansprüche bereits geltend gemacht, falls der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.
Hier findest Du das Finanztip-Musterschreiben für den Widerspruch gegen eine aktuelle Rechnung:
Hier findest Du das Finanztip-Musterschreiben für die Rückforderung einer bereits geleisteten Zahlung:
Wichtig: Die Bundesregierung plant durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Klarheit in die pauschale Weitergabe von Stilllegungskosten zu bringen. Geht das Gesetz wie geplant durch, dürfen Netzbetreiber keine Kosten für die Stilllegung von Gasanschlüssen von den Anschlussnehmern – also Dir – verlangen.
Was bedeutet das neue Gesetz für Mieter und Vermieter?
Bauen Vermieterinnen oder Vermieter eine neue, fossile Heizung ein, müssen sie sich zukünftig an bestimmten laufenden Kosten beteiligen.
Damit soll verhindert werden, dass Vermieter eine günstig einzubauende fossile Heizung auswählen, während Mieterinnen und Mieter später allein die steigenden Heizkosten tragen müssen. Denn neue fossile Heizungen müssen aufgrund der Biotreppe nach und nach mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Hinzu kommen CO2-Kosten und bei Gasheizungen die Kosten des Gasnetzes.
Da Vermieterinnen und Vermieter bisher wenig Anreiz hatten, die Heizkosten für ihre Mieterinnen und Mieter im Blick zu behalten, soll das nun angepasst werden. In Zukunft müssen sie sich bei der Entscheidung für eine neue Öl- oder Gasheizung an den Heizkosten beteiligen.
Die neuen Regeln zur Aufteilung werden durch eine Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes geschaffen. Sie gelten nur für Wohnraummietverhältnisse mit einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaut wird. Für Gewerbemietverträge ist bisher keine solche Entlastung geplant. Für bereits vorhandene Heizungen bleibt es auch grundsätzlich bei den bisherigen Regeln.
Wie sollen die Kosten für die Biotreppe verteilt werden?
Die zusätzlichen Kosten für Biomethan und Bio-Heizöl werden künftig teilweise zwischen Vermieter und Mieter geteilt.
Wenn Dein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung nach Paragraf 43 GModG einbaut, muss diese Heizung schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Diese Brennstoffe gelten als deutlich teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Diese Mehrkosten werden zunächst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das gilt aber nur für die ersten drei Stufen der Biotreppe, also bis zu einem Anteil von 30 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe.
Steigt die Vorgabe 2040 auf 60 Prozent, verdoppelt sich der Kostenanteil des Vermieters nicht. Er bleibt auf den Betrag begrenzt, der einem Brennstoffanteil von 30 Prozent entspricht. Die Kosten des darüberhinausgehenden Anteils tragen die Mieter. Die Kostenverteilung soll 2036 überprüft werden.
Was würde sich bei der CO2-Kostenaufteilung ändern?
Für neue Gas- und Ölheizungen gilt künftig eine feste 50:50-Aufteilung der CO2-Kosten.
Bisher hängt der Anteil des Vermieters davon ab, wie klimafreundlich das Gebäude ist. In schlecht sanierten Häusern müssen Vermieter einen größeren Teil der CO2-Kosten übernehmen.
Für neue fossile Heizungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt dieses Stufenmodell aber nicht mehr. Stattdessen tragen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten immer jeweils zur Hälfte.
Für Mieter kann das nachteilig sein, wenn das Gebäude wenig energieeffizient ist. Gleichzeitig sinkt für Vermieter der finanzielle Druck, das Gebäude energetisch zu sanieren.
Wichtig: Für ältere Heizungen bleibt das bestehende Stufenmodell bestehen. Mehr zur Aufteilung der zwischen Vermietern und Mietern liest Du in unserem Ratgeber zu CO2-Kosten.
Welche Rolle würden die Netzentgelte spielen?
Ab 2028 werden auch die Netzentgelte bei neuen fossilen Heizungen hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Damit werden Vermieter an den Kosten beteiligt, die für den Betrieb und Umbau der Gasnetze entstehen.
Was bedeutet das für Vermieterinnen und Vermieter?
Als Vermieterin oder Vermieter solltest Du bei der Heizungswahl nicht nur die Anschaffungskosten betrachten.
Entscheidest Du Dich für eine neue Gas- oder Ölheizung, musst Du Dich über Jahre an einem Teil der laufenden Kosten beteiligen. Bei einer Gasheizung kommen die Netzentgelte hinzu. Außerdem musst Du die Kosten in der Heizkostenabrechnung korrekt ausweisen und zwischen Dir und den Mietern aufteilen.
Eine zunächst günstigere fossile Heizung kann für Dich deshalb langfristig teurer werden. Prüfe vor dem Einbau, wie hoch die Kosten über die gesamte Lebensdauer voraussichtlich ausfallen und ob eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz wirtschaftlicher ist.
Beispielrechnung: So hoch ist der Vermieteranteil
Wie stark sich die neuen Kostenregeln auswirken könnten, zeigt ein vereinfachtes Beispiel für eine Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr:
Ein günstiger Gastarif aus unserem Gasvergleich kostet aktuell grob 1.150 Euro pro Jahr. Bei einem Anteil von 15 Prozent Biomethan oder anderen klimafreundlichen Brennstoffen würden die jährlichen Kosten auf rund 1.300 Euro steigen. Die Mehrkosten von etwa 150 Euro werden zunächst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Der Vermieter würde also 75 Euro übernehmen.
Hinzu kommen die CO2-Kosten. Beim aktuellen CO2-Preis würden diese bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden bei rund 140 Euro pro Jahr liegen. Nach den neuen Regeln muss der Vermieter davon ebenfalls die Hälfte tragen, also rund 70 Euro.
Zusätzlich werden ab 2028 auch die Netzentgelte bei neuen fossilen Heizungen zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Bei durchschnittlich etwa 2,2 Cent pro Kilowattstunde lägen die jährlichen Netzentgelte inklusive Mehrwertsteuer bei rund 260 Euro. Davon müsste der Vermieter etwa 130 Euro übernehmen.
Insgesamt würde der Vermieter in diesem Beispiel also rund 275 Euro pro Jahr übernehmen:
- 75 Euro Biogas-Mehrkosten
- 70 Euro CO2-Kosten
- 130 Euro Netzentgelte
Über einen Zeitraum von 20 Jahren wären das bereits mehr als 5.000 Euro für eine Wohnung. Dabei sind künftig steigende CO2-Preise, höhere Netzentgelte oder teurere Biobrennstoffe noch nicht berücksichtigt.
Wann gilt die Härtefallregel für kleine Vermieter?
Kleine Vermieterinnen und Vermieter können von der neuen Kostenaufteilung ausgenommen werden. Dafür müssen aber mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Die Härtefallregel greift grundsätzlich nur, wenn
- die Vermieterin oder der Vermieter höchstens sechs Wohnungen vermietet,
- die Wohnung in einem Gebäude der Effizienzklasse G oder H liegt,
- die vereinbarte Miete weniger als 85 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt,
- die Wohnung nicht in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt und
- die Beteiligung an den Heizkosten für den Vermieter eine persönliche Härte wäre.
Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, ist die Ausnahme trotzdem möglich. Dann muss die vereinbarte Miete aber weniger als 70 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Kann eine neue Heizung als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden?
Nach einem Heizungstausch kann Deine Miete steigen, weil Vermieterinnen und Vermieter einen Teil der Kosten auf Dich umlegen dürfen. Das heißt, Du bekommst eine Mieterhöhung. In der Regel beträgt die seit 2019 erlaubte Modernisierungsumlage acht Prozent der Kosten.
Seit der GEG-Novelle 2024 gibt es für Vermieterinnen und Vermieter aber eine Extra-Umlage für den Heizungstausch. Bei dieser Modernisierungsumlage können sogar zehn Prozent der Kosten auf Deine Miete umgelegt werden (§ 559e BGB). Dabei müssen aber folgende Regeln eingehalten werden:
- Dein Vermieter oder Deine Vermieterin darf diese neue Modernisierungsumlage nur nutzen, wenn er oder sie für den Heizungstausch die öffentlichen Fördermittel nutzt. Das reduziert die Kosten für die neue Heizung und damit den Anteil, der auf Dich umgelegt werden darf.
- Außerdem muss er oder sie eine Pauschale von 15 Prozent von den Kosten abziehen. Dabei wird angenommen, dass dieser Kostenanteil für eine Instandhaltung der alten Heizung ohnehin angefallen wäre – und eine Instandhaltung darf nicht umgelegt werden.
- Bei einer neuen Öl- oder Gasheizung muss der Instandhaltungsanteil geschätzt werden. Pauschal 15 Prozent können nicht abgezogen werden.
- Deine monatliche Miete darf nach der Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter höher sein. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung wären das maximal 50 Euro mehr Miete pro Monat.
- Wenn Dein Vermieter wegen des Heizungstausches auch energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen muss, darf er die Kosten in Höhe von acht Prozent mit der gewohnten Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen (§ 559 BGB).
Was gilt für Heizungen, die vor dem neuen Gesetz eingebaut wurden?
Eine bereits eingebaute und funktionierende Heizung darfst Du weiter nutzen.
Das gilt auch für eine Gas- und Ölheizungen. Du musst sie nicht austauschen, nur weil das neue Heizungsgesetz in Kraft tritt. Hast Du seit Anfang 2024 eine Öl- oder Gasheizung neu eingebaut, gilt dort künftig keine Biotreppe mehr. Zwar sah das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) für genau diese Anlagen steigende Bioanteile ab 2029 vor. Diese Regel wird aber gestrichen. Die neue Biotreppe gilt wiederum nur für Heizungen, die erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaut werden.
Trotzdem können die Heizkosten steigen. Der CO2-Preis gilt weiterhin. Außerdem soll der Verkauf von Gas, Heizöl und Flüssiggas für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden. Wie teuer diese Brennstoffe sein werden, ist noch offen.
Darfst Du Deine alte Heizung noch reparieren lassen?
Ja, eine defekte Heizung darfst Du grundsätzlich reparieren lassen.
Du musst also nicht bei jedem Schaden sofort eine neue Heizung einbauen. Das gilt zum Beispiel, wenn nur eine Pumpe, die Steuerung oder ein anderes Bauteil ausgetauscht wird. Auch nach dem bisherigen Heizungsgesetz waren Reparaturen bestehender Anlagen weiterhin möglich.
Anders sieht es aus, wenn die gesamte Heizung ersetzt wird. Baust Du nach dem Inkrafttreten eine neue Gas- oder Ölheizung ein, gelten für diese neue Anlage die Biotreppe und die weiteren neuen Vorgaben.
Frag bei einer größeren Reparatur deshalb genau nach, ob nur ein Bauteil erneuert oder rechtlich eine neue Heizungsanlage eingebaut wird. Lass Dir das von der Fachfirma schriftlich bestätigen.
Müssen alte Heizkessel nach 30 Jahren noch ausgetauscht werden?
Nein, die bisherige Austauschpflicht für bestimmte mehr als 30 Jahre alte Heizkessel entfällt mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Bisher mussten Eigentümer bestimmte Heizanlagen nach spätestens 30 Jahren außer Betrieb nehmen. Dazu gehörten die so genannten Konstanttemperaturkessel, auch Standardkessel genannt. Ausnahmen galten unter anderem für Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits seit vor Februar 2002 in ihrem Haus lebten.
Diese Regel steht bislang in Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes. Der Paragraf wird mit der Reform vollständig gestrichen.
Das heißt aber nicht, dass der Weiterbetrieb immer sinnvoll ist. Sehr alte Heizkessel verbrauchen oft viel Energie und können hohe Wartungs- und Reparaturkosten verursachen. Ihr Wirkungsgrad liegt meist nur noch bei rund 70 Prozent. Das heißt, dass Du aus 100 Kilowattstunden Erdgas oder Heizöl, das Du reinsteckst, nur etwa 70 Kilowattstunden Wärme rausbekommst. Lass deshalb prüfen, ob sich ein Austausch wirtschaftlich lohnt, auch wenn Du rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet bist.
Darfst Du eine alte Gas- oder Ölheizung auch nach 2045 weiter betreiben?
Das GModG enthält kein festes Verbot mehr, eine Gas- oder Ölheizung ab 2045 weiter zu betreiben. Die bisherige Vorschrift dazu fällt zusammen mit Paragraf 72 weg. Deine Heizung muss also nicht allein wegen ihres Alters oder des Jahres 2045 stillgelegt werden.
Allerdings soll sich der verfügbare Brennstoff ändern. Die Bundesregierung muss ein weiteres Gesetz vorlegen, das Gas-, Heizöl- und Flüssiggasanbieter bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichtet. Damit könntest Du eine alte Heizung möglicherweise weiter betreiben, aber nicht dauerhaft mit rein fossilem Erdgas oder Heizöl.
Ob Deine Anlage die später verfügbaren Brennstoffe technisch nutzen kann, solltest Du, besonders bei Ölheizungen, rechtzeitig mit einer Fachfirma klären. Offen ist außerdem, welche Brennstoffe angeboten werden und wie viel sie kosten.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die KfW fördert klimafreundliche Heizungen im Zuschussprogramm 458. Du kannst mehrere Förderbausteine kombinieren, insgesamt jedoch höchstens 80 Prozent Zuschuss erhalten. Brauchst Du schon beim Kauf Unterstützung, kannst Du den Ergänzungskredit der KfW nutzen. Neben diesen staatlichen Förderungen gibt es außerdem auch viele regionale Förderprogramme, die den Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme belohnen.
Wie funktioniert die KfW-Zuschussförderung?
Für eine klimafreundliche Heizung bekommst Du weiterhin einen Zuschuss von der KfW. Ab dem 21. Juli 2026 ändern sich aber mehrere Förderbedingungen.
Gefördert werden zum Beispiel
- Wärmepumpen,
- Biomasseheizungen,
- Solarthermieanlagen,
- Hybridheizungen sowie
- der Anschluss an ein Wärmenetz.
Reine Gas- und Ölheizungen sind weiterhin vollständig von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch Dein Zuschuss ausfällt, hängt von Deiner Heizung, Deinem Einkommen und dem Zeitpunkt des Antrags ab. Die Förderung wird künftig schrittweise abgesenkt. Prüfe deshalb vor der Beauftragung, welche Bedingungen zum Zeitpunkt Deines Antrags gelten.
Die maximalen Kosten, die gefördert werden, sinken nämlich ab dem 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro. Ab 2027 sinken sie dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Wie hoch ist die Förderung ab dem 21. Juli 2026?
Sobald die neue KfW-Förderung startet, sind maximal 80 Prozent Förderung und 22.400 Euro an Zuschüssen möglich. Diese Höchstsumme erreichen jedoch nur wenige. Ab 2027 sinken die Fördersätze dann alle sechs Monate immer weiter.
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundförderung: Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bekommst Du eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wichtig: Bei Wärmepumpen gilt ab Januar 2027 ein Europa-Bonus. Wärmepumpen, die in Europa hergestellt wurden, erhalten die volle Grundförderung von 30 Prozent, alle anderen Wärmepumpen bekommen nur noch 15 Prozent Grundförderung.
Einkommens-Bonus: Bewohnst Du Dein Haus selbst, gibt es jetzt neu drei Einkommensstufen mit unterschiedlicher Förderhöhe:
- zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 Euro: 40 Prozent Zuschuss
- zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro: 30 Prozent Zuschuss
- zu versteuerndes Einkommen bis 50.000 Euro: 10 Prozent Zuschuss
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in Deinem Haushalt, werden für die Prüfung des Einkommensbonus einmalig 10.000 Euro von Deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch kannst Du möglicherweise in eine höhere Förderstufe rutschen.
Klimageschwindigkeits-Bonus: Tauschst Du Deine noch funktionierende fossile Heizung in Deinem Eigenheim aus, gibt es ab dem 21. Juli 2026 16 Prozent Zusatzförderung. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Bonus alle sechs Monate um vier Prozentpunkte.
Du kannst diese Bonusförderungen mit der Grundförderung kombinieren, insgesamt werden aber maximal 80 Prozent Förderung bewilligt.
Alles, was Du zur neuen Heizungsförderung wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Wie funktioniert der Ergänzungskredit der KfW?
Der Ergänzungskredit der KfW hilft Dir, wenn Du die Kosten für die neue Heizung nicht komplett vorfinanzieren kannst. Bei einer Zuschussförderung musst Du die gesamte Summe erst einmal selbst auslegen und bekommst dann im Anschluss, nach Prüfung Deiner Unterlagen, einen Anteil wieder zurück. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, mit so einem Betrag in Vorleistung zu gehen, könntest Du für den Einbau einer neuen Heizung auch einen Kredit aufnehmen. Dafür ist der neue Ergänzungskredit im Programm 358 der staatlichen Förderbank KfW gedacht. Bis zu 120.000 Euro kannst Du für den Heizungstausch in Deinem Eigenheim als Kredit aufnehmen. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro liegt, wird Dir der Kredit außerdem zinsverbilligt angeboten. Neben dem Heizungstausch kannst Du den Kredit auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen an Deinem Haus nutzen.
Alle Infos zum Kredit liest auch in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Wie fördert Dich Deine Kommune?
Auch regional gibt es oftmals Fördermittel für den Austausch alter, fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme. Diese kannst Du in der Regel auch mit staatlichen Förderprogrammen wie etwa der KfW-Heizungsförderung kombinieren, solange Du nicht über einen maximalen Fördersatz kommst. Meist sind das 60 Prozent der Kosten.
In der Förderdatenbank des Bundes kannst Du für Dein Bundesland schauen, welche Förderung für Heizungen angeboten wird. Frag außerdem bei Deiner Stadtverwaltung oder Kommune nach, ob es auch lokale Förderprogramme gibt.
Planst Du den Einbau einer Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Förderung von Wärmepumpen die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer finden.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.





